Das Weimarer Wahlsystem und Bemühungen zu seiner Reform

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Das Weimarer Wahlsystem und Bemühungen zu seiner Reform J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter

Inhaltlicher Aufbau Vorgeschichte Das Wahlsystem J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Inhaltlicher Aufbau Vorgeschichte Das Wahlsystem Vorschläge zur Reform des Reichswahlgesetzes

Vorgeschichte Wahlen im Kaiserreich Wahl der Nationalversammlung 1919 J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Vorgeschichte Wahlen im Kaiserreich Wahl der Nationalversammlung 1919

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Wahlen im Kaiserreich Das Wahlrecht zum Reichstag wurde vom Norddeutschen Bund übernommen Männer über 25 Jahren allgemein, frei, direkt und geheim ausgeschlossen waren geistig Behinderte, Soldaten, Bedürftige und Frauen  Wahlberechtigte 1912 ca. 14,4 Mio. = 22% der Bevölkerung

Wahlen im Kaiserreich Absolutes Mehrheitswahlrecht zwei Wahlgänge J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Wahlen im Kaiserreich Absolutes Mehrheitswahlrecht zwei Wahlgänge 397 Wahlkreise = 397 Abgeordnete (1871: 382 Abgeordnete)

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Wahlen im Kaiserreich Das absolute Mehrheitswahlrecht ruft besondere Verhaltensweisen der Parteien hervor:  Zusammenschluss und Absprachen der Parteien bei den Wahlgängen  Sozialdemokraten und Zentrum sind aufgrund von Antipathie der konkurrierende Parteien isoliert

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter

Wahlen im Kaiserreich starkes Bevölkerungswachstum Landflucht J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Wahlen im Kaiserreich starkes Bevölkerungswachstum Landflucht Industrialisierung  Wahlkreise bleiben gleich  Sozialdemokratie benachteiligt (Anhängerschaft in urbanen Industrieregionen)  regierungstreue Konservative profitieren

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter http://germanhistorydocs.ghi-dc.org/pdf/deu/507_Reichstagswahlen_88.pdf

Wahl zur Nationalversammlung J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Wahl zur Nationalversammlung Neues Wahlrecht Allgemein, direkt, frei und geheim Frauen und Soldaten dürfen wählen Mindestalter: ab 20 Jahren 63,3 % der Bevölkerung ist wahlberchtigt

Wahl zur Nationalversammlung J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Wahl zur Nationalversammlung Verhältniswahlrecht Starre Parteilisten 38 Wahlbezirke + Osttruppen Modernes Wahlrecht breiter Konsens über Verhältniswahlrecht

Wahl zur Nationalversammlung J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Wahl zur Nationalversammlung

Das Wahlsystem J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Verfassung § 22 der Reichsverfassung: „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von den über zwanzig Jahre alten Männern und Frauen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Der Wahltag muss ein Sonntag oder öffentlicher Ruhetag sein. Das Nähere bestimmt das Reichswahlgesetz.“

Das Wahlsystem (Reichstag) 6. November 1932, Wahl zum 7. Reichstag J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Das Wahlsystem (Reichstag) 6. November 1932, Wahl zum 7. Reichstag Möglichkeit einen eigenen Kandidaten auf die Liste zu schreiben

