Informationen zur Gymnasialen Kursstufe am allgemeinbildenen Gymnasium.

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 Präsentation transkript:

Informationen zur Gymnasialen Kursstufe am allgemeinbildenen Gymnasium

=> Schüler => Kursstufe => Kursstufeninfo Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

Inhalt Grundlagen zur Kursstufe Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Exkurs: Entschuldigungsverfahren Wiederholung Fachhochschulreife

Die Oberstufe (Kursstufe) am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre: Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit: Innerhalb der Kursstufe gibt es keine Versetzung Für jedes Halbjahr wird ein Zeugnis erteilt, die Noten gehen neben dem Ergebnis der Abiturprüfung in das Abiturzeugnis ein Die Noten der nach Klasse 10 abgewählten Fächer werden im Abiturzeugnis aufgeführt, aber nicht verrechnet.

Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg 5 Die Wahl Die Wahl Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fächer aus dem Fächerangebot wählen. Sie sind dabei aber nicht ganz frei, sondern an gewisse Regeln gebunden: Sie müssen fünf Kernfächer (vierstündig) durchgehend 20 Kurse (zweistündig) mindestens 20 Kurse (zweistündig) belegen

UnterrichtsfächerPflichtfächerWahlfächerArbeitsgemeinschaften

Die 5 Kernfächer sind Deutsch Mathematik eine Fremdsprache eine weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft ein weiteres Fach (auch eine weitere Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft)

Belegpflicht - Fächer vier Halbjahren in allen vier Halbjahren: Geschichte Religion oder Ethik Musik oder Bildende Kunst Zwei Naturwissenschaften (Biol., Chemie, Phys.) Sport Gemeinschaftskunde Geographie jeweils im Umfang von 2 Wochenstunden - falls nicht als Kernfächer belegt - in den Halbjahren

Wahlbereich Astronomie Philosophie Psychologie Mathematik (4 HJ) Theater u. Literatur (4 HJ)

Die besondere Lernleistung SeminarkursSeminarkurs Besuch des Seminarkurses in den ersten beiden Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema (einschl. Kolloquium und Dokumentation) Arbeit aus einem WettbewerbArbeit aus einem Wettbewerb Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil – Genehmigung der Schulleitung

Die Wertung der besonderen Lernleistung Die besondere Lernleistung kann: entweder –anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der Abiturprüfung gewertet werden oder –wie ein „normales“ Fach in die Gesamtqualifikation zum Abitur eingerechnet werden (oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden)

Belegpflicht - Unterrichtsstunden Im Durchschnitt sind pro Halbjahr mindestens 32 Wochenstunden in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen!

Wahlbeispiele Englisch Mathematik Deutsch GK bzw. Geogr. Geschichte Französisch Bildende Kunst Chemie Biologie Sport Religionslehre Kernfächer Englisch Mathematik Deutsch Geschichte Bildende Kunst Chemie Biologie Sport Religionslehre weitere Fächer 30 h 10 h 32 h 12 h 20 h Kernfächer weitere Fächer Weiteres Fach oder AG erforderlich! III GK bzw. Geogr.

32 Wochenstunden (= 11 Kurse / AG’s), verteilt auf 5 Schultage = 4 Tage = 6 Stunden 1 Tag = 8 Stunden In der Praxis: zwei- bis dreimaliger Nachmittagsunterricht Wieviel Kurse sind sinnvoll? Empfehlung: 32 Wochenstunden nicht (deutlich) überschreiten! Ausnahme: Franz. Abitur

Europäisches Abitur Besonderes Zertifikat, das den Erwerb von vier Fremdsprachen während der Schullaufbahn bestätigt: - Latein und Griechisch - zwei moderne Fremdsprachen Mindestens eine „alte“ Fremdsprache und Französisch müssen in der Kursstufe belegt sein.

Latinum / Großes Latinum Latinum: wird erworben mit Abschluss der Klasse 10, falls mindestens die Note „ausreichend“ vorliegt. Großes Latinum: Latein zusätzlich durchgehend als vierstündiges Fach in der Kursstufe (Durchschnittswert mind. 5 Punkte oder Abiturprüfung von mind. 5 Punkten) Wer braucht das Latinum oder Große Latinum? => => „Latein“ => „Latein als Studienvoraussetzung“

Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Graecum Graecum: erhält, wer... a) am Ende von K2.2 das Fach mit mindestens 5 Notenpunkten abschließt oder b)während der 10. Klasse erfolgreich eine Ergänzungsprüfung ablegt.

Die Notenstufen Punkte Notesehr gutgutbefr.ausr.mghug Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht!

Zahl der Klassenarbeiten 4-stündige Fächerje 2 in 12.2: je 1 2-stündige Fächerje 1 Sonderregelung für Sport

Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS ) Zusätzlich zu den Klassenarbeiten muss jeder Schüler 3 andere Leistungsnachweise erbringen (Referat, Projekt, mündl. Prüfung...) Bewertung wie eine Klassenarbeit müssen in verschiedenen Fächern erbracht werden (möglichst in den ersten 3 Halbjahren)

Das Abitur Schriftliche Prüfung in 4 Kernfächern Deutsch Mathematik Fremdsprache und einem weiteren KF nach Wahl Mündliche Prüfung Pflicht: im gewählten mündlichen Prüfungsfach Freiwillig: in jedem der vier schriftlichen Prüfungsfächer zusätzlich möglich

Wahl des mündlichen Prüfungsfachs Das Prüfungsfach muss in allen 4 Halbjahren besucht worden sein (außer in Geographie und Gemeinschaftskunde nur je 2) => relevant v.a. in Religion / Ethik (zwischenzeitlicher Wechsel?)

