Versicherungen im Sport Sportversicherung

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 Präsentation transkript:

Versicherungen im Sport Sportversicherung Referent: Max Mustermann Veranstalter, Ort, Termin

WestLotto Das Unternehmen 2

WestLotto Das Unternehmen WestLotto ist der Weg zum Glück seit über 50 Jahren. Das Unternehmen veranstaltet ein sicheres, seriöses, verantwortungsvolles und attraktives Glücksspiel im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen. Folgende Lotterien und Wetten werden über ca. 3.700 Annahmestellen in NRW angeboten: LOTTO 6 aus 49, GlücksSpirale, KENO, Rubbellose sowie TOTO und ODDSET. Hinzukommen die Zusatzlotterien Spiel 77, SUPER 6 sowie plus 5. 3

Was leistet WestLotto für den Sport? Jedes Jahr leistet WestLotto über seine Konzessionsabgaben einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Nordrhein- Westfalen. Im Bereich des Sports fördert WestLotto in Zusammenarbeit mit dem Land über den Landessportbund Nordrhein-Westfalen vor allem den Breiten- und Amateursport. Ein großer Teil der vielfältigen Sportangebote in NRW wäre ohne Unterstützung kaum überlebensfähig. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wird die Nachhaltigkeit der Sportförderung gewährleistet. 4

VIBSS: Service Qualifizierung: 0203 7381-777 vibss@lsb-nrw.de Infoveranstaltung Direktberatung Fachvortrag Infogespräch/ Fachberatung Information VIBSS Online Beratung www.vibss.de Vorstandsklausur VM-Lehrgang Schulung Vereinsentwicklungs-beratung KURZ UND GUT- Seminar Online-Seminar

Versicherungen im Sport Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Institutionen Sporthilfe NRW e.V. VBG Gesetzliche Unfallversicherung Krankenhaus Hellersen Sportversicherungs- vertrag Prävention Rehabilitation Entschädigung 6 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Versicherungen im Sport Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Sporthilfe NRW e.V. VBG Gesetzliche Unfallversicherung privater Vertrag zwischen der Sporthilfe NRW e.V. und der ARAG/ EUROPA Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung Sozialgesetzbuch VII 7 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Versicherungen im Sport ARAG Sportversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen 8 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Versicherte Organisationen Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Sporthilfe NRW, Landessportbund/Sportjugend Nordrhein-Westfalen, Bildungswerk des Landessportbundes NRW Stadt- und Kreissportbünde sowie Stadt- und Gemeindesportverbände Fachverbände und Verbände mit besonderer Aufgabenstellung Vereine 9 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Versicherte Personen Versicherte Personen Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen aktive und passive Mitglieder (keine Nichtmitglieder oder Mitglieder auf Zeit) Funktionäre (Mitglieder der Vereinsorgane und mit der Wahrnehmung bestimmter Funktionen Beauftragte) Übungsleiter/innen und Trainer/innen Schieds-, Kampf- und Zielrichter/innen -2- 10 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Versicherte Personen Versicherte Personen Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen -2- Angestellte und Arbeiter/innen Mitarbeiter/innen gegen Vergütung (Honorarkräfte) Lizenzspieler/innen (außer Berufssportler/innen) Helfer/innen bei versicherten Veranstaltungen (auch Nichtmitglieder) 11 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Versicherte Veranstaltungen Versicherte Veranstaltungen und Unternehmungen Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Versicherungsschutz bei Durchführung der satzungsgemäßen Tätigkeiten gesellige Veranstaltungen des Vereins über den Vereinscharakter hinausgehende öffentliche Veranstaltungen (z. B. Stadt- und Dorffeste) Veranstaltungen, die zusammen mit sportfremden nicht kommerziellen Organisationen durchgeführt werden -2- 12 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Versicherte Veranstaltungen Versicherte Veranstaltungen und Unternehmungen Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen -2- Sport- und Spielgemeinschaften mehrerer versicherter Vereine oder Organisationen Fahrtveranstaltungen mit touristischem oder kulturellem Charakter, Studien- Ferien- und Vergnügungsfahrten, Jugendaustausch mehrtägige Vereinsreisen, Vereinsausflüge, Sportreisen, Wanderungen Mitarbeit an Bauobjekten und Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten des Vereins -3- 13 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Versicherte Veranstaltungen Versicherte Veranstaltungen und Unternehmungen Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen -3- versichert ist die aktive Teilnahme und das Wegerisiko versichert ist die Teilnahme als Zuschauer/in an versicherten Veranstaltungen im Bereich des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (außerhalb von NRW nur für Veranstaltungen, für die der eigene Verein offiziell eine Mannschaft oder eine/n Sportler/in gemeldet hat). 