Ergebnisse der Auszählung J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Parteien NSDAP=Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (Hitler-Bewegung) DNVP=Deutschnationale Volkspartei DVP=Deutsche Volkspartei. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«. BVP=Bayerische Volkspartei Zentr=Deutsche Zentrumspartei. Im Wahlkreis 27 (Pfalz) Wahlvorschlag »Zentrum und Bayerische Volkspartei«. DDP=Deutsche Demokratische Partei. Im Wahlkreis 16 (Südhannover-Braunschweig) Wahlvorschlag »Niedersächsische Bürgerliche Mitte (Deutsche Staatspartei und Reichspartei des Deutschen Mittelstandes) (Wirtschaftspartei)«; im Wahlkreis 31 (Württemberg) »Deutsche demokratische Partei Württemberg u. Hohenzollern«. SPD=Sozialdemokratische Partei Deutschlands KPD=Kommunistische Partei Deutschlands Sonst=sonstige Parteien CSV=Christlich-Sozialer Volksdienst. In den Wahlkreisen 17 (Westfalen Nord) und 18 (Westfalen Süd) und 32 (Baden) Wahlvorschlag »Evangelischer Volksdienst«. BBB=Bayerischer Bauernbund. Wahlvorschlag »Deutsche Bauernpartei«; in den Wahlkreisen 24 (Oberbayern-Schwaben) und 25 (Niederbayern) »Bayerischer Bauern- und Mittelstandsbund (Deutsche Bauernpartei)«; in denWahlkreisen 26 (Franken) und 32 (Württemberg) »Vereinte Bauern (Deutsche Bauernpartei – Deutsches Landvolk)«. WP=Reichspartei des deutschen Mittelstandes (Wirtschaftspartei). Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Bayerische Volkspartei«. Ldbu=Landbund. Wahlvorschlag »Württ. Bauern- und Weingärtnerbund (Landbund)« Ldbu=Landbund. Wahlvorschlag »Thüringer Landbund«; angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«. DHP=Deutsch-Hannoversche Partei. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Christlich-Sozialer Volksdienst (Evangelische Bewegung)«. RadM=Radikaler Mittelstand. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«. Ldvo=Deutsches Landvolk, Christlich-Nationale Bauern- und Landvolkpartei. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutsche Bauernpartei«. Vrp=Volksrechtpartei (Reichspartei für Volksrecht und Aufwertung). Wahlvorschlag »Volksrecht-Partei«; angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Christlich-Sozialer Volksdienst (Evangelische Bewegung)«. SAP=Sozialistische Arbeiterpartei Polen Polen=Polnische Partei; Polnische Volkspartei. Zusammengeschlossen zum Reichswahlvorschlag »Nationale Minderheiten Deutschlands«. HuP=Für Hindenburg und Papen (Nationalistische Kampfbewegung). Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«.

