1 Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008.

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1 Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008

Informationswissenschaft im FB Informatik und Informationswissenschaft

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008

Rechte an elektronischen Publikationen. Wer oder was reguliert die Informationsmärkte? Rainer Kuhlen FB Informatik und Informationswissenschaft Universität Konstanz FAZIT-Fachtagung Open Content - Open Access am 9. Juni 2008 in Stuttgart This document will be published under the following Creative-Commons-License:Creative-Commons-License:

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Wem gehört Wissen in elektronischen Publikationen? Ideen, Fakten, Theorien, … sind grundsätzlich frei (können auch nicht für sich geschützt werden) Geschützt sind die Werke, sofern sie Ideen, Fakten, Theorien, … in einer wahrnehmbaren und kommunizierbaren Form darstellen Der Urheberrechtschutz bezieht sich nicht auf die Werke in ihrer materiellen Gestalt, sondern nur auf die Werke, sofern sie Ideen, Fakten, Theorien transportieren

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information?

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information? In juristischer Hinsicht ist es es eindeutig,....that ideas and facts of themselves cannot be protected aber the architecture or structure or way in which they are presented can be. It is therefore not enough to point to ideas or facts... that are to be found in HBHG [das Gral-Buch] and DVC [das da- Vinci-Code-Buch von Brown]. It must be shown that the architecture or structure is substantially copied.

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Entwicklungspotenziale - Balancen Wissen und Information sind Entwicklungspotenziale. ökonomisch sozial politisch individuell kulturell Balancen

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Nach: Lawrence Lessig: Code and other laws of cyberspace. Basic Books, Perseus Books Group: New York 1999, second edition 2006 Balancen immer bestimmt, durch die jeweiligen Regulierungsformen für den Umgang mit Wissen und Information Balancen VerknappungFreizügigkeit normatives Verhalten technisch (Code) rechtlich (Code) Markt reguliert Entwicklungspotenziale - Balancen

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Umgang mit Wissen und Information law code norms market Nach: Lawrence Lessig: Code and other laws of cyberspace. Basic Books, Perseus Books Group: New York 1999, second edition 2006 Regulierungsinstanzen für geistiges Eigentum

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Die Balancen zur Entwicklung in und zwischen den Bereichen ist in den letzten Jahren zugunsten des ökonomischen Interesses verschoben. sozial politisch individuell kulturell ökonomisch Entwicklungspotenziale - Balancen?

12 Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni Eine Geschichte der fortschreitenden Privatisierung und Kommerzialisierung von Wissen und Information, d.h. der Umwandlung von öffentlichen Gütern in private. Rechte der Urheber an elektronischen Publikationen werden mit Blick auf die Verwertung zu Rechten der Verwerter Transformation der Rechte mit der Konsequenz der Verknappung

13 Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni Die kommerziellen Informationsmärkte entscheiden, welches Wissen unter welchen Bedingungen als Informationsprodukte gehandelt, ausgetauscht werden soll, die Bestimmungen im Bereich des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte [müssen] angepasst und ergänzt werden, um den wirtschaftlichen Gegebenheiten, z. B. den neuen Formen der Verwertung, in angemessener Weise Rechnung zu tragen Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft Koalition von Wirtschaft und Politik (market und law) und die Politik setzt die Rahmenbedingungen, unter denen diese Märkte funktionieren sollen. Mit der Konsequenz der Verknappung

14 Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni Intensivierung der Schutzrechte für die Verwertung geistigen Eigentums technísch abzusichernjuristisch abzusichern Verknappungsinstrumente

15 Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni technísch abzusichern juristisch abzusichern auszuhandeln Verknappungsinstrumente – Technik

16 Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni Digital Rights Management wird zunehmend im Unterhaltungsbereich verwendet: Musik (kommerzielle Musikbörsen) Videos, Spiele. Klingeltöne: Mobile Telefone,... aber auch bei wissenschaftlicher (kommerzieller) Publikation und der Versorgung mit wissenschaftlicher und ausbildungsbezogener Literatur Verknappungsinstrumente – Technik

17 Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni DRM setzt Schranken außer kraft in Deutschland z.B. § 53 UrhG Privatkopie, aber auch § 52a UrhG Digital Rights Management Starker Code (DRM) kontrolliert somit nicht nur die Form, sondern auch den Inhalt – die Ideen Verknappungsinstrumente – Technik

18 Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni technísch abzusichern juristisch abzusichern auszuhandeln Verknappungsinstrumente – Urheberrecht

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Urheberrecht - Verwertungsrechte

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Intensivierung der Verwertung bedeutet Intensivierung der Schutzrechte mit der Konsequenz der Verknappung Zeitliche Ausdehnung der IPR-Schutzdauer (unterschiedlich bei der Patent- und Urheber-/Copyright-Regelung) Ausdehnung der IPRs auf (Wissen über) lebende Objekte und Vorkommen in der Natur Ausdehnung der IPRs auf Software (in einer durchaus noch kontroversen Debatte) Einführung spezieller sui-generis-Regelungen, z.B. für Datenbanken

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Senkung der Originalitäts- und Niveauansprüche für geistige Werke Ausdehnung der IPRs auf neue Gegenstände wie Geschäftsmodelle und –verfahren Ausweitung der exklusiven Publikations-/Verfügungsrechte der Urheber/Verwerter Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft, aber auch mit Blick auf die Privatkopie Verstärkung der Schutzmechanismen durch technische Verfahren und gleichzeitig Schutz dieser technischen Maßnahmen Intensivierung der Verwertung bedeutet Intensivierung der Schutzrechte mit der Konsequenz der Verknappung

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 als Ergebnis des Ersten und Zweiten Korbs – Gesetz geworden 2003 bzw. Anfang 2008 Aktuelle Probleme beim Umgang mit elektronischen Publikationen § 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung § 52b (Entwurf) zur Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen inBibliotheken, Archiven und Museen § 53a (Entwurf) zum Versand von digitalen Kopien § 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG zur Zulässigkeit elektronischer Archive § 95b UrhG zur Durchsetzung der Privatkopie bei technischen Schutzmaßnahmen § 31a UrhG (Entwurf) zu den unbekannten Nutzungsarten: Archivregelung Änderung des § 53 Abs. 5 UrhG zur Erweiterung des Rechts der elektronischen Archivkopie (§ 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG) auf elektronische Datenbankwerke § 49 UrhG zu Elektronischen Pressespiegeln § 52a UrhG zur Verlängerung der Befristung in § 137k § 95b UrhG zur Neubewertung der technischen Schutzmaßnahmen (DRM)

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Urheberrecht - 2. Korb – Probleme für Bildung und Wissen- schaft – Schranke in § 52a für Unterricht und Forschung nur kleine Teile eines Werkes nur für die Nutzung IM Unterricht nur für die bestimmt abgegrenzten Teilnehmer von Kursen für die Nutzung genau definierter Forschungsgruppen befristet bis Ende 2006 – verlängert bis 2008 ohne direktes oder indirektes kommerzielles Interesse Nutzung in Schulen nur mit expliziter Zustimmung der Rechtsinhaber Nutzung von Filmen erst nach 2 Jahren der Verwertung in Filmtheatern

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Urheberrecht - Zweiter Korb – Schranke in § 52b Wiedergabe von Werken in Bibliotheken nur von speziellen Leseplätzen in der Bibliothek nur ohne direktes oder indirektes kommerzielles Interesse Nutzung muss vergütet werden (geht nur über Verwertungsgesellschaften)

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Urheberrecht - Zweiter Korb – Probleme für Bildung und Wissenschaft – Schranke in § 53a - Kopienversand nur Einzelbestellung nur kleine Teile Versand via klassischer Post oder Fax Elektronischer Versand nur als grafische Datei Elektronischer Versand ist in keiner Form erlaubt, wenn kommerzielle Inhaltsanbieter selber auf den Endkundenmärkten mit entsprechenden Angeboten tätig sind (wie z.B. Science Direct/Elsevier)

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Verknappung – Verunsicherung – Verzicht - Beispiele

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Verknappung – Verunsicherung – Verzicht – Beispiel 1 Wissenschafts -zentrum mit urhr- geschütztem Material eReader für summer school erlaubt wegen § 52a verboten wegen § 53a Aktions- bündnis Biblio- thek mit Passwort

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Verknappung – Verunsicherung – Verzicht – Beispiel 1 Wissensc hafts- zentrum mit urhr- geschützte m Material eReader für summer school erlaubt wegen § 52a verboten wegen § 53a Aktions- bündnis Bibli o- thek

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Verknappung – Verunsicherung – Verzicht – Beispiel 1 Wissensc hafts- zentrum mit urhr- geschützte m Material eReader für summer school erlaubt wegen § 52a verboten wegen § 53a Aktions- bündnis Bibli o- thek

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Verknappung – Verunsicherung – Verzicht – Beispiel 1 Wissenschafts -zentrum mit urhr- geschütztem Material eReader für summer school erlaubt wegen § 52a verboten wegen § 53a Aktions- bündnis Biblio- thek Ergebnis die Vorsicht siegt: gemischter Reader, klassische Kopien und einige eTexte