14 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Versicherte Veranstaltunge Versicherte Veranstaltungen und Unternehmungen Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Geltungsbereich Versicherungsschutz weltweit (Rechtsschutz: Europa und Mittelmeer-Anrainerstaaten) 15 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Versicherte Veranstaltungen Nicht versichert Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen dauerhafte gewerbliche Unternehmungen oder Gewerbebetriebe (Ausnahme: Vereinsgaststätten in eigener Regie) Ausrichtung von Veranstaltungen für einen nationalen oder internationalen Verband 16 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Grundsätze Grundsätze der Sportversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Beihilfefunktion, kein Ersatz für - private Vorsorge - individuelle Risiken - gesundheitliche Bagatellschäden Gleichbehandlungsgrundsatz Subsidiarität - vor allem zum Sozialversicherungsbereich 17 | Thema der Präsentation, Ort DD.MM.YYYY

Sparten Versicherte Sparten Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Vertrauensschadenversicherung Reisegepäckversicherung Rechtsschutzversicherung Krankenversicherung 18 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Unfallversicherung Unfallversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen einmalige Tagegeldpauschale 100 € ab dem 60. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Einmalzahlung), Schüler/innen erhalten Beihilfe für Nachhilfestunden Übergangsleistung 2.000 € nach 9 Monaten Bergungskosten bis 3.000 € 19 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Unfallversicherung Unfallversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Todesfallsumme je nach Alter und Familienstand bis zu 18.000 € Invaliditätsfall: - Maximalsumme 200.000 € - volle Summe ab 90% Invaliditätsgrad - Leistung ab 15% Invaliditätsgrad 20 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Unfallversicherung Unfallversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Mitversicherung von sportspezifischen Sonderrisiken, z. B. - „optische“ Unfälle (Todesfälle) - Luftsportrisiko - Zerrungen, Verrenkungen, Zerreißungen - Verzicht auf den Einwand der degenerativen Mitwirkung bei Unfallfolgen an Gliedmaßen (Invaliditätsleistung) Frist zur Anmeldung von Invaliditätsansprüchen 30 statt 15 Monate 21 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Unfallversicherung Unfallversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Wann wird eine Versicherungsleistung erbracht? 1. Unfallmeldung durch Verein und Mitglied 2. Anmeldung eines Anspruchs durch die versicherte Person - Tagegeld (einmalige Pauschale) - Übergangsleistung (Geltendmachung spätestens 10 Monate nach Eintritt des Unfalles) - Bergungskosten - Todesfall - Invalidität 3. Prüfung durch das Versicherungsbüro 4. Gutachten (ggf.) 5. Leistung 22 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Unfallversicherung Unfallversicherung Reha-Management Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Reha-Management Voraussetzung: versicherter Sportunfall mit voraussichtlich mehr als 75% Invalidität. Reha-Management übernimmt die Organisation, nicht die Kosten der Reha-Maßnahme selbst. Es werden nur Maßnahmen empfohlen, die von einem Leistungsträger übernommen werden oder aus der fälligen Versicherungsleistung erbracht werden können. 23 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Unfallversicherung Unfallversicherung Reha-Management Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Reha-Management Leistungserbringer: IHR Rehabilitations-Dienst GmbH, Köln freie Entscheidung des Verunfallten über Inanspruchnahme Leistungsarten: - medizinische Rehabilitation - berufliche Rehabilitation - Pflege-Management - soziales Reha-Management 24 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Haftpflichtversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Was bedeutet Haftpflicht? Haftpflicht ist die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz. 25 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Haftpflichtversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Gesetzliche Haftpflicht (Schadenersatzpflicht) § 823 (1) BGB Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. 26 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Haftpflichtversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Verschulden Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. versichert Vorsätzlich handelt, wer den Erfolg der Rechts-verletzung bewusst und gewollt herbeiführt oder als möglich voraussieht und billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz). nicht versichert! 