A-CERT CERTIFICATION SERVICE

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 Präsentation transkript:

A-CERT CERTIFICATION SERVICE e-billing, digitale Signatur, ein Statusbericht Hans G. Zeger, A-CERT ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz A-1160 Wien, Redtenbachergasse 20 Tel.: 0676 / 9107032 Fax.: 01 / 4803209 Mail A-CERT: info@a-cert.at Mail persönlich: hans.zeger@a-cert.at Zertifizierung: http://www.a-cert.at e-commerce: http://www.e-rating.at WWW-Verein: http://www.argedaten.at alle rechtlich relevanten Dokumente zu eBilling: http://www.a-cert.at/static/a-cert-advanced-praesentation-komplett.pdf A-CERT CERTIFICATION SERVICE

ARGE DATEN als Zertifizierungsdienstleister Zertifizierungsdienste seit 1997 Zertifizierungsanbieter gem. SigG 2000 - A-CERT ADVANCED fortgeschrittene Signatur gem. § 2 Z 3 SigG - A-CERT GLOBALTRUST technische Zertifikate (Serverzertifikate gem. X509v3) - A-CERT COMPANY Public Key Infrastructure (PKI) für Unternehmen - A-CERT TIMESTAMP Zeitstempeldienst für revisionssichere Archivierung - A-CERT GOVERNMENT Amtssignaturzertifikate für die öffentliche Verwaltung gem. § 19 e-Government-Gesetz - GLOBALTRUST QUALIFIED (in Planung) qualifizierte Signatur gem. § 2 Z 3a SigG Weitere A-CERT-Dienste A-CERT PGP Zertifizierung von PGP-Schlüsseln (PGP = PrettyGoodPrivacy) Darüber hinaus bietet A-CERT Consulting für den Aufbau unternehmensinterner PKI's und die Integration von Signaturlösungen an. A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Referenzen A-CERT Zertifizierungsprodukte einige Unternehmen, die A-CERT Zertifizierungsprodukte nutzen - Wienerberger - Magna Steyr - Staatsdruckerei - ERP-Fonds (Austria Wirtschaftsservice) - EUnet - World Wildlife Fund - WIFI Steiermark - UPC Telekabel / Inode - TNT - WWF - Bazar - Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten - Actebis A-CERT CERTIFICATION SERVICE

A-CERT CERTIFICATION SERVICE Digitale Signaturen und Zertifikate sind Instrumente zur Herstellung von Vertrauen zwischen "unbekannten" Teilnehmern im Online-Rechtsverkehr - A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Grundlagen Signaturgesetz (SigG) - jeder kann Signaturverfahren nach eigenem Ermessen einsetzen - jedes Signatur-Verfahren ist rechtlich gültig - "qualifizierte" Signaturdienste für Dritte sind registrierungs- bzw aufsichtspflichtig - Verschiedene Signaturformen - gewöhnliche (technische) Signatur - "fortgeschrittene" Signatur § 2 Z 3 SigG - Amtssignatur, Verwaltungssignatur - "qualifizierte" Signatur § 2 Z 3a SigG - Umfang der Gültigkeit richtet sich nach gesetzlichen Bestimmungen oder privatrechtlicher Vereinbarung - "qualifizierte" Signaturen müssen von Behörden als eigenhändig anerkannt werden Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (NR: GP XX RV 1999 AB 2065 S. 180. BR: AB 6065 S. 657.) StF: BGBl. I Nr. 190/1999 (Gültigkeit der Stammfassung seit 1.1.2000) A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Grundlagen Signaturgesetz (SigG) Fortgeschrittene Signatur und Zertifikat (§ 2 Z 3 SigG) Signatur ... - ... ist ausschliesslich dem Signator zugeordnet (lit. a) - ... erlaubt die Identifizierung des Signators (lit. b) - ... steht unter alleiniger Kontrolle des Signators (lit. c) - ... erlaubt nachträgliche Veränderung der Daten zu erkennen (lit. d) Was tut A-CERT als Zertifizierungsstelle? - identifiziert den Signator (lit.b) - stellt Techniken zur Signatur bereit (lit. a,d) - unterstützt und berät Signator (lit.c) - A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Wie die Signatur auf einem Dokument aufgebracht? Grundlagen Signatur Wie die Signatur auf einem Dokument aufgebracht? Rechnung 1 1. Dokument (Rechnung) Hash 2 2. Erzeugen eines Hash des Dokuments (Rechnung) Verschlüss. Hash Priv. Schlüssel 3 3. Verschlüsseln des Hash mit privatem Schlüssel des Absenders 4 Signator- Zertifikat 4. Signatorzertifikat + öffentlichen Schlüssel beifügen 5 5. signiertes Dokument (Rechnung) versenden - A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Wie wird die Signatur geprüft? Grundlagen Signatur Wie wird die Signatur geprüft? Rechnung Verschlüss. Hash Signator- Zertifikat Hash 1 1. Empfänger berechnet aus der Rechnung Hash Öffent. Schlüssel Entschlüss. Hash 2 2. Empfänger entschlüsselt den verschlüsselten Hash mit dem öffentlichen Schlüssel des Absenders 3 = 3. Empfänger vergleicht die beiden Hashwerte 4 4. Empfänger prüft Online die Gültigkeit des Zertifikats - A-CERT CERTIFICATION SERVICE

