Deregulierung des Arbeitsmarktes: das Normalarbeitsverhältnis & andere beschäftigungsformen Merve Burcu Eskioglu
normal, atypisch, prekär 1980/ 1990, Wandel- & Krisenbeschreibung Normalarbeitsverhältnis: sozial abgesichert, abhängig, Mindestniveau als „normal“ angesehen; weit verbreitet dient zur Orientierung Sachverständigenrat: unbefristete, sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung unbefristete Teilzeitbeschäftigung
normal, atypisch, prekär atypisch Beschäftigte: abhängig, befristet, Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeiter, geringfügig Beschäftigte weichen vom Standard ab atypisch ≠ prekär
normal, atypisch, prekär Prekariat ist unter.. materielle Standards rechtliche Standards betriebliche Integrationsstandards
normal, atypisch, prekär Einkommens-, Schutz- & soziales Integrationsniveau Sinnverlust, Anerkennungsdefizit & Planungsunsicherheit ILO: geringe Arbeitsplatzssicherheit wenig Einfluss partiell im Schutzkreis schlechte Chancen auf Existenzsicherung
Deregulierung 1982, Deregulierung des Arbeitsmarktes & Verwaltungsmodernisierung 1987 unabhängige Expertenkommission zum Abbau marktwidriger Regulierungen „Deregulierungskommission“ Kritik an dem Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse
Deregulierung Problemdiagnose: Inflexibilitäten der Arbeitsmärkte verhindert Abbau der Arbeitslosigkeit mehr Arbeit weniger Rechte Beschäftigungsförderungsgesetz 1985
Deregulierung Beschäftigungsförderungsgesetz: erleichterte Zulassungen befristeter Arbeitsverhältnisse Folgerungen Arbeit auf Abruf Verlängerung der Verleihungsdauer
Deregulierung Einschränkung des Kündigungsschutzes Betriebsbedingte Kündigungskriterien reduziert Höchstdauer der Befristigung verlängert Engeltfortzahlung gesenkt
Deregulierung Standpunkte: Bundestagsopposition & Gewerkschaften dagegen Bundesverfassungsgericht & Arbeitgeberverbände dafür
Deregulierung Fazit: moderates Ergebnis bleibt im Rahmen der rechtlichen Grundstrukturen Ursachen: koalitionsinterne Fraktionierungen Meinungsunterschiede geringer Einfluss auf den Arbeitsmarkt
Deregulierung Bundeserziehungsgesetz, 1985 Recht der Kündigungsfrist, 1993 Bestimmungen zur Gleichbehandlung von Männern & Frauen, 1994 Arbeitsschutzgesetz, 1996 EU-Recht oder Bundesverfassungsgericht
Deregulierung 1998, Rückgang durch Korrekturgesetz Teilzeitarbeit & befristete Arbeitsverträge Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung Rückkehr zur Vollzeitstelle
Deregulierung Teilzeitarbeit & befristete Arbeitsverträge keine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über 58-jährige befristet beschäftigen Kalender-/ zweckmäßig befristen sachliche Gründe: Bedarf des Arbeitgebers Vertretung/ Probe Anschluss an Ausbildung/ Studium
Deregulierung Kehrtwende zur Deregulierungspolitik Regeländerungen ins Gegenteil verkehrt Rückgang des Korrekturgesetzes Arbeitsmarktreformgesetz
Wandel der Erwerbsformen Vollzeitbeschäftigte: 1991, 3 von 4 - 2007, 62% Teilzeit-/ geringfügig/ befristet Beschäftigte: 1991, 18,2% - 2007, 32,2% atypisch Beschäftigte: 1997, 82,5% - 2007, 74,5%