27 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Haftpflichtversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Was ist versichert? persönliche gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen; gegenseitige Haftpflichtansprüche aus Sachschäden; ausgeschlossen: Personenschäden mitversicherter Personen untereinander 28 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Haftpflichtversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Vereinshaftpflicht Haus- und Grundbesitzrisiko Bauherrenrisiko bis zu 250.000 € Bausumme Mietsachschäden bis zu 50.000 € (bewegliche Sachen) bzw. 250.000 € (unbewegliche Sachen) Tierhalterrisiko als Halter eigener Tiere Umweltrisiko (mit Anlagenrisiko) 29 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Haftpflichtversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen vereinseigene Wasserfahrzeuge Verlust fremder Schlüssel bis zu 1.250 € (10% Selbstbeteiligung) vereinseigene Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Nebenrisiken bei versicherten Veranstaltungen (Schießbuden, Zeltaufbau, etc.) 30 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Haftpflichtversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Versicherungssummen: 5.000.000 € pauschal für Personen-/Sachschäden bis zu 35.000 € für Vermögensschäden bis zu 3.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bei Umweltschäden 31 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Vertrauensschadenversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen versichert sind Vermögenswerte (Geld und Geldwerte) des Landessportbundes, der Verbände und Vereine gegen folgende Risiken: - schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen der Vertrauenspersonen, z. B.: Kassierer/innen, hauptberuflich beschäftigte Personen - Ereignisse, die ohne Verschulden der Wagnisperson eintreten, z. B. Raub, Einbruchdiebstahl, Erpressung Versicherungsleistungen zwischen 7.500 € und 110.000 € je nach Organisation und Schadenereignis 32 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Reisegepäckversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks Versicherungsschutz nur bei Auslandsreisen Versicherungssumme 2.500 € je Person Campingrisiko mitversichert Verzicht auf Einwand der Unterversicherung 33 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Rechtsschutzversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen für Organisationen und Personen: - Schadenersatzrechtsschutz - Strafrechtsschutz für Organisationen zusätzlich: - Arbeitsrechtsschutz - Sozialgerichtsrechtsschutz - Vertragsrechtsschutz Versicherungssumme: 75.000 € je Fall ggf. 200 € Selbstbeteiligung (bei gerichtlichen Auseinander- setzungen) 34 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Krankenversicherung Krankenversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Zahnschäden nach Vorleistung eigener Absicherung bei freier Materialwahl bis zu 40% des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 2.600 € Hilfsmittel nach ärztlichem Ermessen (ausgenommen Brillen und Hörgeräte) bis zu 2.600 € Brillen, Sportbrillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte bis zu 50 € -2- 35 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Krankenversicherung Krankenversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen -2- Heilbehandlungskosten bei Auslandsaufenthalten zu 100% ohne Begrenzung Rückbeförderungs- und Überführungskosten zu 100% Ersttransport zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus bis zu 13 € 36 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

ARAG ARAG-Sport.de Versicherungsbüro online Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Sportversicherungsvertrag - Versicherungssparten - Vertragsinhalt - allgemeine Infos Infos über Zusatzversicherungen Schadenmeldungen - online ausfüllen - PDF-Download 37 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

ARAG ARAG-Sport.de Versicherungsbüro online Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Anträge Zusatzversicherungen - online ausfüllen und versenden - PDF-Download Service Fragen und Antworten Kontakt Anmeldung 38 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Informations- & Schadensservice Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Versicherungsbüro bei der Sporthilfe NRW e.V. Paulmannshöher Str. 11 a 58515 Lüdenscheid Telefon: 02351 94754-0 Fax: 02351 94754-50 E-Mail: vsbluedenscheid@ARAG-Sport.de Versicherungsbüro online: www.ARAG-Sport.de Vereins-Informations-, Beratungs- und Schulungs-System VIBSS: www.vibss.de 39 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Wichtige Zusatzversicherungen Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz: versichert sind Unfallschäden anlässlich von Vereinsfahrten Versicherungsschutz für Nichtmitglieder für Teilnehmer/innen an den Sportangeboten der Vereine Reiseversicherung für Reiseteilnehmer/innen einschließlich Insolvenzabsicherung für den Verein als Reiseveranstalter -2- 40 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Wichtige Zusatzversicherungen Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen -2- D&O und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: - für Eigen- und Drittschäden Individueller Versicherungsbedarf - für Gebäude und Gebäudeinhalte - für Bauvorhaben - für Elektronik - für Jagd- und Sportwaffen - .... 41 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Kfz-Zusatzversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Standardschutz Was ist versichert? Unfallschäden an Kfz, die im Auftrage des Vereins anlässlich satzungsgemäßer, versicherter Veranstaltungen zur Beförderung von Personen eingesetzt werden. 