kleine (Kultur-)Geschichte zu eBilling - 2001: EU-RL 2001/115/EG (Mehrwertsteuerrichtlinie) - 2003: Verordnung 583/2003 des BMF zur elektronischen Rechnungslegung - 2004: Registrierung des fortgeschrittenen Zertifizierungsdienstes A-CERT ADVANCED bei RTR/TKK - 2005-10: mehrere - im Kern gleichbleibende - Richtlinien des BMF zur Verordnung - 2010: EU will weitere Authentisierungsverfahren zur elektronischen Rechnungslegung ermöglichen - 20??: Ende der unsignierten Fax-Rechnung alle Dokumente Online unter: http://www.a-cert.at/static/a-cert-advanced-praesentation-komplett.pdf - A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Inhalt der BMF-Richtlinie (Auszug) eBilling Inhalt der BMF-Richtlinie (Auszug) - Zustimmung des Empfängers erforderlich (reicht aber auch stillschweigende Billigung oder Praxis) - es muss "fortgeschrittene" Signatur verwendet werden (Ausnahmen bei EDI und Rechnungsübermittlung an Bund) - Signatur + Verfahren müssen leicht nachprüfbar sein, es dürfen aber externe Prüfstellen verwendet werden (etwa https://pruefung.signatur.rtr.at/) - Ausdruck als vorläufiger Nachweis einer Rechnung zulässig - Signatur mus auf eine natürliche Person ausgestellt sein - Signatur durch Dritte (Dienstleister) ist zulässig - mehrere Rechnungen können mit einer Signatur unterschrieben werden derzeitige Version BMF-010219/0288-VI/4/2010 Stand 18.11.2010 - A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Warum elektronische Rechnung? eBilling Warum elektronische Rechnung? Nutzen des Ausstellers - Integration des Rechnungsversands in Rechnungslegung/Buchhaltung - vereinfachtes Handling (Drucken, Kuvertieren, ...) - raschere Zustellung  frühere Bezahlung?? - geringere Zustell- und Materialkosten (Porto, Papier) Nutzen des Empfängers - Integration der Rechnungübernahme in Rechnungslegung/Buchhaltung (kein OCR, Scannen, ...) - Automatisierung der Rechnungsprüfung - vereinfachte Archivierung, bessere Terminkontrolle, - A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Grenzen der elektronischen Rechnung eBilling Grenzen der elektronischen Rechnung - Konsumenten: erwarten Papierrechnung, sind mit elektronischer Archivierung überfordert - kleine Unternehmen, ohne integriertes Buchhaltungs- und Archivierungswesen haben keine Vorteile - kleine Unternehmen, mit geringen Belegszahlen bei denen Papierhandling und Versand "nebenbei" erfolgen - Unternehmen, bei denen Rechnung nur Teil des Gesamtbelegs ist (Parkhäuser, Eintrittskarten, Kinokarten, ...) - Unternehmen, bei denen Rechnung persönlich übergeben wird: klassische Freizeitbetriebe, Restaurants, Taxis, ... - - Unternehmen, bei denen Rechnungen nicht üblich sind: Marktfahrer, "kalte Hand-Regel", ... A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Fragen aus der täglichen Praxis eBilling Fragen aus der täglichen Praxis - Wer darf signieren? - Wer sollte signieren? - Ist Dienstleistersignierung zulässig? - Muss der Dritte spezifische Anforderungen erfüllen? - Darf automatisch signiert werden? Jeder Mitarbeiter, der im Unternehmen beauftragt wurde Jemand im Unternehmen der tatsächlich den technischen Prozess beaufsichtigt Jeder Rechnungsleger kann sich eines Dritten für die Signatur der Rechnung bedienen Nein, er muss nur fortgeschrittene Signaturverfahren verwenden - Ja, die Willenserfordernis wie bei der "qualifizierten" Signatur ist nicht gegeben A-CERT CERTIFICATION SERVICE

