Arbeitsgruppe 2 unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer

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 Präsentation transkript:

Arbeitsgruppe 2 unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer Dr.in Elisabeth Sperlich, WKÖ Mag.a Ulrike Salinger, GAW

Rechtliche Unterschiede zwischen Teil III und Teil IIIa GlBG

Unterschiede im GlBG Teil III Teil IIIa Geltungsbereich Rechtfertigung Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen Sozialschutz soziale Vergünstigungen Bildung Rechtfertigung nur bei mittelbarer Diskriminierung Teil IIIa Geltungsbereich Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen außer Anwendungsbereich 1. Teil Privat- und Familienleben Inhalt von Medien und Werbung öffentliche oder private Bildung Rechtfertigung bei mittelbarer Diskriminierung bei unmittelbarer Diskriminierung Belästigung wenn die Zurückweisung oder Duldung einer (sexuellen) Belästigung durch die belästigte Person zur Grundlage einer diese Person berührenden Entscheidung gemacht wird AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer, 1. März 2010

sonstige Unterschiede Teil III EGVG Art. 3 Abs. 1 Z 3 Wer Personen allein auf Grund ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft (…) ungerechtfertigt benachteiligt oder sie hindert, Orte zu betreten oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt sind, ist mit einer Geldstrafe bis zu 1.090 Euro zu bestrafen. Teil IIIa kein Verwaltungsstraftatbestand AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer, 1. März 2010

Rechtfertigung im Teil IIIa unmittelbare und mittelbare Diskriminierung rechtmäßiges Ziel Schutz von Opfern sexueller Gewalt Schutz der Privatsphäre, des sittlichen Empfindens Förderung der Gleichstellung oder der Interessen von Männern/Frauen Vereinsfreiheit, Organisation sportlicher Tätigkeiten Mittel angemessen und erforderlich => Verhältnismäßigkeit Frauenwohnprojekt in Wien 4 Frauenarbeitsplätze in der öffentlichen Bücherei AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer, 1. März 2010

Kategorien von geschlechtsspezifischer Ungleichbehandlung Gründe dafür und mögliche Rechtfertigungen

Kategorien unterschiedliche Preise für Frauen und Männer bei Dienstleistungen Geschlechtertrennung bei Dienstleistungen, die Frauen und Männer in Anspruch nehmen Bereitstellung von Dienstleistungen nur für ein Geschlecht AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer, 1. März 2010

Unterschiedliche Preise bei Dienstleistungen um das unterrepräsentierte Geschlecht vermehrt zur Inanspruchnahme der Dienstleistung zu motivieren zur Förderung einer größeren Teilnahme von Personen eines Geschlechts Ziel: anlocken von Personen des andern Geschlechts unterschiedliche Preise stellvertretend dafür, dass typischer Weise zB mehr Zeit bei Frauen aufgewendet wird oder Frauen eher bereit sind, mehr zu zahlen AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer, 1. März 2010

Geschlechtertrennung aus Gründen des sittlichen Empfindens, dem Schutz der Privatsphäre um sich ungestört zu fühlen und vor sexueller Belästigung geschützt zu sein AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer, 1. März 2010

Dienstleistung nur für ein Geschlecht aus Gründen des sittlichen Empfindens, dem Schutz der Privatsphäre um sich ungestört zu fühlen und sexuelle Belästigungen zu verhindern aufgrund der Tatsache, dass sich durch die traditionelle Bereitstellung eines speziellen Service für Frauen bzw. für Männer unterschiedliche berufliche Fertigkeiten herausgebildet haben AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer, 1. März 2010

Dienstleistung nur für ein Geschlecht aus Gründen der Sicherheit um Stereotypen und Klischeevorstellungen über Geschlechterrollen entgegenzuwirken aus gesellschaftlichen Gründen um speziell lesbische Frauen oder schwule Männer anzusprechen Leistungen, die speziell für Personen eines Geschlechts angeboten werden und in Verbindung mit Sex stehen AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer, 1. März 2010

Fazit Wann ist der Schutz der Privatsphäre angemessen? Verhältnis zwischen Gleichbehandlung und sittlichem Empfinden? Notwendigkeit der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern, damit die neuen Bestimmungen im GlBG nicht dazu führen, dass bestehende Nachteile von Frauen verschärft werden? AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer, 1. März 2010

Diskussion Aus welchem Grund beschweren sich tendenziell mehr Männer über Ungleichbehandlungen? AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer, 1. März 2010

Fallbeispiele Unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer

Frauenabend in der Sauna Herr X hat eine Jahreskarte für die Sauna in einem Hallenbad Das Hallenbad bietet jeden Mittwoch in der Sauna einen Frauenabend an Herr X fühlt sich diskriminiert, da er mit seiner Jahreskarte die Sauna wöchentlich einen Abend weniger benutzen kann als Frauen AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer, 1. März 2010

Liftkarte beim Schifahren – Frauen- bzw. Männertag In einem Schigebiet wird einmal im Monat an einem bestimmten Tag eine vergünstigte Liftkarte für Frauen angeboten An einem anderen Tag im Monat besteht dasselbe Angebot ausschließlich für Männer AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer, 1. März 2010

Einlasspolitik in eine Bar Ein schwules Paar will gemeinsam mit drei Freundinnen eine unter Schwulen bekannte und beliebte Bar besuchen Eine der Frauen wird nicht eingelassen, da die Bar folgende Einlasspolitik verfolgt: -> Männer werden alleine und in Gruppen immer eingelassen -> Frauen werden nur in Begleitung eines Mannes eingelassen, wobei jeder Mann nur eine Frau „mitnehmen“ darf Die Frau fühlt sich diskriminiert AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer, 1. März 2010

Ausgewogenheit der Geschlechter Herr O möchte gemeinsam mit einem Freund eine Diskothek besuchen Der Türsteher erklärt ihnen, dass sie derzeit nicht hinein können Als Herr O nachfragt, erhält er die Antwort, dass zu viele Männer in der Disko sind und daher nur mehr Frauen eingelassen werden Herr O fühlt sich diskriminiert AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer, 1. März 2010

Mitgliedschaft Golfklub Frau D möchte Mitglied in einem Golfklub werden Frauen können das Restaurant und die Bar des Golfklubs nutzen, aber nicht Mitglied werden Die Mitgliedschaft ist Männern vorbehalten Frau D wurde daher nicht nur vom Golf spielen, sondern auch von den sozialen und wirtschaftlichen Vorteilen, die eine Mitgliedschaft mit sich bringt, ausgeschlossen Frau D fühlt sich diskriminiert AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer, 1. März 2010

Ermäßigtes Ticket für Frauen bei Fußballmatch Herr S kauft sich ein Ticket für ein Fußballmatch im Stadion Dabei fällt ihm auf, dass es für Frauen eine Ermäßigung gibt Herr S muss für sein Ticket um € 13,- mehr bezahlen als eine Frau Herr S fühlt sich diskriminiert AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer, 1. März 2010

Kein Verkauf an Transsexuelle Frau Z, die nach ihrem biologischen Geschlecht ein Mann ist, lebt schon seit vielen Jahren als Frau Sie möchte sich eine neue Bluse kaufen Als Frau Z die Bluse in dem Geschäft probieren möchte, teilt ihr die Verkäuferin mit, dass sie das Geschäft verlassen soll, da sie „mit solchen wie ihr“ nichts zu tun haben will AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für Frauen und Männer, 1. März 2010

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit elisabeth.sperlich@wko.at ulrike.salinger@bka.gv.at