Kostenträgerrechnung I

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 Präsentation transkript:

Kostenträgerrechnung I Inhalt der Kostenträgerrechnung Mit Hilfe der Kostenträgerrechnung sollen die Kosten auf die Kostenträger verteilt werden, die diese verursacht haben. Zentrale Grösse der Kostenträgerrechnung: Kalkulationssatz (Kostenkausalität und Bezugsgrössenauswahl beachten / siehe Kostenstellenrechnung). © Dr. John Hess

Kostenträgerrechnung II Definition Kostenträger Kostenträger sind betriebliche Leistungen, die den Güter- und Leistungsverzehr ausgelöst haben. (Diesen betrieblichen Leistungen werden die Kosten zugerechnet.) Kostenträger können sein: (a) Absatzleistungen (b) innerbetriebliche Leistungen © Dr. John Hess

Kostenträgerrechnung III zu (a) Absatzleistungen lassen sich unterteilen in - Auftragsbestimmte Leistungen (wenn aufgrund eines Kundenauftrags gefertigt wird, z.B. in Werftenunternehmen) - Lagerbestimmte Leistungen (zur Auffüllung des Lagers bei Produktion für den anonymen Markt, z.B. bei Artikel für die Kosmetikbranche) © Dr. John Hess

Kostenträgerrechnung IV zu (b) Innerbetriebliche Leistungen werden unterteilt in - aktivierbare Leistungen (Anlagenauftrag) - nicht aktivierbare Leistungen (Gemeinkostenauftrag). © Dr. John Hess

© Dr. John Hess

Kostenträgerrechnung V Aufgabe der Kostenträgerrechnung Herstell- und Selbstkosten der Kostenträger bestimmen, um: (a) Informationen für die Preispolitik der Unternehmung zu liefern. (Die Absatzpreise auf Basis der Herstell- bzw. Selbstkosten plus Gewinnzuschlag. In der Marktwirtschaft ist diese Preisfindung selten. In marktwi. Systemen werden Preise vom Verhalten der Nachfrager und der Anbieter bestimmt. Informationen der Kostenträgerrechnung sind hier für die Preisbeurteilung relevant.) © Dr. John Hess

Kostenträgerrechnung VI (b) Die Kostenträgerrechnung liefert Informationen über die Beschaffung von Einsatzgütern. - Es lassen sich Preisobergrenzen ermitteln, welche für die Bestimmung der Einsatzgüter, Beschaffungspreise und die Lieferanten- auswahl relevant sind. - Des weiteren sind Informationen über die Stückkosten eine Grundlage für Entscheidungen über Eigenfertigung oder Fremdbezug von Gütern. © Dr. John Hess

Kostenträgerrechnung VII (c) Die Kostenträgerrechnung ist wichtig für die Bewertung von Beständen an Zwischen- und Endprodukten. Daneben müssen die von den Unternehmen selbst erstellten Anlagen, Werkzeuge und Vorrichtungen bewertet werden. © Dr. John Hess

Kostenträgerrechnung VI Die Kostenträgerrechnung erfüllt diese Aufgaben als Kostenträgerzeitrechnung. Dabei handelt es sich um eine Periodenrechnung, welche die insgesamt in einer Periode angefallenen Kosten ermittelt. Diese Kostenträgerrechnung wird oft mit der kurzfristigen Erfolgsrechnung gleichgesetzt und von uns nicht weiter behandelt. © Dr. John Hess

Kostenträgerrechnung VII Kostenträgerstückrechnung. Hierbei handelt es sich um eine einzelleistungsbezogene Rechnung. Es werden die Selbst- bzw. Herstellkosten der betrieblichen Leistungseinheiten bestimmt. Die Kostenträgerstückrechnung ist die Kalkulation (Selbstkostenrechnung, Stückkostenrechnung). © Dr. John Hess

Kostenträgerrechnung VIII Der Zeitpunkt der Durchführung der Kalkulation bestimmt, ob es sich um eine Vorkalkulation Zwischenkalkulation Nachkalkulation handelt. © Dr. John Hess

Kostenträgerrechnung IX Vorkalkulationen werden vor der Leistungserstellung durchgeführt. Mit Hilfe einer Vorkalkulation will man die Beurteilung von Neuproduktionen, Zusatzaufträgen oder Erweiterungsinvestitionen ermöglichen. Von Plankalkulationen unterscheiden sich Vorkalkulationen dadurch, dass Vorkalkulationen auf der Basis überschlägig geschätzter Kosten durchgeführt werden. Für Plankalkulationen verwendet man exakt geplante Kosten. © Dr. John Hess

Kostenträgerrechnung X Eine Zwischenkalkulation kann bei Kostenträgern mit langer Produktionsdauer für bilanzielle oder Planungszwecke erforderlich werden. (z.B. Luftfahrtindustrie, Grossbauten) Nachkalkulationen werden nach der Leistungs-erstellung durchgeführt. Die Nachkalkulationen werden auf der Basis von Ist-Kosten durchgeführt und dienen insbesondere der Erfolgskontrolle einzelner Aufträge. © Dr. John Hess

© Dr. John Hess

Kostenträgerrechnung XI Divisionskalkulationen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Gesamtkosten des Betriebes ohne Unterscheidung in Einzel- und Gemeinkosten durch die hergestellten oder abgesetzten Stückzahlen dividiert werden. Bei diesem Verfahren ist eigentlich keine Durchführung der Kostenstellenrechnung (BAB) erforderlich. Dennoch wird diese in der Regel durchgeführt, und zwar aus Kostenkontrollgründen. © Dr. John Hess

Kostenträgerrechnung XII Zuschlagskalkulationen sind dadurch gekennzeichnet, dass eine Trennung in Einzel- und Gemeinkosten vorgenommen wird. Während die Einzelkosten den Leistungen direkt zugerechnet werden, müssen die Gemeinkosten mit Hilfe von Kalkulationssätzen zugeschlagen werden. Hierfür ist eine Kostenstellenrechnung unerlässlich, denn diese liefert erst vernünftige Kalkulationssätze. © Dr. John Hess

Kostenträgerrechnung XIII Kuppelkalkulationen gehören von der Systematik her zu den Divisionskalkulationen. Dennoch werden sie in der Kostenrechnung als Sonder-gruppe behandelt, da sich ihr Anwendungs-bereich, die Kuppelproduktionsprozesse, von dem der anderen Verfahren unterscheidet. © Dr. John Hess

Divisionskalkulationen I I. Ein- und mehrstufige Divisionskalkulationen Bei der einstufigen Divisionskalkulation werden die Gesamtkosten der Abrechnungsperiode durch die in der Periode produzierte Leistungsmenge dividiert. Man erhält die Selbstkosten pro Stück (Selbstkosten sind höher als Herstellkosten, da diese auch Verwaltungs- und Vertriebskosten beinhalten). © Dr. John Hess

Divisionskalkulationen II Die Anwendbarkeit der einstufigen Divisions-kalkulation hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab: - Es muss sich um einen Einprodukt-Betrieb handeln. - Es dürfen keine Lagerbestandsveränderungen an Halbfabrikaten entstehen. - Es dürfen keine Lagerbestandsveränderungen an Fertigfabrikaten entstehen. Da alle drei Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist die einstufige Divisionskalkulation in der Praxis kaum anzutreffen. © Dr. John Hess

Divisionskalkulationen III Zweistufige Divisionskalkulation: Diese wird immer dann angewendet, wenn die dritte Voraussetzung aufgehoben wird, wenn also unterschiedliche Produktions- und Absatzmengen erlaubt sind (Endlagerung). Die Herstellkosten und die Vertriebs- und Verwaltungskosten werden separat ermittelt. Die Addition der beiden Grössen ergibt die Selbstkosten. © Dr. John Hess

Divisionskalkulationen IV mit: XP = Produktionsmenge der Periode XA = Absatzenge der Periode KH = gesamte Herstellkosten der Periode KVV = gesamte Verwaltungs- und Vertriebskosten der Periode kH = Herstellkosten pro Stück kVV = Verwaltungs- und Vertriebskosten pro Stück © Dr. John Hess

Divisionskalkulationen V Mehrstufige Divisionskalkulation: Dieses Verfahren verwendet man, wenn neben der dritten auch die zweite Voraussetzung aufgehoben wird. In diesem Fall sind auch Zwischenlager zwischen den einzelnen Produktionsstufen möglich. Auf jeder Produktionsstufe wird eine differenzierte Kostenstellenrechnung durchgeführt. Anschliessend dividiert man die gesamten Kosten jeder Stufe durch die auf der jeweiligen Stufe produzierte Menge. Jede Stufe gibt ihre Leistungen zu den bis dahin angefallenen Stückkosten an die nächste Stufe oder an das Zwischenlager weiter. © Dr. John Hess

Divisionskalkulationen VI Die mehrstufige Divisionskalkulation (Stufenkalkulation) wird dann Veredelungsrechnung genannt, wenn die Einzelmaterialkosten ausgegliedert und dem Kostenträger direkt zugerechnet werden (sind normalerweise in den Kosten der verschiedenen Stufen in der Kostenstellenrechnung enthalten). Die Division bezieht sich in diesem Fall nur auf Fertigungs-, Verwaltungs- und Vertriebskosten. Die Selbstkosten lauten in diesem Fall: © Dr. John Hess

Divisionskalkulationen VII mit eM = Materialkosten pro Stück (inkl. Materialgemeinkosten!) Xpj = die in der Kostenstelle j bearbeitete Menge KFj = Fertigungskosten der Kostenstelle j © Dr. John Hess