Aktuelle Themen im Bereich der Sonderpädagogik

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Aktuelle Themen im Bereich der Sonderpädagogik Weiterentwicklung Sonderpädagogik Bildungspläne ILEB Evaluation Inklusion Arbeitszeit-regelungen Qualifizierung Struktur des Vormittags Seminar Ellwangen 16.06.2010

Aktuelle Themen im Bereich der Sonderpädagogik Weiterentwicklung Sonderpädagogik Bildungspläne ILEB Evaluation Inklusion Arbeitszeit-regelungen Qualifizierung Struktur des Vormittags Seminar Ellwangen 16.06.2010

Aktuelle Themen im Bereich der Sonderpädagogik Weiterentwicklung Sonderpädagogik Bildungspläne ILEB Evaluation Inklusion Arbeitszeit-regelungen Qualifizierung Struktur des Vormittags Seminar Ellwangen 16.06.2010

Aktuelle Themen im Bereich der Sonderpädagogik Weiterentwicklung Sonderpädagogik Struktur des Vormittags Seminar Ellwangen 16.06.2010

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg Hintergründe Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Konvention) Internationale und nationale Inklusionsdebatte (damit verbunden unterschiedliche Ausprägung eines sonderpädagogischen Verständnisses) Bildungsberichterstattung des Landesinstituts für Schulentwicklung und des Statistischen Landesamts „Sonderpädagogische Förderung in Baden-Württemberg“ Seminar Ellwangen 16.06.2010

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg UN-Konvention Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bereits bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert. Wesentliche Inhalte (Auszug): Gleichberechtigung, Frauen, Kinder Bewusstseinsbildung (gesellschaftlich) Justiz, Folter, Erniedrigung Freizügigkeit, Wohnung, Familie, Mobilität Bildung (Art. 24) Gesundheit, Arbeit, Teilhabe Seminar Ellwangen 16.06.2010

UN – Konvention Artikel 24 Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg UN-Konvention UN – Konvention Artikel 24 Die UN-Konvention fordert den ungehinderten Zugang von Menschen mit Behinderungen zu allen Lebens- bereichen und damit auch zur BILDUNG (98% der Menschen mit Behinderungen haben weltweit keinen Zugang zur Bildung) Seminar Ellwangen 16.06.2010

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg UN-Konvention Der Zugang zu BILDUNG darf nicht wegen einer Behinderung verwehrt werden. Der jeweils spezifische Unterstützungsbedarf ist zu berücksichtigen! Sonderpädagogische Institutionen sind Teil des Bildungssystems und damit ein bedeutsamer Teil des Bildungsangebotes (In der deutschen Arbeitsübersetzung werden fälschlicherweise Aussagen zur Schulorganisation gemacht – nicht aber in der verbindlichen englischen Originalversion) Bsp: primary education wird mit Grundschule übersetzt oder inclusive education system wird mit integrativen Bildungssystem übersetzt Seminar Ellwangen 16.06.2010

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg UN-Konvention Der Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf einen lebenslangen Zugang zum Bildungswesen wird festgeschrieben Die UN-Konvention selbst schreibt kein konkretes Schulsystem – geschweige denn eine besondere Schulorganisation – vor In Absatz 3 des Artikels 24 werden sogar spezielle Bildungs- maßnahmen für Menschen mit Behinderungen gefordert Die Vertragsstaaten haben Gestaltungsfreiheit bei der Umsetzung der Vorgaben von Artikel 24 der UN-Konvention Der Bereich ‚Bildung‘ und dessen Organisation unterliegt ausschließlich der Zuständigkeit der Länder Die Entscheidung, wie die Vorgaben des Artikel 24 zu erfüllen sind, obliegt dem Landesgesetzgeber Seminar Ellwangen 16.06.2010

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg Bildungsberichterstattung Seminar Ellwangen 16.06.2010

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg Bildungsberichterstattung Seminar Ellwangen 16.06.2010

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg Bildungsberichterstattung Seminar Ellwangen 16.06.2010

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg Bildungsberichterstattung Seminar Ellwangen 16.06.2010

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg Bildungsberichterstattung Seminar Ellwangen 16.06.2010

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg An die Stelle der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule tritt zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Bildungs- und Förderangebot Seminar Ellwangen 16.06.2010

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg Schulgesetzänderung: die Pflicht zum Besuch der Sonderschule geht in die Pflicht zum Besuch einer allgemein bildenden Schule/ einer Berufsschule über und gilt für alle Kinder in BW, unabhängig von ihrer Behinderung. Die Pflicht zum Besuch einer Sonderschule wird ersetzt durch das Recht auf sonderpädagogische Förderung. Die sonderpädagogische Diagnostik ist Ausgangspunkt für die Begründung und Planung sonderpädagogischer Maßnahmen. Sonderpädagogische Ressourcen können nur bedarfsbezogen eingefordert und nicht nach Belieben beansprucht werden. Seminar Ellwangen 16.06.2010

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wird durch eine sonderpädagogische Diagnostik begründet und festgestellt: Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf sind primär in Verantwortung der allgemeinen Pädagogik Kinder und Jugendliche mit dem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot sind in der Verantwortung der allgemeinen Pädagogik mit Unterstützung der Sonderpädagogik (Sonderpädagogischer Dienst) Kinder und Jugendliche mit einem sehr weitreichenden Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot sind in der Verantwortung der Sonderpädagogik (hiermit ist keine Feststellung des Lernorts getroffen!) Seminar Ellwangen 16.06.2010

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg Ablauf Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wird durch eine sonderpädagogische Diagnostik begründet und festgestellt: Besonderer Förderbedarf Kinder und Jugendliche aus der Frühförderung, Schule und beruflichem Bereich Klärung des besonderen Förderbedarfs Qualitative Diagnostik Bildungswegekonferenz Klärung der fachlichen und quantitativen Ressourcen Bildungswegekonferenz Vorschläge für mögliche Lernorte Eltern entscheiden auf der Grundlage der Alternativen Seminar Ellwangen 16.06.2010

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg Die Entscheidung der Lernortfrage durch das Staatliche Schulamt wird zu einem von den Beteiligten gemeinsam verantworteten Klärungsprozess erweitert: Einrichtung von Bildungswegekonferenzen auf der Ebene der Staatlichen Schulämter zur Klärung des sonder-pädagogischen Bildungsanspruchs und zur Planung von sonder-pädagogischen Bildungsmaßnahmen. Eltern sollen sich für die Inanspruchnahme eines sonderpädagogischen Bildungs- und Förderangebots in einem Bildungs- und Beratungszentrum selber entscheiden können. Ein Wahlrecht besteht nur zwischen den von der Bildungskonferenz vorgeschlagenen Alternativen. Juristische Fragen und Vorschläge für pragmatische Verfahrensabläufe werden derzeit durch den Expertenrat und Fachgruppen bearbeitet. Seminar Ellwangen 16.06.2010

Einrichtung von Bildungswegekonferenzen Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg Konkretisierung SSA-GP Einrichtung von Bildungswegekonferenzen Aufbau von Bildungswegekonferenzen im SSA Göppingen: Sicherung von Ressourcen im Rahmen von SP-Stunden (26) - Qualitätsentwicklung (FB) - Neutralität und Objektivität - Regionalität Seminar Ellwangen 16.06.2010

Konzept der Schulangebotsplanung Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg Die Sonderpädagogik entwickelt das Konzept der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB) weiter zu einem Planungs-, Arbeits- und Steuerungsinstrument für den Einzelfall und erarbeitet ein Konzept der Schulangebotsplanung Eigene, regionalspezifische Schwerpunktsetzungen sind erwünscht. Diese erfolgen auf der Grundlage vorhandener Regionaler Bildungsangebote Eine Bedarfs- und Angebotsanalyse hat zu erfolgen. Pilot-Schulämter: Mannheim und Göppingen Seminar Ellwangen 16.06.2010

Fachkonzept ILEB (1) Zum Begriff „Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung“ meint die an den individuellen Bedürfnissen und Potenzialen von Schülerinnen und Schülern ausgerichtete professionelle Steuerung des Zusammenspiels von (sonderpädagogischer) Diagnostik, kooperativer Förderplanung, individuellem Bildungsangebot, Leistungsfeststellung und der kontinuierlichen Dokumentation dieses Prozesses. Seminar Ellwangen 16.06.2010

Leistungs-feststellung Fachkonzept ILEB (2) Kooperative Förderplanung Dokumentation Dokumentation Diagnostik Individuelles Bildungsangebot Dokumentation Dokumentation Leistungs-feststellung   Seminar Ellwangen 16.06.2010

Bildungspolitische Einlösung Fachkonzept ILEB (3) Bildungspolitische Einlösung ILEB ist ein verbindlicher Auftrag und Grundlage der Sonderpädagogik (in Baden-Württemberg). ILEB schließt alle Fachrichtungen und Disziplinen ein. Weiterentwicklung von Schule und Unterricht ILEB ist ein Prozess des systematischen Sammelns, Auswertens und Interpretierens von Daten mit dem Ziel, daraus Konsequenzen für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Schule und Unterricht abzuleiten Organisation, Planung ... ILEB ist ein Konzept, das sich nicht an Institutionen orientiert. Organisation und Planung orientiert sich am individuellen Bildungsan-spruch von Menschen. Konkrete individuelle Bildungsangebote ILEB konkretisiert sich in schulischen und außerschulischen Lernumgebungen und lehnt sich an kompetenzorientierte Modelle an. Seminar Ellwangen 16.06.2010

