Kollektivvertrag NEU für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen.

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 Präsentation transkript:

Kollektivvertrag NEU für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen

Warum neuer KV? Rechtskräftiges OGH-Urteil zur Einstufung einer Mitarbeiterin als Angestellte nach dem Handelskollektivvertrag hohe Nachforderungen aufgrund falscher Einstufung teure und nicht branchengeeignete Kollektivver-träge wären für Angestellte anzuwenden Nachzahlungen an die GKK Strafzahlungen aufgrund des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes

Vorteil des neuen KV Rechtssicherheit sechs Verwendungsgruppen, davon eigene für Arbeiter und Angestellte exakte Tätigkeitsbeschreibung Kostenreduzierung durch Nicht-Anwendung des Handelskollektivvertrages kalkulierbare Kosten für die Zukunft

Eckpfeiler des neuen KV In-Kraft-Treten mit 1.1.2016 Arbeiter und Angestellte sind im KV abgebildet in sechs Verwendungsgruppen unterteilt zwei Kategorien von Tankstellen Kategorie 1: unter 80m2 Verkaufsfläche Kategorie 2: über 80m2 Verkaufsfläche Achtung: Verkaufsfläche ≠ Shopgröße genaue Berechnungsweise ist dem KV beigelegt

Arbeitszeit - Allgemein tägliche Normalarbeitszeit: 8 Stunden wöchentliche Normalarbeitszeit: 40 Stunden auf bis zu fünf Arbeitstagen bzw. Nächte zu verteilen unbezahlte Pause: 30 min ab sechs Stunden täglicher Arbeitszeit wenn Mitarbeiter im Betrieb bleiben muss = bezahlte Pause!

Arbeitszeit - Durchrechnung gilt nur bei Vollzeit Durchrechnungszeitraum: Kalenderquartal ABER: abweichend kann ein anderer Durchrechnungs- zeitraum von 13 Wochen vereinbart werden tägliche Normalarbeitszeit 10 Stunden/wöchentlich 48 Stunden - 40 Stunden im Durchschnitt

Arbeitszeit – Schichtarbeit an Tankstellen anwendbar für 24h-Tankstellen, wenn im Dienstvertrag vereinbart und für den DN günstiger (weniger Arbeitstag…) Teilzeitbeschäftigte: wöchentliche Arbeitszeit auf max. 3 Tage aufgeteilt Schichtplan ist im Vorhinein zu erstellen: Schichtturnus max 4 Wochen; Normalarbeitszeit max 48 Stunden pro Woche und täglich max 9 Stunden tägliche Normalarbeitszeit kann durch arbeitsmedizinische Unbedenklichkeitsfeststellung auf 12 Stunden erhöht werden durchschnittlich nicht mehr als 40 Stunden/Woche bzw 160 Stunden/Schichtturnus

Arbeitszeit – Schichtarbeit an Tankstellen Ruhezeiten: Pro Kalendermonat mind. 2 Sonntage als Ruhetag nach zwei zusammenhängenden Arbeitstagen von jeweils 12 Stunden muss mind. ein ganzer arbeitsfreier Tag gewährt werden; nach drei Arbeitstagen muss mehr als ein ganzer Tag gewährt werden

Arbeitszeit – Sonderregelung für Garagen 6-Tage-Woche: Verteilung der Normalarbeitszeit auf sechs Tage möglich für bestimmte Garagen: in Einkaufszentren in unmittelbarer Nähe von ständigen Märkten (tägliche Märkte, an bestimmten Tagen wiederkehrende Märkte) für bestimmte Zwecke: Reinigung, Kontrolle, Instandhaltung

Arbeitszeit – Sonderregelung für Garagen Arbeitsbereitschaft: Normalarbeitszeit kann auf 60 Stunden/Woche bzw 12 Stunden/Tag ausgedehnt werden, sofern regelmäßig und in erheblichem Ausmaß Zeiten der Arbeitsbereitschaft anfällt Garagenbetriebe die sich direkt oder in unmittelbarer Nähe von Veranstaltungsorten befinden Messe bzw. ähnliche Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung Garagenbetriebe die sich direkt am Gelände von Flughäfen oder Bahnhöfen befinden

Arbeitszeit – Teilzeitarbeit tägliche NAZ kann auf 9 Stunden ausgedehnt werden Arbeitszeit kann auf bis zu 5 Arbeitstagen bzw. Nächte aufgeteilt werden