.pdf ist bei Rechnungslegung derzeit beliebtestes Format A-CERT ADVANCED Einsatzmöglichkeiten fortgeschrittene Signatur - elektronische Rechnungslegung, inkl. Gutschriften, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, .... - Signatur von Bescheiden, behördlichen Mitteilungen - signieren von Mails - Softwaresignatur - Dokumentenmanagement (Vidierung elektronischer Dokumente) - Vergabe von Zeitstempel für Dokumente unabhängig vom Dateiformat einsetzbar - beliebige Dokumentenformate, wie .xml, .pdf, .txt, .html, .doc, .... - .pdf ist bei Rechnungslegung derzeit beliebtestes Format A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Signaturmarkt im Umbruch Nischen und Märkte, abseits von eBilling ... - Verschlüsselte Mailübertragung durch Mailserver (TLS statt Individualsignierung) - zertifizierte Webseiten, sichere Webkommunikation - longterm Dokumentenmanagement (Online-Tresore) (Vidierung und Archivierung elektronischer Dokumente) - zeitliche Synchronisation von Geschäftsprozessen - Signatur von Programmen - Signatur von Protokollen (z.B. gem. §14 DSG erstellte Protokolle) - Unternehmens-PKIs (z.B. Stromhandel, Lebensmittelhandel) - "Web der Dinge", Ausstattung "smarter" Geräte mit Zertifikaten zur sicheren Identifikation (z.B. SmartMeter, SmartPhones, ...) ... und wenn das alles funktioniert ... - Online-Identifikation von Maschinen und Menschen ("Single Sign On") ... danach kann man weiter schauen ... - A-CERT CERTIFICATION SERVICE

A-CERT fortgeschrittene Signatur A-CERT ADVANCED Lösungen Fortgeschrittene Signatur gem. SigG in drei Varianten - Version I: Crypto-Datei Die Signatur erfolgt mittels einer verschlüsselten Datei. Typischer Anwendungsfall: gesicherte IT-Umgebung, Serverlösung, Massensignatur - Version II: eToken Die Signatur erfolgt mittels Smart-Chip auf USB-Token. Typischer Anwendungsfall: mobile Anwendungen - Version III: Smartcard Die Signatur erfolgt mittels Smartcard. Typischer Anwendungsfall: Workstations, Einzelsignatur Signaturtechnisch sind alle Varianten gleichwertig, in den Zertifikaten ist vermerkt, welches Produkt verwendet wurde - A-CERT CERTIFICATION SERVICE

A-CERT CERTIFICATION SERVICE A-CERT Entwicklungen A-CERT Projekte GLOBALTRUST QUALIFIED "Qualifizierte" digitale Signatur gemäß SigG derzeit Vorbereitung der österreichischen Registrierung spezifische Anwendungsbereiche, wie elektronische Ausschreibungen A-CERT COMPANY Unterstützung von Unternehmen im Aufbau eigener Public Key Infrastrucutures, insbesondere beim Einsatz in "smarten" Geräten Schwerpunkt sind Langzeitzertifikate bis 2036 - A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Kontaktinformationen Vortragender: Hans G. Zeger, A-CERT A-1010 Wien, Vorlaufstraße 5 Tel.: 01 / 53 20 944 Fax.: 01 / 53 20 974 Mail A-CERT: info@a-cert.at Mail persönlich: hans.zeger@a-cert.at Zertifizierung: http://www.a-cert.at WWW-Verein: http://www.argedaten.at alle rechtlich relevanten Dokumente zu eBilling: http://www.a-cert.at/static/a-cert-advanced-praesentation-komplett.pdf - A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit - A-CERT CERTIFICATION SERVICE

A-CERT CERTIFICATION SERVICE Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (NR: GP XX RV 1999 AB 2065 S. 180. BR: AB 6065 S. 657.) StF: BGBl. I Nr. 190/1999 (Gültigkeit der Stammfassung seit 1.1.2000) A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Ist damit die Idee der digitalen Signatur gescheitert? digitale Signatur vs. Unterschrift Besonderheit des Signaturmarktes - Abweichend von anderen IT-Lösungen (Buchhaltung, Archivierung, Kommunikationstechnik, ...) ist dieser Markt stark gesetzlich reguliert Einige Lösungen jedoch wenig erfolgreich - Akzeptanzgründe (Bürgerkarte) - unklare gesetzliche Vorgaben, siehe GTelG - wirtschaftliche Interessen und bestehende alternative Lösungen, siehe Online-Banking - mangelnde Investitionssicherheit, kurze Laufzeiten Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (NR: GP XX RV 1999 AB 2065 S. 180. BR: AB 6065 S. 657.) StF: BGBl. I Nr. 190/1999 (Gültigkeit der Stammfassung seit 1.1.2000) Ist damit die Idee der digitalen Signatur gescheitert? A-CERT CERTIFICATION SERVICE

