Bezirksvereinigung Stade Das Schiedsamt Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Die Bezirksvereinigung Stade Wir sind für den Bereich des Landgerichtes Stade zuständig und sind Bindeglied zwischen den Schiedspersonen, Amtsgerichten und den zuständigen Gemeinden. Wir unterstützen und beraten die Schiedspersonen in unserem Bereich und vertreten deren Interessen. Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Vorstand der Bezirksvereinigung Stade Jutta Pulkowski Vorsitzende Andreas Steltenpohl stv. Vorsitzender Wilfried Dieckmann Schatzmeister Karl Masanneck Beisitzer Karl-Heinz Linck Geschäftsführer Axel Stadie Beisitzer Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
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Die Amtsgerichte im Bereich der Bezirksvereinigung Stade Buxtehude Cuxhaven Bremervörde Geestland Otterndorf Stade Zeven Tostedt Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Bezirksvereinigung Stade Das Schiedsamt ist Deutschlands älteste und damit über die Jahre auch erfolgreichste Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung. Seit 1827 in ehemals preußischen Landen und jetzt in 12 Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Hier sind flächendeckend die ehrenamtlichen Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Friedensrichterinnen und Friedensrichter (Sachsen) tätig. Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Bezirksvereinigung Stade Organisation Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – (Bundesverband) BDS - Landesvereinigungen (Niedersachsen) BDS - Bezirksvereinigungen (Stade) Amtsgerichtsbezirke Schiedsämter in jeder Stadt, Gemeinde, Samtgemeinde Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Bezirksvereinigung Stade Schiedsamtsländer Berlin Brandenburg Hessen Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westphalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Länder ohne Schiedsämter Bayern Baden-Württemberg Bremen Hamburg Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Bezirksvereinigung Stade Die Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Schiedsämtergesetz (NSchÄG) vom 01.12.1989 in geänderter Form gültig seit dem 01.01.2010. Danach haben Städte und Gemeinden Schiedsämter einzurichten Schiedspersonen zu wählen und die Sachkosten zu tragen Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Weitere Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Schlichtungsgesetz (NSchlG) in geänderter Form gültig seit dem 01.01.2010. Dort werden die Aufgaben und Befugnisse der Schiedspersonen geregelt. Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Weitere Rechtsgrundlage ist die Zivilprozessordnung (ZPO) § 15a Obligatorische Streitschlichtung Der Kläger hat eine vom Schiedsamt ausgestellte Bescheinigung über einen erfolglosen Einigungsversuch mit der Klage einzureichen. Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Bezirksvereinigung Stade Wer kann Schiedsperson werden? Jede Person, die die folgenden Kriterien erfüllen: mindestens 30 Jahre alt nicht älter als 71 Jahre (vor der Wahl) Befähigung zur Streitschlichtung Keine Vorstrafen Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Bezirksvereinigung Stade Amtszeit und Wahl Die Schiedsperson wird für 5 Jahre gewählt. Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt. Dienstaufsicht führt die Amtsgerichtsdirektorin oder der Amtsgerichtsdirektor. Der Gemeinderat wählt die Schiedsperson. Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Bezirksvereinigung Stade Für die Schiedsperson besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit, die Unparteilichkeit, die Verhandlungen sind nicht öffentlich, aber in einer ruhigen und entspannten Atmosphäre Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Aus- und Weiterbildung Die Schiedsmänner und Schiedsfrauen werden ständig aus- und weitergebildet. Die Aus- und Weiterbildung wird durch den Bundesverband, die Landesvereinigungen und die Bezirksvereinigungen durchgeführt. Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Ablauf einer Schlichtungsverhandlung Antrag (schriftlich oder mündlich) Vorschusszahlung (50,- €) Verhandlung (alle Parteien müssen persönlich erscheinen) Vergleich (abgeschlossene Vereinbarung beendet den Streit) Erfolglosigkeit (in Strafsachen eine Sühnebescheinigung) Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Bezirksvereinigung Stade Kosten des Verfahrens Die Gebühren sind nicht hoch. Die allgemeinen Verfahrenskosten betragen 15 Euro. Bei Abschluss einer Vereinbarung kommen noch mal 10 Euro dazu. Berechnet werden außerdem die entstandenen Auslagen (z.B. Telefon- , Porto- und Fahrkosten). Die Gebührenordnung sieht vor, dass ein Pauschalbetrag von 50 Euro bei Antragstellung entrichtet werden muss. Dieser Betrag wird nach Abschluss der Schiedsverhandlung mit den entstandenen Auslagen und Gebühren verrechnet. Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Bezirksvereinigung Stade Zuständigkeit Bei der Zuständigkeit wird unterschieden zwischen örtliche Zuständigkeit und sachliche Zuständigkeit Bei der sachlichen Zuständigkeit wird zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterschieden. Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Zuständigkeit im Strafrecht (Privatklagedelikte) Strafrecht (sachliche Zuständigkeit) Beleidigung, Verleumdung (§§185-189 StGB) leichte Körperverletzung (§§223 und 229 StGB) Sachbeschädigung (§303 StGB) Vollrausch (§323a StGB) Hausfriedensbruch (§123 StGB) Bedrohung (§241 StGB) Verletzung des Briefgeheimnisses (§202 StGB) Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Zuständigkeit im Zivilrecht: Bürgerrechtliche Streitigkeiten nachbarrechtliche Streitigkeiten über Höhe und Abstand von Hecken und Bäumen (BGB §§ 910 und 923) Zuführung unwägbarer Stoffe (BGB § 906) Überhang von Ästen und Überfall von Früchten (BGB § 911) Schadenersatz Schmerzensgeld vermögensrechtliche Forderungen Einschränkung der Mietsache Haftungsansprüche aus Verträgen Freiwillig Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Bevor Bürger an eine förmliche Austragung von bürgerrechtlichen Streitigkeiten vor einem Gericht denken, sollten sie sich vertrauensvoll an das Schiedsamt wenden. Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Bezirksvereinigung Stade Vorteile Das Verfahren ist unbürokratisch Antrag kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll gegeben werden beide Parteien sind verpflichtet zu erscheinen Schlichtung entscheidet und beendet den Streit Erfolglose Schlichtung verbaut nicht den Klageweg getroffene Vereinbarungen sind rechtswirksam 30 Jahre Gültigkeit und vollstreckbarer Titel Kostenrisiko ist gering Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Bei uns sind Sie immer Gewinner Sie kennen die Schlagworte zur Kennzeichnung der Lage der Justiz, wie z.B.: „Richtermangel“, „überlange Verfahrensdauer“ und „knappe Ressource Recht“. Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Bei uns sind Sie immer Gewinner Ein Schlichtungsversuch bei der Schiedsperson: ist schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit, und spart dadurch Zeit und Nerven ist kostengünstig führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei „gewinnt“ oder „verliert“. Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Bezirksvereinigung Stade Standpunkt Wer die Hand zur Versöhnung reicht, gibt zu erkennen, dass er bereit ist zu einem neuen Anfang. Wer eine Einigung erreicht, ohne die überlasteten Gerichte zu bemühen, hat sich und anderen geholfen. Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Obligatorische Streitschlichtung im Strafrecht bei: Beleidigung § 185 StGB Üble Nachrede § 186 StGB Verleumdung § 187 StGB Bedrohung § 241 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses § 202 StGB Hausfriedensbruch § 123 StGB Körperverletzung § 223 StGB Sachbeschädigung § 303 StGB Vollrausch § 323 a StGB Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Obligatorische Streitschlichtung im Zivilrecht bei: Nachbarrechtsgesetz Nachbarwand, Grenzwand, Licht- und Fensterrechte, Bodenerhöhungen, Einfriedungen, Hammerschlags- und Leiterrechte, Grenzabstände für Pflanzen § 910 BGB Überhang § 911 BGB Früchte von Nachbarbäumen § 923 BGB Grenzbaum § 906 BGB Zuführung von Gerüchen und Rauch Ehrverletzungen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Zivilrechtliche Streitigkeiten z.B.: Finanzielle Forderungen Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Außergerichtliche Streitschlichtung bürgernah und kostengünstig verschwiegen und unparteiisch immer erreichbar, hohe Schlichtungsquote (über 50%) vollstreckbare Titel Ständige Qualitätskontrolle durch die Amtsgerichte Weitere Informationen unter: www.bds-stade.de Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Schlichten ist besser als richten! Unser Motto! Schlichten ist besser als richten! Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade
Bezirksvereinigung Stade Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stade 14.11.2015 Bezirksvereinigung Stade