42 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Kfz-Zusatzversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Mitversichert sind auch die Kosten für - Bergung des Fahrzeugs - Abschleppen bis zu 150 € - öffentliche Verkehrsmittel einschließlich Taxi zur Rück- oder Weiterbeförderung bis zu 150 € Versicherte Fahrzeuge - Pkw, Krafträder und deren Anhänger, die nicht als gewerbliches Beförderungsmittel eingesetzt sind (Mietwagen, Taxi, o.ä.) 43 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Kfz-Zusatzversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen versichert ist die Beförderung/ Selbstbeförderung von - aktiven Sportlern des Vereins - Funktionären - Übungsleitern, Turn-/Sportlehrern, Trainern, Schieds-, Kampf- und Zielrichtern des Vereins - Angestellten, Arbeitern, Mitarbeitern gegen Vergütung, Lizenzspielern, unentgeltlich tätigen Helfern und Betreuern versichert ist der direkte Hin- und Rückweg (einschließlich Parkplatzschäden) 44 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Kfz-Zusatzversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Versicherte Veranstaltungen sind: Wettkämpfe/-spiele, sportliche Darbietungen im Auftrag des Vereins offiziell angesetzte Trainings-/Übungsstunden des Vereins offiziell angesetztes Sondereinzeltraining von Leistungssportlern alle satzungsgemäß vorgesehenen Versammlungen des Vereins -2- 45 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Kfz-Zusatzversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen -2- Vorstands- und Ausschusssitzungen des Vereins Lehrgänge und Tagungen der Sportorganisationen offizielle Repräsentationsaufgaben des Vereins -3- 46 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Kfz-Zusatzversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen -3- offiziell vom Verein angesetzte Bau-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (nicht versichert: Materialtransport) sowie Auf- und Abbauten bei versicherten Veranstaltungen offiziell vereinbarte Gesprächstermine mit Behörden, übergeordneten Sportorganisationen, Rechtsanwälten, Steuerberatern und dem Versicherungsbüro -4- 47 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Kfz-Zusatzversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen -4- offiziell angesetzte Sportkurse des Vereins Jedermann-Veranstaltungen/Volkswettbewerbe des Vereins Vorbereitungen und Abnahme von Sport- und Leistungsabzeichen -5- 48 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Kfz-Zusatzversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen -5- Festumzüge des Vereins sowie Auftritte von Vereinsgruppen im offiziellen Auftrag des Vereins alle ein- oder mehrtägige Ausflüge des Vereins (z. B. Wanderungen) gesellige bzw. gesellschaftliche Veranstaltungen des Vereins 49 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Kfz-Zusatzversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Die Kfz-Zusatzversicherung gilt für Fahrten in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Es gibt keine Maximierung der Leistung. Je Schadenfall ist eine mit dem Verein vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 150 €, 330 € oder 410 € in Abzug zu bringen. 50 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Kfz-Zusatzversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Vorleistungen der eigenen Kaskoversicherung Eine eigene Fahrzeugversicherung (Voll- oder Teilkasko) ist immer zuerst in Anspruch zu nehmen. Eine dabei bestehende Selbstbeteiligung wird abzüglich 150 €, 330 € oder 410 € erstattet. Der eventuelle Rabattverlust der eigenen Fahrzeug-versicherung wird nach Vorlage einer Bestätigung des Versicherers mit bis zu 300 € ausgeglichen. 51 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Kfz-Zusatzversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Mitversichert ist eine Rechtsschutzversicherung bis zu 75.000 € mit folgenden Leistungen: - Schadenersatz-Rechtsschutz - Straf-Rechtsschutz - Verwaltungs-Rechtsschutz Der Jahresbeitrag richtet sich nach der Vereinsgröße und der gewählten Selbstbeteiligung je Schadenfall. (150 €, 330 € oder 410 €) 52 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Kfz-Zusatzversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Comfortschutz Gegen Zuschlag können die Leistungen des Standardschutzes erweitert werden um: Fahrzeug- und Fahrzeugteilschäden (Brand, Diebstahl, Sturm/Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Haarwild, Marderbiss) Verschrottung und Zoll Pannenhilfe bis zu 100 € -2- 53 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Kfz-Zusatzversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen -2- Kosten für Fahrzeug-Rücktransporte, wenn innerhalb von 5 Tagen keine Reparatur möglich ist (nicht bei Totalschaden) Erstattung eines möglichen Rabattverlustes in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 300 € Mietwagenkosten bis zu 25 € pro Tag für bis zu 7 Tage Insassen-Unfallversicherung bei Mitgliedern (subsidiär) Rechtsschutzversicherung: Versicherungssumme 150.000 € 54 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Nichtmitgliederversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Persönliche Absicherung von Nichtmitgliedern, die an Sportveranstaltungen aktiv teilnehmen (z. B. Probetraining, Kursprogramme, Lauftreffs), insbesondere - Unfallversicherung - Haftpflichtversicherung - Krankenversicherung Der direkte Rückweg nach Hause ist mitversichert. 