Zwischen Aufbruch und Stagnation –

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 Präsentation transkript:

Zwischen Aufbruch und Stagnation – 05.11.2013 Partizipation Beschwerdemanagement Ombudschaft* Herausforderungen, neuere Ansätze und Methoden im Kinderschutz – P-B-O als wichtige Eckpfeiler für die Qualitätsentwicklung in der Münchner Kinder- und Jugendhilfe (nach §§ 79 und 79a SGB VIII) * P-B-O wird verstanden als kinderrechtsbasierte Grundlagen für einen demokratischen Alltag in Einrichtungen sowie zur Prävention und Aufdeckung/Verfolgung von Gewalt und (sexuellem) Missbrauch Jana Frädrich, Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt München 1 1

Überblick: ▪ Warum eine Strategie P-B-O in München? ▪ (Geplantes) Vorgehen? ▪ Wer ist an der Strategie-Entwicklung beteiligt? ▪ Wie sollen P-B-O künftig zusammenwirken? ▪ Erste Erfolge ▪ Hürden und Grenzen ▪ Offene Fragen 2 2

Warum ein Projekt „Strategie P-B-O“ im Münchner Stadtjugendamt? Neue gesetzliche Grundlagen durch das Bundeskinderschutzgesetz seit 2012 Umsetzung der Ergebnisse der Runden Tische „Heimerziehung“ sowie „Sexueller Missbrauch“ und deren zukunftsgerichtete Aufarbeitung Partizipation, Beschwerdemanagement und Ombudschaft (auch) vom Kind, vom Jugendlichen aus denken! Kommunale Kinderinteressenvertretung gezielt für neue Aufgaben und Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe einsetzen - und stärken (Geplantes) Individualbeschwerderecht für Kinder und Jugendliche (analog zum Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention) mit Leben füllen Partizipatives, qualitätsorientiertes, mehrschichtiges Verfahren für strategische Veränderungen Aus „Fehlern“ lernen und dadurch kontinuierlich die Qualität verbessern – Chance und Herausforderung für die Qualitätsentwicklung in einer Kommune 3 3

These der Strategiegruppe München Wirkungsvoll und ernsthaft können Kinderrechte im Alltag von Kindern und Jugendlichen nur dann umgesetzt werden, wenn sich in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe der Dreiklang P-B-O abbildet ¹: Partizipation Beschwerdemangement Ombudsschaft ¹ das schließt Arbeitsbereiche der Träger der Kinder- und Jugendhilfe ein 4 4

(Geplantes) Vorgehen: Zeitplan Strategiegruppe ▪ Start: Oktober 2012 ▪ Frühjahr/Sommer 2013: partizipative Erarbeitung des Konzeptes und des strategischen Ansatzes ▪ Fortlaufend: Zwischenschritte kommunizieren, diskutieren, Anregungen aufnehmen, in Strategieentwicklung einbinden ▪ April 2013 (geplant): Workshop für Kinder und Jugendliche ▪ 11./12.10.2013: „Ohne dich geht gar nichts! – Workshop mit Kindern und Jugendlichen ▪ 28.02.2014: Workshop für Erwachsene (Träger von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen) ▪ Ca. April 2014: Stadtratsbeschluss, anschließend Realisierung 5 5

Wer ist beteiligt? Die Strategiegruppe: ▪ 2 Vertreterinnen aus dem Büro der Kinderbeauftragten (Kinderbeauftragte sowie Beschwerde- und Ombudsfrau) ▪ 2 Vertreterinnen der Abteilung Erziehungshilfen, Kinderschutz ▪ 1 Vertreter aus der Leitung der Sozialbürgerhäuser ▪ 2 Vertretungen aus städtischen Heimen ▪ 2 Vertretungen der Fachabteilung Kinder, Jugend, Familie (Schulsozialarbeit und Offene Kinder- und Jugendarbeit) ▪ 1 Vertreterin der stadteigenen Anbieterabteilung ▪ Zusätzlich: Kinder und Jugendliche; Unter-AG für Workshop Träger 6 6