Gesamtqualifikation max. 900 Punkte Block I max. 600 Punkte Die Gesamtqualifikation = „das Abitur“ Block II max. 300 Punkte Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt: Block I: Summe der Punkte von mindestens 40 Kursen der Qualifikationsphase Block II: Summe der Punkte der Abiturprüfung

Gesamtqualifikation Block I max. 600 Punkte Block II max. 300 Punkte In jedem Block muss mindestens 1/3 der Maximalpunktzahl erreicht werden entspricht im Durchschnitt 5 Punkten in jedem Fach (= „ausreichend“)

Kein belegpflichtiger Kurs mit Null Punkten! 0 mal 0 Außerdem: max. 8 mal <5 Höchstens 20% der angerechneten Kurse mit jeweils weniger als 5 Punkten!

Exkurs Entschuldigungsverfahren 1. Normales Verfahren  Monatsübersicht  Schüler trägt an Fehltagen Begründungen für Fehlzeiten ein  Eltern unterschreiben an Fehltagen 2. Verschärftes Entschuldigungsverfahren  Schüler zeigt Monatsblatt wöchentlich seinem Tutor  Fehltage (entschuldigt und unentschuldigt) werden in der Regel ins Zeugnis eingetragen 3. Attestverfahren  Für jeden Fehltag ist ärztliches Attest nötig  Eintrag der Fehltage i. d. R. ins Zeugnis Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

Bei Versäumen einer Klausur - Schriftliche Entschuldigung (bei Minderjährigkeit durch die Eltern) - Innerhalb von drei Werktagen - Ausdrückliche Bezugnahme auf versäumte Klausur - 0 Punkte bei ausbleibender (oder zu später erfolgender) Entschuldigung Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg

Mindestens 40 Kurse, d.h. (vereinfacht): –alle Kernfach-Zeugnisnoten –die meisten Zeugnisnoten der weiteren Fächer => Üblicherweise können am Ende ca. 2 Zeugnis- noten* „herausgerechnet“ werden => erfolgt ohne Zutun des Schülers automatisch * In Frage kommen: Religion, Ethik, Sport, Wahlfächer, BK (2x), Mu (2x) Block I der Gesamtqualifikation

Bei Erfüllung dieser Kriterien: Zulassung zum schriftlichen Abitur

Block II den Prüfungsnoten in den fünf Prüfungs- fächern, mit „vier“ multipliziert 5 Prüfungsfächer x 15 Punkte = 75 Punkte 75 Punkte x 4 = 300 Punkte Die Punktesumme in diesem Block setzt sich zusammen aus:

Besonderheiten bei der schriftlichen Abiturprüfung In Bildender Kunst, Musik und Sport enthält die Prüfung einen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil. Beide Teile werden gleich gewichtet. In den modernen Fremdsprachen setzt sich die “schrift- liche” Note aus der Klausur und einer “Kommunikations- prüfung” zusammen. Gewichtung: 2:1.

1. Wiederholung einer Jahrgangsstufe oder des 2. oder 3. Halbjahres ist möglich, wenn 2. - vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde und 3. - die Zulassung zum Abitur nicht möglich ist oder 4. - ein Härtefall vorliegt 5. freiwilliges Wiederholen ist nur nach dem ersten Schuljahr möglich (nur das komplette Jahr kann wiederholt werden). l Die Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden! Wiederholung

Fachhochschulreife Schulischer Teil beim Erreichen bestimmter Leistungen am Ende von Jahrgangsstufe 1 Praktischer / berufsbezogener Teil (zweijährige Ausbildung)

Zeitpunkt der Entscheidungen Ende Kl. 10 vollständige und gültige Kurswahl Im 1. Halbjahr Planung für die anderen Leistungsnachweise (GFS) Anfang 3. Halbjahr Endgültige Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer Ende 3. Halbjahr Wahl des mündlichen Prüfungsfachs ca. 3 Wochen vor der mündl. Prüfung 4 Themen für die mündliche Prüfung vorlegen Am Tag nach Bekanntg. des Ergebnisses der schr. Prf. weitere Prüfungsfächer für die mündl. Prüfung angeben

Das Wichtigste im Überblick Kein Pflichtkurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden! Max. 8 “Unterkurse” (im Zeugnis unter 5 Punkten) erlaubt => 2 bis 3 Unterkurse in 11.1 sollten bereits alarmieren! Anwesenheitspflicht => unentschuldigtes Fehlen hat Konsequenzen: verschärftes Entschuldigungsverfahren, Eintrag der Fehltage im Zeugnis, Bußgelder, Schulausschluss 2/3 der Abiturnote hat der Schüler schon vor der ersten Abiturprüfung “in der Tasche”! Häufig ergeben sich 50 % einer Zeugnisnote aus der mündlichen Mitarbeit!