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Verknappung – Verunsicherung – Verzicht – Beispiel 2 Wissen- schaftler Begutachtung eines DFG-Antrags Ergebnis ? 3 in der UB 4 über das Web 5 über Order subito über kommerzielle Anbieter – auch als eText nur über hard copy max. bis zu 3 Wochen Lieferfrist zwischen 38 und 64 Einsicht nur der 7 aus UB und Web nachgewiesene Literatur Einsicht von 12 Referenzen

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Schluss- folgerungen

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Schlussfolgerungen gegenwärtig: eher ein Scheitern der Bemühungen, ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht zu schaffen Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU- Bundestagsfraktion, hat sich weitgehend durchgesetzt: ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht [ist] immer schon ein wissenschaftsverlagsfreundliches Urheberrecht das Urheberrecht schreitet fort in Richtung eines Handelsrechts

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Schlussfolgerungen mittelfristig: eher ein erfolgreiches Scheitern mehr und mehr Wissenschaftlern wird bewusst, dass weder die kommerzielle Verwertung noch ein verwerterfreundliches Urheberrecht die Informationsversorgung in Bildung und Wissenschaft sichern Alles geht in Richtung Publikationsformen im Open- Access-Paradigma

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Schlussfolgerungen mittelfristig: Auch im Urheberrecht könnte der Wechsel leicht vollzogen werden Zumindest für das in öffentlichen Umgebungen produzierte Wissen sollten die den Urhebern zustehenden Verwertungsrechte nur als einfache Nutzungsrechte übergeben werden dürfen

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Schlussfolgerungen

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Konsequenzen für die Märkte für elektronische Publikationen im Wissenschaftsbereich Auch wissenschaftliche Publikationsmärkte entwickeln sich zunehmend in Richtung Freeconomics. Schlussfolgerungen

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Konsequenzen für die Märkte für elektronische Publikationen im Wissenschaftsbereich Scheinbar paradoxe These: Je freier der Zugriff zu Wissen und Information gemacht wird, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch in der Wirtschaft damit verdient werden kann. Schlussfolgerungen anders: Geschäfts- und Organisationsmodelle der Informationswirtschaft werden im Bereich der Wissenschaft nur unter Anerkennung des Open- Access-Paradigma möglich sein.

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folien unter This document will be published under the following Creative-Commons-License:Creative-Commons-License:

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Schlussthese – zur Diskussion Gesellschaften, die mehr Energie darauf verwenden, sich um die Sicherung der Eigentumsverhältnisse von bestehendem Wissen und Information zu kümmern bzw. um die Sicherung von Verwertungsansprüchen, als auf die Rahmenbedingungen, die die Produktion von neuem Wissen begünstigen, und um die Nachhaltigkeit von Wissen, die zukünftigen Generationen den Zugriff auf das Wissen unserer Gegenwart sind in einer ökonomischen, wissenschaftlichen, politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Abwärtsentwicklung.

41 Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Anhang – nicht im Vortrag gezeigte Folien

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 ein Dritter Korb?

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Urheberrecht - Notwendigkeit eines Dritten Korbs »Die Schaffung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts für die sich herausbildende globale Wissens- und Informationsgesellschaft bleibt ein zentrales bildungs- und forschungspolitisches Ziel. … Notwendig ist ein dritter Korb zur Novellierung des Urheberrechtes – ein Bildungs- und Wissenschaftskorb –, der die spezifischen Anforderungen von Bildung, Wissenschaft und Forschung in der Wissens- und Informationsgesellschaft sowie der zunehmend wissensbasierten Wirtschaft stärker in den Mittelpunkt rückt. « Entschließungsantrag für einen Dritten Korb zur Anpassung des Urheberrechts

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Urheberrecht - Notwendigkeit eines Dritten Korbs » Im Mittelpunkt dieses dritten Korbes müssen die rasanten technologischen Entwicklungen im luK-Bereich sowie die Rahmenbedingungen für die neuen Lehr- und Lemplattformen (beispielsweise E-Learning, Distance Teaching, Online Instructioning usw.) stehen [...]. « Entschließungsantrag für einen Dritten Korb zur Anpassung des Urheberrechts

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 Urheberrecht - Notwendigkeit eines Dritten Korbs Darüber hinaus setzt sich der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung dafür ein, dass » die bestehende Regelung hinsichtlich der öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (§ 52a UrhG) hinsichtlich der bestehenden Rechtsunsicherheiten sowie der geltenden Bereichsausnahmen überprüft und die Befristung der Regelung ersatzlos gestrichen wird.« Entschließungsantrag für einen Dritten Korb zur Anpassung des Urheberrechts

Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008 CC als Möglichkeit, informationelle Autonomie/ Selbstbestimmung von Autoren zurückzugewinnen im Rahmen des Urheberrechts, aber mit Verzicht auf einige Verwertungsrechte