Überschuldet – was nun? Schuldner

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 Präsentation transkript:

Überschuldet – was nun? Schuldner Das Verfahren gliedert sich in vier Stufen: Stufe 1: Außergerichtliche Schuldenbereinigung Stufe 2: Gerichtliches Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan Stufe 3: Verbraucherinsolvenzverfahren Stufe 4: Restschuldbefreiungsverfahren (Wohlverhaltensperiode) Die Stufen 2 und 3 werden nur dann durchgeführt, falls das Verfahren in der jeweils vorhergehenden Stufe scheitert ! 28.03.2017

Außergerichtliche Schuldenregulierung Schuldenberatung Schuldner 28.03.2017

Gerichtliche Vergleichsverfahren Schuldenberatung Schulden- bereini- gungs- plan Versuch einer gütlichen Einigung mit Gläubigern Schuldner Kommt keine Einigung zu Stande, beantragt der Schuldner die Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens Es folgt das Gerichtliche Vergleichsverfahren 28.03.2017

Insolvenz-gericht (Amtsgericht) Schuldenberatung Schulden- bereini- gungs- plan Versuch einer gütlichen Einigung mit Gläubigern Schuldner Kommt keine Einigung zu Stande, beantragt der Schuldner die Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens Schulden- bereini- gungs- plan Gericht versucht nochmals, eine gütliche Einigung zwischen Schuldner u. Gläubiger herbeizuführen. Insolvenz-gericht (Amtsgericht) Scheitert auch dieser Versuch, wird das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet. Nach 6 Jahren Restschuld-befreiung durch Gerichts-beschluss. Danach führt der Schuldner sein pfändbares Einkommen 6 Jahre lang an einen Treuhänder ab, der das Geld an die Gläubiger verteilt. 28.03.2017

Überschuldet Wiederholung 28.03.2017

Das Verfahren gliedert sich in vier Stufen: Stufe 1: Außergerichtliche Schuldenbereinigung Stufe 2: Gerichtliches Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan Stufe 3: Verbraucherinsolvenzverfahren Stufe 4: Restschuldbefreiungsverfahren (Wohlverhaltensperiode) Die Stufen 2 und 3 werden nur dann durchgeführt, falls das Verfahren in der jeweils vorhergehenden Stufe scheitert ! Schuldner 28.03.2017

Insolvenz-gericht (Amtsgericht) Schuldenberatung Schulden- bereini- gungs- plan Versuch einer gütlichen Einigung mit Gläubigern a) Außergerichtliches Verfahren Schuldner Kommt keine Einigung zu Stande, beantragt der Schuldner die Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens Schulden- bereini- gungs- plan Gericht versucht nochmals, eine gütliche Einigung zwischen Schuldner u. Gläubiger herbeizuführen. b) Gerichtliches Vergleichsverfahren Insolvenz-gericht (Amtsgericht) c) Gerichtliches Insolvenzverfahren Scheitert auch dieser Versuch, wird das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet. Nach 6 Jahren Restschul-befreiung durch Gerichts-beschluss. Danach führt der Schuldner sein pfändbares Einkommen 6 Jahre lang an einen Treuhänder ab, der das Geld an die Gläubiger verteilt. d) Vereinfachtes Insolvenzverfahren, wegen Restschuldbefreiung nach 6 Jahre Wohlverhalten des Schuldners 28.03.2017

a) Außergerichtliches Verfahren b) Gerichtliches Vergleichsverfahren c) Gerichtliches Insolvenzverfahren d) Vereinfachtes Insolvenzverfahren, wegen Restschuldbefreiung nach 6 Jahre Wohlverhalten des Schuldners 28.03.2017

Arbeitsblatt 28.03.2017

Insolvenz-gericht (_________) __________________ eigener Versuch einer __________________________ mit Gläubigern Schuldner Kommt keine Einigung zu Stande, beantragt der Schuldner die Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens Gericht versucht nochmals, eine gütliche Einigung zwischen Schuldner u. Gläubiger herbeizuführen. Insolvenz-gericht (_________) Nach __Jahren ________________________ durch Gerichts-beschluss. Scheitert auch dieser Versuch, wird das gerichtliche _______________ eröffnet Danach führt der Schuldner sein __________________ ______________________ _____Jahre lang an einen Treuhänder ab, der das Geld an die Gläubiger verteilt. 28.03.2017

Insolvenz-gericht (Amtsgericht) Schuldenberatung Versuch einer gütlichen Einigung mit Gläubigern Schuldner Kommt keine Einigung zu Stande, beantragt der Schuldner die Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens Schulden- bereini- gungs- plan Gericht versucht nochmals, eine gütliche Einigung zwischen Schuldner u. Gläubiger herbeizuführen. Insolvenz-gericht (Amtsgericht) Scheitert auch dieser Versuch, wird das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet. Danach führt der Schuldner sein pfändbares Einkommen 6 Jahre lang an einen Treuhänder ab, der das Geld an die Gläubiger verteilt. 28.03.2017