Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) tritt zum 01. 07 Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) tritt zum 01.07.2008 in Kraft
Neue Identifikationsnummern Nachher: Betriebsstättennummer (BSNR und NBSNR) – kennzeichnet die Arztpraxis und ermöglicht eine Zuordnung zum Leistungsort Arztnummer (LANR) – kennzeichnet den Leistungserbringer persönlich Vorher: Eine KV-Nummer oder auch genannte Vertragsarztnummer pro Praxis
BSNR bzw. NBSNR BSNR = Hauptbetriebsstätte In einer Praxisgemeinschaft können auch mehrere BSNR auftauchen NBSNR = Nebenbetriebsstätte Hier können auch Sprechzimmer im Altenheimen, Notfallpraxen oder Hausbesuchskennzeichnungen hinterlegt werden.
Aufbau der (N)BSNR
LANR – lebenslange Arztnummer Ein Arzt kann auch mehrere Arztnummern besitzen, sofern er unterschiedliche Fachrichtungen oder Versorgungsbereiche abdeckt.
Aufbau der LANR
Vertragsärztliche Formulare Sämtliche vertragsärztliche Formulare müssen ab dem 1.7.08 mit den neuen Identifikationsnummern versehen werden. Hinweis: Ein Druck des neuen Kopfes in die alten Formulare ist laut Aussage der KBV (Herr Spranger) zulässig. Es müssen also nicht 2 Varianten des Formularsdrucks bereitgestellt werden.
Bedruckung laut Anforderungskatalog
Was ist also zu tun? Ab 1.7.08 müssen die Praxen sämtliche Formulare und sämtliche Abrechnungsziffern mit den neuen Nummern (N)BSNR und LANR kennzeichnen.
Besonderheiten der einzelnen KVen Noch nicht alle Rückmeldungen vorhanden: Bislang nur KV-Thüringen, die komplett neue BSNR vergeben. Alle anderen wandeln die alte KV-Nummer durch „00“ ergänzt als zukünftige BSNR