Parteien (Fortsetzung) J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Parteien (Fortsetzung) KIV=Kleinrentner, Inflationsgeschädigte und Vorkriegsgeldbesitzer. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«. Fwb=Freiwirtschaftsbund. Wahlvorschlag »Freiwirtschaftliche Partei Deutschlands (Partei für krisenfreie Volkswirtschaft)« Sgem=Schicksalsgemeinschaft deutscher Erwerbslosen (Erwerbslosenfront). Wahlvorschlag »Schicksalsgemeinschaft deutscher Erwerbslosen, Kleinhandel und Gewerbe (Erwerbslosenfront)«; angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Christlich-sozialer Volksdienst (Evangelische Bewegung)«. Reichswahlvorschlag »Christlich-sozialer Volksdienst (Evangelische Bewegung)«. Wahlvorschlag »Schicksalsgemeinschaft deutscher Erwerbslosen, Kleinhandel und Gewerbe (Erwerbslosenfront)«; angeschlossen an den SRPD=Sozial-Republikanische Partei Deutschlands (Hörsing-Bewegung für Arbeitsbeschaffung) HHG=Handwerker, Handel- und Gewerbetreibende. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«. RDP=Radikal-demokratische Partei. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Sozialdemokratische Partei Deutschlands«. KgAB=Kampfgemeinschaft der Arbeiter und Bauern FNSM=Freiheitliche National-Soziale Deutsche Mittelstandsbewegung. Wahlvorschlag »Nationalsoziale Partei der Mitte (Handel, Handwerk, Gewerbe, Landwirte, Haus- und Grundbesitzer)«; zusammengeschlossen zum Reichswahlvorschlag »Großdeutsche Volkspartei (Liste Schmalix) und Nationalsoziale Partei der Mitte (Handel, Handwerk, Gewerbe, Landwirte, Haus- und Grundbesitzer)«. entM=Enteigneter Mittelstand. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«. NFP=Nationale Freiheitspartei. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutsche Staatspartei«. SlV=Schleswigscher Verein. Zusammengeschlossen zum Reichswahlvorschlag »Nationale Minderheiten Deutschlands«. Schm=Großdeutsche Liste Schmalix. Wahlvorschlag »Großdeutsche Volkspartei (Liste Schmalix)«; zusammengeschlossen zum Reichswahlvorschlag »Großdeutsche Volkspartei (Liste Schmalix) und Nationalsoziale Partei der Mitte (Handel, Handwerk, Gewerbe, Landwirte, Haus- und Grundbesitzer)«. IKI=Interessengemeinschaft der Kleinrentner und Inflationsgeschädigten NatP=Nationalistische Partei Vsoz=Volkssozialisten HLP=Haus- und Landwirtepartei. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«. NKPD=Nationale-Kommunistische-Partei Deutschlands DSMP=Deutsche Soziale Monarchisten-Partei. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«. DRefP=Deutsche Reformpartei. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutsche Staatspartei«. DAnP=Deutsche Arbeitnehmerpartei. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Christlich-Sozialer Volksdienst (Evangelische Bewegung)«. UUD=Unitaristen-Union Deutschlands (Einheitsbewegung aller Schaffenden). Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Kommunistische Partei Deutschlands«. GMP=Großdeutsche Mittelstandspartei für Mittelstandsdiktatur Meiß=Gerechtigkeits-Bewegung-Meißner DnBB=Deutscher nationaler Bürger-Block. Wahlvorschlag »Deutsche Volkspartei (Nationalliberale Partei)« Erwl=Partei der Erwerbslosen für Arbeit und Brot. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (Hitler-Bewegung)«. RNDK=Reichspartei Nationaler Deutscher Katholiken. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (Hitler-Bewegung)«. DSK=Deutsche Sozialistische Kampfbewegung RGZB=Deutsche Reichs-Gegen-Zins-Bewegung. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (Hitler-Bewegung)«. FSWR=Freiheitsbewegung Schwarz-Weiß-Rot (Reichsbund der Baltikum-, Oberschlesien-, Grenzschutz- und Freikorpskämpfer). Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Deutschnationale Volkspartei«. MitP=Mittelstands-Partei (Unitaristen). Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Kommunistische Partei Deutschlands«. KbL=Kampfbund der Lohn- und Gehaltsabgebauten. Angeschlossen an den Reichswahlvorschlag »Bayerische Volkspartei«. DB(NR)=Deutsche Bauernpartei (National-Republikanische)

Abgeordnete des 7. Reichstags (1932) J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Abgeordnete des 7. Reichstags (1932)

Umwandlung von Wählerstimmen in Abgeordnetensitze J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Ab 60000 Stimmen ein Sitz; Rest von mehr als 30000 ein Sitz Auf WKE mindestens 1X 30.000  Ab 60.000 Stimmen ein Sitz Ab 60 000 Stimmen ein Sitz Reststimmen Reichsebene Wahlkreisverbandsebene Wahlkreisebene (auf Reichsebene können nur max. soviele Sitze zusätzlich erreicht werden, wie Wahlkreissitze erreicht wurden)

Wahlkreise J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter

Beispiel (Vereinfacht) J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Wahlkreis X: Wahlkreis Y: Reich: Liste a b c d e f g Gesamt Stimmen 400.000 280.000 120.000 80.000 50.000 45.000 25.000 1.000.000 Sitze 6 4 2 1 Rest 40.000 50.000 45.000 25.000 Liste a b c d e f g Gesamt Rstimmen 30.000 - 20.000 25.000 1.000.000 Verbandssitze +1 = 7 +0 = 4 +0 = 2 +1=2 Disproportionalität, Stimmenverlust Rest 10.000 40.000 50.000 45.000 25.000 RStimmen 215.000 300.000 25.000 WKS 6 3 Sitze +4+1(35k) +3

Reststimmen J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter

Zusammenfassung Jeder Wähler hat eine Stimme J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Jeder Wähler hat eine Stimme Jeder Mann und jede Frau ab 20 Jahren mit bürgerlichen Ehrenrechten nicht wählen dürfen: Soldaten Entmündigte Personen Gewählt werden darf jeder, der 25 Jahre alt und min. 1 Jahr Reichangehöriger ist 35 Wahlkreise