55 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Nichtmitgliederversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Nicht versichert: Zuschauer/innen und Besucher/innen Beiträge gestaffelt nach Vereinsgröße, z. B. - bis zu 100 Mitglieder 49,73 € - bis zu 300 Mitglieder 124,86 € - bis zu 500 Mitglieder 198,94 € - über 500 Mitglieder 235,97 € 56 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Reiseversicherung Reiseversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Vereine / Verbände - Veranstalterhaftpflicht - Insolvenzabsicherung Reiseteilnehmer/innen - Unfallversicherung - Haftpflichtversicherung - Reisegepäckversicherung - Krankenversicherung 57 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Reiseversicherung Reiseversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen In vielen Fällen müssen die Vereine als Reiseveranstalter die Reisekosten gegen mögliche Insolvenz des Vereins absichern und dies ihren Reiseteilnehmern vor Antritt der Reise durch Vorlage eines Sicherungsscheins nachweisen. -2- 58 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Reiseversicherung Reiseversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen -2- Die gesetzliche Bestimmung des § 651 k BGB wird durch die Kautionsversicherung eingehalten. Nach Antragseingang liefert die ARAG die notwendigen Sicherungsscheine. Die Reiseversicherungen müssen rechtzeitig vor Antritt der Reise beantragt werden. Antragshefte sind beim Versicherungsbüro der Sporthilfe erhältlich. Sicherstellung des Reisepreises 59 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Reiseversicherung Reiseversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass den Reisenden erstattet werden: - der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen - notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen. 60 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Reiseversicherung Reiseversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Durch die Änderung der Gewerbeordnung kann die Veranstaltung von Reisen ohne Aushändigung von Sicherungsscheinen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden. 61 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Reiseversicherung Reiseversicherung Wer ist sicherungspflichtig? Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Wer ist sicherungspflichtig? Das Gesetz kennt nur einige wenige Ausnahmen von der Sicherungspflicht. Die Sicherungspflicht entfällt, wenn der Verein nur gelegentlich Reisen veranstaltet. Das Merkmal „gelegentlich“ wird aber bereits dann verneint, wenn mehr als 2 Reisen pro Jahr veranstaltet werden. 62 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Reiseversicherung Reiseversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Keine Sicherungspflicht besteht, wenn - die Reisen nicht länger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung einschließen und der Reisepreis pro Person 75 € nicht übersteigt, - es sich beim Reiseveranstalter um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt. 63 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Reiseversicherung Reiseversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Die Reisehaftpflichtversicherung schützt den Verein als Reiseveranstalter vor den speziellen Haftungsrisiken, die sich aus dem Reiserecht ergeben. Deckungssumme bis zu 5.500.000 € für Personen-schäden (bei Flugreisen bis 6.500.000 €) Die Reisehaftpflichtversicherung versichert die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reisenden während der Reisedauer. 64 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Reiseversicherung Reiseversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Die Reiseunfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz über die Leistungen der Sportversicherung hinaus. Die Reisegepäckversicherung schützt das persönliche Reisegepäck der Mitreisenden. Die Auslandsreise-Heilkosten-Versicherung ist wichtigster Versicherungsteil jeder Auslandsreise (100% Kostenerstattung). 65 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung D&O (Director‘s and Officers Liability Insurance) und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen § 31 BGB Haftung des Vereins für Organe Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt. 66 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung D&O-Versicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen § 31 a BGB Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern (1) Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter unentgeltlich tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 720 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen bei Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins. Ist streitig, ob ein Organmitglied oder ein besonderer Vertreter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, trägt der Verein oder das Vereinsmitglied die Beweislast. 