Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen OS-Gesetz September 2009 1.OS Deutsch - Mathematik Niveau I Niveau II Französisch.

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 Präsentation transkript:

Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen OS-Gesetz September OS Deutsch - Mathematik Niveau I Niveau II Französisch Kleine Gruppen Französisch Kleine Gruppen Andere Fachbereiche

OS-Gesetz September OS Deutsch – Mathematik – Französisch – Naturwissenschaften Niveau I Niveau II Bilanz der beruflichen Orientierung Mitte des Schuljahres: - Zukünftige Ausbildungen - Wahl für die 3. OS Schnupperlehre wird allen empfohlen Bilanz der beruflichen Orientierung Mitte des Schuljahres: - Zukünftige Ausbildungen - Wahl für die 3. OS Schnupperlehre wird allen empfohlen Andere Fachbereiche Englisch Kleine Gruppen Englisch Kleine Gruppen Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen

Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen OS-Gesetz September 2009 Deutsch – Mathematik – Französisch – Naturwissenschaften Englisch Kleine Gruppen Englisch Kleine Gruppen Niveau I Niveau II Andere Fachbereiche Wahl eines Schwerpunktfaches MathematikDeutsch 3.OS Kantonale Pflicht- wahlgruppe Kantonale Pflicht- wahlgruppe Kantonale Pflicht- wahlgruppe Kantonale Pflicht- wahlgruppe Kantonale Pflicht- wahlgruppe Kantonale Pflicht- wahlgruppe Persönliches Projekt des Schülers

Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen OS- Gesetz September OS – 2.OS – 3.OS Hilfsangebote für Schüler, je nach Erfordernis Begleitetes Studium Stützkurse ausserhalb der Schulzeit Beaufsichtigtes Studium Berufswahl Hilfs- und Sonderschule Berufswahlvorbereitung als Unterrichtsfach Berufswahlportfolio Kompetenzbilanz (allgemeine Fähigkeiten) Berufsberater Integrierter Stützunterricht Beobachtungsklassen Stützunterricht für fremdsprachige Schüler Sonderschulklasse / Sonderschulinstitution

Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen OS-Gesetz September 2009 Übertrittsbestimmungen von der 6.P zur 1.OS Schuljahr bestanden 4.7 oder wenigerNiveau II 4.8 oder 4.9 Niveau I oder II : 2 der 3 Kriterien erfüllt Kantonale Prüfung: 5 und mehr: NI / weniger als 5: NII Meinung der Lehrperson Meinung der Eltern 5 oder mehr Niveau I Deutsch - Mathematik

Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen OS-Gesetz September 2009 Promotionsbedingungen Allgemeine Bedinungen Gesamtdurchschnitt* : 4 oder mehr *(nicht in Niveaus unterrichtete Fächer = ohne Niveau (I ou II)) Gesamtdurchschnitt* : 4 oder mehr *(nicht in Niveaus unterrichtete Fächer = ohne Niveau (I ou II)) Noten, die eine Promotion ausschliessen: 1 Note 1 (1.0 bis 1.4) oder 2 Noten 2 (1.5 bis 2.4) oder 1 Note 2 und 2 Noten 3 (2.5 bis 3.4) oder mehr als 3 Noten 3 !

Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen OS-Gesetz September 2009 Promotionsbedingungen und Niveauwechsel 1.OS – 2.OS / 2.OS – 3.OS 2 Niveaus II unter einer 4 = nicht bestanden (Jahr wiederholen) Niveauwechsel oder Promotion mit Niveauwechsel am Ende des Schuljahres im Laufe des Schuljahres Antrag der Eltern oder des Klassenlehrers: Entscheid des Schuldirektors, Eltern können den Niveauwechsel ablehnen Niveau II Note 5 und mehrNiveau I Niveau I unter einer 4Niveau II Niveau I unter einer 4Niveau II Niveau II Note 5 und mehr möglich Niveauwechsel möglich (Entscheid der Eltern) obligatorisch Niveauwechsel obligatorisch Niveau I möglich Niveauwechsel möglich Grundsätzlich Ende des 1. Semesters (nicht aber vor Semestermitte (1.Sem.) und spätestens Ende März)

Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen Bedingungen fürs Diplom 3.OS = + bestanden = Diplom Allgemeine Promotionsbedingungen erfüllen (Gesamtdurchschnitt 4 und keine Noten, die die Promotion auschliessen) Allgemeine Promotionsbedingungen erfüllen (Gesamtdurchschnitt 4 und keine Noten, die die Promotion auschliessen) 3 Niveaufächer (I ou II) mit Note 4 und mehr 3 Niveaufächer (I ou II) mit Note 4 und mehr OS-Gesetz September 2009

Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen Nach der 3. OS Verlängerung der obligatorischen Schulzeit (15-jährig und 9 Schuljahre) in der 3. OS: Der Schuldirektor entscheidet, einen Schüler, der die Schulpflicht erfüllt hat, anzunehmen oder nicht, falls unten stehende Bedingungen erfüllt sind. Verlängerung der obligatorischen Schulzeit (15-jährig und 9 Schuljahre) in der 3. OS: Der Schuldirektor entscheidet, einen Schüler, der die Schulpflicht erfüllt hat, anzunehmen oder nicht, falls unten stehende Bedingungen erfüllt sind. Positive Einstellung: UND nur wenn: Die 3. OS noch nicht durchlaufen 3.OS nicht bestanden 3. OS mit 2 Niveaus II mit Note 5 und mehr 3. OS mit 2 Niveaus II mit Note 5 und mehr Niveaus I Sprachliche Immersion im andern Kantonsteil Sprachliche Immersion im andern Kantonsteil oder Keine 4. OS ! OS-Gesetz September 2009 oder

Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen Nach der OS Berufsfachschule Von einem Lehrmeister angestellt sein OS-Gesetz September 2009 Lehrbegleitende Berufsmaturität: Note 4.0 im Niveau I Fach oder allen Niveau I Fächern Note 5.0 im Niveau II Fach oder allen Niveau II Fächern Gesamtdurchschnitt von 4.0 Lehrbegleitende Berufsmaturität: Note 4.0 im Niveau I Fach oder allen Niveau I Fächern Note 5.0 im Niveau II Fach oder allen Niveau II Fächern Gesamtdurchschnitt von 4.0 Berufsmaturität nach der Berufslehre: im Besitze eines EFZ sein Kandidaturdossier abliefern Berufsmaturität nach der Berufslehre: im Besitze eines EFZ sein Kandidaturdossier abliefern

Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen Nach der OS OS Diplom 3. OS ohne Diplom beendet aber: Gesamtdurchschnitt 4 und mehr 3. OS ohne Diplom beendet aber: Gesamtdurchschnitt 4 und mehr keine die Promotion ausschliessende Noten maximal 1 Niveau II unter der Note 4 und oder und OS-Gesetz September 2009 SBV

Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen Nach der OS OS-Diplom eine einzige Note im NII unter der 5, jedoch mehr oder gleich 4.5 eine einzige Note im NII unter der 5, jedoch mehr oder gleich OS Gesamtdurchschnitt 4.5 oder mehr 4 Niveaus I bestanden davon 3 mit 4.5 oder mehr 4 Niveaus I bestanden davon 3 mit 4.5 oder mehr und OS-Diplom mit 4 Niveaus I (davon mindestens 3 NI bestanden) OS-Diplom mit 4 Niveaus I (davon mindestens 3 NI bestanden) 3. OS OS-Diplom mit 3 NI + 1 NII mit 5 oder mehr (davon mind. 2 NI bestanden + das NII mit 5 oder mehr) OS-Diplom mit 3 NI + 1 NII mit 5 oder mehr (davon mind. 2 NI bestanden + das NII mit 5 oder mehr) oder und OS-Gesetz September 2009 HMS/FMS Kollegium