Zusammenfassung Sitzverteilung: Beschränkungen: J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Sitzverteilung: Auf Wahlkreisebene wird pro 60.000 Wählerstimmen ein Sitz verteilt Auf Wahlkreisverbandsebene wird pro 60.000 Reststimmen ein Sitz verteilt Auf Reichsebene wir pro 60.000 Stimmen ein Sitz verteilt, ein Rest von mehr als 30.000 Stimmen ergibt einen weiteren Sitz Beschränkungen: Auf Wahlkreisverbandsebene müssen in einem Wahlkreis des Verbands min. 30.000 Stimmen erreicht worden sein, um einen Sitz zu erhalten Auf Reichsebene können von den Reststimmen nur maximal so viele Sitze erreicht werden, wie auf Wahlkreisebene schon erreicht wurden

Reichspräsidentenwahl J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Mehrheitswahl: Erreicht beim ersten Durchgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, folgt eine zweite Wahl, bei der die einfache Mehrheit ausreicht Beim zweiten Wahlgang darf ein neuer Kandidat aufgestellt werden  Hindenburg Aufgestellt werden darf, wer entweder 20.000 Wählerunterschriften vorweist oder von 20 Vertretern „solcher Gruppen, die an der letzten Reichstagswahl teilgenommen hatten“ vorgeschlagen wird  Favorisierung von Parteien

Volksentscheid Durch Reichspräsident J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Durch Reichspräsident Durch 1/20 d. Bevölkerung, wenn die Verkündung eines Reichsgesetzes ausgesetzt ist Durch 1/10 d. Bevölkerung, wenn ein Entwurf vorgelegt wurde und dieser nicht unverändert angenommen wird Durch den Reichsrat Auf Reichsebene gab es in der Weimarer Republik insgesamt drei Versuche, politische Interessen in Form eines Volksentscheids durchzusetzen Keiner dieser Versuche war erfolgreich Reichsrat: Gesetz wird trotz Einspruch vom RR durchgesetzt, innerhalb 2Wochen; Dem Vorstoß der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) zur entschädigungslosen Enteignung der 1918 politisch entmachteten Fürsten hatte sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) angeschlossen. Die im Januar 1926 von beiden Parteien beantragte Fürstenenteignung "zum Wohl der Allgemeinheit", wurde von namhaften Intellektuellen und Künstlern unterstützt. 12,5 Millionen Stimmberechtigte unterzeichneten in dem Volksbegehren vom 4. bis 17. März 1924 den Antrag. Damit waren die zur Einleitung eines Volksentscheids erforderlichen zehn Prozent aller Wahlberechtigten weit übertroffen worden. Ein Volksentscheid hätte sich erübrigt, wenn der Gesetzentwurf vom Reichstag in unveränderter Form angenommen worden wäre. Da die Reichstagsmehrheit den Gesetzentwurf jedoch als verfassungswidrig und demagogisch ablehnte, wurde ein Volksentscheid anberaumt. 14,5 Millionen Stimmberechtigte sprachen sich zwar am 20. Juni 1926 für eine entschädigungslose Enteignung aus, aber das waren nur 36,4 statt der erforderlichen 50 Prozent. Kaum Resonanz fand im September 1928 das von der KPD initiierte und von einigen kleineren pazifistischen Gruppen unterstützte "Volksbegehren gegen den Panzerkreuzerbau". Da sich nur 1,2 Millionen Wahlberechtigte in die Listen eintrugen, wurde kein Volksentscheid angesetzt. Eine deutliche Abfuhr erhielten im Dezember 1929 auch die Initiatoren des Volksentscheids gegen den Young-Plan, mit dem die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP), die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) sowie der Stahlhelm und der Alldeutsche Verband die Bestimmungen des Versailler Vertrags zu revidieren versuchten.

Vorschläge zur Reform des Reichswahlgesetzes J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter

Vorschläge zur Reform des Reichswahlgesetzes J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Vorschläge zur Reform des Reichswahlgesetzes Abänderungsgesetze bzw. Novellierung des Wahlgesetzes 1.Reichstag (6 Reichsregierungen; 5 Reichskanzler): Einführung des Einheitsstimmzettels Erhöhung des Unterschriftenquorums unbedeutende Wahltechnische Erneuerungen Folgende Reichstage zeigen ebenfalls kurze Lebensdauer der Koalitionsregierungen Wahlreform erforderlich um tragfähige Mehrheiten im Reichstag zu schaffen und die Funktionalität des Reichstages zu gewährleisten!

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Ab 1924 Einigkeit über die Notwendigkeit der Reform Bemühungen aller Regierungen sowie einiger Reichstagsfraktionen (auch Vertreter der Wissenschaft) das bestehende Wahlrecht zu reformieren Kritik am Reichswahlgesetz Zunehmende Entfremdung zwischen Wählern und Abgeordneten - Wahlkreiseinteilung (35 „Riesen-Wahlkreise“) - Unpersönlichkeit der Wahl

Mangelnde Funktionalität innerhalb des parlamentarischen Systems J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Mangelnde Funktionalität innerhalb des parlamentarischen Systems - Schwierigkeiten der Mehrheitsbildung im Reichstag - Instabilität der auf parlamentarischer Basis gebildeten Regierungen - Reduzierte Aktionsfähigkeit der Regierungen aufgrund der Vielzahl der im Reichstag vertretenden Parteien und Interessengruppen - Zunahme von Splitterparteien

Die Reform des Reichswahlgesetzes in der politischen Praxis J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Die Reform des Reichswahlgesetzes in der politischen Praxis Reformvorschläge Hauptziele: Identifikation zwischen Wähler und Abgeordneten Parteienfeld im Sinne zunehmender Integration und Konzentrierung zu beeinflussen

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Reformvorschläge mit verfassungsänderndem Charakter: - Wiedereinführung der absoluten Mehrheitswahl - Relative Mehrheitswahl nach englischem Muster - Anhebung der Prozentschwelle (bzgl. Mandatsgewinn) - Prämiensystem für die stärkste Partei innerhalb der Verhältniswahl - Indirekte Wahl des Parlaments mittels Vertretertages - Zusätzliche Raummandate

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Reformvorschläge zur Majorisierung der Verhältniswahl: Einerwahl im Rahmen eines Proportionalwahlsystems - Stimmabgaben für Kandidaten innerhalb der Einzelwahlkreise addiert - Mandate in Relation der Stimmen auf die jeweilige Partei verteilt - Automatisches System der Sitzverteilung wird beibehalten - Ein Mandat je 60.000 Stimmen  keine personenbezogene Wahl, sondern parteienbezogene Abstimmung

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Reformvorschläge zur Proportionalisierung der Mehrheitswahl: Merkmale: Einzelwahlkreise; Direktwahl des Abgeordneten; Parteienbezogene Verrechnung der erhaltenen Stimmen auf höherer Ebene Bsp.: (Wilhelm Heile) 300 Wahlkreise; Gesamtzahl der Reichstagsabgeordneten: 400; 1.Wahlgang: Absolute Mehrheit 2.Wahlgang: Relative Mehrheit (Zusatz nach Jellinek: min.40%) Proportionalisierung der restlichen 100 Reichsmandate auf Reichsebene nach Ergebnis des 1. Wahlgangs Überhangmandate? (Zusatz nach Jellinek: Überhangmandaten an begünstigte Parteien)

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Reformvorschläge zur partiellen Änderung des Reichswahlgesetzes: (Motiv: Hoffnung auf leichtere Durchsetzbarkeit) - freie statt starre Listen > Einflussnahme des Wählers auf Reihenfolge der Kandidaten - Einführung kleinerer Wahlkreise > Zurückdrängung der Splitterparteien - Verkleinerung des Reichstages und Länderparlamente > Einsparung von Steuermitteln - Erhöhung des Wahlalters - Einführung der Wahlpflicht - Wahlrecht für Auslandsdeutsche und Reichsdeutschen mit ständigem Wohnsitz im Ausland

