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Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 1 Definition: Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, bestehend aus jedenfalls zwei.

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1 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 1 Definition: Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, bestehend aus jedenfalls zwei (bei Gesellschaftsverträgen ggf. auch mehr) sich deckenden Willenserklärungen der Vertragspartner: dem Angebot (Antrag, Offerte) und der Annahme. Der Vertrag

2 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 2 Klassifizierung von Verträgen nach dem Regelungsgegenstand Klassifizierung nach dem Regelungsgegenstand: schuldrechtliche Verträge sachenrechtliche Verträge familienrechtliche Verträge erbrechtliche Verträge Verträge sui generis (GesellschaftsV, BankV, VersicherungsV, LeasingV, InkassoV, FactoringV, FranchiseV, TelekommunikationsV, ArbeitsV) Durch jeden dieser Verträge werden Ansprüche (§ 194 I BGB) begründet, also das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen verlangen zu können. Der Vertrag

3 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 3 schuldrechtliche Verträge einseitig verpflichtende Verträge: Zweiseitig verpflichtende Verträge: d.h. nur eine Seite kann von der anderen Seite eine Leistung fordern (§ 241 BGB) Bsp: §§ 518 I, S. 1; 516 I BGB Unvollkommen zweiseitige Ver- träge: Nur eine Partei trifft eine den Vertrag kenn- zeichnende Pflicht (Bsp. §§598 ff.) Gegenseitige = synallagmatische Verträge: Beide Leistungs- pflichten stehen in rechtl. Abhängig- keitsverhältnis (Bsp. §§ 535 ff. BGB)

4 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 4 Zustandekommen von Verträgen: Zwei korrespondierende Willenserklärungen (Angebot – Annahme) Willensübereinstimmung muss alle wesentlichen Punkte des Vertrages umfassen Ob zwei Willenserklärungen übereinstimmen, ist im Wege der Auslegung nach §§ 157, 133 BGB zu ermitteln Der Vertrag

5 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 5 Der Vertrag Angebot Grds. formfrei oder konkludent ( Ausnahme z.B. § 313 BGB) Angebot muss adressatbezogen und inhaltlich bestimmt sein Angebot darf nicht erloschen sein (keine Ablehnung, § 146 BGB, Annahmefrist nicht abgelaufen, §§ 147-149 BGB, kein Widerruf) Angebot ist annahmefähig

6 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 6 Sachverhalt: V übersendet K ein Verkaufsangebot, das um 10.00 Uhr in den Briefkasten des K geworfen wird. Noch bevor K den Brief öffnet, erklärt V dem K um 11.00 Uhr telefonisch, er wolle sein Angebot widerrufen. Ist das Angebot wirksam widerrufen? Der Vertrag

7 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 7 Lösung: Nach der Abgabe kann der Erklärende das Wirksamwerden seiner WE nur verhindern, wenn er bewirkt, dass dem Partner vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht, § 130 I 2 BGB. Zugang hier: 10.00 Uhr. Widerruf:11.00 Uhr Zeitpunkt der Kenntnisnahme ist egal  Zu spät! Angebot ist nicht widerrufen Der Vertrag

8 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 8 Der Vertrag Annahme Annahmefähiges Angebot muss vorliegen Grds. formfrei und konkludent (Ausnahme z.B. § 313 BGB) Rechtzeitig (siehe Folien 8-11) Keine Abänderung des Angebots (siehe Folie 12)

9 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 9 Auslegungsregeln für Vertragsangebot und Vertragsannahme: 1.Grundregel: Die WE ist nach dem objektiven Empfängerhorizont auszulegen, §§ 133, 157 BGB 2.Konkretisierungen: - falsche Bezeichnung schadet nicht, wenn innerer Wille beider Parteien übereinstimmt - wichtige Kriterien sind (sofern erkennbar oder offen gelegt): Interessenlage, Geschäftszweck, Usancen Entstehungsgeschichte des Vertrages, Stellung der fraglichen Klausel im Kontext des gesamten Vertrages Der Vertrag

