Erprobungsstufe an der ADS. Rechtliches Die Erprobungsstufe dient der Erprobung, Förderung und Beobachtung der Schülerinnen und Schüler, um in Zusammenarbeit.

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 Präsentation transkript:

Erprobungsstufe an der ADS

Rechtliches Die Erprobungsstufe dient der Erprobung, Förderung und Beobachtung der Schülerinnen und Schüler, um in Zusammenarbeit mit den Eltern die Entscheidung über die Eignung der Schülerinnen und Schüler für die gewählte Schulform sicherer zu machen. (§ 13,2 SchulG NRW)

Die Erprobungsstufe  pädagogische Einheit  keine Versetzung, sondern automatischer Wechsel von Klasse 5 in Klasse 6  höchstens 3 Jahre  einmalige freiwillige Wiederholung eines Jahres auf Antrag der Eltern  Wechsel der Schulform auf Empfehlung der Erprobungsstufenkonferenz „nach dem jeweils ersten Schulhalbjahr der Klassen 5 und 6 und am Ende der Klasse 5“ (APO-SI) möglich

Die Erprobungsstufe  Wiederholung der 6, wenn die Höchstverweildauer (3 Jahre) nicht überschritten wird und wenn die zukünftige Entwicklung von den Lehrern der Klasse positiv eingeschätzt wird  sonst i.d.R. Real- oder Sekundarschule (7. Klasse)  keine Möglichkeit einer Nachprüfung am Ende der 6. Klasse

Die ersten Schultage  3 Kurztage zur guten Eingewöhnung  vermehrt Unterricht bei Klassenlehrern und Klassenlehrerinnen, die behutsam an den neuen Schulalltag heranführen  gemeinsamer ökumenischer Gottesdienst  Verkehrs-Rallye unter Anleitung der Polizei, damit die Schülerinnen und Schüler den Schulweg sicher begehen können  Schulrallye unter Anleitung der Patinnen und Paten

Stundenplan Beispielstundenplan einer 5. Klasse

Profile: NW oder MuK naturwissenschaftlich oder musisch-künstlerisch  zusätzlich zum planmäßigen Unterricht  an einem Nachmittag zweistündig  wird benotet  verbindlich für zwei Jahre  sofern die Klasseneinteilung es zulässt, besuchen immer mehrere Schülerinnen und Schüler, die ein Profil gewählt haben, gemeinsam eine Klasse

Klassenarbeiten  in jedem schriftlichen Fach 3 einstündige Klassenarbeiten je Halbjahr  i.d.R. ca. eine Woche vorher angekündigt  1 Klassenarbeit je Schultag  pro Woche max. 2 Klassenarbeiten  „Die Förderung der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Note angemessen berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Muttersprache der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.“ (APO-SI)

Rechtschreibung  Diagnoseverfahren, das die Kompetenzen und Förderungsbereiche eingrenzt  gezielte Aufarbeitung von Schwächen  vertiefende Übung zum Ausbau von Stärken  Material, das nach Schwerpunkten (Groß- /Kleinschreibung, Schreibung der s-Laute usw.) angeboten wird

Lernbüro  individuelles Material für individuelles und selbstverantwortliches Lernen  Durchführung in den Hauptfächern  Lösungen zur Eigenkorrektur vorhanden  Betreuung und Kontrolle der Ergebnisse durch Fachlehrkräfte  aktuell dreistündig  klassenübergreifend

Sozialcurriculum  Doppelstunden mit jeweils 2 geschulten Lehrkräften zum sozialen Lernen in dreiwöchigem Rhythmus  aufeinander aufbauende Einheiten zu den Themenfeldern “Teambildung”, “Gefühle”, “Kommunikation” und “Konfliktbewältigung”  an die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Klasse angepasst  Fortsetzung in den Klassen 7 und 8 zu weiteren Themenfeldern (s. Homepage)

Wahl 2. Fremdsprache  Französisch oder Latein?  ab der 6. Klasse  Informationsschreiben  Informationsabend für Eltern und Schüler, der über beide Sprachen und deren Einsatz und Bedeutung im Leben der Schülerinnen und Schüler Auskunft gibt  Gespräche mit Lehrern, z.B. in Sprechstunden

Methodenkonzept  ab Klasse 5 gezielte Einführung und Einübung von Methoden, die an die Kompetenzen aus der Grundschule anknüpfen und diese ausbauen  breites Spektrum wie z.B. Präsentieren vor der Gruppe, selbständiges Erschließen von Texten, Anfertigung von Präsentationen – computer- oder Poster-gestützt usw.  inhaltliche Anbindung an Fächer

Übermittag  Mittagspause von bis Uhr  Warmes Essen in der Mensa (s. Speiseplan auf der HP im Bereich „Download“)  Bewegte Pause in der Sporthalle  Spielen und Toben auf dem Schulhof  Hausaufgaben-Betreuung (kostenlos)  Unter Aufsicht von Fachlehrern und Oberstufenschülern  Flexibles System, z.B. nur an bestimmten Wochentagen oder bis zu einer vereinbarten Uhrzeit

Neben dem Unterricht  Arbeitsgemeinschaften (s. Liste auf der Homepage)  Wandertage, z.B. zum Spielplatz Heidberger Mühle, ins Schwimmbad, in den Zoo, durch die schöne Solinger Landschaft uvm.  Spiel- und Sportfest  Weihnachtsfeiern mit Familien  Spiele im Klassenraum  Unterstufenbücherei