Die Reform des Reichswahlgesetzes in der politischen Praxis J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Die Reform des Reichswahlgesetzes in der politischen Praxis Reichskanzler Heinrich Brüning und Reichsminister des Inneren Josef Wirth: Entwurf eines Wahlgesetzes Ziel: Elemente der Mehrheitswahl, soweit mit Verfassungsnormen vereinbar, in die Verhältniswahl zu integrieren

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Umsetzung: Einerwahl mit späterer Proportionalisierung auf höherer Ebene - statt der bisherigen 35 „Riesen-Wahlkreise Erhöhung auf 162 Wahlkreise (Ø 385.000 Einwohner; ca. 255.000 Wahlberechtigten) - Wahlkreise zu Ländergruppen in 31 Verbänden zusammengefasst - Abschaffung langer, starrer Listen auf Reichs- und Länderebene - Wegfall des Einheitsstimmzettels - Höheres finanzielles Risiko für Wahlbewerber

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter - Erhöhung der Verteilungszahl auf 70.000 Stimmen pro Mandat - Anzahl der Abgeordneten ergibt die Verteilung der Parteien - Wegfall der Reststimmenverteilung auf Reichsebene nur noch auf Wahlkreis- und Ländergruppenebene möglich - Parteien nur zugelassen, durch Gewinn eines Mandates in einem Verband der Ländergruppe - Verteilung der Mandats-Bewerber innerhalb der Partei nach d´Hondtschen Verfahren (unter Berücksichtigung des jeweiligen Wahlerfolges innerhalb des Verbandes)

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter - Kabinett Brüning verabschiedet den Entwurf u leitet ihn am 20.August 1930 dem Reichsrat zu - Reichsinnenminister Wirth veröffentlicht die Denkschrift „Vorschläge zur Wahlreform“ Reichsrat stimmt mit, einigen für das Wahlsystem unbedeutenden Änderungen, dem Entwurf zu (19. Februar 1931) - am 25. Februar 1931 fordert Minister Wirth, trotz der mangelnden Aussicht auf Erfolg, die Weiterleitung des Gesetzentwurfs an den Reichstag - Brüning sieht jedoch von einer Weiterleitung des Entwurfes an den Reichstag ab

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Mögliche Gründe? Bemühungen um eine Neugestaltung des Wahlsystems und des Wahlrechts nur von wenigen Experten der Fraktionen getragen  Mehrheit der Fraktionskollegen und Parteifreunde verharrten in Unkenntnis und Desinteresse - Brüning hatte zu keinem Zeitpunkt die erforderliche Mehrheit im Reichstag - Der Entwurf provozierte, da geplante Reformen auch die Mittelparteien schwächen würden - Reichtag war offensichtlich überfordert ein Wahlgesetz als Grundlage für stabile Regierungen zu verabschieden  hohe Vielzahl der kleineren Parteien hätten über die eigene Existenz und zukünftige Chance abstimmen müssen

Die Parteien und die Wahlreform J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Die Parteien und die Wahlreform Höchstes Gewicht: 1. Grundsätzliche Einstellung der Partei zur funktionsfähigen parlamentarischen Demokratie  2 gegenläufige Auffassungen: - Verbleib des parlamentarischen Regierungssystems - Streben nach einem Präsidialsystem 2. Erwartungen der Parteien über ihre Fraktionsstärke im Parlament nach der Wahlgesetzesänderung

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter weitere Faktoren: - Oppositionsrolle gewährte größere Freiheit in der Propagierung schwer realisierbarer Forderungen Im Gegensatz: Parteien mit Regierungsverantwortung - Abhängigkeit von Koalitionspartnern - Druck regionaler und berufsständiger Interessengruppen - Abbau innerparteilichen Machtstrukturen vs. Stärkung der Parteiführung

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Beispiele: „Weimarer Koalition“ - stets lebhafte Diskussionen über Wahlreform - weniger erhoffte Wahlvorteile, vielmehr tief verwurzelte Interessen ( Funktionsfähigkeit der Weimarer Reichsverfassung) Zentrum - einzige Partei die durchgängig für Wahlreform eintrat

