Cannabis: Elternabend

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 Präsentation transkript:

Cannabis: Elternabend Hier Referent/in einfügen www.stark-statt-breit.de

Cannabis: Inhalt Elternabend Pflanze und Droge Konsumformen Wirkungsweise Risiken Abhängigkeit Rechtslage Gespräch über Cannabis Konsum erkennen Reaktion auf Konsum www.stark-statt-breit.de

Cannabis: Pflanze und Droge Die Pflanze: Cannabis sativa Nutzpflanze, z.B. zur Gewinnung von Fasern oder Speiseöl. Die Droge: Marihuana, Haschisch, Öl Substanz: THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol) Marihuana (Gras, Weed, Ganja etc.): Getrocknete Blüten und z.T. Blätter der Cannabispflanze, enthält bis zu 14% THC. Haschisch (Hasch, Shit, Piece etc.): Harz und andere Pflanzenteile, gepresst, enthält zwischen 6% und 12% THC. In Einzelfällen Konzentrationen von bis zu 28% THC. Cannabisöl (selten): Der THC-Gehalt schwankt zwischen 20% und 50%. (Quelle: DHS) www.stark-statt-breit.de

Cannabis: Konsumformen Inhalieren des Rauches von Zigaretten (Joints, Tüten, Spliffs etc.), Pfeifen und Wasserpfeifen (Bongs, Shishas). Geraucht werden Haschisch und Tabak oder Marihuana (z.T. ebenfalls gemischt mit Tabak). Essen zum Beispiel von Gebäck mit Haschisch (space cakes). Trinken zum Beispiel von Tee aus Marihuana, mit Milch vermischt. www.stark-statt-breit.de

Cannabis: Rauchutensilien Joint Shisha „Eimerrauchen“ Pfeife www.stark-statt-breit.de

Cannabis: Wirkungsweise Angenehme Wirkungen: Entspannung und Ausgeglichenheit ausgeprägte Hochgefühle Gesprächigkeit und bessere Kontaktfähigkeit intensivere Wahrnehmung Unangenehme Wirkungen Ruhelosigkeit Sinnestäuschungen Angst und Panik Orientierungsverlust Wirkungseintritt beim Rauchen direkt nach dem Konsum. www.stark-statt-breit.de

Cannabiskonsum: Risiken Eingeschränktes Erinnerungsvermögen Konzentrationsschwäche verlängerte Reaktionszeiten Einschränkung der schulischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erhöhtes Unfallrisiko im Straßenverkehr und am Arbeitsplatz Je jünger der/die Konsument/in ist, desto größer sind die Risiken! Behinderung der persönliche Entwicklung und der Hirnentwicklung Risiken bei längerfristigem Konsum Steigerung der Herzfrequenz, Veränderung des Blutdruckes Belastung der Atemwege. Chronische Bronchitis oder Krebserkrankungen gehören zu den längerfristigen Folgen, die auftreten können. Psychische (Seelische) Abhängigkeit, langfristig auch körperliche Abhängigkeit möglich. Cannabiskonsum kann psychische Probleme (z.B. Depressivität, Angst) verstärken. www.stark-statt-breit.de

Cannabiskonsum: Ursachen und Folgen Problembewältigung (Entspannung, Verdrängung unangenehmer Gefühle/Gedanken) Erwartungen des Elternhauses oder der Schule stimmen nicht mit Erwartungen oder Möglichkeiten der/des Jugendlichen überein Risikoverhalten möglich: Häufigerer Cannabiskonsum Gewöhnung und Dosissteigerung Probleme werden verstärkt oder vermehrt Jugendliche werden in ihrer seelischen, sozialen und evtl. auch körperlichen Entwicklung beeinträchtigt Psychische (seelische) Abhängigkeit möglich Mangelnde Entwicklung der Persönlichkeit Schwierigkeiten in Familie, im Freundeskreis, in der Schule, am Arbeitsplatz www.stark-statt-breit.de

Cannabiskonsum: Abhängigkeit Ungefähr 500.000 Menschen zwischen 18 und 64 Jahren konsumieren Cannabis in einer problematischen oder abhängigen Weise (DHS Jahrbuch Sucht 2013). Man unterscheidet zwischen einer physischen, also körperlich messbaren Abhängigkeit, und einer psychischen (seelischen) Abhängigkeit. Der Cannabiskonsum kann vor allem zu einer psychischen Abhängigkeit führen. Man kann davon ausgehen, dass eine Suchtgefährdung vorliegt, wenn jemand: regelmäßig nach der Schule oder der Arbeit kifft, mehrmals im Laufe eines Tages kifft, häufig allein kifft, öfter bzw. ständig ans Kiffen denkt oder für Freunde, Freundinnen und Hobbys kaum noch Zeit hat. www.stark-statt-breit.de

Cannabiskonsum: Erkennen Wichtig: Die Anzeichen, die auf einen Cannabiskonsum hinweisen, können auch andere Ursachen haben. In einem Gespräch kann man am besten herausfinden, ob solche Hinweise wirklich auf einen Konsum von Cannabis zurückzuführen sind! Der typische Cannabis-Geruch kann z.B. auch an Kleidern haften, die man in Anwesenheit kiffender Personen getragen hat. Gerötete Augen können z.B. auch durch Weinen oder durch Wassersport auftreten. Ein großer Appetit tritt gerade bei Heranwachsenden immer mal wieder auf. Verlangsamte Reflexe oder Probleme mit der Konzentration können z.B. auch bei Müdigkeit auftreten. www.stark-statt-breit.de