Wie wird Prozess gestaltet? ▪ Strategiegruppe erarbeitet wesentliche Eckpunkte für das Konzept und die Strategie. Fortschritte werden von den Mitgliedern jeweils in eigene Kontexte eingespeist und diskutiert. ▪ Wichtige Zwischenschritte werden in Diskussions- und Planungsrunden eingebracht und diskutiert, wie: Fachargen, Dacharge Öffentliche/Freie Träger, Arbeitsausschuss Kommunale Kinder- und Jugendhilfplanung, Leitungsrunde Sozialbürgerhäuser, Jugendamtsleitungsrunde (JuLa), Heimaufsicht, ... ▪ Kinder und Jugendliche erarbeiten auf Beteiligungsworkshop ihre Vorstellungen und prüfen die Verfahren auf Tauglichkeit. ▪ Aus Partizipationsprozess: Trägerworkshop für Erwachsene (neu) ▪ Flankierend: Öffentlichkeitsarbeit (Binnen- und Außenkommunikation) ▪ Stadtratsbeschluss 7 7

Kinderrechte sind Menschenrechte Grundlagen: UN-Kinderrechtskonvention von 1989 (UN-KRK) sowie SGB VIII Definition „Kinder“: alle Menschen unter 18 Jahren 8 8

Kinder haben Rechte. Alle Kinder und Jugendlichen eines Staates haben die selben Rechte: Keine Diskriminierung! „Kindeswohl“ ist stets einzubeziehen, wenn Staat und seine Einrichtungen handeln: Vorrang des Kindeswohls nach Artikel 3 UN-KRK Leben, Überleben und Entwicklung eines jeden Kindes, jedes Jugendlichen zu sichern, ist die unbedingte Pflicht des Staates: 1. „P“ der UN-KRK = „provision“ = Unterstützung und Förderung 2. „P“ = protection = Schutz Kinder und Jugendliche, die eine Meinung zu Dingen haben, die sie berühren, sind alters- und entwicklungsgerecht anzuhören, ihrer Meinung ist Gewicht zu geben: 3. „P“ der UN-KRK = „ participation“ = Beteiligung. 9 9

Gemeinsames Grundverständnis und „Definition“: Partizipation Partizipation heißt, “Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen, und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden.“ (Vergl.: Richard Schröder (1995): Kinder reden mit! Beteiligung an Politik, Stadtplanung und Stadtgestaltung, Weinheim/Basel, S. 14) 10 10

Recht auf Partizipation – Was heißt das? ▪ Informationen über Sachverhalte ▪ Beistand ▪ Auskunft über die Berücksichtigung seiner Sicht ▪ Einbeziehen in Aushandlungen von Entscheidungen ▪ gemeinsame Ausarbeitung dessen, was dem Wohl und den Interessen von Kindern und Erwachsenen am besten entspricht ▪ Kinder/Jugendliche und Erwachsene bringen ihre Sicht ein, antworten einander, widersprechen, argumentieren und gestalten gemeinsames Leben ▪ Inklusion von allen Kindern und Jugendlichen nach Lothar Krappmann, 2011

Gemeinsames Grundverständnis: Qualität von Partizipation Fünf „einfache“ Qualitätskriterien: Gute Beteiligung ... … nimmt alle Mädchen und Jungen ernst. … klärt über die Möglichkeiten und Grenzen für Mitsprache, Mitentscheidung und Mitwirkung von Anfang an auf. … greift die Themen von Kindern und Jugendlichen auf. … lohnt sich und bedeutet einen Zugewinn für alle Beteiligten. … fördert die Bereitschaft, sich weiterhin zu beteiligen. 12 12

Beschwerde Beschwerde ist eine Beanstandung, ein Protest, eine Reklamation oder Mängelrüge. Sie kann direkt an den Verursacher oder aber auch an die Institution gerichtet sein. Beschwerden können direkt (persönlich) oder durch eine/n VertreterIn ausgesprochen werden.

