Qualitätssicherung in der Weiterbildung – Einblicke zur Praxis in Österreich Schlögl Peter Berlin, November 2010.

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 Präsentation transkript:

Qualitätssicherung in der Weiterbildung – Einblicke zur Praxis in Österreich Schlögl Peter Berlin, November 2010

Status quo historische Regelungsbestände (etwa Erwachsenenbildungs- förderungsgesetz von 1973 mit gestimmten qualitätsrelevanten Dimensionen) QM – Systeme (intensiv seit Mitte der 1990er) Qualitätskriterien in Ausschreibungen der Qualifizierungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice Verfahren der externen QS einzelner Länder (Individualförderungen) Qualitätssiegelgemeinschaften (regional, z.T. seit rd. 10 Jahren) Projekte zu Stärkung der Nachfrager/innen (Checklisten etc.) (Qualitätssicherungsgesetz tertiärer Bildung inkl. Weiterbildung, in Entwicklung)

Versuch einer Klärung für … historische Regelungsbestände (etwa Erwachsenenbildungs- förderungsgesetz von 1973 mit gestimmten qualitätsrelevanten Dimensionen) QM – Systeme (intensiv seit Mitte der 1990er) Qualitätskriterien in Ausschreibungen der Qualifizierungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice Verfahren der externen QS einzelner Länder (Individualförderungen) Qualitätssiegelgemeinschaften (regional, z.T. seit rd. 10 Jahren) Projekte zu Stärkung der Nachfrager/innen (Checklisten etc.) (Qualitätssicherungsgesetz tertiärer Bildung inkl. Weiterbildung, in Entwicklung)

Qualitätsrahmen – Ziele I Der Qualitätsrahmen soll - auf Basis von breit akzeptierten und nachvollziehbaren Kriterien - Klarheit für Nachfragende, Fördergeber sowie Erwachsenenbildungsorganisationen schaffen, welche qualitätssichernden Maßnahmen im gesamten Bundesgebiet anerkannt sind. Jeder einzelne Anbieter soll, unter Wahrung des Grundsatzes der Autonomie der Erwachsenenbildungsorganisationen, in seiner Verantwortung für die Qualitätssicherung und -entwicklung gestärkt werden. Jene Organisationen, die bisher noch keine qualitätssichernden Maßnahmen gesetzt haben, sollen motiviert werden, Schritte in diese Richtung zu unternehmen. Diese überregional abgestimmte Anerkennung qualitätssichernder Maßnahmen der Gebietskörperschaften aber auch international anerkannten Qualitätsmanagement- Systemen soll zu Verwaltungsvereinfachungen für Fördergeber und Bildungsorganisationen führen.

Q-Rahmen – Ziele II Eine nachvollziehbare Liste der im Qualitätsrahmen anerkannten Qualitätsanbieter und grundlegende Informationen zu diesen Organisationen werden veröffentlicht und können Grundlage für transparente Bildungs- und Förderentscheidungen sein. Der entwickelte Qualitätsrahmen soll internationalen Ansprüchen genügen; etwa im Zusammenhang mit der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung EQARF. Das Verfahren der Aufnahme in den Qualitätsrahmen soll gegenüber neuen Entwicklungen im Erwachsenenbildungssektor und der Qualitätsentwicklung grundsätzlich offen und adaptierbar sein.

Q-Rahmen, die Nicht-Ziele Ausdrücklich wurde kein neues Qualitätsmanagement-System oder Qualitätssicherungsverfahren für Organisationen der Erwachsenenbildung entwickelt. Unmittelbar soll kein Einfluss auf Qualitätsmanagement-Systeme oder Qualitätssicherungsverfahren genommen werden. Eventuelle autonome Anpassungen der Verantwortlichen für diese Systeme sollen aber nicht ausgeschlossen werden. Es soll kein System mit protektionistischen Zügen entstehen, das bestimmte Typen von Erwachsenenbildungsorganisationen ausschließt.

Q-Rahmen = Ö-Cert … geplant ab Jänner 2011 Lenkungsgruppe (alle Bundesländer, Bundesministerium) Beschluss des Kriterienkatalogs für die Eingangsprüfung Beschluss der Richtlinien für die Anerkennung von Qualitätsmanagement-Systemen und Qualitätssicherungsverfahren Auswahl der Mitglieder der Akkreditierungsgruppe Akkordierung der Öffentlichkeitsarbeit Behandlung von Einsprüchen gegen Entscheidungen der Akkreditierungsgruppe Akkreditierungsgruppe (5 fachkundige Personen) Prüfung der vorgelegten Anträge und Beschlussfassung (Entgegennahme und Prüfung der halbjährlichen Fortschrittsberichte der Organisationen, die vorläufig in das Register aufgenommen wurden) Auftrag an Geschäftsstelle für Vor-Ort-Prüfungen von EB-Organisationen Geschäftstelle Register der Qualitätsanbieter

… ein sporadischer Blick nach D AZWV Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung Akkreditierung von Zertifizieren vs. kriterienbasierte Klassifikation von vergleichbaren Qualitätsbemühungen Ö-Cert prüft zusätzlich, ob es sich um eine EB-Einrichtung im engere Sinne handelt Gesetzliche Grundlage vs. Kollegialorgan der Gebietskörperschaften (Art. 15a Vereinbarung)

Peter Schlögl Geschäftsführender Institutsleiter Österreichisches Institut für Berufsbildungsforschung Margaretenstraße 166/2 A – 1050 Wien T: +43 (0) F: +43 (0) E: