CE-Kennzeichnung Allgemeines CE-Kennzeichnung

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CE-Kennzeichnung Allgemeines CE-Kennzeichnung Außenwirtschaft Vorarlberg Freitag, 3. Nov. 2009 Ing. Johann Zoder CE-Kennzeichnung CE-Allgemein

Vorstellung Ing. Johann ZODER Tel.: 0699/19868388 E-Mail: johann.zoder@chello.at Ehem. Geschäftsführer des FV der Maschinen- und Stahlbau-Industrie Österreichs http://www.brains-logx.at/ http://www.fmmi.at/de/rahmenbedingungen/ce-kennzeichnung CE-Allgemein

Was wollen wir besprechen? Gliederung und Themen Allgemeine Informationen zur CE-Kennzeichnung Neue Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG (alt 98/37/EG) Diskussion Maschinen-Richtlinie CE-Allgemein

Ziel der Bemühungen der EU Beseitigung der Handelshemmnisse Reduktion der notwendigen Prüfungen und damit der Prüfkosten Gegenseitige Anerkennung der Prüfungen Beseitigung nationaler Warenkenn-zeichnungen (siehe KOM(89) endg. – SYN 208 – 89/C267/03) CE-Allgemein

CE-Kennzeichnung 1 Hat nur Bedeutung für Erzeugnisse im harmonisierten Bereich Das ist der rechtlich geregelte Bereich in dem EG-Richtlinien die CE-Kennzeichnung vorschreiben Erzeugnisse, die unter eine oder mehrere dieser RL fallen, müssen gekennzeichnet werden (die anderen unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht) CE-Allgemein

CE-Kennzeichnung 2 CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung: Zeigt die Einhaltung der Bestimmungen aller anzuwendenden EG-Richtlinien an Ist ein Verwaltungszeichen (Reisepass) Ist kein Normkonformitäts-, Güte-, Qualitäts- oder Herkunftszeichen Ist untauglich für den Wettbewerb Ist nur beim erstmaligen Inverkehrbringen anzuwenden CE-Allgemein

Erstmaliges Inverkehrbringen Entgeltlich oder unentgeltlich Neue und erneuerte Produkte aus der Gemeinschaft Neue, erneuerte und gebrauchte Produkte aus Drittstaaten Hersteller, Bevollmächtigter, jeder Dritte bei manchen Richtlinien Eigenimporte, Eigenanfertigung CE-Allgemein

Erneuerte oder gebrauchte Produkte Kennzeichnungsrichtlinien gelten nicht für gebrauchte Produkte, die bereits in der Gemeinschaft in Verkehr waren Wesentlich geänderte Produkte gelten als neue Produkte (Sicherheitskonzept) Der Austausch von Verschleiß- oder Ersatzteilen gilt nicht als wesentliche Änderung erneuert CE-Allgemein

Nicht Inverkehrbringen Nicht Inverkehr gebracht wird ein Produkt, wenn es am Lager des Herstellers/Händlers liegt zur Konformitätserzielung in die Gemeinschaft gebracht wird für die Wiederausfuhr in die Gemeinschaft gebracht wird für den Export in der Gemeinschaft erzeugt wird auf Messen/Ausstellungen/Vorführungen präsentiert wird (aber Schild) CE-Allgemein

CE-Kennzeichnung 3 Die CE-Kennzeichnung wird nicht vergeben, sondern ist immer vom Hersteller anzubringen, auch wenn ein NB eingeschaltet werden muss Notifizierte Stelle (notified body) sind Prüfstellen, die von einem Mitgliedsstaat benannt werden Unter den benannten Prüfstellen kann der Hersteller frei wählen Drittländer können keine NB benennen CE-Allgemein

EG-Dokumente EG-Dokumente EG-Verordnungen (gelten für die Mitgliedstaaten direkt) EG-Richtlinien (müssen in nationales Recht übernommen werden) EG-Beschlüsse (gelten nicht für die Mitglieder sondern für die Gremien in Brüssel) CE-Allgemein

New-Approach, Global-Approach Richtlinien geben Ziele vor Details in harmonisierten Normen Global Approach Gegenseitige Anerkennung der Prüfungen Notified Bodies Modul-Konzept CE-Allgemein

CE-Richtlinien Liste 1 87/494/EWG einfache Druckbehälter 1992-07-01 (1990-07-01) 88/378/EWG Spielzeug 1990-01-01 - 89/106/EWG Bauprodukte 1991-06-27 2004/108/EG Elektromag. Verträglichkeit ab 20. Juli 2009 früher 89/336/EWG 98/37/EG Maschinen (2006/42/EG ab 29. Dez. 2009) 1995-01-01 (1993-01-01) 89/686/EWG pers. Schutzausrüstung 1995-07-01 CE-Allgemein

CE-Richtlinien Liste 2 90/384/EWG nichtselbsttätige Waagen 2003-01-01 (1993-01-01) 90/385/EWG aktive implantierbare med. Geräte 1995-01-01 (1993-01-01) 90/396/EWG Gasverbrauchseinrichtungen 1996-01-01 (1992-01-01) 92/42/EWG Wirkungsgrade Warmwasserheizkessel 1998-01-01 (1994-01-01) 2006/95/EG (73/23/EWG) el.Betriebsmittel (NiederspannungsRL) 1997-01-01 (1995-01-01) 93/42/EWG Medizinprodukte 1998/2004-07-01 (1995-01-01) CE-Allgemein

CE-Richtlinien Liste 3 93/15/EWG Explosivstoffe für zivile Zwecke 2003-01-01 (1995-01-01) 94/9/EG Geräte für expolsionsgefährdete Bereiche 2003-07-01 (1996-03-01) 94/25/EG Sportboote 1998-06-16 (1996-06-16) 95/16/EG Aufzüge 1999-07-01 (1997-07-01) CE-Allgemein

CE-Richtlinien Liste 4 98/23/EG Druckgeräte 2002-05-29 (1999-11-29) 2002-05-29 (1999-11-29) 1999/5/EG Funkanlagen/Telekommuni-kationsendeinrichtungen 2000-04-08 (1999-04-07) 1998/97/EG In vitro Diagnostika 2005-06-07 (2000-06-07) 2000/9/EG Seilbahnen für Personentransport 2002-05-03 (2000-05-03) 2004/22/EG Messgeräte 2006 10 30 (2004 04 30) CE-Allgemein

ohne CE-Kennzeichnung RL nach NA und GA ohne CE ohne CE-Kennzeichnung 94/62/EG Verpackung und Verpackungsabfall 96/48/EG Trans Europa Hochgeschwindigkeitszüge 96/98/EG Marine Ausrüstung 2001/16/EG Trans Europa konventionelles Eisenbahnsystem CE-Allgemein

Richtlinien - Global Approach 96/57/EG Energieeffizienz von el. Haushaltskühl- und –gefriergeräten 1999-09-03 (1996-09-03) 1999/36/EG Ortsbewegliche Druckgeräte keine CE-Kennzeichnung sondern p  2000/14/EG Geräuschemission von im Freien verwendeten Geräten und Maschinen 2002 01 03 (2001 07 03) 2000/55/EG Energieeffizienz von Vorschaltgeräten für Leuchtstofflampen 2002 05 20 (2000 11 20) CE-Allgemein

Was ist zu tun? was ist zu tun? Konformitätsbewertungsverfahren (checkliste, harmonisierte Normen, Notified Body) Unterlagen erstellen und im Betrieb aufbewahren (teilweise müssen diese in der Gemeinschaft sein) Konformitätserklärung ausstellen CE-Kennzeichnung anbringen CE-Allgemein

Normen harmonisierte Normen Internationale Normen (ISO) Europäische Normen (CEN, CENELEC, ETSI) Nationale Normen (DIN, BSI u.a.) Harmonisierte Normen Normen sind immer freiwillig anzuwenden (nie zwingend) CE-Allgemein

Wenn Kennzeichnungspflicht nicht beachtet wird Schutzklauselverfahren der EU Aus den Übernahmegesetzen in Ö * z.B. Gewerbeordnung § 71 oder Elektrotechnik-Gesetz * Gewerbeordnung § 360 bis § 366 bis 50.000 öS (Elektro bis 350.000 öS) * Marktaufsicht (Bezirkshauptmann- schaft, Magistrate) (Elektro BMfWA) CE-Allgemein

Rechtsmittel Produkthaftung: Haftung des Herstellers für die Gefährlichkeit seines Erzeugnisses; verschuldensunabhängig; Geltendmachung innerhalb von 3 Jahre ab Kenntnis; absolute Verjährung nach 10 Jahren nach dem Inverkehrbringen; nicht für Schäden an der Sache. Schadenersatz: schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht; Voraussetzung: Kausalität, Rechtswidrigkeit, Rechtswidrigkeitszusammenhang, Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit); Umfang des Ersatzes je nach Verschulden (bis zur vollen Genugtuung); Geltendmachung innerhalb von 3 Jahre ab Kenntnis, max. Verjährungsfrist 30 Jahre (nach 10 Jahren tritt Beweislastumkehr ein und der Übernehmer wird beweispflichtig); gilt auch für Schaden am Produkt selbst. CE-Allgemein

Rechtsmittel Gewährleistung: verschuldensunabhängig, Mangel muss zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sein (primär: Verbesserung oder Austausch, sekundär: Preisminderung oder Wandlung), 2 Jahre zwingend, wenn ein Vertrag mit einem Konsumenten im Sinne des KSchG (bewegliche Sachen; innerhalb der ersten 6 Monate Beweislastumkehr, abdingbar), 3 Jahre (unbewegliche Sachen). Garantie: privatrechtlicher Vertrag. CE-Allgemein

Haftungsfragen Einzelunternehmen, Personengesellschaft (GesbR, OHG, OEG, offene Erwerbsges.), KG, KEG (Kommanditist haftet beschränkt, Komplementär haftet voll): unterschreibt hier ein Bevollmächtigter der Firma, so haftet trotzdem der Gesellschafter, nur im Innverhältnis kann Regress geführt werden. GesmbH, AG (haftet die Gesellschaft mit dem Stamm- Grundkapital) - Organe nur wenn sie sich schuldhaft verhalten, grundsätzlich gibt es keine Organhaftung, sondern nur eine Haftung der Organisation. CE-Allgemein

Zusammenfassung Die CE-Kennzeichnung: Zeigt Konformität mit den Anforderungen der Richtlinien an Ist ein Verwaltungszeichen (Reisepass) Immer durch den Hersteller, Bevollmächtigten (Importeur) anzubringen lässt andere freiwillige Kennzeichnungen zu Ist kein Normkonformitäts-, Güte-, Qualitäts- oder Herkunftszeichen Ist nur beim erstmaligen Inverkehrbringen anzuwenden CE-Allgemein

CE-Kennzeichnung Zeichen Konstruktion der Kennzeichnung Die Proportionen sind einzuhalten Mindestgröße 5 mm CE-Allgemein

Hilfreiche Informationen Guide to the Implementation of Directives Based on New Approach and Global Approach (Blue Guide) EOTC, European Organisation for Conformity Assessment EA, The European co-operation for Accreditation Internet-Adressen CE-Allgemein