67 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung D&O-Versicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen § 31 a BGB Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern (2) Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, den sie bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursacht haben, so können sie von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 68 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung D&O-Versicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Was ist jedoch, wenn der Vorstand eine Vergütung von mehr als 720 € im Jahr erhält? die Pflichtverletzung durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde oder der Vorwurf im Raum steht? das Vereinsvermögen im Rahmen des Freistellungsanspruchs aufgebraucht ist? Hinzu kommt, dass auch Angestellte und Mitglieder Vermögensschäden verursachen können und - losgelöst von einer Haftung - ein Schaden beim Verband/Verein entsteht. 69 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Was ist ein Vermögensschaden? Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Als Sachen gelten insbesondere auch Geld und geldwerte Zeichen. Schutz des Vereinsvermögens über Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Schutz des Privatvermögens der Organe/Geschäftsführer D&O-Versicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen 70 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung D&O-Versicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Wer ist versichert? Ehemalige, gegenwärtige oder zukünftige Mitglieder des Vorstandes/Präsidiums und der Geschäftsleitung/leitende Angestellte sowie der Kontrollorgane (Aufsichtsrat/Beirat). Weiterhin mitversichert sind besondere Vertreter gemäß § 30 BGB und faktische Organmitglieder. Gegenstand der D&O-Versicherung Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass eine versicherte Person eine Pflichtverletzung in ihrer Eigenschaft begangen hat und aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird. Mitversichert ist hierbei die operative Tätigkeit der versicherten Organe. Versichert ist ausschließlich das persönliche Interesse der versicherten Personen, nicht des Verbandes/Vereins! § 30 BGB Besondere Vertreter Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind. Die Vertretungsmacht eines solchen Vertreters erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt. Der Berufene wird somit kraft Satzung für einen örtlichen oder sachlichen Aufgabenkreis im Verein bestellt, der eine dem Vorstand ähnliche Selbständigkeit und Verantwortlichkeit abverlangt, z.B. Leiter der Abteilung Tennis im Verein > Faktische Organmitglieder = Personen, die tatsächlich Organfunktionen erfüllen, ohne dazu formell (bestimmt/gewählt) bestellt worden zu sein 71 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung D&O-Versicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Aufgabe der D&O Versicherung Prüfung der Haftpflichtfrage Freistellung von berechtigten Ansprüchen Abwehr unberechtigter Ansprüche sowohl im Innenverhältnis gegenüber dem Verein als auch im Außenverhältnis gegenüber Dritten. Wann tritt der Versicherungsfall ein? Versichert ist die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs durch den eigenen Verein/Verband oder von Dritten gegen die versicherte Person aufgrund einer behaupteten oder tatsächlichen Pflichtverletzung. 72 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung D&O-Versicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Vorbeugende Rechtskosten Ist eine Inanspruchnahme noch nicht erfolgt, jedoch wahrscheinlich, können die versicherten Personen einen Anwalt mit Ihren Interessen beauftragen. Die Abstimmung erfolgt mit dem Versicherer. Beispielfälle: Vorstand wird nicht entlastet ein Klageentwurf wird vorgelegt versicherte Person wird vorzeitig aus ihrer Funktion abberufen Vertragsaufhebung wird angedroht oder vorzeitige Kündigung wird ausgesprochen 73 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung D&O-Versicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Versicherungsfall – claims-made-Prinzip erstmalige Anspruchserhebung auf Schadenersatz für einen Vermögensschaden gegen eine versicherte Person in seiner Funktion aufgrund einer Pflichtverletzung Leistungsfreiheit des Versicherers besteht, wenn jemand bei Vertragsabschluss weiß, dass bereits „etwas schief gegangen ist“ oder wenn die Pflichtverletzung wissentlich begangen wurde. 