Überstunden bei erhöhtem Arbeitsbedarf: plus weitere 14 Üst pro Woche plus weitere 60 Stunden pro Kalenderjahr wöchentlich sind aber max. 20 Überstunden zulässig tägliche Gesamtarbeitszeit von 10 Stunden darf nicht überschritten werden bei Arbeitsbereitschaft: liegt erhöhter Arbeitsbedarf im Falle von Arbeitsbereitschaft vor, kann die Arbeitszeit ausgedehnt werden auf 60 Stunden/Woche bzw. 13 Stunden/Tag

Sonn- und Feiertage (Ruhetage) gesetzliche Feiertage + Karfreitag und israelitischer Versöhnungstag von jeweils 9 arbeitsfreien Wochenruhen bei einer 4-Tagewoche von jeweils 6 arbeitsfreien Wochenruhen bei einer 5-Tagewoche von jeweils 3 arbeitsfreien Wochenruhen bei einer 6-Tagewoche muss mindestens 1 Wochenendruhe (Sonntag) sein wie bisher: wird am 24. und 31. Dezember länger als 12:00 Uhr gearbeitet -> 50% Zuschlag

Freizeit Dienstverhinderungen Wie bisher mit geringfügigen Änderungen: bei eigener Eheschließung oder Eintragung im Sinne des EPG -> 2 Arbeitstage bei Wohnungswechsel oder Haushaltsgründung mit eigenem Haushalt (maximal einmal pro Dienstjahr) -> 2 Arbeitstage ….. plus weitere persönliche Gründe gegen Nachweis Urlaub – wie bisher gesetzlicher Urlaubsanspruch (UrlG) Behinderte erhalten 3 Tage Zusatzurlaub gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetzes

Karenzen Karenzen Zeiten einer Karenz nach dem MSchG/VKG und einer Pflegekarenz werden im Ausmaß von in Summe max. 24 Monaten auf alle Ansprüche bzw Anwartschaftszeiten aus dem Dienstverhältnis angerechnet (zB Kündigungsfrist…) für Karenzen nach dem MSchG/VKG gelten alle Zeiten ab dem 1.1.2012 NEU: für Pflegekarenzen gelten alle Zeiten ab 1.1.2016  Bildungs- und Hospizkarenz udgl wurden verhindert!

Arbeitnehmerschutz Arbeits- und Schutzkleidung ausreichender Stückzahl verbleibt im Eigentum des Arbeitgebers ist vom Arbeitnehmer stets in Ordnung zu halten, pfleglich zu behandeln und bei Beendigung des Dienstverhältnisses zurückzugeben Reinigung obliegt dem Arbeitnehmer; Kostentragung kann im Dienstvertrag vereinbart werden übernimmt der Arbeitgeber die Reinigung, kann dies nicht dem Arbeitnehmer verrechnet werden

Beendigung des Dienst- verhältnisses erster Monat gilt als Probemonat Angestellter: AngG ist maßgeblich Arbeiter: zum Ende jeder Kalenderwoche unter Einhaltung der folgenden Kündigungsfristen wie bisher Postensuchtag Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist 1 Monat 1 Woche 1 Jahr 2 Wochen 5 Jahre 4 Wochen

Lohn- und Gehaltsordnung

Einstufungsgrundsätze Einstufung bei Mischtätigkeiten: Übt ein AN eine höhere Tätigkeit im erheblichem Ausmaß aus, so ist dieser in die höhere Verwendungsgruppe einzustufen. Fallweise Vertretung: kommt es zu einer Vertretung (Krankheit, Urlaub) die mind. drei Tage (zusammenhängend) andauert und wird in dieser Zeit höherwertige Tätigkeit ausgeübt, so ist der Differenzbetrag, der sich aus der Einstufung ergibt, für diesen Zeitraum auszuzahlen.

Anrechnung von Vordienstzeiten alle Zeiten praktischer Tätigkeitsausübung, die in brancheneigenen oder branchenähnlichen Betrieben welche diesem Kollektivvertrag unterliegen, zurückgelegt wurden, wenn sie zumindest im Ausmaß von 12 Monate erbracht wurden und die Unterbrechung zwischen den einzelnen Dienstverhältnissen nicht mehr als drei Jahre beträgt (Zeiten der ausschließlichen Kindererziehung gelten nicht als Unterbrechung).

Anrechnung von Vordienstzeiten Abgeschlossene Lehrberufe sofern sie für die in Aussicht genommene Tätigkeit relevant sind (z.B. Einzelhandelskaufmann, Bürokaufmann,…) festgelegt sind-> 1 Jahr Sind die Voraussetzungen für Vordienstzeiten gegeben, kommt es zu folgenden Anrechnungen: für einschlägige Tätigkeiten in brancheneigenen Betrieben -> max. 4 Jahre für einschlägige Tätigkeiten in branchenähnlichen Betrieben -> max. 3 Jahre In Summe werden jedoch maximal 5 Jahre angerechnet!

