Sanierung Definition: Unter einer Sanierung versteht man alle Massnahmen, die zur finanziellen (Liquidität) und wirtschaftlichen (Erfolg) Gesundung eines Unternehmens führen (B. Röösli). Problemstellung: Die Unternehmung ist Zahlungs-unfähig, der Verlustvortrag weist auf eine Unterbilanz hin, eine Überverschuldung (Fremdkapital übersteigt Aktiven) liegt vor oder die Erfolgsrechnung weist eine ungenügende Wirtschaftlichkeit aus. Beispiel: Mistery-Park Dr. John Hess
Unterbilanz Unterbilanz (OR 725) Verlustvortrag < 50 % des Aktienkapitals und gesetzlichen Reserven = keine gesetzlichen Folgen Verlustvortrag > 50 % = GV und Sanierungsmassnahmen Verlustvortrag > Eigenkapital = Überschuldung. Es muss eine Zwischenbilanz erstellt werden und der Richter muss benachrichtigt werden. Dr. John Hess
Überschuldung Echte: Es sind keinerlei stille Reserven vorhanden Unechte: Stille Reserven können aufgelöst werden Verdeckte: Überbewertung oder Unterbewertung der Aktiven Passiven liegt vor. Dr. John Hess
Finanzielle Sanierungsmassnahmen Veränderung des Eigenkapitals Herabsetzung des Aktienkapitals und neue Aktienemission Veränderung des Fremdkapitals Aussergerichtlicher Nachlassvertrag Gerichtlicher Nachlassvertrag Dr. John Hess
Finanzielle Sanierungsmassnahmen Veränderung der Struktur der Aktiven Zession (Abtretung von Forderungen), Herabsetzung von Beständen (Waren, Debitoren) Veräusserung von langfristigen Aktiven (Bsp. Liegenschaften) Dr. John Hess
Betriebswirtschaftliche Sanierungsmassnahmen Aenderung der Strategie Redimensionierung (Abbau des Volumens) Reorganisation (Hierarchie, Ablauf, Führung) Verbesserung der Finanzierungsstruktur Controlling (Planung, Kostenmanagement, Kalkulation etc.) Expansion (Schritt nach vorne!) Dr. John Hess