Bachelor in Sozialarbeit Praktikumstag 10.05.2012 AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Abteilung 24 - Familie und Sozialwesen Ripartizione 24 - Famiglia e politiche sociali Bachelor in Sozialarbeit Praktikumstag 10.05.2012 Soz.ass. Dr.in Elisabeth Berger Soz.ass. Dr.in Sylvia Rainer Die Sozialdienste in Südtirol
Das Netz der Dienste in Südtirol
DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN zuständige Fachabteilung für Familie, Fürsorge, Wohlfahrt und ergänzende Sozialvorsorge Untersteht dem Landesrat für Familie, Gesundheit, Sozialwesen Direktion, 3 Ämter und Agentur für wirtschaftliche und soziale Entwicklung ASWE
DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN Aufgaben Vorbereitung der Sozialgesetzgebung des Landes Finanzierung des Sozialwesens Landessozialplan Entwicklung von Konzepten und Richtlinien Definition Minimalstandards für die soziale Versorgung Akkreditierungskriterien Personalentwicklung u. Weiterbildung
DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN Abteilungsdirektion Programmierung und Zielvorgabe Koordination der Ämter Dienststelle für Personalentwicklung Dienst für Pflegeeinstufung
DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN Amt für Familie, Frau und Jugend Planung und Koordinierung der Maßnahmen und Dienste in den Bereichen Familie, Frau und Jugend, Sozialdevianz Beiträge an öffentliche und private Einrichtungen Amt für Senioren und Sozialsprengel Planung und Koordinierung der Dienste der Sozialsprengel und für Senioren Sozialfonds
DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN Amt für Menschen mit Behinderungen Planung und Koordinierung der Maßnahmen und Dienste für Menschen mit Behinderungen, psychischen oder Suchterkrankungen Beiträge an öffentliche und private Einrichtungen ASWE Familiengeld Pflegesicherung finanzielle Leistungen für Zivilinvaliden
Autonomiestatut Zuständigkeiten Südtirol hat gemäß Autonomiestatut im Bereich des Sozialwesens – öffentliche Fürsorge und Wohlfahrt – primäre Gesetzgebungskompetenz
Neuordnung der Sozialdienste LG 13/1991 Reform der Sozialdienste Übertragung der Planung, Führung und Evaluation eines Großteils der Sozialdienste vom Land auf die Gemeinden
Neuordnung der Sozialdienste LG 13/1991 Gemeinden haben sich zu Bezirksgemeinschaften (BZG) zusammenschlossen und ihre Kompetenzen an diese weiterdelegiert.
Sondersituation: Bozen und Meran Die Gemeinde Meran führt einige Dienste selbst. Die Gemeinde Bozen hat den Betrieb für Sozialdienste gegründet: eigenständige Körperschaft eigenverantwortliche Führung der Dienste wirkt im Rahmen der Zielsetzungen der Gemeinde
LG 13/1991 Delegierung der Sozialdienste Land Gemeinden 7 Bezirksgemeinschaften (BZG) 1 Betrieb für Sozialdienste (BSB) 20 SOZIALSPRENGEL
Die Träger der Sozialdienste Die Bezirksgemeinschaften
Die Sozialsprengel und ihre Stützpunkte
Sozialdienste Sozialsprengel Sprengel- Übergreifende Dienste Konventionierte Dienste Sozialpädagogische Grundbetreuung Bürgerservice Finanzielle Sozialhilfe Hauspflege Dienst für Menschen mit Behinderung Dienst für Menschen mit psychischen Erkrankungen Dienst für Suchtkranke Frauenhaus Familienberatungsstellen Schuldnerberatung Verbraucherzentrale Einrichtungen für Minderjährige Treffpunkt und Tagesclub für psych. Kranke der Caritas
Einsatzbereiche des Sozialsprengels Bürgerservice Sozialpädagogische Grundbetreuung (SPG) Finanzielle Sozialhilfe (FSH) Hauspflege (HP)
Bürgerservice Erstinformation und Erstberatung Weiterleitung an Einsatzbereiche des Sprengels Weiterleitung an andere Dienste Netzwerkarbeit mit Vereinen und Freiwilligen
Finanzielle Sozialhilfe Finanzielle Beiträge zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Soz. Mindesteinkommen, Miete und Wohnungsnebenkosten, Taschengeld) Finanzielle Unterstützung in besonderen Notlagen (Sonderleistungen, S. für Minderjährige, Aufrechterhaltung Familienlebens und des Haushaltes) Zielgruppenspezifische Sonderunterstützung (Beiträge für Menschen mit Behinderung, Hausnotrufdienst und Seniorentelefon) Spesenübernahme für Unterbringungen von Minderjährigen
Hauspflege Hauspflege (Körperpflege, Persönliche Betreuung, Sanitäre Leistung, Haushaltshilfe, Mobilisation, Spaziergänge, Begleitdienste, Transport, Familienhilfe, Angehörigenbetreuung) Tagesstätten Essen auf Rädern
Sozialpädagogische Grundbetreuung Bereich Erwachsene Bereich Minderjährige und Familien Bereiche Arbeitseingliederung Präventions- und Förderungsprojekte
Aufgaben der Sozialsprengel (LG 13/91 und Sozialplan) Die Sozialsprengel setzen Maßnahmen: zur Förderung, Erhaltung und Wiedererlangung des Wohlbefindens der Bevölkerung; zur vollen Entfaltung der Persönlichkeit innerhalb der familiären und sozialen Umgebung; zur Deckung grundlegender Bedürfnisse; Sie fördern die Sozialisation und die soziale Integration von Einzelpersonen, Familien oder Gruppen in Risikosituationen und sozialen Notlagen.
