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Mehr Energieeffizienz im Unternehmen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Energieeffizienzmaßnahmen KMU-Workshop 23.10.2013, Ludwigshafen VCI Landesverbände.

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1 Mehr Energieeffizienz im Unternehmen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Energieeffizienzmaßnahmen KMU-Workshop 23.10.2013, Ludwigshafen VCI Landesverbände

2 Agenda 2050 Folie 2 50% Energieeinsparung 80% erneuerbare Energien 90% CO 2 -Einsparung bis 2050

3 3% 25% 43% 78% 60% 5% -16% -32% -42% -49% Reduktion des Endenergiebedarfs gegenüber 2010 Nicht erneuerbare Energieträger 11% 7% 4% Strom Wärme Kraft- stoffe Zunehmender Anteil erneuerbarer Energien Abnehmender Endenergiebedarf Energieszenario Baden-Württemberg 2050 Quelle: ZSW Folie 3

4 Energieeinsparziele nach Sektoren in BW Quelle: ZSW Folie 4

5 Eckpunkte zur Novelle EWärmeG Folie 5  Redaktionelle Anpassungen und Vereinfachung im Vollzug  Erhöhung des Pflichtanteils auf 15%  Einbeziehung von Nichtwohngebäuden  Technologieoffenheit  Streichung / Änderung der Erfüllungsoption Bioöl  Höhere Anforderungen an Erfüllungsoption Biogas  Integration des Ansatzes „Sanierungsfahrplan“ ins Gesetz

6 Entwicklung des Industriestrompreises und dessen Bestandteile in Deutschland (IE Leipzig) von 6 auf 13 ct  +115% in 10 J. – vor der E-WENDE Folie 6 Quelle: [BDEW 2011b],[IE 2010] sowie eigene Berechnungen. Angegeben ist der durchschnittliche Strompreis eines Industriebetriebes (stromsteuerermäßigt) Mittelspannungsseitige Versorgung, Abnahme von 100 kW/1.600h bis 4.000 kW/5.000h. *2011: Wert für Erzeugung, Transport und Vertrieb geschätzt

7 Folie 7 Entwicklung des Haushaltstrompreises und dessen Bestandteile in Deutschland (von 14 auf 24 ct  +70% in 10 J.) vor der E-Wende

8 Folie 8 Quelle: BEE

9 Folie 9 Quelle: Klimaretter

10 Aspekte und Vorteile von Energieeffizienzmaßnahmen E.Effizienz als Wettbewerbsvorteil nutzen Beibehaltung der Steuervergünstigung durch Einführung eines E- Managementsystems lohnt sich auch ohne Steuervorteile !!! kontinuierliche E-Eff.-Verbesserung (über ges. Branche) bei KMU ist E-Diagnose nach DIN 16247 ausreichend Förderprogramm zur Einführung E-Management nutzen Konzepte zur Eigenstrom-Erzeugung- und Nutzung – sowohl PV/EEG als auch KWK - sind sehr attraktiv: wirtschaftlich, ökologisch (energieeffizient/erneuerbar), fürs Netz E.Eff.Tisch erleichtert Umsetzung und ermöglicht gemeinsame Zielerreichung mit individuellen Lösungen bei erhöhter Motivation

11 Durchblick im Förderdschungel: L-Bank:eff.Bauen L-Bank:eff.Sanieren L-Bank:E.Eff.Mittelstand BAFA-Zuschussprogramm für Hocheffiziente Querschnitts- technologien bei Unternehmen BAFA-Zuschussprogramm für kleine BHKW BAFA-Zuschussprogramm für Gewerbekälte

12 Förderprogramme für Gewerbe (KMU) Energieeffizienz-Maßnahmen und Beratung  Klimaschutz-Plus-Programm Baden-Württemberg Zuschüsse für (analog auch für Kommunen+Vereine) - Energieanalyse für Gewerbegebäude (bis 50%) - Maßnahmen zur CO2-Reduzierung an Gebäuden (50 EUR/t CO2)  KfW-Energieeffizenz in KMU - Zuschüsse für Energieeffizienz-Beratung (bis 60 bzw 80%) - Darlehen für Umsetzung von CO2-Maßnahmen in Gebäuden und bei Prozesse  Landesdarlehen: Energieeffizienz-Finanzierung Mittelstand weitere Zinsverbilligung der KfW-Mittel um 0,75%-Punkte  BAFA: Zuschüsse für Querschnittstechnologien  BAFA: Zuschüsse für Gewerbekälte  BAFA: Zuschüsse für kleine BHKW`s (bis 20 kW el)  Erneuerbare Wärmeerzeugung: Solar, Holz, Geo, WP (auch Nicht-KMU) Marktanreizprogramm (BAFA): Kleinanlagen Zuschuss, Großanlagen Darlehen mit Tilgungszuschuss