10 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 10 Rechtzeitigkeit der Annahme ohne Fristbestimmung durch den Antragenden: Antrag gegenüber einem Abwesenden, § 147 II BGB: Entscheidend sind „regelmäßige Umstände“ und das „Erwarten- dürfen“ (= abhängig von Medium des Antragenden und von Kom- plexität des Geschäfts) die Frist setzt sich zusammen aus der Zeit für die Übermittlung des Antrags, der Bearbeitungs- und Überlegungszeit sowie der Zeit für die Übermittlung der Annahme- erklärung Antrag gegenüber einem Anwesenden, § 147 I BGB: Antrag muss sofort angenommen werden anders als bei § 121 I BGB schadet auch ein schuldloses Zögern Der Vertrag

11 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 11 Rechtzeitigkeit der Annahme mit Fristbestimmung durch den Antragenden: Das Angebot kann nur innerhalb der gesetzten Frist angenommen werden (§ 148 BGB) Die Fristsetzung kann auch konkludent erfolgen (z.B. „Man halte sich nur für einen Zeitraum X für gebunden.“ oder: Der Antragende gibt dem Annehmenden – im Rahmen der Angebotserklärung – die Anweisung, bis zum Zeitpunkt X eine Handlung vorzunehmen, die nur in vertraglichem Kontext sinnvoll ist.“) Der Vertrag

12 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 12 Sachverhalt (Bauxit): V bot dem K am 2. 5. 10 t Bauxit zum Preis von 60.000,- Euro an. K bat sich eine Überlegungsfrist aus. V erwiderte, er halte sich an seine Offerte bis zum 31. 5. gebunden. K bestellte das Bauxit bei V schriftlich. Dieses Schreiben war – wie auch aus dem Poststempel ersichtlich – am 24. 5. zur Post gegeben worden. Es ging jedoch infolge einer ungeklärten Verzögerung auf dem Postwege erst am 5. 6. bei V ein. Nun erklärte V dem K, er könne wegen der rasch gestiegenen Weltmarktpreise allenfalls für 70.000,- Euro liefern. Mit diesem Preis war K nicht einverstanden. Kann K von V die Lieferung für 60.000,- Euro fordern? Der Vertrag

13 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 13 Lösung (Bauxit): Anspruch K./. V auf Lieferung gem. § 433 I BGB: Voraussetzung: Kaufvertrag K-V 1. Angebot des V (+) 2. Annahme durch K: grds. verspätet, § 148 BGB, hier aber § 149 BGB: - rechtzeitige Absendung der Annahmeerklärung - verspäteter Zugang wegen unregelmäßiger Beförderung - Erkennbarkeit für den Empfänger - Keine Anzeige der Verspätung  Kaufvertrag (+), Anspruch K gegen V (+) Der Vertrag

14 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 14 Sachverhalt (der Computerkauf): K sieht im Computergeschäft des V einen Computer, der mit 999,- Euro ausgezeichnet ist. K erklärt V: „Ich kaufe den Computer.“ V erwidert, der Computer sei falsch ausgezeichnet und koste 1.100,- Euro. K ist empört. V sagt, K könne es sich bis zum Freitag überle- gen, ob er den Computer für 1.100,- Euro wolle. Am Donnerstag schreibt K an V, er wolle den Computer kaufen. Er wirft den Brief noch am selben Tag in den Briefkasten, übersieht jedoch, dass dieser erst wieder am Freitag geleert wird. Der Brief kommt erst am Samstagmorgen bei V an. 1. Kann K von V Lieferung des Computers verlangen? 2. V liefert den Computer an. Kann V von K Zahlung von 1.100 Euro verlangen? Der Vertrag

15 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 15 Lösung: Der Computerkauf Frage 1: Anspruch V gegen K aus § 433 I 1 BGB: I.Angebot 1. Ausstellen des Computers im Schaufenster (-) 2. Mündliche Erklärung des K (+) II.Annahme seitens des V? §§ 150, 148 BGB (-)  neues Angebot III.Annahme seitens des K? 1. Grds. (+) 2. Rechtzeitig? (-) Der Vertrag

16 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 16 3. § 149 BGB (-) Ergebnis: Anspruch V gegen K aus § 433 I 1 BGB (-) Frage 2: Anspruch des K gegen V aus § 433 II BGB: I.Angebot des K: § 150 I BGB (+) II.Annahme durch V: 1. Ausdrücklich (-) 2. Konkludent durch Lieferung (+) Ergebnis: Anspruch K gegen V aus § 433 II BGB (+) Der Vertrag