74 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung D&O-Versicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Versicherungsfall – claims-made-Prinzip Rückwärts- deckung < 31.12.2013 01.01.2014 bis 31.12.2017 > bis 31.12.2022 unbegrenzte Rückwärtsdeckung soweit bei Vertragsschluss keine Pflichtverletzungen bekannt sind Nachmeldefrist 3 Jahre nach Vertragsbeendigung für Pflichtverletzungen vor Beendigung des Vertrages Verlängerung auf 5 Jahre nach 2 Jahren Laufzeit Versicherungs- periode Nachhaftung 75 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung D&O-Versicherung Versicherte Personen Ansprüche Versicherungsschutz Verein/Verband Versicherer Versicherungsvertrag Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Versicherungsvertrag auf fremde Rechnung mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 76 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung D&O-Versicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Umstandsmeldung Meldung von möglichen Schadenfällen in Textform an Versicherer, um sich den zum Zeitpunkt vereinbarten Umfang und die Versicherungssumme der laufenden Versicherungsperiode „zu sichern“. Organisations-Rechtsschutz bei Insolvenz und bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 51ff, 63 AO (bei schützenswertem Interesse) Kosten werden bis zu 50.000 € getragen (Sublimit). 77 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung D&O-Versicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Reputationsschäden Kosten zur Minderung von Reputationsschäden versicherter Personen wegen einer Pflichtverletzung, die einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann (z. B. über externen Public-Relations-Berater, Anzeigen). Kostenersatz für Mediationsverfahren In Abstimmung mit dem Versicherer haben die versicherten Personen das Recht einen neutralen Wirtschaftsmediator für eine außergerichtliche Streitbeilegung aufzusuchen. Kosten werden bis zu 50.000 € getragen (Sublimit). 78 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Gegenstand der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Der Versicherer gewährt dem Verein/Verband Versicherungsschutz (Deckung) für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeit – von ihm selbst oder einer Person, für die er einzutreten hat – begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird (Drittschäden). Außerdem gewährt der Versicherer dem Verein/Verband Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die er infolge eines bei Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeit von den bezeichneten Organen und Personen fahrlässig begangenen Verstoßes unmittelbar erlitten hat (Eigenschäden). 79 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Aufgabe der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Im Innenverhältnis werden fahrlässige Pflichtverletzungen versichert, die unmittelbar zu einem Vermögensschaden beim Verein/Verband führen. Im Außenverhältnis „klassische Haftpflichtfunktion“ Prüfung der Haftpflichtfrage Freistellung von berechtigten Ansprüchen Abwehr unberechtigter Ansprüche Wer ist versichert? Der Verein sowie die im Versicherungsschein bezeichneten Organe und Personen (Mitglieder), unabhängig davon, ob die handelnden Personen haupt- oder ehrenamtlich tätig werden. Versichert ist die Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit! 80 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Versicherungsfall – Verstoßprinzip Versicherungsfall im Sinne der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. < 31.12.2013 01.01.2014 bis 31.12.2017 > bis 31.12.2022 Rückwärtsdeckung Im Gegensatz zur D&O-Versicherung ist eine Rückwärtsdeckung nicht vorgesehen. Nachhaftung 5 Jahre nach Vertragsbeendigung für Pflichtverletzungen während der Vertragslaufzeit. Rückwärts- deckung Versicherungs- periode Nachhaftung 81 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Übernahme Nachhaftung des Vorversicherers Versicherungsschutz besteht auch für Verstöße, die einen unmittelbar vorangehenden Versicherungsvertrag betreffen und die bis zu fünf Jahren nach Ablauf des Nachhaftungsschutzes dieses Vorversicherungsvertrages entdeckt und gemeldet werden. Dieser Versicherungsschutz richtet sich nach den Konditionen des Vorversicherungsvertrages, soweit der Umfang / die Versicherungssummen geringer waren. Diese Übergangsregelung gilt nicht für Vorverträge auf claims-made-Basis sowie für Verstöße, die zum Zeitpunkt des Versichererwechsels bekannt sind. 82 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Schlüsselverlust Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme sind Kosten in Höhe von 20.000 € pro Versicherungsjahr für die Erneuerung der Schließanlage als Folge des Abhandenkommens von Schlüsseln mitversichert (Eigen- und Drittschäden). 83 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Ausgeschlossen sind Ansprüche im Zusammenhang mit Berufssport Golfsport Versicherungsschutz besteht jedoch für Golfclubs und -vereine und deren Betreibergesellschaften, die Mitglied im Landessportbund NRW sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch ausschließlich auf Risiken aus dem üblichen, satzungsgemäßen Aufgabenbereich, aber nicht auf Shops, Hotelbetriebe und andere gewerbliche Bereiche. 84 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung Gemeinsam besonders stark! Ihre Vorteile auf einen Blick: Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Individuelle Versicherungssumme nach Bedarf: 125.000 €, 250.000 € oder 500.000 € Vorteile aus der Kombination beider Produkte: Privat- und Vereinsvermögen wird geschützt eigenständige Versicherungssumme für den Vorstand/GF operative und strategische Tätigkeiten sind versichert Beitragsnachlass Der Beitrag staffelt sich nach der Vereinsgröße und bei Verbänden nach dem Haushaltsvolumen. 