Fachkonzept ILEB (4) Bildungsplan FöS (S. 11) Seminar Ellwangen 16.06.2010

Fachkonzept ILEB (5) Bildungsplan SfG (S. 10) Seminar Ellwangen 16.06.2010

Regionale sonderpädagogische Bildungsangebote im SSA-GP K Kr G Schule für Geistigbehinderte E F F Förderschule Schule für Erziehungshilfe G E Kr F Schule für Sprachbehinderte E Spr Spr F E Kr Spr F K G Kr Schule für Kranke Hör E F F F F G Schule für Hörgeschädigte Hör F K Schule für Körperbehinderte K F G F Spr F Spr Bl E F F E Bl Schule für Blinde F G F G G F F F K E F E Seminar Ellwangen 16.06.2010

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg Die Schulartbezeichnung Sonderschule wird auf dem Hintergrund der jetzt schon erweiterten Aufgabenstellungen und eines erweiterten Bildungsangebotes in Richtung Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum für... verändert Das BBZ erhält die hierfür erforderliche Personal- und Sachausstattung und verantwortet deren Einsatz - an allgemeinen Schulen und im sonderpädago-gischen Zentrum - in engem Zusammenwirken mit dem Staatlichen Schulamt. Die Sonderpädagogik fördert Kinder und Jugendliche grundsätzlich vorüber-gehend – d.h. der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot muss immer wieder neu beraten werden Seminar Ellwangen 16.06.2010

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg Leitgedanken 5 Es ist geplant, dass die Belange von Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf, Behinderungen und chronischen Erkrankungen durch Ansprechpartner/innen in allen allgemeinen Schulen vertreten werden. Seminar Ellwangen 16.06.2010

Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg Leitgedanken 6 Notwendig wird eine Dokumentation von Leistungen für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf und Behinderung im Bereich Bildung in Form von einem Bildungsmonitoring auf der Ebene der Staatlichen Schulämter. Seminar Ellwangen 16.06.2010

Beteiligung der Zivilgesellschaft Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg Beteiligung der Zivilgesellschaft Kontinuierliche Beteiligung der Zivilgesellschaft auf allen Ebenen der Schulverwaltung Aktivität und Teilhabe im Sinne der ICF Einbezug der Betroffenen Barrierefreiheit Öffentlichkeit, Schulträger, .... Seminar Ellwangen 16.06.2010

Zusammenfassung (Empfehlungen des Expertenrates v. 18.2.2010) Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg Zusammenfassung (Empfehlungen des Expertenrates v. 18.2.2010) Entwicklung passgenauer, auf den Einzelfall bezogene Lösungen und keine Patentlösungen Unterschiedliche Wege (zieldifferent) bei gemeinsamen Unterricht (zielgleich) sind möglich. Recht auf ein individuelles Bildungsangebot (Bildungsplan, Notengebung, Versetzungsordnung, Schülerbeförderung,...) unabhängig vom gewählten Lernort. Wegfall der Pflicht zum Besuch der Sonderschule Einrichtung von Bildungswegekonferenzen (Experten, Eltern, Behinderten- und Jugendhilfe,...) mit dem Ziel der Klärung einzelfallbezogener Schulangebote. Qualifiziertes Elternwahlrecht aus den Angeboten der Bildungswegekonferenz. Die Schulverwaltung übernimmt die Entscheidung der Eltern. Ausnahme: nicht realisierbare Lösungen. Seminar Ellwangen 16.06.2010

Zusammenfassung (Empfehlungen des Expertenrates v. 18.2.2010) Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg Zusammenfassung (Empfehlungen des Expertenrates v. 18.2.2010) Sonderschulen entwickeln sich zu sonderpädagogischen Bildung- und Beratungszentren mit teilweiser Verlagerung an allgemeine Schulen weiter. Änderung der Schulart- und Schultypenbezeichnungen. Aufbau eines Ansprechpartnersystems in den allgemeinen Schulen. Erprobung der Vorschläge des Expertenrates vor einer Schulgesetzänderung bis 2013 Fortschreibung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Lehrer- ausbildung aller Schularten in Bezug auf eine Bewusstseinsbildung im Hinblick auf das Anliegen der Inklusion. Empfelungen des Expertenrats abrufbar unter: www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/show/1263897/ Seminar Ellwangen 16.06.2010

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seminar Ellwangen 16.06.2010