Aufgaben und Funktionen: Beschwerdestelle Grundgedanken: Eine Beschwerdestelle … … wird eingerichtet, um Beschwerden entgegen zu nehmen und zu bearbeiten. … arbeitet niederschwellig und steht allen Kindern und Jugendlichen sowie Eltern und anderen zur Verfügung, die sich (zunächst subjektiv) benachteiligt fühlen oder nur wenig Gehör finden (z.B. gegenüber Verwaltung, Einrichtungen, Personen, Sachverhalten ...). … hilft Kindern, Jugendlichen und Eltern, sich zu informieren, ihre Interessen und Rechte wahrzunehmen und sich zu beteiligen. … hat die Aufgabe, die Anliegen von Kindern und Jugendlichen (und ihren Eltern bzw. Personensorgeberechtigten) ernst zu nehmen. 14 14

Gemeinsames Grundverständnis / Definition: Beschwerdemanagement Unter Beschwerdemanagement wird der systematische Prozess der Planung, Durchführung und Kontrolle aller Maßnahmen, die in der Kinder- und Jugendhilfe im Zusammenhang mit Beschwerden ergriffen werden, verstanden. Dazu gehört auch, strukturelle Probleme und Defizite, die sich aus Beschwerden ergeben, zu benennen und daraus Konsequenzen zu ziehen. (Vergl.: Empfehlungen des Deutschen Vereins: „Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen“ (5/2012), nach:http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/2659/beschwerdemanagement-v10.html, Ergänzungen durch die AG „P-B-O-Strategie“ in München) 15 15

Ombudsschaft Wortherkunft: Vermittlung Vertretung Schlichtung 16 16

Gemeinsames Grundverständnis: Anforderungen / Aufgabenprofil Ombudsstelle Ombudsschaft … … braucht Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit. … bietet Hilfe und Unterstützung. Sie ist Sprachrohr für Kinder und Jugendliche. … vermittelt bei Konflikten zwischen allen beteiligten Parteien (Kinder oder Jugendliche und Eltern, Behörden etc.) und tritt als Schlichter auf. … vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen, auch über den Einzelfall hinaus. Sie arbeitet mit allen Institutionen zusammen, die Kinder und Jugendliche betreffen. … behält stets die Interessen und die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Blick. (vergl.: UN-Kinderrechtskonvention, SGB VIII/Bundeskinderschutzgesetz) 17 17

Warum Ombudschaft in der Jugendhilfe? ▪ Kinder und Jugendliche befinden sich häufig in einem ungleichen Machtverhältnis zu den Erwachsenen. ▪ Besonders schwierig durch spezielles Nähe-Distanz-Verhältnis oder emotionale Abhängigkeiten. ▪ Kinder und Jugendliche (bzw. manchmal auch ihre Eltern oder Personensorgeberechtigten) sind unter Umständen strukturell benachteiligt. ▪ Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind nicht ausreichend bekannt, werden teilweise nicht angemessen berücksichtigt.

Struktur: Wie läuft P-B-O derzeit im Büro der Kinderbeauftragten ab? Sensible, alters- und entwicklungsgerechte Aufnahme von „Einzelanliegen“ - auch aus Partizipationsprojekten Sachgerechte Verfolgung von Einzelanliegen (hauptsächlich „Hilfe zur Selbsthilfe“, dort, wo sinnvoll und möglich) Dort, wo nötig, als Ombudsperson tätig; teilweise auch Zuschaltung von Mediation oder ähnlichen Angeboten Systematische Auswertung von Einzelfällen und Zusammenschau (nach „Logik“ der zehn Kindergrundrechte der UN-Kinderrechtskonvention) Ermitteln struktureller Probleme und Defizite Veröffentlichung, Berichterstattung Strategien und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung

Bislang: P-B-O im Büro d. Kinderbeauftragten Freiwillige Anerkennung der UN-Kinderrechts- konvention als Grundlage der städtischen Kinder- und Familienpolitik Verankerung von Partizipation auf allen Ebenen der Kinder- und Jugendhilfe und der kinderge- rechten Stadt(teil)entwicklung Funktionierende Beschwerde- und Ombudsstelle für alle Fragen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im Büro der Kinderbeauftragten

Geplanter Ausbau P-B-O in München To do … ▪ Abgestimmte, partizipativ erarbeitete Strategie P-B-O mit aktiver Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und Trägern (Workshops) ▪ „Zwei-Säulen-Modell“ für ein Beschwerdemanagement: - Säule 1: in den Einrichtungen (intern) - Säule 2: eine unabhängige, stadtweite Beschwerdestelle („extern“) ▪ Unabhängige Ombudsperson für Kinder und Jugendliche entsprechend Bundeskinderschutzgesetz – als „Verbundlösung“ ▪ Angedacht: Peer to Peer-Ansatz („Konfliktlotsen“) Geschulte Kinder und Jugendliche fungieren in Einrichtungen als „Lotsen“: Sie sind wichtige Vertrauenspersonen und erste Anlaufstellen für andere Kinder und Jugendliche. Sie vermitteln weiter an die richtige(n) Stelle(n). 21 21

Arbeitsweise der stadtweiten Beschwerde- und Ombudsstelle Kinder, Jugendliche, Sorgeberechtigte, Eltern, und Fachkräfte Welcher Art? Worüber/Über wen? To do Fragen Clearing ▪ Sachverhalte erfassen ▪ Informationen zusammentragen ▪ kollegial beraten Handeln (A) Abgabe Zuständigkeit ist geklärt - Kontakt wird hergestellt und Beschwerde weitergeleitet / abgegeben, zum Beispiel: 1. zurück an die Einrichtung, Einbeziehung der Fachkraft im JA 2. Fachkraft im JA 3. Vormund/Sorgeberechtigte/r 4. Heimaufsicht 5. ... (B) Begleitung durch Ombudsperson ▪ Zuständigkeit ist geklärt - ▪ Kontakt wird hergestellt und ▪ Vermittlungs- bzw. Schlichtungs- prozess eingeleitet mangelhaft oder fehlende Information hinsichtlich HzE Ratsuchende Anfragen zur Beratung gem. §8b SGB VIII Widerspruch, Dienstaufsichtbeschwerde, Fachaufsichtsbeschwerde Beschwerden gegen Kostenträger, SachbearbeiterIn Entscheiden ▪ Wie geht es weiter? ▪ Wer ist zuständig? ▪ Bei wem liegt die (Fall-) Verantwortung? gegen Institutionen und Personen (Gleichaltrige u. Fachkräfte) Beschwerden Personale o. strukturelle gegenüber Träger 22 22

Stadtweite Beschwerde- und Ombudsstelle der LHM Qualitätsenwicklung Fachaustausch Kompetenzpool Kollegiale Fallberatung Ggf. Co-Begleitung Fachaustausch über die Stadtgrenzen Arbeitskreis Partizipation, Beschwerdemanagement und Ombudschaft Münchner Netzwerk Partizipation, Beschwerdemanagement und Ombudschaft Qualitätsenwicklung Gem. §§ 79 u.79a SGB VIII

Ausblick: Wie wirken P-B-O künftig zusammen? ▪ Stärkung von Partizipation im Hilfeplan-Verfahren (beginnend mit Projekt „Wirkungsorientierte Steuerung der Erziehungshilfen (WSE)“ ▪ Ausweitung Fort- und Weiterbildungsangebotes in P-B-O, u.a.: Bestandteil der Einarbeitung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ▪ Schulungen von TrainerInnnen und ModeratorInnen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, auch für die HzE ▪ Verbesserung von Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation ▪ Berichterstattung, Controlling und Evaluation ▪ Strukturelle Verbesserungen einleiten 24 24