17 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 17 Sachverhalt (Hotelreservierung): G bestellt bei Hotelier H telefonisch ein Zimmer für das nächste Wochenende mit seiner Freundin. H vermerkt die Reservierung, benachrichtigt jedoch G weder schriftlich noch mit Fax. Ist ein Beherbergungsvertrag zustandegekommen? Der Vertrag

18 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 18 Lösung (Hotelreservierung): 1.Angebot: Bestellung durch G (+) 2.Annahme: durch Eintragung in das Gästebuch durch H (+) Annahme ist aber G nicht zugegangen! § 151 BGB: Zugang ist entbehrlich, wenn Annahmeerklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist. Der Vertrag

19 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 19 Bedeutung des § 151 S. 1 BGB: Diese Norm entbindet lediglich vom Zugangserfordernis gegenüber dem Anbietenden. Dagegen muss die Annahmeerklärung als solche vorliegen. Der Vertrag

20 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 20 Sachverhalt: Der Versandbuchhändler V übersendet dem Rechtsanwalt K ein ausführliches Prospekt über einen mehrbändigen strafrechtlichen Großkommentar. Im Begleitschreiben schreibt V, sofern sich K nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen gegenteilig äußere, gehe er davon aus, K wolle den angebotenen Großkommentar erwerben. Nach 4 Wochen treffen bei K alle Bände ein mit einer Zahlungs- aufforderung von 4.800,- Euro. K sendet den Kommentar zurück mit dem Vermerk, dass er nicht bezahlen werde. V meint, diese Ablehnung hätte K innerhalb der von ihm gesetzten 2- Wochenfrist erklären müssen. Er besteht auf Abnahme und Bezahlung. Zu Recht? Der Vertrag

21 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 21 Anspruch V./. K gem. § 433 II BGB: 1.Kein Ausschluss gem. § 241 a I BGB, da K kein Verbraucher 2.Angebot des V (+) 3.Annahme durch K a) ausdrücklich (-) b) konkludent (-) c) durch Schweigen (-) 4. Annahmeerklärung entbehrlich, § 151 BGB? (-) Ergebnis: mangels Annahme kein Kaufvertrag  Anspruch des V aus § 433 II BGB (-) Der Vertrag

22 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 22 Konsequenzen nicht rechtzeitiger Annahme: Grundsatz:  Das Angebot erlischt (§ 146 BGB), also endet die Bindung nach § 130 Abs. 1 S. 1 BGB  Die verspätete Annahmeerklärung gilt als neuer Antrag, § 150 Abs. 2 BGB Ausnahme:  Annahme wäre unter gewöhnlichen Umständen rechtzeitig angekommen und der Adressat konnte dies erkennen.  Anzeigepflicht, bei Verzögerung der Anzeige: Annahme gilt als nicht verspätet. Der Vertrag

23 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 23 Sachverhalt: K bestellt am 15. 3. einen Golf GTI beim Händler V. Auf dem Kaufantrag der K ist eingetragen: Listenpreis z.Zt. 19.900,- Euro. Am 20.3. erhöht V seine Preise und bestätigt den Antrag der K mit dem Zusatz: Listenpreis 21.500, - Euro. Welcher Preis wurde vereinbart? Der Vertrag

24 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 24 Lösung: 1.Angebot durch K (+) 2.Annahme durch V - nicht deckungsgleich - Abänderung der Antrags der K  § 150 II BGB: Annahmeerklärung gilt als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag. Ergebnis: Noch ist kein Kaufvertrag zustandegekommen. Der Vertrag

25 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 25 Divergenzen zwischen Annahme und Angebot: 1. Schritt: Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Auslegungs- regeln §§ 154, 155 BGB 2. Schritt: Nach § 150 II BGB gilt die abweichende Annahmeerklärung als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag Der Vertrag

26 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 26 Konsens – offener Dissens – versteckter Dissens Konsens: Die Ergebnisse der Auslegung von Angebot und Annahme stimmen inhaltlich überein  Vertragsschluss (+) Weicht das Ergebnis der Auslegung von Angebot und Annahme vom Willen des Erklärenden ab, ist eine Anfechtung nach §§ 119 ff BGB zu prüfen. Der Vertrag

