Präsentiert von Eva, Laura, Michaela & Sarah Pflegeversicherung Präsentiert von Eva, Laura, Michaela & Sarah
Inhalt Einleitung Wer ist wie versichert Finanzierung Verteilung der Beitragslast Pflegebedürftigkeit Pflegestufen
Einleitung Elfte Buch des SGB Dient der sozialen Absicherung des Risikos für Pflegebedürftigkeit Eingeführt am 01.01.95 Leistungen sollen dazu beitragen, dass der Pflegebedürftige möglichst selbstständig leben kann Es gibt häusliche Pflegeleistungen und stationäre Pflegeleistungen
Wer ist wie versichert Pflichtversicherte: Mitglieder der KK, gegen Arbeitsentgeld beschäftigt sind, Arbeitslosengeld 1 und 2, behinderte Menschen, Studenten, Rentner und freiwillige Mitglieder der KK. Familienversicherte: Ehegatte und Kinder, wenn weniger als 355 € netto verdient wird und Behinderte Familienmitglieder Weiterversicherte
Finanzierung Ausgaben geteilt durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deckungsmittel: sonstige Einnahmen Familienversicherte zahlen keine Beiträge Beitragssatz wird durch Gesetz festgelegt Ab dem 1.7.08 beträgt der Beitragssatz 1,95 % Kinderlos, aber über 23 erhöht sich der Satz um 0,25 % (ausgenommen: Mitglieder, die vor dem 01.01.40 geboren sind)
Verteilung der Beitragslast In der Krankenversicherung versicherungspflichtige Arbeitnehmer u. ihre Arbeitgeber tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte (ausgenommen Freistaat Sachsen) In der Krankenversicherung freiwillig versicherte Arbeitnehmer tragen vollen Beitrag selbst Auch Krankengeldbezieher u. Rentner zahlen Beiträge Kinderlose ab 23. Lebensjahr kriegen einen Beitragszuschlag erhoben
Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftigte Personen sind, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankungen oder Behinderung hilfe im alltäglichen Leben benötigen -> Bei der Verrichtung im alltäglichen Leben wird unterschieden: Körperpflege Ernährung Mobilität hauwirtschaftliche Versorgung
Es gibt 3 Pflegestufen Pflegestufe I für erhebliche Pflegebedürftigkeit - die bei Körperpflege, Ernährung o. Mobilität für wenigstens 2 Verrichtungen min. 1x täglich Hilfe bedürfen Pflegestufe II für Schwerpflegebedürftige - min. 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten Pflegestufe III für Schwerstpflegebedürftige - täglich rund um die Uhr Hilfe benötigen Die Pflegebedürftigkeit wird von dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft und auch in die 3 Pflegestufen eingeteilt.
Leistungen für Pflegebedürftige Pflegeberatung -Anspruch auf Pflegeberatung seit 01.01.09, d.h., Personen die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten haben Anspruch auf Beratung & Hilfestellung durch Pflegeberater.
Leistungsvoraussetzungen Leistungen müssen wirksam & wirtschaftlich sein, also das Maß der Notwendigkeit nicht überschreiten Pflegekasse muss jeden Einzelfall prüfen & Leistungen bereit stellen Damit Pflegeleistungen gewährt werden können, muss der Pflegebedürftige - Antrag stellen - soziale Pflegeversicherung - Vorversicherungszeit
Leistungen : Leistungen bei häuslicher Pflege sind ; - Pflegegeld - Pflegehilfsmittel - häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Sonstiges zu Leistungen ; Umfang der Sachleistungen und die Höhe des Pflegegeldes richten sich nach der Pflegestufe der Pflegebedürftigkeit
Eva
Eva
Eva