13 Energieeffizienzfinanzierung – Mittelstand L-Bank mit UM-Mitteln  setzt auf KfW-Programm auf -> Land gibt zusätzliche Zinsverbilligung Spielregeln analog KfW-Sonderfonds Energieeffizienz  Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zinsverbilligte Darlehen für betriebliche Investitionen, die einen deutlichen Energiespareffekt erzielen.  Zinssatz ist abhängig von der Bonität, Zinssätze ab 0,75%.

14 Was wird gefördert?  Investitionen müssen Energieverbrauch um 15 -20 % senken. Sachverständiger muss das Einsparpotential berechnen und bestätigen. Geförderte Energiesparmaßnahmen  Haus- und Energietechnik (Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser)  Gebäudehülle (einzelne Maßnahmen)  Maschinenpark (inklusive elektrische Antriebe, Druckluft, Pumpen)  Prozesskälte/Prozesswärme  Mess-, Regel- und Steuerungstechnik, Informations- und Kommunikationstechnik  Sanierung eines Betriebsgebäudes Energieeffizienzfinanzierung – Mittelstand L-Bank mit UM-Mitteln

15 Energieeffizienzfinanzierung - Mittelstand  Unternehmen stellen den Antrag vor Beginn der Maßnahmen bei ihrer Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über das Zentralinstitut, weiter an die L-Bank. Ansprechpartner: Wirtschaftsförderung der L-Bank, Telefon: 0711 122-2345, E-Mail: wirtschaft@l-bank.dewirtschaft@l-bank.de

16 16 Beratungsprogramm neu: Energietische Programmteile Antragsberechtigte Kommunen, Landkreise und ihre KMU-Mehrheits- gesellschaften Betriebe / KMU, kirchliche und private Einrichtungen, Krankenhäuser CO 2 - Minderungsprogramm Modellprojekte Investitionen an Nichtwohngebäuden z.B. Dämmung, Fenster, Heizung, BHKW 50 EUR / vermiedener Tonne CO2, max 20% : K: 200.000 EUR A: 100.000 EUR Individuelle Förderung modellhafter, verbreitungswürdiger und öffentlichkeitswirksamer investiver Vorhaben zur CO 2 -Minderung Integrale Energiediagnosen der Gebäude: Zuschüsse bis zu 50% bis max 10 Tage (K) und 5 Tage (A) moderierte Energie-EffizienzTische für Unternehmen (max. 50% bis 4000 EUR / KMU) Kommunal (K)Allgemein (A)Vereine (V) Eingetragene, gemeinnützige Vereine Investive Maßnahmen an eigenen Gebäuden z.B. Fenster, Dämmung, Heizung Klimaschutz Plus BW (Programm des UM)

17 Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg Energieberatung für Nichtwohn-Gebäude in BW E-Untersuchung von Gebäuden, nicht Prozesse/Produktion Kontinuierliche Antragstellung möglich bis Ende März 2013 Antrag vor Beginn der Maßnahmen Zuschuss: 50 % der Beratungskosten, Gewerbe: max. 5 Tage a 350 € (1.750€) Kommunen: max. 10 Tage a 350 € (3.500€) Infos unter www.um.baden-württemberg.de oder www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.dewww.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de Infos KEA - Klimaschutz- und Energieagentur BW in KA www.kea-bw.de, Tel: 0721 / 984 7118

18 Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg Förderung von CO2-mindernden Maßnahmen: Nur Nichtwohngebäuden (Büro- und Verwaltungsgeb., Schulen, Krankenhäuser, Schwimmbäder, sowie Wohnheime) Nachweis der CO2-Emissionen vorher/nacher gemäß EnEV, Kumulierungsverbot mit KfW-Darlehensprogrammen oder BAFA Antragsfrist derzeit bis März 2014

