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Matthias Kienzl UE2 Internet-Recht

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Präsentation zum Thema: "Matthias Kienzl UE2 Internet-Recht"—  Präsentation transkript:

1 Matthias Kienzl 24.05.2005 UE2 Internet-Recht
VERBRAUCHERSCHUTZ Matthias Kienzl UE2 Internet-Recht

2 ECG (E-Commerce-Gesetz) TKG (Telekommunikationsgesetz)
Rechtsquellen ABGB KSchG ECG (E-Commerce-Gesetz) TKG (Telekommunikationsgesetz) EVÜ (Europäisches Vertragsstatutübereinkommen)

3 Definitionen Unternehmer:
Geschäft gehört zum Betrieb seines Unternehmens „...jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.“ Juristische Personen gelten immer als Unternehmer Unternehmen oft gleichzusetzen mit Begriff „Diensteanbieter“ gem. ECG

4 Definitionen Verbraucher:
Geschäft gehört nicht zum Betrieb seines Unternehmens (KSchG) Eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht zu ihren gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeiten gehören (ECG) Verbraucher oft gleichzusetzen mit „Nutzer“ gem. ECG

5 Ausnahmen vom Verbraucherschutz
Arbeitnehmerverträge u. ähnliches Nur teilweise anwendbar auf Mitgliedschaften bei Vereinen Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers über Geltungsbereich des KSchG sind ungültig

6 ABGB/KSchG – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 879 (3): „Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung, die nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlegt, ist jedenfalls nichtig, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles einen Teil gröblich benachteiligt.“ -> Präzisierung im § 6 KSchG

7 ABGB/KSchG – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 6 KSchG Unzulässige Vertragsbestandteile § 6 (1) grundsätzlich unzulässige Vertragsbestandteile: z.B. Ausschluss von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, Aufrechnungsverbot des Verbrauchers, Wucherzins bei Verzug § 6 (2) nur zulässig, wenn einzeln ausgehandelt (Beweislast beim Unternehmer) z.B. Möglichkeit des Vertragsrücktritts ohne sachliche Rechtfertigung des Unternehmers, Ausschluss der Haftung für Schäden an zur Bearbeitung übernommen Sachen § 6 (3) Unwirksamkeit von unklaren oder unverständlichen Vertragsbestimmungen

8 ECG – Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Ein Diensteanbieter hat die Vertragsbestimmungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Nutzer so zur Verfügung zu stellen, dass er sie speichern und wiedergeben kann. Diese Verpflichtung kann nicht zum Nachteil des Nutzers abbedungen werden.“ Folge: § 26 ECG – Verwaltungsstrafe bzw. § 27 „Tätige Reue“

9 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausdrückliche Unterwerfungserklärung: Link! Keine Unterwerfungserklärung: Nicht notwendig:

10 ABGB/KSchG - Gewährleistung
ABGB § 922: „Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht.“ Vermutung über Mangelhaftigkeit: bis 6 Monate nach Übergabe Beweislast beim Übergeber Folge: Verbesserung (Austausch) – Preisminderung (Wandlung) Frist: unbewegliche Güter – 3 Jahre bewegliche Güter – 2 Jahre

11 ABGB/KSchG - Gewährleistung
Unternehmer kann verlangen, dass die Sache übersendet wird (Gefahr trägt der Unternehmer) Versand-, Arbeits- und Materialkosten sind vom Unternehmer zu tragen Gewährleistungsrechte können vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden Vereinbarung einer kürzeren Gewährleistungspflicht ist unwirksam, ausser bei gebrauchten beweglichen Sachen (Einzelvereinbarung !)