Beispiel: Themenschwerpunkt P-B-O im Hilfeplan Auftrag: ▪ alters- und entwicklungsgerechte Informationen auf Basis SGB VIII und neuen Vorgaben gemäß Bundeskinderschutzgesetz Ziele: ▪ Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Hilfeplan-Verfahren verbessern, zunächst verstärkt im Projekt „Wirkungsorientierte Steuerung der Erziehungshilfen (WSE)“ ▪ Alters- und zielgruppengerecht informieren ▪ Beschwerde- und Ombudsstelle im Büro der städtischen Kinderbeauftragten alters- und entwicklungsgerecht (besser) bekannt machen 25 25

Erste positive Wirkungen und Erfolge ▪ Strategisch: Kinderrechte (besonders die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) in Prozessen der Kinder- und Jugendhilfe wird sukzessive besser verankert, Bekanntheitsgrad der kommunalen Kinderinteressenvertretung wird kontinuierlich gesteigert ▪ Prozessual: Hohe Akzeptanz und Wertschätzung (stadtintern) für den Prozess und die (Zwischen-) Ergebnisse; Bereitschaft, gemeinsam ▪ Trägerübergreifend: Akzeptanz und Wertschätzung für das Bemühen, sich gemeinsam auf den Weg zu machen, gute Ergebnisse zu erzielen ▪ Zielgruppenorientiert: Alters- und entwicklungsgerechte Realisierung von P-B-O durch Zusammenarbeit von kommunaler Kinderinteressenvertretung, Mitarbeitenden des Jugendamtes, Trägern sowie Kindern und Jugendlichen und vielen anderen ▪ Politisch: Verankerung und Akzeptanz der kommunalen Kinderinteressenvertretung als Aufgabe der Stadt ... 26 26

Erfahrungen: aus Hürden und Grenzen lernen ▪ Enger Zeitplan und partizipativer, vielschichtiger Erarbeitungsprozess –> bedingen mehr Zeit, da häufig neue Herausforderungen zu meistern sind ▪ Ungewöhnlicher Erarbeitungsprozess (P-B-O nicht als „top down“, „Störungen“ werden aufgegriffen, partizipativer Erarbeitungsprozess ist wesentlicher Qualitätsfaktor) –> bedingt/ermöglicht kommunikations- und vermittlungsintensives, vielschichtiges, aber auch nachhaltiges Zusammenarbeiten ▪ Kinder und Jugendliche in Einrichtungen HzE und andere qualitätsvoll beteiligen –> intensivere, längerwierigere Vorbereitung der Partizipation, da vielfach Grundlagen, Zugänge und Erfahrungen fehlen; Erwachsene wollen auch beteiligt werden! ▪ Es lohnt sich! 27 27

Teilweise noch offene Fragen ▪ Bestmögliche Ansiedlung der stadtweiten Beschwerde- und Ombudsstelle? ▪ Qualitätssicherung im Zusammenwirken von internen Beschwerdestellen und externer Beschwerde- und Ombudsstelle? ▪ Verhinderung von Parallelstrukturen, zum Beispiel mit der Heimaufsicht? ▪ Abgrenzung zu laufenden Beschwerdeprozessen im Jugendamt und bei der Hilfeerbringung? Oder zu bereits vorhandenen Beschwerdewegen und -möglichkeiten? ▪ Politische Akzeptanz in Zeiten finanzieller Konsolidierungen? ▪ Rechtliche Fragen, z. B. Datenschutz, Personalrecht, ...? ▪ Behalten wir die Kinder und Jugendlichen gut im Blick? 28 28

Vielen Dank 29 29

Nähere Informationen: Jana Frädrich Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt München Sozialreferat/Stadtjugendamt S-II-LK Severinstraße 2 81541 München Telefon: 089/233-20199 Fax: 089/233-20190 E-Mail: kinderbeauftragte.soz@muenchen.de www.muenchen.de/kinderbeauftragte Herzlichen Dank den Mitgliedern der Projektgruppe P-B-O, den 75 beteiligten Kindern und Jugendlichen sowie den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, die sich für dieses gemeinsame Vorgehen engagier(t)en! 30 30