Patente in der Biotechnologie - Ein Sonderfall?

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 Präsentation transkript:

Patente in der Biotechnologie - Ein Sonderfall? Marco Grob und Patrick Haueis 26.10.2009

Kriterien der Patentierbarkeit Neuheit (Art. 52, 54 EPC) Erfinderische Tätigkeit(Art. 52, 56 EPC) Gewerbliche Anwendung(Art. 52, 57 EPC) Spezifische Ausnahmen für biotechnologische Erfindungen (Richtlinie 98/44/EC; Regeln 23b-23e EPC)

Ausnahmen der Patentierbarkeit (1) Artikel 53 Ausnahmen von der Patentierbarkeit Europäische Patente werden nicht erteilt für: a)Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde; ein solcher Verstoß kann nicht allein daraus hergeleitet werden, dass die Verwertung in allen oder einigen Vertragsstaaten durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift verboten ist; b)Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren. Dies gilt nicht für mikrobiologische Verfahren und die mithilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse; c)Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem dieser Verfahren.

CH PatG Nicht-patentierbare Erfindungen: Erfindungen, die gegen die „ordre public“ oder die gesellschaftliche Moral verstossen Gebrauch von humanen Embryonen für industrielle und gewerbliche Zwecke Qualzüchtungen ohne substantiellen medizinischen Nutzen

CH StFg Nicht-patentierbare Erfindungen: Prozesse für das Klonen von Menschen Methoden zur Herstellung von Chimeren/Hybriden Methoden der Parthenogenese Prozesse zur Veränderung Keimzellen oder der genetischen Identität von Menschen Unmodifizierte menschliche embryonale Stammzellen

Entdeckung / Erfindung ? Beschreibung von etwas Existierendem ➠ Schaffen von Wissen/Erkenntnis Erfindung: Anleitung zur Problemlösung mit technischen Mitteln ➠ planmässiger Einsatz von Wissen/Erkenntnis

Ausnahmen der Patentierbarkeit (2) Artikel 53 Ausnahmen von der Patentierbarkeit Europäische Patente werden nicht erteilt für: a)Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde; ein solcher Verstoß kann nicht allein daraus hergeleitet werden, dass die Verwertung in allen oder einigen Vertragsstaaten durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift verboten ist; b)Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren. Dies gilt nicht für mikrobiologische Verfahren und die mithilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse; c)Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem dieser Verfahren.

CH PatG Art. 1a, 1b Der menschliche Körper und seine Bestandteile 1. Der menschliche Körper als solcher in allen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung, einschliesslich des Embryos, ist nicht patentierbar. Bestandteile des menschlichen Körpers in ihrer natürlichen Umgebung sind nicht patentierbar. 2. Ein Bestandteil des menschlichen Körpers ist jedoch als Erfindung patentierbar, wenn er technisch bereitgestellt wird, ein technischer Nutzeffekt angegeben wird [...] Gensequenzen 1. Eine natürlich vorkommende Sequenz oder Teilsequenz eines Gens ist als solche nicht patentierbar. 2. Sequenzen, die sich von einer natürlich vorkommenden Sequenz oder Teilsequenz eines Gens ableiten, sind jedoch als Erfindung patentierbar, wenn sie technisch bereitgestellt werden, ihre Funktion konkret angegeben wird [...]

Der Ansatz des CH PatG ABC DEF VERWENDUNGEN ABGELEITETE SEQUENZ PROTEINE GEN ABC DEF

take-home message Die ethischen Aspekte sind berücksichtigt Würdigung von Lebewesen Entdeckungen ↔ Erfindungen Gene sind nicht patentierbar „technische Gene“ sind patentierbar