19 Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg Förderung von CO2-mindernden Maßnahmen: Heizung : der Ersatz von Elektroheizungen durch Warmwasserheizsysteme auf der Basis von erneuerbaren Energien oder Brennwertfeuerungen hocheffiziente Umwälzpumpen der Klasse A obligatorisch reg. Energien (nicht Stückholz/Hackschnitzel), Nahwärmenetze aus Erneuerbare Energien Verbesserung des Wärmeschutz BHKW ab 15kW (keine EEG-Anlagen) bis zu 5 Modulen Lüftung, Beleuchtung, … Visualisierung, E-Verbrauchserfassung, (max. 15% bzw. 3000EUR)

20 Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg Förderbedingungen für CO2-Minderungs-Maßnahmen Zuschuss 50 €/ t CO2 bez. auf Nutzungsdauer mind. 10 t / a (außer bei ern. Energie und KWK) max. 100.000 € bei Gewerbe max. 200.000 € bei Kommunen (Freizeiteinricht. 100.000 €) max. 20% der gesamten förderfähigen Kosten Visualisierung E-Verbrauch: max. 15%, max. 3.000 € weitere Zuschüsse für dazugehörige Nahwärmenetze

21 Klimaschutz-Plus: Förderung Energieeffizienztische moderierte Dialog-Plattform von Unternehmen (KMU) Laufzeit mindestens 3 Jahre Moderation, Organisation, Evaluation durch Projektträger (Moderator) Durchführung von Initialberatungen + ggfs. Detailberatungen gemeinsames Einsparziel aufstellen und angehen Förderung: max. 50% bis zu 4000/Unternehmen (Anträge gesammelt durch Moderator) Antrag vor Vertragsabschluss auch KfW-Beratungsförderung nutzbar zunächst bis Ende März 2013 – soll weiterlaufen…

22 Klimaschutz-Plus: Energieeffizienztische anrechenbare Kosten: Moderation des Erfahrungsaustausches der beteiligten Betriebe, Initialberatungen und Datenerhebung : es können dafür andere Fördermittel – z.B. KfW Sonderfonds Energieeffizienz – in Anspruch genommen werden. Diese Fördermittel mindern die zu- wendungsfähigen Kosten. Kosten der jährlichen Zielpfadbeobachtung, Kosten für eine Beratungs-Hotline und die Verfolgung der Maßnahmen, Kosten für hinzugezogene externe Berater z.B. für Workshops oder Fachbeiträge, Begleitung durch externen Berater bei Ausschreibung, Angebotsbewertung und Umsetzung von Maßnahmen Verwaltungskosten (pauschal 10 % der Ausgaben für Moderation).

23 KfW- Energie-Effizienz für KMU „KMU“ = kleine und mittlere Unternehmen Zuschussprogramm für Energieberatung bei KMU Initial- und Detailberatung Analyse von Schwachstellen-> Vorschläge für Effizienzmaßnahmen Förderung von Tagwerken a`800 EUR Initialberatung 1-2 Tage -> 80% -> 2x640 = 1.280 EUR Detailberatung 60% von bis zu 10 Tage = max. 4.800 EUR Keine Kumulierung mit anderen öff. Förderprogrammen Antragstellung über Regionalpartner -> Weiterleitung an KfW Antrag und Zusage vor Abschluss des Beratungsvertrages Berater muss gelistet sein in www.kfw-Beraterboerse.dewww.kfw-Beraterboerse.de www.energieeffizienz-beratung.de

24 Förderprogramme Nicht-KMU KfW-Energieeffizienzprogramm (analog KMU-Programm) In- und ausländische Unternehmen bis 4 Mrd. Umsatz zinsverbilligte Darlehen Anlagentechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung; Effiziente Energieerzeugung, insbesondere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen; Gebäudehülle; Maschinenpark, inklusive Querschnittstechnologien, wie elektrische Antriebe, Druckluft und Vakuum, Pumpen; Prozesskälte und Prozesswärme; Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung; Mess-,Regel- und Steuerungstechnik; Informations- und Kommunikationstechnik; Sanierung und Neubau von Betriebsgebäuden

