Verbraucherrechtstag Erbrecht

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 Präsentation transkript:

Verbraucherrechtstag Erbrecht Rechtsanwaltskammer Koblenz am 7. November 2013 Referent: Joachim Müller Fachanwalt für Erbrecht 4. Nov. 2013 Verbraucherrechtstag Erbrecht

Der Generationenvertrag - Übertragen und Vorsorgen !

Die Alternativen: Gesetzliche Erbfolge Errichtung einer letztwilligen Verfügung Lebzeitige Übertragungen

Ziele der lebzeitigen Übertragungsverträge: Starthilfe für Kinder Steuerliche Aspekte Erhaltung wirtschaftlicher Einheiten Vermeidung von Erbstreitigkeiten Versorgung des oder der Übergeber

„Gegenleistung“ für die Übertragung Vorbehalt eines Nießbrauches an einer Immobilie Vorbehalt eines Wohnungsrechtes Zahlung einer Rente Pflegeverpflichtung des Übernehmers

Fall 1: Vorbehaltsnießbrauch Der verwitwete Vater V schenkt seinem Sohn S ein Mietshaus mit einem Verkehrswert von 600.000 €. V behält sich den lebenslangen Nießbrauch an der Immobilie vor. Vorteil: V hat nach wie vor die Mieteinnahmen S versteuert nur den Wert der Immobilie abzüglich des Wertes des Nießbrauches

Fall 2: Vorbehalt eines Wohnungsrechtes Der 72-Jährige M und die 70-Jährige F sind Eigentümer eines Zweifamilienhauses mit großem Gartengrund-stück. Die laufenden Instandhaltung von Haus und Garten wird zunehmend zur Last. Sie übertragen das Haus unter dem Vorbehalt eines lebenslangen Wohnungsrechtes an der im Erdgeschoss gelegenen Wohnung auf die Tochter T.

Absicherung des Übergebers Eintragung von Nießbrauch/Wohnungsrecht im Grundbuch Vereinbarung von Veräußerungs- und Belastungsverbot

Absicherung des Übergebers Vereinbarung von Rückfallklausel - Vorversterben des Übernehmers - Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Übernehmer - Ehescheidung - Grober Undank

Sonstige Regelungen: Vereinbarung, dass die Zuwendung gegebenenfalls auf den Pflichtteil anzurechnen ist? Bei Geschwisterkinder, Regelung ob die Zuwendung gegenüber Geschwistern auszugleichen ist?

Fall 3. Zahlung einer Rente Die 72-Jährige Witwe ist Eigentümerin einer selbstgenutzten Eigentumswohnung in Koblenz. Der einzige Sohn lebt und arbeitet in München. Da W zunehmend gebrechlich wird, entschließt sie sich in ein Pflegeheim zu ziehen. Der Sohn schlägt W vor, ihr als Gegenleistung für die Übertragung der Wohnung eine monatliche Rente bis zum Lebensende zu zahlen.

Absicherung des Übergebers Eintragung einer Reallast im Grundbuch Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Übernehmers

Pflegeverpflichtung des Übernehmers Checkliste: Pflegeverpflichteter Persönlich / durch Dritte 2. Pflegeanlass Pflegebedürftigkeit i. S. d. SGB oder Krankheit/Gebrechlichkeit

Pflegeverpflichtung des Übernehmers 3. Pflegeort Wo ist zu pflegen Art der Tätigkeit - Organisatorische Maßnahmen - Haushaltsdienstleistungen - Ernährung - Mobilität - Körperpflege

Pflegeverpflichtung des Übernehmers Umfang der Pflegeleistung - Zeitliche Beschränkung (wie viele Stunden) - Beschränkung bis zu einem gewissen Gesundheits-/Pflegezustand - Beschränkung durch Zumutbarkeit für Übernehmer - Intensivität des Pflegeaufwandes (Verrich- tungen der Pflegestufen nach SGB Pflege- stufe I, II, III)

Pflegeverpflichtung des Übernehmers 6. Finanzieller Ausgleich - wer erhält das Pflegegeld - Ersatz von Aufwendungen 7. Regelung der Rechtsfolgen, wenn die Pflege- leistung nicht mehr erbracht werden kann ?

Pflegeverpflichtung des Übernehmers 8. Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen den Geschwistern Z. B. Freistellungsverpflichtung wegen Pflege- heimkosten

Viel Erfolg auf Ihrem Weg zu Ihrer persönlichen Nachfolgeplanung! Joachim Müller Fachanwalt für Erbrecht Kanzei: Alterauge, Müller & Geiger Netzwerk deutscher Erbrechtsexperten e.V. Langendorfer Str. 145 56564 Neuwied Tel. 02631-9165-0 www.amg-fachanwaelte.de