Cannabiskonsum: Reaktion Wichtig: Bleiben Sie ruhig und sachlich. Versuchen Sie etwas über Art und Umfang des Konsums zu erfahren und auch über die Ursachen des Konsums. Dabei sollte die gesamte Lebenssituation des Kindes berücksichtigt werden: Hat Ihr Kind Probleme oder steckt es in Schwierigkeiten (Familie, Schule, Beruf, Freizeit, Freunde etc.)? Wie alt ist er/sie? Wann und warum wird gekifft? Wie viel und wie oft wird konsumiert? Wie wichtig ist der Konsum im Leben des/der Betreffenden? Suchen Sie Unterstützung bei einer Jugend- oder Sucht- und Drogenberatungsstelle. www.stark-statt-breit.de

Cannabis: Gespräch Zeitpunkt: Wenn Ihr Kind damit beginnt. Wenn Sie selbst denken, dass es gut wäre. Inhalte: Was weiß Ihr Kind über Cannabis? Ist es in seinem Freundeskreis ein Thema? Was denkt es darüber? Wichtig: Lassen Sie Ihrem Kind Zeit, sich auszudrücken. Hören Sie zu, fragen Sie nach. Versuchen Sie nicht, Ihr Kind von Ihrer Meinung zu überzeugen. Sagen Sie einfach, dass Sie ggfs. anderer Meinung sind und fordern Sie Ihr Kind auf, sich zu informieren (z.B. unter www.stark-statt-breit.de) www.stark-statt-breit.de

Cannabiskonsum: Rechtslage I Cannabisprodukte unterliegen den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Verboten sind: Anbau, Einfuhr nach und Ausfuhr aus Deutschland, Erwerb, Besitz, Verkauf und Abgabe. Die Staatsanwaltschaft kann von einer Strafverfolgung absehen, wenn sich die Tat auf eine geringe Menge zum Eigenverbrauch bezieht (§ 31a BtMG). In NRW sind dies 10 Gramm. www.stark-statt-breit.de

Cannabiskonsum: Rechtslage II Aber: Auch wenn ein/e Jugendliche/r oder Heranwachsende/r „nur“ mit einer geringen Menge Cannabis (unter 10 Gramm) auffällig wird, muss sie/er grundsätzlich mit erzieherischen Maßnahmen, Sozialstunden, und/oder der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Beratungsgespräch oder einer Therapiemaßnahme rechnen. (Auflagen im Sinne des §45 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) Mit Cannabis erwischt zu werden bleibt nie folgenlos! www.stark-statt-breit.de

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz In Fällen des Verdachts auf Vergehen, wie Besitz oder nicht gewerbsmäßige Weitergabe von geringfügigen Mengen von Betäubungsmitteln soll möglichst die Sucht- und Drogenberatungsstelle einbezogen werden. Dies erfolgt auf der Grundlage einer Erörterung des Einzelfalls unter Gewährleistung der Anonymität der/des Betroffenen. 3. Die Drogen- und Suchtberatungsstelle unterstützt die Schulleitung bei der Abwägung, ob bei einem Vergehen von der Benachrichtigung der Strafverfolgungsbehörden abgesehen werden kann und ob und ggf. welche weitergehenden Hilfen in dem konkreten Einzelfall angezeigt sind. (Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 424 - 62.19.02 -, d. Justizministeriums - 4210 - III. 94 -, d. Ministeriums für  Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter  – 214  -  0390.5.2. -, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313 - 6004.1.9 - u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung - 622. 6.08.08.04 - 50724 - v. 22.8.2014). www.stark-statt-breit.de

Cannabiskonsum: Straßenverkehr Fahrzeugführung unter Cannabiseinfluss Entzug der Fahrerlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde Geldbuße (500-750 Euro) und Fahrverbot (1-3 Monate; 4 Punkte) bei regelmäßigem Konsum: Eignungsprüfung möglich (§24a Straßenverkehrsgesetz) THC-Konzentration im Blut von mindestens 1,0 ng/ml und Ausfallerscheinungen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr Geldstrafe und/oder Führerscheinentzug (§§ 315c und 316 Strafgesetzbuch) Beschädigung von Leib oder Leben eines Menschen fremder Sachen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und/oder Führerscheinentzug (§315c Strafgesetzbuch) www.stark-statt-breit.de

Cannabiskonsum: Niederlande In den Niederlanden ist der Erwerb von Cannabis ebenfalls strafbar. Die Polizei verfolgt dies jedoch nicht, solange die Coffee-Shop-Besitzer sich an bestimmte Regeln halten, u.a. kein Zutritt für Minderjährige, Abgabemenge von Cannabis höchstens 5 Gramm. Bei Verstößen wird von den niederländischen Behörden ein Strafverfahren eingeleitet, das von einem deutschen Staatsanwalt am Wohnort des Beschuldigten in der Bundesrepublik Deutschland weiter verfolgt wird. Wegen des Tatbestandes des versuchten Einfuhrschmuggles muss in jedem Fall mit einer Anklage vor einem deutschen Gericht gerechnet werden. Grundsätzlich gilt: Deutsche Cannabiskonsumierende gehen ein erhöhtes strafrechtliches Verfolgungsrisiko ein, wenn sie in den Niederlanden oder auf der Rückreise mit Cannabisprodukten angetroffen werden. www.stark-statt-breit.de