Referat Grundsatzfragen Ländlicher Raum

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Referat Grundsatzfragen Ländlicher Raum Breitbandausbau in der Fläche zwischen Anspruch, Wirklichkeit und Notwendigkeit Michael Reiss Referat Grundsatzfragen Ländlicher Raum michael.reiss@mlr.bwl.de

Einleitung Zu Beginn der 90er Jahre setzte die Schaffung des Internets eine rasante technische Entwicklung mit deutlichen gesellschaftlichen Veränderungen in Gang, die bis heute andauern. Die Anbindung an das Internet ist heute bestimmend für die Wirtschaftskraft und die Lebensqualität ganzer Regionen. Der privatisierte Telekommunikationsmarkt unterliegt voll und ganz wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten. Dies hat eine Kluft zwischen Stadt und Land zur Folge. Das im Grundgesetz verankerte Staatsziel der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in Stadt und Land stellt die Legitimation staatlichen Handelns bei der Breitbandversorgung dar.

Das Leitbild In siedlungsstrukturellen Kernen in Stadt und Land benötigen wir mittel- und langfristig für die stationäre Breitbandversorgung leitungsgebundene Hochleistungsnetze. In einer sich daran anschließenden Zone so lange eine leistungsstarke Breitbandversorgung über Funk, bis die für einen wirtschaftlichen Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes erforderliche kritische Masse an Nutzerzahlen erreicht ist. Danach folgt der Bereich, der nur breitbandig über Funk versorgt werden kann, weil auch langfristig die kritische Masse für einen wirtschaftlichen Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes nicht erreicht wird. Und dort, wo selbst eine Funkversorgung sich wirtschaftlich nicht mehr rechnet, erfolgt die Breitbandversorgung über Stromkabel oder Satellit. Die mobile oder nomadische Breitbandversorgung bleibt dem Funk vorbehalten.

Die Breitbandversorgung vor Ort Der Breitbandatlas des Bundeswirtschaftsministeriums stellt ein sehr gutes Mittel zu ersten Orientierung dar. Genaue Erkenntnisse bringt nur eine Markterkundung durch die Gemeinde. Ziel des staatlichen Handels ist die Herstellung einer ausreichenden Basisversorgung (DSL 1.000). Die Herstellung der Basisversorgung fällt in den Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge.

Maßnahmen des Bundes und der Länder Staatliche Beihilfen im privatisierten Telekommunikationsmarkt sind grundsätzlich verboten, jedoch Ausnahmen möglich sind durch Genehmigung der EU. Folgende Genehmigung erhielten die Länder: Baden-Württemberg N 570/07 Bayern N266/08 und N 153/09 Niedersachsen N 237/08 und N 243/09 Sachsen N 150/08 und N 383/09 Der Bund erhielt: N 115/08 Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder, Agrarstruktur und Küstenschutz“ N 238/09„Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder, Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur“ Im Jahr 2009 legte die Bundesregierung ihre, nationale Breitbandstrategie vor: Bis Ende 2010 für alle Haushalte Breitbandanschlüsse von 1 Megabit pro Sekunde. Bis 2014 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse von mindestens 50 Megabit.

Die alles bestimmende Rechtsgrundlage für staatliches Handeln In erster Linie gelten die Regeln des Beihilfe- und Wettbewerbsrechts insbesondere Anbieter- und Technologieneutralität. Mitteilung der EU-Kommission „Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ als Zusammenfassung zahlreicher Einzelentscheidungen (Amtsblatt der Europäischen Union, 2009/C 235/04, vom 30.09.2009).

Aktuelle Konfliktfelder Basisversorgung und was dann? Was bedeutet in der Praxis diskriminierungsfreier Zugang auf Vorleistungsebene (Open Access)? Ein unschuldiges Stück Plastik – Beihilfe oder Daseinsvorsorge? Der Satellit – Mosaikstein oder Allheilmittel? Breitband über Funk – Notwendigkeit oder Schädigung von Mensch und Umwelt?

Was ist zu tun? Oberstes Ziel staatlichen Handelns beim Breitbandausbau muss die Herstellung und Stärkung des Wettbewerbs sein. Dies erfordert die Setzung der notwendigen Rahmenbedingungen wie die Beseitigung von Monopolresten und die Verlässlichkeit einmal gesetzter Rahmenbedingungen Direkte oder indirekte Beihilfen sind ultima Ratio! Wir brauchen den Konsens zwischen Wirtschaft und öffentlicher Hand, um in Brüssel für praktikable, auf Deutschland zugeschnittene Lösungen zu werben. Wir müssen den Menschen wieder mehr näherbringen, warum wir den Breitbandausbau brauchen.