Neuerungen im Überblick: Probezeit: 1. Halbjahr Vierwöchiges Praktikum (fakultativ) FHR-Zeugnis = normales Zeugnis Wirtschaftsassistentenzeugnis = ZusatzZ.
Wie geht es nach dem BK2 weiter? Beginn einer (ggf. verkürzten) Berufsausbildung Übertritt in das 2. Schuljahr der WO (= Wirtschaftsoberschule): Notendurchschnitt 2,0 in den 4 Kernfächern (BW, D, E, M)
Stundentafel Pflichtbereich 1.1 Allgemeiner Bereich Religionslehre 1 Mathematik 4 Gemeinschaftskunde/Geschichte 1 Englisch 3 Deutsch 3 Physik (od. Chemie od. Biologie od. Technik) 2
Stundentafel Pflichtbereich 1.2 Berufsfachlicher Bereich Betriebswirtschaft 5 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 2 Gesamtwirtschaft 1 Informatik 1
Stundentafel Pflichtbereich 1.3 Berufspraktischer Bereich 5 Std. Übungsfirma Geschäftsprozesse/Praxisorientierte Übungen Büromanagement Projektkompetenz
Stundentafel 2. Wahlpflichtbereich 2 Std. Weitere Fächer nach Wahl der Schule oder Ergänzung des Unterrichts in einem Fach des Berufspraktischen Bereichs z.B. Übungsfirma Insgesamt 30 Std.
Stundentafel 3. Wahlbereich 3.1 Zusatzprogramm zum Erwerb des „Wirtschaftsassistenten“ Wirtschaft (ZWA) 2 Std. 3.2 Weitere Fächer z.B. Sport, Zweite Fremdsprache 4. Praktikum 4 Wochen
Maßgebende Fächer: Alle Fächer des Pflichtbereichs Rel, M, GK, E, D, Phy, BWL, SuK, GW, Inf, GP/PA bzw. ÜFa bzw. BM, PK Kernfächer: Von den maßgebenden Fächern: D, E, M, BW
Aufnahme auf Probe 1. Halbjahr = Probezeit, d.h. Zeugnis = entscheidend für Bestehen der Probezeit Entscheidungskriterium: Bestanden oder nicht bestanden auf Grund dieser Noten Entscheidungsorgan: Klassenkonferenz Konsequenz: Probezeit nicht bestanden -> BKII verlassen
Zu: Aufnahme auf Probe Die BK1-Zusatzregelung (zugunsten der Schüler): Schüler, der Probezeit nicht bestanden hat, kann auf Wunsch bis zum Schuljahresende bleiben, muss dann aber gehen. -> gilt nicht für das BKII !
Zu: Aufnahme auf Probe Ausnahmeregelung: Klassenkonferenz kann (mit 2/3 Mehrheit) Probezeit als für bestanden erklären (Fall: schlechte Leistungen vorübergehend)
Schriftliche Prüfungen für die FHR: D 240 min. M 220 min. E 180 min. BW 180 min. Mündliche Prüfungen für die FHR: mögl. in allen maßgeb. Fächern
Erfolgreicher FHR-Abschluss: Ø aller maßgeb. Fächer ≤ 4,0 Ø aller Kernfächer ≤ 4,0 kein Kernfach = 6,0 max. 1 maßgeb. Fach > 4,0
Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig! zu: Erfolgreicher FHR-Abschluss: zu d) Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig! Ausgeglichen werden können: maßgeb. Fach 6,0 durch: maßgeb. Fach 1,0 od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 2,0 Kernfach 5,0 durch: Kernfach 2,0 maßgeb. Fach 5,0 durch: maßgeb. Fach 2,0 od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 3,0
Schriftliche Prüfungen für den Wirtschaftsassistenten: Fach „Wirtschaft“ (ZWA) 90 min. Fach GP/PA bzw. ÜFa 150 min.
Erfolgreicher Wirtschaftsassistenten-Abschluss: Ø der beiden Prüfungsfächer ≤ 4,0 keines der beiden Prüfungsfächer = 6,0 insg. max. 2 maßgeb. Fächer (inkl. Fach “Wi.”) > 4,0 und: für beide Fächer ein Ausgleich gegeben ist ! Beide Fächer der Zusatzprüfung Wirtschaftsassistent: hier = Kernfächer !
Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m) Ohne wichtigen Grund: Kann nicht wieder aufgenommen werden!
? Fragen ?