Vordienstzeitennachweis nachweisliche Aufforderung der zur Anrechnung der Vordienstzeiten relevante Unterlagen (Sozialversicherungsauszug): spätestens am ersten Arbeitstag die/der Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer hat innerhalb einer Frist von 25 Kalendertagen ab Aufforderung die Unterlagen vorzulegen Erfolgt die Vorlage nicht fristgerecht und zu einem späteren Zeitpunkt, so entsteht der allfällige Anspruch auf ein höheres Entgelt ab jenem Monat, welcher dem Vorlagezeitpunkt folgt

Verwendungsgruppenschema Achtung: Ein KV kann nicht festlegen, wer als Arbeiter oder als Angestellter zu qualifizieren ist! Verwendungsgruppe 1: Arbeiter mit einfachen Tätigkeiten zB: Arbeiter, welche mit der Reinigung der Anlage, Wartung und Betreuung von Maschinen, Lagerarbeiten udgl. betraut sind; Tankwart Verwendungsgruppe 2: Arbeiter mit gehobener, nichtkaufmännischer Tätigkeit, sowie Arbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung, sofern diese für die Tätigkeit maßgebend ist, Übernahme und Kontrolle der Ware und Lagerung; Kassatätigkeiten mit Vor- und Abschlussarbeiten (ohne vollständige Abrechnung);

Verwendungsgruppenschema Angestellte mit vorwiegender kaufmännischer oder höherer nicht kaufmännischer Tätigkeit, z.B.: Angestellte, die mit Bestellwesen Warenkontrolle und Reklamationen, Abrechnungskontrolle, udgl.; Verkaufstätigkeiten (Beratung und/oder Betreuung); Kassatätigkeiten inkl. vollständiger Abrechnung; Postpartnergeschäfte Verwendungsgruppe 4: Angestellte mit vorwiegend gehobener kaufmännischer Tätigkeit bzw. Führungsaufgaben sowie Angestellte mit abgeschlossener kaufmännischer Berufsausbildung, die Tätigkeiten der VG 3 ausüben, sofern die Ausbildung für die berufliche Tätigkeit maßgeblich ist, z.B.: Buchhaltung; Wareneinkauf; administrative Arbeiten; Vertretung von Führungskräften;

Verwendungsgruppenschema Angestellte mit Leitungsaufgaben a) Stationsleiter; b) Betriebsleiter für Garagen mit mehreren Standorten Verwendungsgruppe 6: Angestellte mit stationsübergreifenden Führungs-aufgaben, z.B.: Regionsleiter: Führungskräfte der VG 5 lit. a. die ihre Tätigkeit für mehr als einen Standort/Betrieb durchführen Regionsleiter: Führungskräfte der VG 5 lit. b. denen mehr als ein Betriebsleiter unterstellt ist

Lohn- und Gehaltsschema 3-Jahres-Abschluss! Für Arbeitnehmer mit Eintritt ab dem 1.1.2016 gelten nachstehende Löhne und Gehälter: Arbeiter Angestellte 1.1.2016 VG 3 1.480,00 1.547,00 1.614,00 1.681,00 VG 1 1.400,00 1.440,00 1.480,00 1.520,00 VG 2 1.440,00 1.497,00 1.554,00 1.611,00 VG 4 1.520,00 1.597,00 1.674,00 1.751,00 VG 5 1.650,00 1.733,00 1.816,00 1.899,00 VG 6 1.800,00 1.890,00 1.980,00 2.070,00 bis zum vollendeten 3. DJ 6. DJ 9.DJ ab dem 10. DJ

Lohn- und Gehaltsschema   Arbeiter Angestellte 1.1.2017 VG 1 VG 2 VG 3 VG 4 VG 5 VG 6 bis zum vollendeten 3. DJ 1.450,00 1.490,00 1.530,00 1.570,00 1.700,00 1.850,00 bis zum vollendeten 6. DJ 1.547,00 1.597,00 1.647,00 1.783,00 1.940,00 bis zum vollendeten 9. DJ 1.604,00 1.664,00 1.724,00 1.866,00 2.030,00 ab dem 10. DJ 1.661,00 1.731,00 1.801,00 1.949,00 2.120,00

Lohn- und Gehaltsschema   Arbeiter Angestellte 1.1.2018 VG 1 VG 2 VG 3 VG 4 VG 5 VG 6 bis zum vollendeten 3. BJ 1.500,00 1.540,00 1.580,00 1.620,00 1.750,00 1.900,00 bis zum vollendeten 6. BJ 1.597,00 1.647,00 1.697,00 1.833,00 1.990,00 bis zum vollendeten 9. BJ 1.654,00 1.714,00 1.774,00 1.916,00 2.080,00 ab dem 10. BJ 1.711,00 1.781,00 1.851,00 1.999,00 2.170,00

Lohn- und Gehaltsschema Für Arbeiter mit Eintritt vor dem 1.1.2016, gelten nachstehende geringere Löhne:   Arbeiter 1.1.2016 VG 1 VG 2 bis zum vollendeten 3. BJ 1.400,00 1.440,00 bis zum vollendeten 6. BJ 1.480,00 bis zum vollendeten 9. BJ 1.500,00 ab dem 10. BJ 1.510,00 1.532,00

Lohn- und Gehaltsschema   Arbeiter 1.1.2017 VG 1 VG 2 bis zum vollendeten 3. BJ 1.450,00 1.490,00 bis zum vollendeten 6. BJ 1.480,00 1.535,00 bis zum vollendeten 9. BJ 1.520,00 1.545,00 ab dem 10. BJ 1.577,00 1.1.2018 VG 1 VG 2 bis zum vollendeten 3. BJ 1.500,00 1.540,10 bis zum vollendeten 6. BJ 1.520,00 1.585,00 bis zum vollendeten 9. BJ 1.560,00 1.595,00 ab dem 10. BJ 1.627,00

Nachtzulage Alle Arbeiternehmer, mit Ausnahme derjenigen die unter die Bestimmungen des § 7 (Kategorie 2) fallen, erhalten für Arbeitsleistungen in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr eine Nachtzulage in der Höhe von 0,1 Prozent des Bruttolohn/- gehaltssatzes der Verwendungsgruppe 1, 1—3. Berufsjahr, pro Stunde dh für 2016 sind das € 1,40 pro Stunde

Vergütungsregelung für Tankstellen der Kategorie 2 Künftige Unterscheidung von zwei Tankstellenkategorien: Lohn-/Gehaltsschema ist dasselbe Die folgende Zuschlagsregelung gilt für jene Tankstellen, welche die für den Warenverkauf gewidmete Fläche von 80 m² nach dem Berechnungsschema des Anhang 1 überschreiten Tankstellen deren für den Warenverkauf gewidmete Fläche 80m² übersteigen, sind daher als Kategorie 2 einzustufen

Regelungen zur Feststellung der Tankstellenkategorie (Anhang 1) Schritt 1: Folgendes ist der Verkehrsfläche zunächst zuzurechnen: Betriebseinrichtungen und Betriebsmittel zur Präsentation und dem Feilbieten im Rahmen des Kleinverkaufes von Waren die zur freien Entnahme bestimmt sind (SB-Regale, Tiefkühltruhen,..) Betriebseinrichtung zur Beratung und Bedienung von Kunden und zur Durchführung des Warenverkaufs (Pult, Kassazone) freistehenden Betriebseinrichtungen ist jeweils eine umlaufende, freie Verkehrsfläche von 50cm hinzuzurechnen

Regelungen zur Feststellung der Tankstellenkategorie (Anhang 1) bei Betriebseinrichtungen in Verbindung mit einer Gebäudewand sind die 50cm jeder Kantenlänge hinzuzurechnen, die von der Wand absteht; bei bündig eingebaute Betriebseinrichtungen sind 50cm auf der, dem Kunden zugänglichen Seite, zuzurechnen dem Verkaufsbetrieb dienende Flächen zum direkten Betreten und Verlassen des Verkaufsbereiches, sowie Präsentationsflächen, jedenfalls aber jeweils 5m² für das Betreten und das Verlassen Sollten die beiden Flächen so nah beieinander liegen, dass es zu einer Überschneidung kommt, ist diese Fläche nur einmal zu bewerten

Regelungen zur Feststellung der Tankstellenkategorie (Anhang 1) Schritt 2: Abziehen folgender Flächen Betriebseinrichtungen die ausschließlich zur Verrechnung der Waren und/oder der Entgegennahme der Zahlungen dienen; max. aber 3m² pro Einrichtung Gastronomische Betriebseinrichtung und Zubereitungsplätze, welche ausschließlich zur Herstellung und Verabreichung von Speisen und Getränke dienen, ebenso wie abgetrennte Verabreichungsplätze Betriebseinrichtungen und Betriebsmittel welche zur ordnungsgemäßen Ausübung des Gastgewerbes notwendig sind SB-Automaten zur Ausgabe von Heißgetränken

