So funktionieren Abo-Fallen: Ausnutzen der Unerfahrenheit von Kindern Ziel: unbeabsichtigter Abschluss von Abos Die Kostenpflicht wird im Kleingedruckten, am unteren Seitenrand – und damit außerhalb des sichtbaren Bildschirms! – oder in den AGB versteckt. Kinder und Jugendliche ( bis 18 Jahre) sind nur eingeschränkt geschäftsfähig = kein wirksamer Vertrag! – Vertrag bleibt in der Schwebe bis Eltern schriftlich zustimmen!!
Abo-Fallen: Sicherheitshalber Verweigerung dieser Genehmigung schriftlich erklären höchst vorsorglich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Betreiber drohen i.d.R. mit der Speicherung der IP-Adresse zur Identifizierung, haben allerdings keine rechtliche Handhabe festzustellen, zu wem die IP-Adresse gehört Mehr als Rechnungen und Mahnungen (auch von Anwälten (!) oder Inkassobüros) kommen nicht
Abo-Fallen: Was muss ich tun? 1. Beweise sichern (Screenshot der Internetseite) 2. Widerspruch gegen die Rechnung einlegen, und versenden per Einschreiben mit Rückschein
Abo-Fallen: Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Werden Sie aktiv bei gerichtlichem Mahnbescheid (gerichtliche Prüfung fand hier allerdings noch nicht statt!!!) Beim Widerspruch gegen gerichtlichen Bescheid, Einschalten eines Anwalts empfehlenswert. Durch den Widerspruch gegen gerichtlichen Bescheid ist der Anbieter in der Pflicht.