MTD-Jubiläum: 20 Jahre MTD-Gesetz Sieben Berufe – ein gemeinsamer Weg

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MTD-Jubiläum: 20 Jahre MTD-Gesetz Sieben Berufe – ein gemeinsamer Weg

Warum feiert man ein Gesetz? Warum sind DIESE sieben Berufe 20 Jahre MTD-Gesetz Warum feiert man ein Gesetz? Warum sind DIESE sieben Berufe in einem Gesetz geregelt? Warum feiert man ein Gesetz? → Entführung auf eine (Zeit)Reise, an deren Ende das Rätsel gelöst wird. Warum sind DIESE sieben Berufe in einem Gesetz? → der erste Lösungsansatz….

Entwicklung 1916 – 1938: erste Ausbildungen 1916: Staatliche Anerkennung der 1913 eröffneten Ausbildung zur Assistentin für physikalische Therapie und Heilgymnastik (AKH Wien; ÖBIG) 1916: Ausbildung zur Röntgenassistentin (AKH Wien; Wimmer; ÖBIG) 1922: Ausbildung zur Laborassistentin (AKH Wien; Wimmer, ÖBIG) 1930: Ausbildung zur Diätassistentin private kostenpflichtige Ausbildungen auf Initiative von Ärzten Bedeutung einer beruflichen Interessenvertretung – verdeckt!!! Quellen: alle Berufsprofile BMA, Diät, PT, RT, z.B.: ÖBIG, Berufsprofile der/des diplomierten medizinisch-technischen Analytikerin/medizinisch-technischen Analytikers, 2003, 8. 2003; Wimmer, Die medizinisch-technische Assistentin in Österreich, 1982, 15. Antonius, Zur Geschichte der Wiener Diätschulen, in: Schönbauer/Dibold, Die Diätassistentin, 1978, 119 Das österreichische Sanitätswesen, 1917/1-8, 802.

Entwicklung 1916 – 1938: Zielgruppe Zielgruppe für Ausbildungen sind junge Frauen der bürgerlichen Gesellschaft nach Absolvierung z.B. von höheren Töchterschulen und nach Vollendung des 20. Lebensjahres (Antonius) bzw. Matura – nach Entscheidung des ärztlichen Ausbildungsleiters (Betzwarz) = Besonderheit Bedeutung einer beruflichen Interessenvertretung – verdeckt!!! Quellen: alle Berufsprofile BMA, Diät, PT, RT, z.B.: ÖBIG, Berufsprofile der/des diplomierten medizinisch-technischen Analytikerin/medizinisch-technischen Analytikers, 2003, 8. 2003; Wimmer, Die medizinisch-technische Assistentin in Österreich, 1982, 15. Antonius, Zur Geschichte der Wiener Diätschulen, in: Schönbauer/Dibold, Die Diätassistentin, 1978, 119 Das österreichische Sanitätswesen, 1917/1-8, 802. Betzwarz, Abschrift eines Schreibens vom 11.3.1949, in: Das Werden unseres Berufsgesetzes, 1. Teil, 1946-1954.

Entwicklung 1916 – 1938: Interessensvertretung Technische Entwicklungen und Entdeckungen UND medizinischer Fortschritt, sowie Auswirkungen des 1. Weltkrieges => Bedarf nach „ärztlichen Assistentinnen“ => Ärzte als Promotoren und Vertreterinnen des jeweiligen Berufes als organisatorische Ausbildungsleiterinnen Verbindung mit Pflege: 1914: Massage, Hydro- und Elektrotherapie als Aufgabe der Krankenpflege (Krankenpflegeverordnung 1914) 1919: Einsatz von Röntgenschwestern (Erlass 2.7.1919, Z. 13.100/V.G) 1928: geschultes Pflegepersonal für logopädische Therapie, z.B. von Aphasien (Fröschels) Erste Leiterin der Ausbildung zur Diätassistentin 1930 = Krankenschwester (Antonius) Bedeutung einer beruflichen Interessenvertretung – verdeckt!!! Quellen: § 6 Z 6 und 7 Verordnung zur berufsmäßigen Krankenpflege 1914 Erlass des Volksgesundheitsamtes im Staatsamt für soziale Verwaltung vom 2.7.1919, Z. 13.100/V.G., Bestimmungen über die Bezüge und Arbeitsbedingungen der Krankenpflegeschwestern weltlichen Standes in den Wiener öffentlichen Fondskrankenanstalten. Fröschels, Logopädie, in: Mitteilungen des Volksgesundheitsamtes, 1933, Nr. 5, 149 f . Antonius, Zur Geschichte der Wiener Diätschulen, in: Schönbauer/Dibold, Die Diätassistentin, 1978, 119 Das österreichische Sanitätswesen, 1917/1-8, 802.

