Das Steuerungsinstrument zur Umsetzung einer kommunalen geschlechtergerechten Kinder- und Jugendpolitik Gabriele Stillger Vorsitzende.

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Das Steuerungsinstrument zur Umsetzung einer kommunalen geschlechtergerechten Kinder- und Jugendpolitik Gabriele Stillger Vorsitzende

MÄDCHEN IM MITTELPUNKT Kinder– und Jugendhilfegesetz §9, 3 Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern. Feministische Mädchenarbeit stellt die Mädchen und jungen Frauen in den Mittelpunkt der Arbeit. Sie zielt darauf ab, die Mädchen darin zu unterstützen, ihr Leben selbständig und eigenverantwortlich zu gestalten. Mädchenarbeit bietet Mädchen einen Erfahrungsraum: ihre Meinung ist gefragt, sie erfahren Wertschätzung für ihre persönliche Sicht der Dinge. Sie werden darin gestärkt, sich als Subjekte wahrzunehmen, Rollenbilder und Normen zu hinterfragen. Sie werden motiviert, eigene Wünsche und eigenes Begehren zu entwickeln und ihr Leben aktiv zu gestalten. Mädchenarbeit ist überall da möglich, wo sich Mädchen und junge Frauen aufhalten.

Gender-Mainstreaming bedeutet, die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern bei allen Entscheidungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu berücksichtigen, um so die Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen. Quelle Wikipedia Die Einführung des Gender-Mainstreamings als Prinzip ist ein Erfolg u.a. der feministischen Mädchenarbeit, macht diese aber nicht überflüssig, sondern um so notwendiger. MÄDCHEN IM MITTELPUNKT Mädchenarbeit/ Jungenarbeit Geschlechts- homogen Cross Work koedukativ

GRÜNDUNG Anfang 1996 wurde durch eine Initiative von Pädagoginnen, Frauen aus der Verwaltung und Jugendhilfepolitikerinnen der „Runde Tisch Mädchenarbeit“ gegründet, der Rahmenrichtlinien zur Förderung der Mädchenarbeit der Stadt Bielefeld erarbeitete und bis zur politischen Entscheidung begleitete. Im Juni 1997 verabschiedete der Rat der Stadt Bielefeld die „Bielefelder Rahmenrichtlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe“ mit dem Ziel, Mädchenförderung und -arbeit als Regelangebot der Kinder- und Jugendhilfe so umzusetzen, dass Mädchen überall gleichberechtigt teilhaben können. Die Richtlinien beschreiben die notwendigen personellen, finanziellen und institutionellen Maßnahmen, um das Ziel einer geschlechtsdifferenzierten pädagogischen Arbeit mit zu fördern, von der gleichberechtigt Mädchen profitieren. Am wurde der Fachbeirat für Mädchenarbeit als Strukturgremium zur Begleitung der Umsetzung und Prüfung der Einhaltung der Förderrichtlinien vom Rat der Stadt Bielefeld eingerichtet.

ARBEITSWEISE  Der Mädchenbeirat wählt zu Beginn der ersten Sitzung nach der Neuwahl für die Dauer der Wahl- periode aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder die Vorsitzende und Stellvertreterin. Die Vorsitzende vertritt den Beirat im Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied mit der Befugnis eigener Antragsstellung.  Die Arbeitsweise des Fachbeirates orientiert sich an den Erfordernissen der jeweiligen kinder- und jugendpolitischen Themenstellung und Beratungsthemen des Jugendhilfeausschusses. Empfehlungen erfolgen im Konsens. Unterschiedliche Fachaussagen werden ggf. benannt.  Bei Bedarf kann der Fachbeirat zu bestimmten Fragestellungen Untergruppen bilden, welche die jeweiligen Fachplanungen vorbereiten und den Beirat beraten und anregen können.  Der Fachbeirat berichtet mindestens einmal jährlich im Jugendhilfeausschuss. BESETZUNG/ ARBEITSWEISE BESETZUNG Folgende fachliche Expertise wird durch 19 Fachfrauen vertreten: Antirassistische Mädchenarbeit; Arbeit mit Migrantinnen; Drogen und Sucht; Fortbildung; Inobhutnahme und Schutz; Jugendhilfeplanung; Jugendverbände; Kindertagesstätten; Mädchenberatung; Offene koedukative Arbeit; Offene Mädchenarbeit; Prävention gegen sexualisierte Gewalt; Schule; Sport und Selbstbehauptung; Stationäre Erziehungshilfe; Übergang Schule-Beruf; Wissenschaft und Forschung; Wohlfahrtsverbände

AUFGABEN  Begleitung, Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Bielefelder Rahmenrichtlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in der Kinder und Jugendhilfe  Benennung notwendiger Erweiterungen und Modifizierungen der Rahmenrichtlinien  Anregung und Vermittlung von Kooperationen und Vernetzung einzelner Arbeitsfelder  Beschreibung von Mängeln bei Angeboten der Jugendhilfe für Mädchen und junge Frauen  Mitwirkung beim Aufbau und Weiterentwicklung von mädchenspezifischen Angeboten  Mitwirkung bei und Weiterentwicklung der kommunalen Jugendhilfeplanung  Entwicklung von Qualitätsstandards einer geschlechtsdiffe- renzierten Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe  Beratung und Unterstützung des Jugendhilfeausschusses und der Verwaltung  Anregung und Initiierung von Fortbildungen  Unterrichtung der Öffentlichkeit über die spezifischen Belange der Mädchenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe

9 Berichte zur Situation der Mädchen in der Kinder- und Jugendhilfe unter Beteiligung der Mädchen Diverse Fachtagungen und Expertinnen- veranstaltungen Regelmäßige Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung Verankerung der Rahmenrichtlinien in den Leistungsverträgen Verantwortliche Ansprechpersonen in allen Feldern der Jugendamtsverwaltung Rahmenkonzept zur Sicherung des gleichberechtigen Zugangs für Mädchen zu den Bereichen der KIJU (2002) Einbeziehung der Fachfrauen des Beirats in die Konzeptentwicklung der KIJU Impulse für neue fachliche Herausforderung aufgrund geänderter gesellschaft- licher Bedingungen MEILENSTEINE DER ARBEIT

VON DEN WIDERSTÄNDEN ZUM ERFOLG FÜR DIE MÄDCHEN UND JUNGEN Nach anfänglichen Widerständen und Überlegungen, kann resümiert werden:  Die Verstetigung der Mädchenarbeit ist infrastrukturell angekommen. Keine(r) bestreitet mehr ernsthaft bzw. öffentlich die Notwendigkeit geschlechts- und damit auch immer mädchenspezifischer Ansätze und Ziele in der Kinder- und Jugendhilfe.  Ohne Fachbeirat gäbe es keine gegenderte Kinder- und Jugendhilfe, da mittlerweile auch entsprechende Jungenrichtlinien verabschiedet worden sind.  Der Fachbeirat mit seinen Fachfrauen ist selbstverständlicher Partner der kommunalen Kinder- und JugendpolitikerInnen, der Jugenddezernenten und der Mitarbeitenden des Jugendamtes geworden.  Gerade in Zeiten von Haushaltskonsolidierung und Haushalts- sicherungskonzept hat sich der Fachbeirat auch als Garant für geschlechtergerechte Kürzungen als unentbehrlich erwiesen, da er bei „Rasenmäher-Vorschlägen“ immer die fachliche Brille zückt, um zu beleuchten, welche Auswirkungen solche Verfahren haben.

NACHHALTIGKEIT UND KOMMENDE HERAUSFORDERUNGEN Bei jeder neuen Handlungsnotwendigkeit, sei es bei Maßnahmen gegen Kinderarmut, in der Förderung bildungsbenachteiligter junger Menschen, in der Schulsozialarbeit, bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, bei Konzepten zur Integration und Inklusion oder ganz aktuell bei Konzepten für die zu uns geflüchteten Menschen beginnen wir immer wieder bei Null. Das heißt, bei jeder Berichterstattung muss angemahnt werden:  dass geschlechtsspezifisches Datenmaterial unzureichend ist;  dass geschlechtsspezifische Wirkungen nicht erhoben, nicht bekannt oder nicht benannt sind;  und demzufolge auch keine geschlechtsspezifischen Ansätze entwickelt und verfolgt werden können. Wenn es um den selten Fall der Verteilung von neuen Förder- mitteln für neue Herausforderungen geht, wird nicht darauf geachtet, was das wem bringt und wer davon profitiert oder wer in die Röhre guckt. Weiterhin ist feststellbar, dass Veränderungen von Betrachtungs- weisen und Schwerpunktsetzungen auch immer Auswirkungen auf die Sichtbarkeit der Lebenslage von Mädchen/Jungen haben, wie z. B. die Stärkung der Rechte der Familie.

FÜR EINE GESCHLECHTERGERECHTE KINDER- UND JUGENDHILFE Was auch zukünftig gebraucht wird als zentrales Prinzip der Kinder- und Jugendarbeit ist die Parteilichkeit. Parteilichkeit bedeutet, - und hier zitiere ich aus den Förderrichtlinien zur Mädchenarbeit der Stadt Bielefeld – „Mädchen vorurteilsfrei anzunehmen und zu begegnen, d. h. Bedürfnisse, Interessen, Wünsche, Lebensvorstellungen und Zukunftspläne von Mädchen ernst zu nehmen, die Lebenslage von Mädchen zum Ausgangspunkt des pädagogischen Handelns zu machen und jegliche Unterdrückung von Mädchen aufzudecken, zu bekämpfen sowie alternative Handlungsmöglichkeiten für die individuelle, aber auch gesellschaftlichen Ebene zu entwickeln.“ Gleiches brauchen auch die Jungen von entsprechenden Fach- kräften, die sich für sie einsetzen. Für Kommunen muss die Parteilichkeit gerade vor dem Hintergrund leerer Kassen und immer weiter wachsender komplexer Herausforderungen das Gebot der Stunde sein. Trotz aller fehlender Mittel sind sie die, die nah an den kleinen und großen BürgerInnen sind und den moralischen Auftrag haben, den sozialen Frieden und ein gewisses Maß an Gerechtigkeit zu wahren. Ein Fachbeirat für Mädchenarbeit und ein Fachbeirat für Jungenarbeit in einer Kommune nach dem Bielefelder Modell sind für diesen oftmals grenzwertigen und überfordernden Auftrag unterstützend, wenn sie auf gleicher Augenhöhe wie die anderen kommunalen Gremien eingeführt sind, weil sie im besten Fall würdigend auf Feinheiten aufmerksam machen können und damit ein Teil des Auftrags mit erfüllen.