Aufgaben der SPG Sicherung der Lebensgrundlagen in Krisensituationen oder sozialen Notlagen (z.B. Arbeitslosigkeit, Schulden, Wohnungsnot,Krankheit); Hilfe und Unterstützung für Personen in besonderen Lebenslagen; Arbeit im zwischenmenschlichen Bereich (z.B. familiäre Probleme und Krisen); Prävention; Zusammenarbeit/ Vernetzung mit den Diensten im Bereich Gesundheit, Arbeit, Erziehung, Ausbildung, Gerichtsbarkeit.
Maßnahmen und Leistungen der SPG Soziales Assessment Information und psychosoziale Beratung Hilfeplan, Monitoring und Evaluation soziale Unterstützung im Alltag Aktivierung und Vermittlung von Ressourcen
Private Träger Vereine und Freiwilligenorganisationen Selbsthilfeinitiativen Sozialgenossenschaften Stiftungen Kirchliche Organisationen
Private Träger Beispiel Bereich Behinderungen Verband Lebenshilfe Werkstätten, Hauspflege, Sport und Freizeit, Beratung Arbeitskreis Eltern Behinderter – AEB Interessensvertretung, Unterstützung von Eltern Sozialgenossenschaft Independent L Fachausbildungen, Beratung zu Hilfsmitteln Sozialgenossenschaft Handicar Autowerkstatt zur Anpassung von Fahrzeugen, Fahrschule, Verkauf und Reparatur von Hilfsmitteln …..
Sozialgenossenschaften Staatsgesetz vom 8. November 1991, Nr. 381 Sozialgenossenschaften “Typ A”: Dienstleistungen Sozialgenossenschaften “Typ B”: Arbeitseingliederung benachteiligter Personen Schulung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem betriebsähnlichen, geschützten Rahmen für späteren Eintritt in den Arbeitsmarkt. Benachteiligte Personen: Menschen mit physischer, psychischer und sensorischer Behinderung, mit Suchproblemen und ehemalige Häftlinge. Mindestens 30% der Belegschaft benachteiligte Personen: Befreiung von Sozialabgaben.
Das Netz der sozialen Dienste Kinder- und Jugendschutz Stationäre und teilstationäre Dienste SPG Ambulante Hilfe 2010: 3.824 betreute Minderjährige Wohngemeinschaft Betreutes Wohnen Familienähnl. Einrichtungen Familiäre Anvertrauung 2010: 330 anvertraute Minderjährige und Adoption Kinderhorte, Tagesstätten, Tagesmutter
Minderjährige in stationären Einrichtungen Daten 2008 Wohngemeinschaften 103 Familienähnliche Einrichtungen 29 Betreutes Wohnen 38 Alter: 11-14: 24% 15-17: 40% 18+ : 16%
Minderjährige in Tagesstätten Daten 2008 Anzahl Einrichtungen Anzahl Jugendliche 11 109
Kleinkinderbetreuungsdienste Betreuungsplätze 2010: Aufnahmekapazität in den 13 Kinderhorten: 639 Aufnahmekapazität in den 37 Kitas: 617 Aufnahmekapazität in den 7 betrieblichen Kitas: 95 Aufnahmekapazität bei den 147 Tagesmüttern: 803 Plätze insgesamt: 2.153 Für 16.130 Kinder in Südtirol im Alter von 0-3 Jahren (13,3% der Kleinkinder) stehen Betreuungsplätze bereit.