Entwicklung 1916 – 1938: Interessensvertretung Unterschied zur Pflege: Ausbildung zu MTD kostenpflichtig (s.u. bis 1961; ab dann öffentlich – in Wien von Gemeinde Wien als Träger übernommen) => soziales Auswahlkriterium „technische“ vs. „pflegerische“ Tätigkeit als Argumentation für höhere Vorbildung, eigene Fortentwicklung des Berufes =>„Schlüssel“ für Entwicklung 1945 – 1961 (siehe auch Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege 1938) Das österreichische Sanitätswesen, 1917/1-2, 802. Deutsche Arbeitsfront (DAF), Das Berufsbild der technischen Assistentin, 1937.

Zwischenkriegszeit: Ursprung der Berufsbezeichnung Entwicklung im Deutschland der Zwischenkriegszeit die Namensgebung für MTD unterstützend: 1921, Preußen: Vorschriften für die staatliche Prüfung von „Technischen Assistentinnen“ an medizinischen Instituten Die vier „medizinisch-technischen“ Assistenzberufe lauten: Laboratoriumsassistentin Röntgenassistentin Technische Assistentin für Diät (Diätküchenleiterin und Diätassistentin) Technische Assistentin für Krankengymnastik (Krankengymnastin) Publikationsorgan der Reichsfachschaft der „Technischen Assistentin“ - Deutsche Arbeitsfront (DAF), Das Berufsbild der technischen Assistentin, 1937. RdErl RMdF vom 27.3.1941 – P 2100 – 2692 IV – RBBl. S. 123, abgedruckt in Engel, 397. Demnach waren MtA tariflich wie die technischen Assistentinnen (medizinisch-technischen Assistenten) mit staatlicher Anerkennung zu behandeln.

Berufsbezeichnungen In Deutschland betitelt die Berufsbezeichnung MTA heute andere Berufe als in Ö: Medizinisch-technischer Assistent – Funktionsdiagnostik Medizinisch-technischer Assistent – Nuklearmedizin Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent Medizinisch-technischer Radiologieassistent Veterinärmedizinisch-technischer Assistent In Deutschland sind dagegen DiätologIn, ErgotherapeutIn, LogopädIn, OrthoptistIn, PhysiotherapeutIn außerhalb der MTA geregelt!

Entwicklung 1938 – 1945 1938: Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege Zusammenfassung der zahllosen und teilweise nach landesrechtlichen Vorschriften geregelten Gesundheitsberufe des deutschen Reiches => „gesamtes ärztliches Hilfspersonal“ wird unterteilt in Kranken-pflege und Hilfskräfte in der Gesundheitspflege (Engel) bzw. medizinisch-technische Hilfskräfte (Kowarschik) Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege, DRGBl 1938/154 I S 1708 = GblfÖ 1938/687. Engel, Das Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege, 1941, 5. Kowarschik, Memorandum betr das neue in Vorbereitung befindliche Krankenpflegegesetz, in Das Werden unseres Berufsgesetzes, 1. Teil, 1946 – 1954, 1946. Verordnung über die Berufstätigkeit und die Ausbildung medizinisch-technischer Gehilfinnen und medizinisch-technischer Assistentinnen (I. und II. MGAV) Engel/Krasemann/Thiele, Die medizinisch-technische Gehilfin und Assistentin, 1941, 136.

