Aufgaben und praktisches Vorgehen der Polizei bei häuslicher Gewalt
Aufgaben und praktisches Vorgehen der Polizei bei häuslicher Gewalt KHK Frank Uwe Beenß Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis - Opferschutz -
Gliederung Entwicklung Gesetzliche Normen Der Einsatz des Streifendienstes Die Wohnungsverweisung Besondere Gefährdungslagen Aufgaben des Ermittlungsdienstes Aufgabe des Opferschutzes
Entwicklung „Gewalt hat keine Privatsphäre!“ Dogmenwechsel in der öffentlichen Diskussion von „ was hinter der Tür geschieht geht niemanden etwas an“ zu „Gewalt hat keine Privatsphäre!“
Polizeiliches Einsatzstichwort Entwicklung Polizeiliches Einsatzstichwort von Familienstreit zu Häusliche Gewalt
Gesetzliche Normen § 1 Polizeigesetz NRW Aufgaben der Polizei (1) Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr).
Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt Gesetzliche Normen § 34a Polizeigesetz NRW Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt
Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt Gesetzliche Normen § 34a Polizeigesetz NRW Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt (1) Die Polizei kann eine Person (…) aus einer Wohnung, in der die gefährdete Person wohnt, sowie aus deren unmittelbaren Umgebung verweisen und ihr die Rückkehr in diesen Bereich untersagen.
Der Einsatz des Streifendienstes Prüfung und Aufnahme des Sachverhaltes Tatverdächtige (n) ermitteln, benennen Aufnahme des Tatortes (Verletzungen dokumentieren, Wohnsituation, Spuren, Kinder…) Prüfung der Wohnungsverweisung
Der Einsatz des Streifendienstes Fertigen der Strafanzeige Erstellen einer Gefahrenprognose Fertigen der Dokumentation „Einsatz bei Häuslicher Gewalt“ ( Kopie für Geschädigte) Fertigen der schriftlichen Verfügung des Rückkehrverbotes ( Aushändigen an Tatverdächtigen )
Die Wohnungsverweisung Bei Aussprechen der Wohnungsverweisung: Regeldauer des Rückkehrverbotes – 10 Tage – angeordnet durch Polizeibeamte vor Ort - Der Person,(…) ist Gelegenheit zu geben, dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen Wohnungsschlüssel werden abgenommen Überprüfung des Verlassens der Wohnung/ des Bereiches Hinweis auf Hilfsangebote, Aushändigen von Informationsmaterial
Die Wohnungsverweisung Der räumliche Bereich, auf den sich Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot beziehen, ist nach dem Erfordernis eines wirkungsvollen Schutzes der gefährdeten Person zu bestimmen und genau zu bezeichnen. In besonders begründeten Einzelfällen können die Maßnahmen (…) auf Wohn- und Nebenräume beschränkt werden.
Die Wohnungsverweisung Rückkehrverbot kann auch gegen Jugendliche ausgesprochen werden- besondere Prüfung des Aufenthaltsortes ( Jugendamt benachrichtigen)
Die Wohnungsverweisung Rückkehrverbot verlängert sich automatisch um bis zu max. weiteren 10 Tagen bei Beantragung der Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz bei Gericht Gericht benachrichtigt die Polizei über den Eingang des Antrages
Besondere Gefährdungslagen Hinweise auf high-risk Fall ( Tatbegehung, Vortaten, psychische Verfassung des Täters ….) Erstellung einer Gefährdungsanalyse durch die Kriminalpolizei Prüfung weitergehender Schutzmaßnahmen durch Polizeiführung
Aufgaben des Ermittlungsdienstes Gefährderansprache Überprüfung des Rückkehrverbotes mind. 1x ( i.d.R. durch Bezirksbeamte) Vernehmung der Geschädigten Vernehmung des Betroffenen Abgabe an die Staatsanwaltschaft
Aufgaben des polizeilichen Opferschutzes Sehr zeitnahe Kontaktaufnahme mit Opfer Ergründen des Beratungsbedarfes Beratungsgespräche Nennung von und/oder Vermittlung an geeignete Beratungsstellen Kontaktaufnahme mit Täter Netzwerkarbeit
Aufgaben des polizeilichen Opferschutzes Vorbereitung von Vernehmungen Begleitung zu Vernehmungen und Gerichtsterminen Zusammenarbeit mit Zeugenschutzdienststellen Informationsveranstaltungen
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