digitale Signatur vs. Unterschrift NEIN - aber man sollte die Unterschiede zur "natürlichen" Unterschrift kennen Fehlende unmittelbare Einsichtigkeit - einer konventionellen Unterschriftenleistung kann man zuschauen, einer digitalen darf man nicht zuschauen Wiederholbarkeit - konventionelle Unterschriften sind nicht wiederholbar, Identität gilt als Beweis für eine Fälschung, bei der DigSig ist Wiederholbarkeit zentrales Qualitätsmerkmal Beschränkte Gültigkeit - konventionelle Unterschrift ist unbeschränkt gültig und kostenfrei, bei der DigSig ist die Gültigkeit unbestimmt Möglichkeit der exakten Zeitinformation - konventionelle Unterschriften enthalten keine sicheren Zeitinformationen, DigSig können diese enthalten Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (NR: GP XX RV 1999 AB 2065 S. 180. BR: AB 6065 S. 657.) StF: BGBl. I Nr. 190/1999 (Gültigkeit der Stammfassung seit 1.1.2000) A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Signaturmarkt und Alternativen ... und man sollte die Alternativen zur digitalen Signatur kennen - Applikationsplattformen, wie Portalverbund, eBilling-Plattformen, Zustell- und Validierungsservices - propriäteres IT-Sicherheits-Management, wie derzeit bei den meisten DocumentManagementSystemen - Token-Lösungen, wie Handy-PIN/TAN, SecurityCard, ... - bestehende Anmeldeverfahren (Login/PSW) werden erhalten bleiben, insbesondere beim privaten Enduser, der vielleicht 3-5 Kennungen zu verwalten hat - A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Signaturmarkt im Umbruch Digitale Signatur sollte dort verwendet und gefördert werden, wo sie schon funktioniert Warum wird sich digitale Signatur durchsetzen? - Paradigmenwechsel: digitales Dokumentensiegel statt Unterschriftsersatz (Entemotionalisierung der Debatte) - klare Definition von Anwendungen und Zielgruppen (digitale Signatur ist kein Allheilmittel) - Bescheidenheit beim Sicherheitsbeitrag (digitale Signatur ist nicht die endgültige Sicherheitslösung) - realistische technische Standards (Integration in bestehende IT-Prozesse) - offene Lösungen und Einbindung von Partnern (digitale Signatur hat noch immer zu viele Sonderlösungen, ausschließende Angebote führen nicht zur Wahl des besten, sondern die Interessenten lassen es bleiben) Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (NR: GP XX RV 1999 AB 2065 S. 180. BR: AB 6065 S. 657.) StF: BGBl. I Nr. 190/1999 (Gültigkeit der Stammfassung seit 1.1.2000) A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Signaturanwendung Mailserver SPAM-Problem - Ausmaß - Quelle: Symantec A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Signaturanwendung Mailserver SPAM-Problem - Aufwand der Benutzer Spam-Entwicklung Jahr Anteil Spam m 100 erwünschte Mails zu lesen müssen am Mailverkehr xxx Mails angesehen werden [in%] 1999 1,00% 100 Mails erwünscht = 101 Eingangsmails 2000 3,00% 100 Mails erwünscht = 103 Eingangsmails 2001 7,00% 100 Mails erwünscht = 107 Eingangsmails 2002 28,00% 100 Mails erwünscht = 138 Eingangsmails 2003 51,00% 100 Mails erwünscht = 204 Eingangsmails 2004 73,20% 100 Mails erwünscht = 373 Eingangsmails 2005 81,30% 100 Mails erwünscht = 534 Eingangsmails 2006 86,20% 100 Mails erwünscht = 724 Eingangsmails 2007 84,60% 100 Mails erwünscht = 649 Eingangsmails 2008 81,20% 100 Mails erwünscht = 531 Eingangsmails 2009 93,28% 100 Mails erwünscht = 1488 Eingangsmails derzeit schwanken die Angaben zwischen min 80,00% 100 Mails erwünscht = 500 Eingangsmails max 97,00% 100 Mails erwünscht = 3333 Eingangsmails A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Signaturanwendung Mailserver TLS-Mailserver als Spam-Antwort? TLS = Transport Layer Security (TLS) : Standardisierung des sicheren Datenverkehrs auf Transportebene, Nachfolger von SSL (Secure Socket Layer) Ausgewertet wurde der Mailverkehr des eines Monats (Mailserver aus 910 at-domains) - A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Signaturanwendung Mailserver ... und was machen die Vorbilder? eGovernment-Sektor (*.gv.at-Mail-Server) - A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Signaturanwendung Mailserver Vorbilder II: Internet-Service Provider - A-CERT CERTIFICATION SERVICE

Signaturanwendung Web/eCommerceserver Sichere Übertragung vertraulicher Daten Seit 2002 schreibt EG-Richtlinie Telekommunikation sichere und identifizierte Datenübertragung vor Ausgewertet wurden Formulare von etwa 600 österreichischen Organisationen - A-CERT CERTIFICATION SERVICE