Entwicklung 1938 – 1945 1940: I. und II. MGAV (Verordnung über die Berufstätigkeit und die Ausbildung medizinisch-technischer Gehilfinnen und medizinisch-technischer Assistentinnen) auf Grundlage des Gesetzes zur Ordnung der Krankenpflege erste gesetzliche Regelung für MTD; vorerst nur zur Röntgen- Laborassistentin = eine einheitliche Ausbildung (vs. vor 1938) erstmalige Abstufung in Ausbildung, berufliche Kompetenzen und Verantwortung: „medizinisch-technische Gehilfin“ - „medizinisch-technische Assistentin“ => wird 1961 mit MTF und MTD wieder aufgegriffen erstmaliger Bezeichnungsvorbehalt (§ 27 Abs. 1 und 2 I. MGAV) Weiterhin keine eigenen berufsgesetzlichen Regelungen für DiätologInnen und PhysiotherapeutInnen, aber bis 1945 Ausbildungen in beiden Sparten. Engel, Die ärztlichen Hilfskräfte, 1941, 164.

Krankenpflegegesetz 1949: Entwicklung 1945 – 1961 Krankenpflegegesetz 1949: Die vier vor 1938 bekannten Sparten der späteren MTD als „Spezialqualifikationen“ der Krankenpflege: „medizinisch-technischer Hilfsdienst“ statt Röntgen- und Laborassistentin (vor 1940) „gymnastisch-physikalische Heilpflege“ „Heildiätpflege“ 2-jährige vorangehende Krankenpflegeausbildung (§ 7 Abs 3 KrpflG 1949), danach mind. 1-jährige Ausbildung in einer eigenen Ausbildungseinrichtung (§ 7 Abs 4 KrpflG 1949) Regelung ohne Beteiligung von MTD, sondern Durchsetzung von Interessen der Krankenpflege mit Hilfe von Vertreterinnen der Krankenpflege im Bundesministerium für soziale Verwaltung

Entwicklung 1945 – 1961 MTD als „Spezialqualifikationen“ der Krankenpflegeberufe, international isolierte gesetzliche Sonderlösung Krankenpflegegesetz 1949 im Tätigkeitsfeld nicht lebbar 1951, gemeinsamer Berufsverband: „Verband der diplomierten medizinisch-technischen, der Physiko- und der Diät-assistentinnen Österreichs“ Ziel: eine von der Krankenpflege getrennte Regelung wie international üblich => Idee eines eigenen Berufsgesetzes Soziale Berufe, Heft 4, 1950, 9. Vereinsgesetz 1851, BGBl 1951/233 wurde erst am 9.11.1951 kundgemacht. Bestätigung der Bezeichnung lt. Betzwarz durch Bundesministerium für Inneres vom 1.6.1951, Z.77.584-4/51, Gründung und Entwicklung des Berufsverbandes, in: Schönbauer-Dibold, Die Diätassistentin, 1978, 127; ACHTE: Datum 1.7.1951 in Schreiben Betzwarz an Hittmair vom 23.9.1951, falsch !, in: Das Werden unseres Berufsgesetzes, Teil 1, 1946-1954, da in beiden Quellen der 21.6.1951 übereinstimmend als Datum der konstituierenden Generalversammlung angegeben ist. Eine gemeinsame Vertretung aller vier Berufe erfolgt auf Anraten von Kowarschik, dem Gründer der ersten Ausbildungseinrichtung für Physiotherapeutinnen und Wegbereiter der weiteren Entwicklung der MTD, da jede einzelne Berufsgruppe zu klein ist, um ausreichend politisches Gehör zu finden: Betzwarz, Gründung und Entwicklung des Berufsverbandes, in: Schönbauer-Dibold, Die Diätassistentin, 1978, 126. Der Gründung geht seit dem Ende der Zugehörigkeit der Berufe zur Sektion „Freie Berufe“ der Deutschen Arbeitsfront im Jahr 1945 der Versuch voran, eine Fachgruppe in der Gewerkschaft analog der FGV zu gründen. Der Versuch scheitert vor Verabschiedung des KrpflG 1949 im NR, da die gewerkschaftlichen Vertreterinnen die Abgrenzung von der Krankenpflege ablehnen und nur eine Eingliederung in die Fachgruppe der Krankenpflege möglich ist: Maria Houdek, Vertreterin der Fachgruppenvereinigung des Krankenpflegepersonals und verwandter Berufe, wurde mit Dekret vom 18.2.1953 vom BM zum ehrenamtlichen Konsulenten für das Krankenpflegewesen im BMsV bestellt, in: Soziale Berufe, Heft 4, 1953, 73.