Das Netz der sozialen Dienste
Das Netz der sozialen Dienste
Pflegebedarf der über 65-jährigen in Südtirol 12.700 ältere Menschen (65+) haben einen Pflegebedarf * (ca. 2,5% der Gesamtbevölkerung) ~ 70% ~ 30% zu Hause betreut: ca. 9.100 Senioren mit Pflegebedarf in Heimen betreut: ca. 3.600 Pflegebedürftige ~ 60% ~ 40% Ausschließlich Angehörige / informelle Pflege: ca. 5.400 (Mit-)Versorgung durch (Haus-)Pflegedienste: ca. 3.700
Pflegesicherung LG 9/2007„Maßnahmen zur Sicherung der Pflege“ Pflegegeld zur Bezahlung von Pflege und Betreuung zu Hause; zur Kostenbeteiligung bei Nutzung von Diensten. Monatliche Beträge nach Pflegebedarf: Stufe (60-120h): 529€ Stufe (120-180h): 900€ Stufe (180-240h): 1.350€ Stufe (ab 240h): 1.800€
EmpfängerInnen des Pflegegeldes 2010 Pflegestufe Zuhause Heim Insgesamt 1 4.907 667 5.574 2 3.428 907 4.335 3 1.815 1.341 3.156 4 626 656 1.282 10.776 3.571 14.347
Ausgaben Pflegegeld 2008 - 2010
Das Netz der sozialen Dienste
LG 20/1983: Neue Maßnahmen zugunsten der Behinderten Ziele: Würde, Freiheit und Autonomie von Menschen mit Behinderung; Volle Integration in Familie, Schule, Arbeit und Gesellschaft; Maßnahmen und Dienste: Sozialzentren und Werkstätten Schulische Integration und Berufsbildung Arbeitseingliederung
Dienste für Menschen mit Behinderungen – Daten 2010 Wohnangebote 18 Wohnheime 322 Personen 16 Wohngemeinschaften 94 Personen 3 Trainingswohnungen 15 Personen Sozialpädagogische Wohnbegleitung
Dienste für Menschen mit Behinderungen – Daten 2010 Tagesbetreuungsangebote 30 Geschützte Werkstätten/ Rehawerkstätten 778 Personen 16 Tagesförderstätten 183 Personen
Das Netz der sozialen Dienste
Die sozialpsychiatrischen Dienste Gesetzliche Grundlagen: LG 20/1983; Beschluss der Landesregierung 711/1996 “Ein zeitgemäßes therapeutisch-pflegerisches Netz für psychisch Kranke“ Daten 2010:
Das Netz der sozialen Dienste
Soziale Dienste im Suchtbereich Niederschwellige Tagesstätten: Einrichtung Betreute 2010 “Bahngleis 7” Bozen 233 “Plus” Meran 87 +35 Plus “Work”
Soziale Dienste im Suchtbereich Werkstätten: BZG Einrichtungen Klienten 2010 Bozen 1 12 Burggrafenamt Salten-Schlern 2 15 Wipptal 4 Pustertal 20 Gesamt 6 63
Soziale Dienste im Suchtbereich Wohngemeinschaften: BZG Einrichtungen Klienten 2010 Bozen 2 9 Burggrafenamt 1 6 Eisacktal 10 Gesamt 4 25
Das LG 3/2006 Maßnahmen im Bereich Abhängigkeiten System der Maßnahmen und Dienste im Suchtbereich Bestimmungen im Bereich Alkohol (Jugendschutz, Verkauf, Werbung) Landesweite Koordinierungseinheit
Das Netz der sozialen Dienste
Einrichtungen für Einwanderer und Flüchtlinge Einrichtungen für Erstorientierung und Information für Ausländer Wohnheime und Arbeiterwohnheime Erstaufnahmezentrum für nicht begleitete Minderjährige Aufnahmezentrum und Wohneinrichtung für Flüchtlinge Ambulatorium für die medizinische Notfallversorgung von illegalen AusländerInnnen „Fanon Balint“
Soziale Ausgrenzung Beratungsstellen Obdachlosenheime, Kältenotfallzentren und Übernachtungsstätten (ca. 200 Plätze) Tagesstätte für Obdachlose Street work Einrichtungen für Haftentlassene 15 Plätze Ausstiegshilfen für Prostituierte Wohnplätze für Sinti und Roma ca. 220 Plätze
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