Diskriminierung von Menschen mit Behinderung

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 Präsentation transkript:

Diskriminierung von Menschen mit Behinderung UN- Behindertenrechtskonvention (Leonie Wöhrmann) Ausgrenzung durch Behindertenwohnheime (Chiara Hedoch) Diskriminierung im Schulalltag (Benjamin Mutter)

UN- Behindertenrechtskonvention Gliederung Allgemeine Fakten Entstehungsgeschichte und Hintergrund der UN-BRK Inhalte Überwachung der Einhaltung und Umsetzung

1. Allgemeine Fakten am 13. Dezember 2006 einstimmig durch die UN- Generalversammlung in New York verabschiedet erstes Rechtsinstrument, dass Rechte für Menschen mit Behinderungen festschreibt und konkretisiert 80 Staaten haben sofort unterschrieben 160 Mitgliedsstaaten aktuell UN-BRK drückt menschenrechtliches Modell aus

2. Entstehungsgeschichte und Hintergrund weltweit ca. 650 Millionen behinderte Menschen, 2/3 in Entwicklungsländern Zusammenhang Behinderung und Armut + sozialer Ausschluss nur ca. 40 Staaten haben eine behindertenpolitische Gesetzgebung UN-BRK ist nicht die erste Vereinbarung, die auf Rechte für Menschen mit Behinderung abzielt: die Menschenrechtscharta von 1948, die keine Menschengruppe ausschließt.

2. Entstehungsgeschichte und Hintergrund die Erklärung der Rechte geistig behinderter Menschen von 1971 durch die UN die Erklärung der Rechte der behinderten Menschen 1975 das Weltaktionsprogramm für behinderte Menschen 1982 durch die UN die Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für behinderte Menschen von 1993

2. Entstehungsgeschichte und Hintergrund insbesondere die letzten zwei Übereinkommen nur Empfehlungen Studie belegte unzureichende Umsetzung 2001: Ad-hoc-Ausschuss durch UN, der Vorschläge für BRK erarbeiten sollte => verpflichtend für alle Vertragsstaaten bei Verhandlung haben mitgewirkt: 193 Mitgliedsstaaten und weitere Organisationen, NGO‘s => über 900 Teilnehmende mit eigenen politischen, kulturellen und religiösen Vorstellungen

2. Entstehungsgeschichte und Hintergrund Streitpunkte: Zwangsbehandlungen und Institutionalisierung einig war man sich darüber, dass die Unterbringung in Heimen und Sondereinrichtungen durch die menschenrechtsorientierte Behindertenpolitik nicht vertretbar sei, über direktes Verbot stritt man Inklusion bezüglich Bildung und Arbeit: Blinde und Gehörlose forderten Sonderschulen; man stritt über die Werkstätten für Menschen mit Behinderung als Alternative

3. Inhalte der UN-BRK in zwei Teile gegliedert: Übereinkommen und Fakultativprotokoll Ziel der UN-BRK wird im Artikel 1 beschrieben: „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“ betreffender Personenkreis: „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“

3. Inhalte der UN-BRK Artikel 3 beschreibt die allgemeinen Grundsätze: die Autonomie, die Achtung der Menschenwürde, die Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit, Barrierefreiheit, die Partizipation und Inklusion, die Diversität behinderter Menschen und die dadurch entstehende menschliche Vielfalt, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und zuletzt die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten des behinderten Kindes. Artikel 4 erläutert die Pflichten des Staates, zu achten, zu schützen und zu gewährleisten

3. Inhalte der UN-BRK UN-BRK sind keine neuen Rechte oder Sonderrechte, greift auf die allgemeine Erklärung der Menschenrechte zurück und konkretisiert sie auf die Perspektive der Menschen mit Behinderungen menschenrechtliches Modell drückt die uneingeschränkte Menschenrechtsfähigkeit aus, Anspruch auf gesamten Menschenrechtskatalog

3. Inhalte der UN-BRK Lösung der Streitpunkte: Artikel 19 verpflichtet die Vertragsstaaten, die Möglichkeit zu bieten, selbstbestimmt und außerhalb von Anstalten und anderen Sondereinrichtungen leben zu können. Einigung auf Recht auf Inklusion ins Regelbildungssystem Werkstätten nicht verboten, aber auch nicht ausdrücklich als Alternative dargeboten

4. Überwachung der Einhaltung und Umsetzung Staatenberichtsverfahren: Vertragsstaaten müssen alle 4 Jahre Bericht abgeben, wie sie Rechte umsetzen. Überwachungsaussschuss und Staat diskutieren in einer Sitzung darüber Ausschuss urteilt und erstellt abschließende Bemerkungen 2014 gab es noch viele Menschenrechtsverletzungen in insgesamt 19 Staaten

4. Überwachung der Einhaltung und Umsetzung Beschwerdeverfahren: für Einzelne, die Menschenrechtsverletzung erlitten haben Ausschuss hört sich dies an und eine Stellungnahme des Staates ebenfalls, entscheidet dann Untersuchungsverfahren: berechtigt Ausschuss, in einem Staat Untersuchungen anzustellen, wenn der Verdacht auf Menschenrechtsverletzungen besteht Allgemeine Kommentare sind Interpretationen der UN-BRK zu einzelnen Artikeln

Ausgrenzung durch Behindertenwohnheime Gliederung: Alltagsrealität in „totalen Institutionen“ De-Institutionalisierung Dezentralisierung und Regionalisierung, nach dem Verständnis einer empirischen Studie, der Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD) in Darmstadt

Artikel 19: Recht des selbstbestimmten Leben (und Einbeziehung in die Gesellschaft) besagt: Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden, wo und mit wem sie wohnen wollen, sie sind nicht verpflichtet in speziellen Wohnformen zu leben

Alltagsrealität in „totalen Institutionen“: Steriles Umfeld Depersonalisierung Isolation Verlust der eigenen persönlichen Identität Leben in Zwangsgemeinschaft Die meisten Alltagsphasen unter einer Autorität Tagesablauf der Bewohner exakt geplant -> Fremdbestimmung Folge: Sozialer Ausschuss und Verlust von sozialen Netzwerken

De-Institutionalisierung: Definition mach Jantzen: „Abbau des totalen Charakters von Institutionen“ Veränderung der Einwirkung der Institution in alle Lebensbereiche der Bewohner Weg von Fremdbestimmung, Zwangsgemeinschaft, Isolation und Verlust der eigenen Identität hin zur Achtung und Wertschätzung der Menschen mit Einschränkungen, in der deren Würde und Ehre nicht verletzt wird. Es soll vermehrt auf die Persönlichkeit und das Selbst des Menschen eingegangen werden

Dezentralisierung und Regionalisierung, nach dem Verständnis einer empirischen Studie, der Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD) in Darmstadt: zur Veränderung der Großeinrichtungen und Verbesserung der Lebenssituation Ziele: Isolierende und hospitalisierende Strukturen aufbrechen Eine Orientierung an „einem Leben so normal wie möglich“ Mehr Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeit Förderung der Integration der Bewohner/innen durch mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Diskriminierung im Schulalltag