Regelungen zur Feststellung der Tankstellenkategorie (Anhang 1) Betriebseinrichtungen für den Tabakvertrieb gem. dem Spiesserlass, sofern damit kein darüber hinausgehender Warenverkauf verbunden ist, sowie Tabakpapier und Filter Betriebseinrichtungen zur Annahme/Durchführung von Wetten bzw. die dem Glücksspiel dienen Betriebseinrichtungen, die der Aufgabe/Übernahme von Paketen/Briefen dienen Betriebseinrichtungen zur Geldausgabe/Einzahlungen, zur Kontoinformation inkl. Vorrichtung zur Ausgabe schriftlicher Kundeninformationen (SB-Foyer) Zuschlagspflicht für die Kat2 ist nicht anzuwenden, wenn die Verkaufsfläche während der angeführten Zeiten auf höchstens 80m² verringert wird; es ist sicherzustellen, dass ein Zugriff zu dieser Zeit auf jenen Bereich nicht möglich ist

Vergütungsregelung für Tankstellen der Kategorie 2 Lagezuschläge für Arbeitsleistungen an Werktagen von Montag bis Freitag: Für Arbeitsleistungen während der Normalarbeitszeit gebührt in der Zeit von 19:00 bis 20:00 Uhr ein Zuschlag von 70% in der Zeit von 20:00 bis 05:00 Uhr ein Zuschlag von 100% Für Überstundenarbeit gebührt in der Zeit von 19:00 bis 20:00 Uhr auf die Grundstunde ein Zuschlag von 50% in der Zeit von 20:00 bis 06:00 Uhr auf die Grundstunde ein Zuschlag von 100%

Vergütungsregelung für Tankstellen der Kategorie 2 Lagezuschläge für Arbeitsleistungen am Samstag, wenn es sich um einen Werktag handelt: Für Arbeitsleistungen während der Normalarbeitszeit gebührt in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr ein Zuschlag von 50% in der Zeit von 20:00 bis 05:00 Uhr ein Zuschlag von 100% Bei Überstundenarbeit gebührt in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr auf die Grundstunde ein Zuschlag von 50% in der Zeit von 20:00 bis 05:00 Uhr auf die Grundstunde ein Zuschlag von 100%

Vergütungsregelung für Tankstellen der Kategorie 2 Lagezuschläge für Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen: Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen sind Überstundenarbeit im Zeitraum von 05:00 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetages – gebührt zur Grundstunde ein Zuschlag von 100% Anspruch gilt zusätzlich zu einem allfälligen Anspruch auf Ersatzruhe

Vergütungsregelung für Tankstellen der Kategorie 2 für die Zuschläge kann die Abgeltung durch Zeitausgleich schriftlich vereinbart werden der Verbrauch hat in mindestens halben Tagen zu erfolgen und ist zu vereinbaren kommt keine Vereinbarung zustande, kann Ausmaß und Lage des Zeitausgleiches vom Arbeitnehmer selbst bestimmt werden  Für die Lagezuschläge gebühren folgende Zeitgutschriften 50% entspricht 30 Min. Zeitgutschrift 70% entspricht 42 Min. Zeitgutschrift 100% entspricht 60 Min. Zeitgutschrift

Sonderzahlungen spätestens mit der Juniauszahlung bzw. mit der Novemberauszahlung wenn am 1. Juli oder 1. Dezember noch nicht ein Jahr im Betrieb beschäftigt -> Aliquotierung Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers gebührt der aliquote Teil berechnet vom Eintritt bis zum Austritt Anspruch auf aliquoten Teil entfällt bei unberechtigten vorzeitigen Austritt oder bei verschuldeter Entlassung

Verfall von Ansprüchen Ansprüche aus dem Dienstverhältnis sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen es ist auf den ordnungsgemäßen Auszahlungstag abzustellen

Serviceangebot bislang: in Ausarbeitung: Redeunterlage für FG Tagungen udgl. inklusive PowerPoint Präsentation dazu in Ausarbeitung: Presseaussendung Mitte Oktober umfangreiche PowerPoint Präsentation zum KV Neu Umstiegsinformation Musterdienstvertrag Arbeiter Musterdienstvertrag Angestellte Musterschichtpläne KV Text in gedruckter Form?

Präsentation Kollektivvertrag NEU Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit !