Der Kommandant hat das Wort

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Der Kommandant hat das Wort Brigaderapport 19. 1. 2007

Brigaderapport 19. 1. 2007

Général „Nous ne devons non pas conserver l’armée de nos habitudes, Der Kommandant hat das Wort „Nous ne devons non pas conserver l’armée de nos habitudes, mais construire l’armée de nos besoins.“ Général Charles de Gaulle (1933) Brigaderapport 19. 1. 2007

„Wer bereit ist sich anzupassen, hat den Vorteil. Immer.“ Der Kommandant hat das Wort „Wer bereit ist sich anzupassen, hat den Vorteil. Immer.“ Mike Horn Brigaderapport 19. 1. 2007

Verfassungsrechtliche Ausgangslage Auftrag der Armee (Art. 58 Abs. 2 BV) Armee dient der Kriegsverhinderung verteidigt das Land und seine Bevölkerung unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen Sicherheit ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen möchte Sicherheit im weiteren Sinne verstanden haben: Risiken verändern sich, nicht mehr der konventionelle Krieg steht im Vordergrund Art. 57 BV sieht vor 1Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung. 2Sie koordinieren ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit. (Geltender) Auftrag der Armee (Art. 58 Abs. 2 BV) Die Armee dient der Kriegsverhinderung verteidigt das Land und seine Bevölkerung unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen Art. 60 BV legt aber fest, dass das Militär grundsätzlich heute eine Bundesaufgabe ist. Sehr wichtig!!! 1Die Militärgesetzgebung sowie Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee sind Sache des Bundes. 2Die Kantone sind im Rahmen des Bundesrechts zuständig für die Bildung kantonaler Formationen, für die Ernennung und Beförderung der Offiziere dieser Formationen sowie für die Beschaffung von Teilen der Bekleidung und Ausrüstung. In diesem Zusammenhang ist die Polizeihoheit zu erwähnen, die bei den Kantonen liegt. Bund hat keine Bundespolizei, nur das GWK. Brigaderapport 19. 1. 2007

Ei Br und Ter Reg - 2011 2x Inf Br 2x Geb Inf Br 2x Mech Br 4x Ter Reg ISTAR Brigaderapport 19. 1. 2007

Brigaden Brigaderapport 19. 1. 2007 x x x x x x x x PdG R R R R R R R ISTAR R R R R R R R R R x x x x R PdG R R R R R R R R R R R R Brigaderapport 19. 1. 2007

≠ Internationaler Einsatz Ausbildung im Ausland ≠ Internationaler Einsatz Gelegenheiten:  Kampf der verbundenen Waffen  Benchmarking  Ist schon der Fall für die Luftwaffe Optimieren Vergleichen Benchmarking Konzipieren Lernen Brigaderapport 19. 1. 2007

Eckwerte und Rahmenbedingungen bleiben identisch Gleiche Bestände Gleicher Rahmen (Wehrpflicht / Miliz) Gleiche Aufträge: Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren Friedensunterstützung und Krisenbewältigung Raumsicherung und Verteidigung Brigaderapport 19. 1. 2007

Gefahren, Bedrohungen, Risiken Konflikte ausserhalb Europas Natur- und technische Katastrophen bewaffnete Konflikte an Europas Peripherie bewaffnete Konflikte in Europa gewalttätiger Extremismus Eintretenswahrscheinlichkeit Terrorismus Informationskriegsführung Diese Darstellung kennen sie. Sie wurde leicht überarbeitet, ist aber immer noch im Wesentlichen die graphische Umsetzung der Aussagen des Sicherheitspolitischen Berichtes 2000. Die Graphik zeigt alle aktuellen Gefahren, Risiken und Bedrohungen, geordnet nach deren Eintretenswahrscheinlichkeit und der Konsequenzen bzw. deren existeziellen Auswirkungen auf die Schweiz, falls sie eintreten würden. Die Darstellung umfasst alle bekannten möglichen Bedrohungen, auch solche des Typs 11.09.01. Sie ist absolut aktuell. Sie diente als Basis für das Armeeleitbild vom 24.10.01 und sie ist auch die Grundlage für die Weiterentwicklung der Armee. Man muss sich allerdings bemühen, die Darstellung in der Analyse sauber zu interpretieren. Das wollen wir in der Folge anhand einiger Beispiele tun. Auswirkungen von Proliferation Unruhen im Innern Angriffe aus der Luft militärische Aggression gegen CH Existenzielle Auswirkung auf die Schweiz Brigaderapport 19. 1. 2007

Raumsicherungsoperation (OF XXI) Operationstyp mit dem Ziel, die zivile und militärische Führungs- und Funktionsfähigkeit sowie die Kontrolle des Territoriums und des Luftraums im Falle einer Bedrohung strategischen Ausmasses zu gewährleisten. Im Vordergrund stehen dabei Schutz- und Gegenmassnahmen im Verbund mit den zivilen Behörden. Sicherheit ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen möchte Sicherheit im weiteren Sinne verstanden haben: Risiken verändern sich, nicht mehr der konventionelle Krieg steht im Vordergrund Art. 57 BV sieht vor 1Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung. 2Sie koordinieren ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit. (Geltender) Auftrag der Armee (Art. 58 Abs. 2 BV) Die Armee dient der Kriegsverhinderung verteidigt das Land und seine Bevölkerung unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen Art. 60 BV legt aber fest, dass das Militär grundsätzlich heute eine Bundesaufgabe ist. Sehr wichtig!!! 1Die Militärgesetzgebung sowie Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee sind Sache des Bundes. 2Die Kantone sind im Rahmen des Bundesrechts zuständig für die Bildung kantonaler Formationen, für die Ernennung und Beförderung der Offiziere dieser Formationen sowie für die Beschaffung von Teilen der Bekleidung und Ausrüstung. In diesem Zusammenhang ist die Polizeihoheit zu erwähnen, die bei den Kantonen liegt. Bund hat keine Bundespolizei, nur das GWK. Brigaderapport 19. 1. 2007

Gefahren und Bedrohungen Naturkatastrophen, zivilisationsbedingte Katastrophen Terrorangriffe - auch die Schweiz ist in Gefahr Bedrohung durch Massenvernichtungs- waffen Massenvernichtungswaffen Im August 1945 wurden die beiden ersten Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki abgeworfen. Es sind bis jetzt die einzigen geblieben. Seither wissen wir, wenn wir es nicht verdrängen, um was für zerstörerische Waffen es sich handelt. Ihre Gesamtanzahl in der Welt wurde in der Zwischenzeit dank Abrüstungsverträgen erheblich reduziert. Dennoch, die Gefahr ist geblieben. Sie wird sogar wieder grösser. Immer mehr Staaten verfügen über diese apokalyptische Waffe, offen deklariert oder als Staatsgeheimnis. Andere arbeiten daran wie besessen. Hinzu kommt, dass Terroristen, die zu Selbstmord bereit sind, keine Angst vor einem Gegenschlag haben. Die Vergeltungsstrategie greift nicht. Und die Bombe braucht auch nicht unbedingt zur Explosion gebracht zu werden. Die glaubhafte Drohung und Erpressung damit würde unser Leben und das unserer Nachbarn in Europa in eine tiefe Krise stürzen. Terror mit Massenvernichtungswaffen ist heute und auf absehbare Zeit der schlimmste mögliche Fall. Wir müssen damit umgehen können. Wie würden wir eine solche Krise durchstehen ohne zivile und militärische Spezialkräfte, ohne Bevölkerungsschutz, ohne Sicherungstruppen in grosser Zahl, für die Vorsorge oder, wenn es soweit kommt, für die Nachsorge? Seien wir vorsichtig. Ergänzen wir, bauen wir um, bevor es zu spät ist. Zusammenarbeit ist angesagt. Weder die Zivilgesellschaft noch das Militär können solchen Gefahren allein gegenübertreten. Es braucht gemischte task forces. Wer befiehlt, ist letztlich sekundär… Bedenken wir dabei auch, welche erschreckenden Möglichkeiten sich in Zukunft zusätzlich mit chemischen und biologischen Waffen ergeben könnten. Allein schon die Vorstellung ist grauenhaft. Bild: Atompilz + Bild: B-Erreger Brigaderapport 19. 1. 2007

Die Antworten der Armee Unmittelbare Terrorgefahr Terrorprävention durch Raumsicherung Brigaderapport 19. 1. 2007

Brigaderapport 19. 1. 2007

Brigaderapport 19. 1. 2007

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F Brigaderapport 19. 1. 2007

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Emotionen wecken Vertrauen schaffen Gemeinschaft fördern Gemeinsam zum Ziel Emotionen wecken Vertrauen schaffen Gemeinschaft fördern Brigaderapport 19. 1. 2007

Brigaderapport 19. 1. 2007

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+ 8 Minuten Pause Brigaderapport 19. 1. 2007