Regelreferat zum Lehrabend am 07.02.2011 Thema: Bespielbarkeit des Platzes 07.02.20111.

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 Präsentation transkript:

Regelreferat zum Lehrabend am Thema: Bespielbarkeit des Platzes

Grundsätzliches !!! Bis eine Stunde vor Spielbeginn, obliegt die Spielabsage dem Spielgruppenleiter bzw. dem jeweiligem Platzverein Generelle Spielabsagen können durch Bezirksspielleiter oder Spielgruppenleiter erfolgen, Veröffentlichung in Presse bzw. Rundfunk

Wertigkeit bei genereller Absage durch Spielleiter: Absage durch Bezirksspielleiter (Günter Hahn) => Alle Spiele auf Bezirks- und Kreisebene fallen aus, auch Juniorenspiele Absage durch Bezirksjugendleiter (Gerald Schwan) => Alle Jugendspiele auf Bezirks- und Kreisebene fallen aus Absage durch Kreisspielleiter (H.-G. Maciejonczyk) => Alle Spiele auf Kreisebene fallen aus, auch Juniorenspiele Absage durch Kreisjugendleiter (Th. Eichelsdörfer) => Alle Jugendspiele auf Kreisebene fallen aus

Jeder Schiedsrichter ist grundsätzlich verpflichtet sich rechtzeitig vor der Anreise zu informieren!!! Schiedsrichter muß am Spieltag immer erreichbar sein!!! Bei Zweifel soll der SR, im eigenen Interesse, beim entspr. Spielleiter bzw. Platzverein nachfragen Eine rechtzeitige Anreise vor Spielbeginn ist unerlässlich!!! => mindest. 1 Stunde bei Herrenspielen => mindest. ½ Stunde bei Juniorenspielen Hinweis => Straßenverhältnisse beachten!!!

Gerade jetzt, in der schlechten Jahreszeit, kommt der Beurteilung, ob ein Platz bespielbar ist oder nicht, große Bedeutung zu!!! Spiele können, bis 1 Stunde vorher, auch vom Platzverein abgesagt werden Ist der SR angereist, obliegt die Spielabsage dem SR, außer der Sportplatz wurde Platzverein gesperrt Mit der Ankunft am Spielort stehen dem SR die kompletten Spesen zu!

Platzverein hat das Recht seine Plätze zu sperren - Eigentumsrecht Der SR hat nur den vom Platzverein angebotenen Platz zu kontrollieren (z. B. Hauptplatz gesperrt) Die Platzbesichtigung und Beurteilung erfolgt einzig durch den SR, ohne Spieler oder Funktionäre!!!

Die Gesundheit der Spieler steht immer im Vordergrund und ist nicht zu gefährden!!! Maßstäbe zur Platzbespielbarkeit: Die ordnungsgemäße Durchführung des Spieles muß jederzeit gewährleistet sein!!! Es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Spiel durchzuführen!!!

Die Gesundheit der Spieler wird gefährdet bei: das Spielfeld ist mit Eisflächen bedeckt ehemals weicher, zertretener Boden ist hart gefroren, sodaß die Unebenheiten unkontrollierbar gefährlich sind durch Eisregen oder strenge Kälte droht die Unterkühlung der Spieler ein Gewitter mit Blitzen geht nieder

!!! Achtung !!! Bei Junioren-, Juniorinnen- und Frauenspielen ist ein anderer Maßstab anzulegen. Hier kann strenge Kälte schneller zu Unterkühlungen führen!!!

Die ordnungsgemäße Durchführung des Spieles ist gefährdet wenn: weite Spielflächen sind mit Wasser bedeckt tiefer Schnee oder Matsch machen ein Spielen unmöglich Wasser oder Schnee machen den Ball unkontrollierbar dichter Nebel oder Schneefall beeinträchtigen die Sicht (Blick von einen zum anderen Tor)

Beispiel:

!!! Achtung !!! Witterungseinflüsse können das Spielfeld auch bei laufenden Spiel noch unbespielbar machen!!! (z. B. Regen, Hagel, Schnee, Nebel…) Alle Möglichkeiten ausschöpfen!!! Max. Spielunterbrechung von 30 Min. ist zulässig

!!! Wichtig !!! Bei Absage oder Abbruch des Spieles: Information an den zuständigen Spielgruppenleiter Meldung im Spielbericht, Angabe von Gründen Abschrift an beide betroffene Vereine SR-Spesen in voller Höhe, sofort beim Heimverein kassieren (auch bei SR-Pool) =>komplette km und Aufwandsentschädigung

!!! Merke !!! Auf einem für ein Punktspiel unbespielbaren Platz kann und darf kein Privatspiel stattfinden!!!

Linien, Tornetze, Maße....? Eigentlich ist doch alles OK!... oder?

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!!! Nächster Lehrabend am Mo. 28.Febr