Entwicklung 1961 – 1992 1961: MTD als eigenständige Berufe innerhalb des Krankenpflegegesetzes (BGBl 1961/102), einschließlich: Ergotherapeutin und Logopädin Teilung des gemeinsamen Berufsverbandes nach Erreichen des Ziels einer von der Krankenpflege getrennten Regelung in: (gemeinsamen) Berufsverband der Biomedizinischen AnalytikerInnen und RadiologietechnologInnen (Teilung folgt erst 1972) Berufsverband der DiätologInnen Berufsverband der PhysiotherapeutInnen

Entwicklung 1961 – 1992 1970: OrthoptistInnen als siebente Sparte der MTD-Berufe innerhalb des Krankenpflegegesetzes 1961 1984: Gründung des Dachverbands der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs als Dachorganisation der sieben MTD-Berufsverbände – Ziel: eigenes Berufsgesetz! 1992: eigenes Berufsgesetz für alle MTD-Berufe (MTD-Gesetz – BGBl 1992/460) Das MTD-Gesetz gilt heute für geschätzte ca. 25.000 Personen, die österreichweit in diesen MTD-Berufen tätig sind: Biomedizinische Analytik, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie und Radiologietechnologie

Jüngere Geschichte 2004: Freiberuflichkeit für alle MTD-Berufe (MTD-Gesetz-Novelle 2003 – BGBl I 2004/7) nach Klage EU gegen Österreich, initiiert vom Berufsverband der Biomedizinischen Analytikerinnen 2005: Ausbildung im Rahmen von Fachhochschul-Bachelor-studiengängen (MTD-Gesetz – BGBl I 2005/70 u. FH-MTD-AV – BGBl II 2006/2) 2005: Änderungen der Berufsbezeichnungen (BGBl I 2005/70)

Einführung einer MTD-Berufsliste Fortbildungsverpflichtung Jüngere Geschichte Gesetzliche Regelungen sind zu den folgenden wichtigen Bereichen ausständig bzw. benötigen regelmäßig einer Aktualisierung und werden in den Regierungsabkommen seit 1996 dementsprechend thematisiert: Einführung einer MTD-Berufsliste Fortbildungsverpflichtung Berufsbilder Registrierung Siehe erläuternde Bemerkungen zu den Regierungsvorlagen seit 1996.

Mitgliedschaft und politische Stärke von MTD-Austria: Der Dachverband heute Mitgliedschaft und politische Stärke von MTD-Austria: Berufsverbände Berufsangehörige

Der Dachverband heute: das Team Präsidentin MTD-Austria: Mag. Gabriele Jaksch Diplomiert an der Akademie für den Physiotherapeutischen Dienst, AKH Wien Magistra des Pädagogik und Sonder-Heilpädagogik Studiums an der Universität Wien Finanzreferentin MTD-Austria: Petra Toifl Diplomiert an der Akademie für den Radiologisch-Technischen Dienst, AKH Wien Akademische Managerin für Gesundheits- und Krankenhauswesen Geschäftsführer MTD-Austria: Mag. Jost-Alexander Binder Studium an der WU Wien

Der Dachverband heute: die Position MTD-Austria agiert als gemeinsame, überbetriebliche Interessens-vertretung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs (MTD): …arbeitet für eine gemeinsame berufspolitische Entwicklung …fungiert intern und extern als zentraler Ansprechpartner für MTD-Belange …agiert intern als spartenübergreifende Drehscheibe (Information, Austausch, Diskussion) …sorgt für eine berufsübergreifende Öffentlichkeitsarbeit …begreift sich als Servicestelle  für die einzelnen Berufsverbände

