Mobile – Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

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 Präsentation transkript:

Mobile – Entlastungsangebote für pflegende Angehörige Ein Projekt des Caritas-Verbandes Witten

Pflegebedürftigkeit- was ist das? SGB XI Pflegeversicherung § 14 Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer oder mindestens für 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Verhinderungspflege Pflegebedürftiger ist mindestens 1 Jahr zu Haus gepflegt worden Pflegender Angehöriger hat Anspruch auf 4 Wochen Erholungsurlaub Leistung der Pflegeversicherung pro Jahr 1432.- Euro Dieses Geld kann auch für stundenweise häusliche Entlastung eingesetzt werden

Pflegeleistungsergänzungsgesetz 460.-€ pro Jahr Voraussetzung: mindestens Pflegestufe I MDK prüft erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz -Kriterienkatalog mit 13 Punkten Erstattung für Tages-Nacht-Kurzzeitpflege und niederschwellige Betreuungsangebote

Häusliche Pflege – was bedeutet dies für Angehörige? Rund um die Uhr im Einsatz sein Körperliche und psychische Belastung Wenig Regenerationsmöglichkeiten Beeinträchtigung des Ehe- und Familienlebens Einschränkung der sozialen Kontakte Rollenkonflikte u.v.m.

Häusliche Pflege bedeutet aber auch: Familienzusammenhalt Sicherheit und Geborgenheit Gefühl, gebraucht zu werden Dankbarkeit Freude

Angebote von Mobile Häusliche Entlastung Individuelle Beratung / Hilfeplan Vermittlung oder Durchführung von Hauskrankenpflegekursen, Gesprächskreisen, ... Informationen zu Fachthemen der Pflege Gewinnung, Schulung, Vermittlung von Freiwilligen HelferInnen

Häusliche Entlastung Vertretung Gemeinsame Spaziergänge, Spiele, kreative Beschäftigung Miteinander Musik hören, musizieren, singen Vorlesen, einfach nur da sein, zuhören Begleitung Weitere Wünsche in Absprache mit Angehörigen

Kosten und Finanzierung Leistungsempfänger zahlen 11.-€ pro Stunde FH bekommen 4.- € ( Aufwandsentschädigung) Kosten können aus dem Topf der Pflegeversicherung finanziert werden! Selbstzahler Sozialamt

Schulung der Freiwilligen Helferinnen 35 Stunden Schulung 20 Stunden Hospitation in unterschiedlichen Einrichtungen Zertifikat regelmäßige Reflexionen Vertiefungsseminare

Motivation der Freiwilligen Helferinnen Erfahrungen sammeln Wunsch nach sinnvoller Tätigkeit Helfen wollen Sicherheit im Umgang mit Pflegebedürftigen erlernen Stundenweise tätig sein Aufwandsentschädigungen

Vermittlung von häuslicher Entlastung Schwierige Startphase! Pflegende Angehörige können sich schwer auf eine Vertretungssituation einstellen! Kosten für Selbstzahler problematisch Seit November 2005 gab es 16 Anfragen, davon 10 Hausbesuche und insgesamt 8 Vermittlungen

Mobile – Büros und Ansprechpartnerinnen Witten Hauptstr. 83 58452 Witten Tel. 02302 / 18234 E-Mail: mobile-witten@web.de Internet: www.mobile-witten.de Herdecke Westender Weg 41 58313 Herdecke Tel. 02330 / 8032977 Ursula Beyling Dipl. Sozialpädagogin Monika Brunkow Pflegefachkraft