12 Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
§ 3 Rücktrittsrecht Bei Geschäftsabschluss ausserhalb der Räumlichkeiten des Unternehmers, Rücktrittsrecht bis eine Woche nach Zustandekommen des Vertrags Rücktritt bedarf der Schriftform Verschärfte Bestimmungen über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz -> Referat Mag. König

13 Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
§ 15 Verträge über wiederkehrende Leistungen z.B.: Verträge mit Providern, Diensteanbietern Kündigungsrecht jedenfalls nach 1 Jahr unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist, nachher zum Ablauf eines jeden halben Jahres Kündigung 2 Monate Vertragsende 1 Jahr 1,5 Jahre Kündigung Vertragsende

14 Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
§ 31a Missbrauch von Zahlungskarten im Fernabsatz bei missbräuchlicher Verwendung kann der berechtigte Karteninhaber vom Aussteller der Karte verlangen, dass die Zahlung zurückgebucht bzw. erstattet wird

15 E-Commerce-Gesetz (ECG) - Begriffe
Dienst der Informationsgesellschaft in der Regel gegen Entgelt im Fernabsatz elektronisch auf Abruf des Empfängers z.B. Online-Vertrieb von Waren und DL Online-Informationsangebote Online-Werbung Elektronische Suchmaschinen Datenabfragemöglichkeiten Informationsübermittlung, Zugangsvermittlung (Provider) usw.

16 E-Commerce-Gesetz (ECG)
Informationspflichten des Diensteanbieters (§ 5) Name bzw. Firma & geographische Anschrift Angaben zur unmittelbaren Kontaktaufnahme Firmenbuchnummer & Firmenbuchgericht (wenn vorhanden) Aufsichtsbehörde (wenn vorhanden) Kammer, Berufsverband USt.-Identifikationsnummer sofern Preise angegeben – leicht lesbar und verständlich (Bruttopreise – Nettopreise, sonstige Zuschläge, Versandkosten)

17 E-Commerce-Gesetz (ECG)
Informationen über kommerzielle Kommunikation (§ 6) Klar und eindeutig als solche erkennbar Auftraggeber muss erkennbar sein Angebote zur Absatzförderung (Geschenke, Zugaben) müssen erkennbar sein und einfacher Zugang zu den Bedingungen muss enthalten sein Preisausschreiben und Gewinnspiele müssen erkennbar sein und einfacher Zugang zu den Teilnahmebedingungen muss gewährleistet sein

18 E-Commerce-Gesetz (ECG)
Nicht angeforderte kommerzielle Kommunikation (§ 7) Klare Erkennbarkeit Robinson-Liste -> RTR-GmbH Weitere Vorschriften im TKG

19 E-Commerce-Gesetz (ECG)
Abschluss von Verträgen (§ ) Klarstellung, welche technischen Schritte zum Vertragsabschluss führen Möglichkeit zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragserklärung Eingangsbestätigung der elektronischen Vertragserklärung Vertragsbestimmungen und AGB sind dem Nutzer so zur Verfügung zu stellen, dass er sie speichern und wiedergeben kann

20 TKG (Telekommunikationsgesetz)
§ 107 (2) - (5) Unerbetene Nachrichten (SPAM) grundsätzlich Opt-In: Bei mehr als 50 Empfängern oder Direktwerbung nur Opt-Out notwendig wenn: frühere Geschäftsbeziehung ähnliche Produkte beworben werden

21 EVÜ – Europäisches Vertragsstatutübereinkommen
Artikel 5 – Verbraucherverträge: Rechtswahl darf nicht dazu führen, dass zwingende Rechte des Verbrauchers beschnitten werden wenn dem Vertragsabschluß ein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung in diesem Staat vorausgegangen ist und wenn der Verbraucher in diesem Staat die zum Abschluss des Vertrages erforderlichen Rechtshandlungen vorgenommen hat Recht des Staates maßgebend, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

22 Literaturverzeichnis, Entscheidungen
Ledolter Gunther, „Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im E-Commerce“, Schmidbauer Franz, Entscheidungen: Nutzungsentgelt bei Rücktritt: HG Wien, Urteil vom , 50 R 95/04h Unerbetene Werbe-SMS: UVS Steiermark, Bescheid vom , GZ /2001


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