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter „Demokraten“ - In Wahlreformdebatten bemüht der „Persönlichkeit“ im parlamentarischen Leben mehr Entfaltungsspielraum einzuräumen - Volksbegehren um Wahlreform in Gang zu bringen Linksliberale - „bewundernswerte Energie und Konstanz“ für die Erhaltung des Parlamentarismus

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Sozialdemokraten Verhältniswahl als - unverzichtbarer Bestandteil der Demokratie - Errungenschaft der Revolution - Grundpfeiler sozialdemokratischen Demokratieverständnisses - eher Mandatsverzicht, als die mit einer Mehrheitswahl verbundenen Ungleichheit und Verzerrung der Stimmverhältnisse - Ende der 20er Jahre Kritik jüngerer Abgeordneter am herrschenden Wahlverfahren (speziell Listenaufstellung)

Deutsche Volkspartei: J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Deutsche Volkspartei: - Kein Interesse an Ausgestaltung der Wahlmaterie - Prinzipielle Verfassungsopposition; bis auf Ideen Gustav Stresemanns Aber: pro Erhöhung des Wahlalters von 20 auf 25 Jahre „[…]Wir haben es damals auf 20 Jahre festgesetzt mit Rücksicht auf die Kriegsteilnehmer. Die Folge ist gewesen, dass in steigendem Maße die Jugend in die Politik hineingezogen wurde. Die weitere Folge ist, dass die Jugend heute von allen Seiten umschmeichelt wird; man läuft ihr nach. Meine Damen und Herren! Die Jugend soll nicht umschmeichelt, die Jugend soll erzogen werden, der Jugend soll klar gemacht werden, dass sie vor allen Dingen zu lernen hat, um später in der Lage zu sein, auch etwas zu leisten.“ (Stellungnahme Siegfried von Kardorffs im Reichtag vom 02.März 1931)

Splitter- und kleinere Parteien z.B. Wirtschaftspartei: J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Splitter- und kleinere Parteien z.B. Wirtschaftspartei: Wahlreform als „Attentat auf die kleineren Parteien“ Radikale Flügelparteien Kommunisten: - Contra Anhebung des Wahlalters Titulierung sämtlicher Reformversuche als „Wahlraub“ und „Wahlverschlechterung“ Nationalsozialisten: - Parlamentarismus als große Lüge der Fähigkeit des Volkes zur Selbstregierung - Jede Änderung des Wahlsystems ein Manöver zur Vertuschung des Dawesverbrechens

J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Wir bedanken uns für eure Aufmerksamkeit und hoffen, im Gedenken an die Worte Herrn von Kardorffs, ihr habt etwas gelernt um später in der Lage zu sein, auch etwas zu leisten?! Vielen Dank!

Literatur http://www.gonschior.de/ Stand: 19.06.2010 J.J. Gutenberg Universität Mainz, Parteien und Wahlen in der Weimarer Republik Leitung: Prof. Dr. Jürgen W. Falter Literatur http://www.gonschior.de/ Stand: 19.06.2010 http://www.weimarer-wahlen.de/ Stand: 19.06.2010 http://www.stahlgewitter.com Stand:21.06.2010 Alfred Milatz, 1965: Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik, Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn:BPB Bernhard Vogel, Dieter Nohlen, Rainer-Olaf Schulze, 1971: Wahlen in Deutschland, Berlin, New York: Walter de Gruyter Jürgen Falter, Thomas Lindenberger, Siegfried Schuhmann 1986: Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik, München: Beck Schanbacher, Eberhard 1982: Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik. Wahlgesetzgebung und Wahlreform im Reich und in den Ländern. Düsseldorf: Droste Verlag. Schäfer, Friedrich 1967: Zur Frage des Wahlrechts und seiner Reform. In: Hermens, Ferdinand A./Schieder, Theordor (Hrsg.): Staat, Wirtschaft und Politik in der Weimarer Republik. Festschrift für Heinrich Brüning. Berlin: Dunker&Humblot. S. 119-140