25 Förderprogramme Nicht-KMU KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard In- und ausländische Unternehmen in privatem oder kommunalen Besitz ohne Größenbeschränkung zinsverbilligte Darlehen Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse, Anlagen zur Wärmeerzeugung/ kombinierten Strom-/Wärmeerzeugung (KWK) KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium Tiefengeothermieanlagen, Solaranlagen ab 40 m² Koll.fläche, Biomasseanlagen ab 100 kW; wärmegeführte Biomasse-KWK ab 100 kW bis 2 MW; Wärmenetze, aus erneuerbaren Energien gespeist; Große Wärmespeicher; Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas; Effiziente Wärmepumpen ab 100 kW

26 Bundesförderprogramm: Zuschüsse für Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien  Ersatz von Einzel-Anlagen/Aggregaten durch hocheffiziente bei Querschnittstechnologien: Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Raumlufttechnische Anlagen, Druckluftsysteme, Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung  nicht rückzahlbare Zuschüsse: 30 % für KMU, 20 % für größere Unternehmen (500 MA, 100 Mio. Umsatz)  Einzelmaßnahmen:Netto-Investition 5.000 bis 30.000 Euro  mehr bei systematischer Modernisierung  keine Kumulation mit KfW, L-Bank, „KS+“  Infos, Richtlinie, Merkblatt und Antrag unter www.bafa.dewww.bafa.de

27 Bundesförderprogramm Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW el  Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.  Die Fördersätze je installierter kWel sind für die jeweiligen Leistungsbereiche wie folgt festgelegt  www.bafa.de

28 Förderprogramme Nicht-KMU - Gewerbekälte Gewerbliche Unternehmen unabhängig von der Größe Maßnahmen zur energetischen Sanierung bestehender Kälteanlagen und Maßnahmen an neu zu errichtenden Anlagen für die Energieverbrauchsminderungen durch Einsatz effizienter Technik nachgewiesen werden. Voraussetzungen: mind. 50% des E-Verbrauchs entfällt auf Kälte 15.000 EUR/a Kältekosten je Anlage 150.000 kWh E-Verbrauch je Kälteanlage Antrag vor Beginn der Maßnahme www.bafa.de

29 Förderprogramme Nicht-KMU - Gewerbekälte StatusCheck: Erstellung einer energetisch-kältetechnischen Bestandsaufnahme einer bestehenden Kälteanlage Zuschuss bis 75%, max.1300 EUR Basisförderung: (Voraussetzung StatusCheck) 15% der Nettoinvestition 25% wenn Kältemittel CO2/NH3/nichthalogenierter Kohlen- Wasserstoff und Nachweis der Gesamteffizienz (TEWI-Berechnung) Bonusförderung (Voraussetzung ist Basisförderung) z.B. für Abwärmenutzung (auch WP und WRG), Gasmotor-Anlagen 25% der Nettoinvestition 35% wenn Kältemittel CO2/NH3/nichthalogenierter Kohlen- Wasserstoff und Nachweis der Gesamteffizienz (TEWI-Berechnung) bis zu 200.000 EUR je Antragsteller

30 Förderprogramme Energiemanagement Gefördert werden folgende Maßnahmen: Für die Erstzertifizierung nach DIN EN ISO 50001 maximal 80 % und maximal 8.000 Euro, für die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings maximal 80 % und maximal 1.500 Euro, Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme maximal 20 % und maximal 8.000 Euro Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme maximal 20 % und maximal 4.000 Euro. bei mehreren Maßnahmen innerhalb von 36 Monaten maximal 20.000 Euro insgesamt.

31 Förderprogramme Energiemanagement Nachweis bei Förderung für Zertifizierung eines Energiecontrolling : durchschnittliche Jahresenergiekosten unter 200.000 Euro (Mittelwert der jährlichen Energiekosten innerhalb der letzten drei Kalenderjahre vor Antragstellung) Voraussetzung für Nicht-KMU ist, dass den Unternehmen für das Kalenderjahr, in dem der Antrag auf Förderung gestellt wird, keine Entlastung von der Energie- und/oder Stromsteuer nach § 10 des Stromsteuergesetzes bzw. § 55 des Energiesteuergesetzes (Spitzenausgleich) gewährt wird. Antrag vor Beginn der Maßnahmen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Telefon: 06196 908 503 oder www.bafa.de

32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! E-Mail:harald.hoeflich@um.bwl.deharald.hoeflich@um.bwl.de Telefon: 0711 / 126 – 1223 Förderberatung:0711 / 126 – 1225 Internet:www.um.baden-wuerttemberg.de www.ie-bw.de


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