27 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 27 Der Vertrag Konsens – offener Dissens – versteckter Dissens Dissens: Ergebnisse der Auslegung von Angebot und Annahme stimmen inhaltlich nicht überein  es kommt darauf an: Dissens über Hauptpunkte des Vertrages:  Vertrag ist nicht zustande gekommen Dissens über Nebenpunkte des Vertrages: Offener Dissens:  § 154 Vertrag (+) versteckter Dissens:  § 155 Vertrag (-)

28 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 28 Sachverhalt: Frau K entdeckt im Schaufenster des Schuhgeschäfts V ein Paar Schuhe für 98,- Euro. K probiert sie und sagt zu V: „Sie passen, ich nehme sie für 98,- Euro.“ V weist aber auf den Karton, auf dem als Preis 198,- Euro angebracht sind. V stellt nun fest, dass der Preis im Schau- fenster falsch ausgezeichnet war. K besteht auf den Preis von 98,- Euro. Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen? Der Vertrag

29 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 29 Lösung: KaufV setzt Antrag mit einer sich deckenden Annahme voraus. 1.Antrag: - Schaufensterauslage (-) - Erklärung von K „die nehme ich“: (+) 2.Annahme: V besteht auf Preis von 198,- Euro  offener Dissens über wesentliches Element eines KaufV  Kein Kaufvertrag zustande gekommen Der Vertrag

30 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 30 Ergänzende Vertragsauslegung: Rechtsgrundlage: §§ 133, 157 BGB Anwendungsfeld: Im Zuge der Vertragsdurchführung stellt sich heraus, dass die Parteien einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben, oder dass ein solcher später entstanden ist.  Vertrag weist eine Lücke auf. Hypothetischer Parteiwille ist zu ermitteln: was hätten die Parteien vereinbart, wenn sie sich der Lücke bei Vertragsschluss bewusst gewesen wären  Interessenlage; Vertragslogik  keine Verschiebung der vertraglichen Risikoallokation und der Preisbestimmung Der Vertrag

31 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 31 Einbeziehung von AGB, § 305 II BGB Der Vertrag Vertragsbestandteil nur, wenn: ausdrücklicher Hinweis Verschaffung von Kenntnismöglichkeit Einverständnis mit Geltung Wenn (-)  AGB nicht Vertragsinhalt  es gilt BGB Wenn (+)  Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB (siehe nächste Folie)

32 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 32 Der Vertrag Inhaltskontrolle von AGB: AGB sind unwirksam generell Generalklausel, § 307 BGB Unvereinbar mit wesentlichen Grundgedanken gesetzlicher Regelungen Einschränkung wesentlicher Rechte oder Pflichten und Gefährdung der Erreichung Des Vertragszwecks enumerativ Katalog verbotener Klauseln, §§ 308, 309 BGB (beachte §310 I BGB) richterliche Wertungsmöglichkeit mitohne

33 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 33 Sachverhalt: Kaufmann K bestellt bei dem Unternehmen U für seinen Betrieb 20 Feuerlöscher unter Bezugnahme auf die Geschäftsbedingungen des U. Diese sehen u.a. einen 10jährigen Wartungsvertrag vor. K lehnt die Wartung durch U ab. Hat U einen Anspruch auf Durchführung der Wartung? Der Vertrag

34 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 34 Lösung: Anspruch des U dann gegeben, wenn AGB-Klausel Vertragsbestandteil des KaufV ist.  § 305 c I BGB: überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil  Klausel ist nicht einbezogen, § 306 I, II BGB  U hat keinen Anspruch auf Durchführung der Wartung Der Vertrag

35 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 35 Sachverhalt: R kauft am 15. 4. Für 5.000,- Euro bei der Fa D ein Motorrad. Im Kaufvertrag wird als Liefertermin der 1. 7. handschriftlich vereinbart. In den AGB des D, welche Vertragsgegenstand werde, steht: „Liefertermine sind unverbindlich“. Wann ist die Lieferung fällig? Der Vertrag

36 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 36 Lösung: Gem. § 305 b BGB haben individuell vereinbarte Vertrags- regelungen Vorrang vor AGB-Klauseln  Fälligkeit am 1. 7. Der Vertrag


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