85 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung Schadenbeispiele Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Eigenschaden Der Abteilungsleiter Breitensport organisiert einen Volkslauf. Als Attraktion engagiert er eine Band. Er versäumt, das Ordnungsamt zu informieren, die Veranstaltung wird untersagt. Die Künstlergage muss trotzdem vom Verein überwiesen werden. ARAG übernimmt die Kosten. 86 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung Schadenbeispiele Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Drittschaden Ein Sportverein macht für Angestellte versehentlich falsche Angaben zur Sozialversicherung. Als ein Mitarbeiter in Rente geht, bekommt er dadurch 135 € weniger monatliche Rente. Er macht den Verein haftbar. ARAG übernimmt die Kosten. 87 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung Schadenbeispiele Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Steuern Ein Verein führt lange Zeit zu wenig Steuern ab. Nach 5 Jahren fordert das Finanzamt 15.000 € Nachzahlung. Der Verein ist gezwungen, einen Kredit aufzunehmen. Durch die Zinsen entsteht ihm ein Schaden. ARAG übernimmt die Kosten. 88 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung Schadenbeispiele Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Schlüsselverlust Ein Mitglied wohnt am städtischen Sportpark und fungiert für den Verein als Hausmeister. Den Zentralschlüssel für die Schließanlage des Sportparks verliert er trotz großer Sorgfalt. Der Austausch der Schließanlage kostet 8.000 €. ARAG übernimmt die Kosten. 89 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

D&O und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung Beiträge gestaffelt nach Deckungsumfang, Versicherungs-summe (125/250/500 T€) und Vereinsgröße, z. B. D&O-Deckung - bis zu 100 Mitglieder 171 - 417 € - bis zu 1.000 Mitglieder 374 - 570 € - bis zu 3.000 Mitglieder 495 - 789 € Vermögensschaden-Haftpflicht - bis zu 100 Mitglieder 198 - 423 € - bis zu 1.000 Mitglieder 401 - 946 € - bis zu 3.000 Mitglieder 536 - 1.242 € D&O-Deckung inkl. Vermögensschaden-Haftpflicht - bis zu 100 Mitglieder 319 - 735 € - bis zu 1000 Mitglieder 674 - 1.279 € - bis zu 3000 Mitglieder 897 - 1.720 € Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen 90 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Individueller Versicherungsbedarf Sport-Sicherheits-Programm Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Mobilien- und Immobilienschutz für Vereins- und Verbandsgebäude Was ist versichert? - Vereins-/Verbandsgebäude (Immobilien) - Inventar (Mobilien), - Elektronische Geräte und - Jagd- und Sportwaffen 91 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Individueller Versicherungsbedarf Sport-Sicherheits-Programm Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Was ist versichert nach dem Bausteinprinzip? Bauleistungsversicherung: Schutz schon ab Baubeginn gegen ungewöhnliche oder außergewöhnliche Naturereignisse, unbekannte Eigen-schaften des Baugrundes, böswillige Handlungen Dritter, Planungs- und Berechnungsfehler, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, Fahrlässigkeit, Glasbruch und Diebstahl bereits eingebauter Teile (Baustein 1) -2- 92 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Individueller Versicherungsbedarf Sport-Sicherheits-Programm Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen -2- Gebäudeversicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel einschließlich Feuer-rohbauschutz (Baustein 2) Gebäudeglas-Pauschalversicherung (Baustein 3) Mietverlustversicherung (Baustein 4) 93 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Individueller Versicherungsbedarf Sport-Sicherheits-Programm Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Inventarversicherung Versichert werden alle beweglichen Sachen, die im Vereins-gebäude aufbewahrt werden, und zwar gegen folgende Risiken: Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Betriebs-unterbrechungskosten, die durch eine dieser Gefahren hervorgerufen werden, Glasbruch. Die versicherten Gefahren können nach Bedarf des Vereins kombiniert werden. 94 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Individueller Versicherungsbedarf Sport-Sicherheits-Programm Inhalt: Versicherungen im Sport versicherte Organisationen versicherte Personen Veranstaltungen Grundsätze Sparten Wichtige Zusatz- versicherungen Elektronikversicherung Versichert werden elektronische Geräte und Anlagen (Büro-, Kommunikations-, Bild-, Ton-, Mess- und Regel-technik) gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust. Jagd- und Sportwaffenversicherung Versichert werden alle Jagd- und Sportwaffen des Vereins einschließlich Zubehör umfassend gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust. 95 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

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