Der Dachverband heute: der Auftrag MTD-Austria nimmt wesentliche Aufgaben in den folgenden Bereichen wahr: Ausbildung (Qualifikationsvoraussetzung, Dauer, Inhalt und Umfang sowie akademischer Abschluss) Berufsbefugnis, Berufsausübung (Art, Anbindung, etc.) und Eigenverantwortlichkeit Integration im relevanten System (Wiedererkennbarkeit der Leistung und Berufsgruppe, Abbildung in den relevanten Gremien des Gesundheitswesens). Entwicklung und Sicherung der Berufe und Berufsfelder Verankerung gesetzlicher Rahmenbedingungen Qualitätssicherung

Der Dachverband heute: Projekt- und Arbeitsgruppen MTD – Projekte Projekte mit MTD – Beteiligung Projekte mit BV – Beteiligung MTD Stabsbereiche Bildungsgruppe Berufsliste ANetPAS Nat. Gesundheitsziele PR - Medienarbeit CIRS (an BV) ASVG E-Health (an BV) GBK Register GmbH Ländergruppen MAB Leitlinien Demenz ÖGCC Leitlinien Parkinson OÖ, STM, NÖ, W ÖGNR DMP Gesetzesmonitoring BGL, SBG Richtlinien AEM ÖNI Restliche Bld. ELGA-Beirat (mit BV) COPD MTD-Novelle

MTD Austria CPD-Richtlinie Fortbildung: Die MTD-ARGE Bildung und Forschung MTD Austria CPD-Richtlinie

Fortbildung: Die MTD-ARGE Bildung und Forschung MTD-CPD-Richtlinie (seit 01.01.2012) Allgemeine Fortbildungsverpflichtung lt. MTD-G 1992 i.d.g.F., §11 (2): „Sie haben sich über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse des jeweiligen gehobenen medizinisch-technischen Dienstes sowie der medizinischen Wissenschaft, soweit diese für den jeweiligen gehobenen medizinisch-technischen Dienst relevant ist, regelmäßig fortzubilden.“ => Erneuerung, Vertiefung und Erweiterung des bereits erworbenen Wissens: lebensbegleitendes Lernen Die MTD-CPD-Richtlinie… …strukturiert diesen Fortbildungsbedarf… …im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben und… …in Anlehnung an nationale und internationale Benchmarks. …bietet eine übersichtliche Darstellung der Fortbildungsvarianten und deren Bewertung. …bietet seitens des Berufsverbands standardisierte, faire und nachvollziehbare Qualifikationsprozesse und die entsprechende Bestätigung in Form des CPD- Zertifikats.

Fortbildung: Die MTD-ARGE Bildung und Forschung Das CPD-Zertifikat

Patientensicherheit, Transparenz und Versorgungsqualität Berufspolitik als überbetriebliche Interessensvertretung Das II. MTD-Forum Thema: Patientensicherheit, Transparenz und Versorgungsqualität zwischen Wunschtraum und Realität 25. November 2011 (Urania)

Details zu den Umfrageergebnissen finden Sie auf der MTD-Homepage Berufspolitik als überbetriebliche Interessensvertretung Gallup-Umfrage (Juni 2011) 93% der ÖsterreicherInnen vertrauen darauf, dass die Ärzte Österreichs sie wieder „gesund machen“ => therapieren => MTDienste => MTD-G Kernaussagen der Österreichischen Gesellschaft zu: PatientInnensicherheit: verlässliche Erkennbarkeit von berechtigten Therapeuten bzw. gesetzlicher Schutz vor unbefugten Anbietern => Schweigepflicht, strenge Zulassungsbestimmungen Versorgungsqualität: Bedarf an räumlicher Nähe, sich Zeit nehmen, kurze Wartezeiten, Kassenleistungen Registrierungsbedarf überfällig: 75% wollen zwischen qualifiziertem und gesetzlich nicht berechtigten Anbietern unterscheiden können => Berufsliste! 58% würden diese Liste nutzen Die Liste eignet sich als Gütesiegel, das Angebotsqualität und Vertrauen der Österreicher positiv beeinflusst Details zu den Umfrageergebnissen finden Sie auf der MTD-Homepage http://www.mtd-austria.at/presse/pressemitteilungen

MTD-Austria Registrierung Berufspolitik als überbetriebliche Interessensvertretung MTD-Austria Registrierung demnächst online möglich !!

Danke!