Due Diligence ProVentus Energie Academy

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 Präsentation transkript:

Due Diligence ProVentus Energie Academy Prüfung und Bewertung von Windpark Projekten in unterschiedlichen Stadien Dr. Harald Winter ProVentus Energie Academy

Quelle: http://wirtschaftslexikon. gabler

Definition (Kurzerklärung) sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf seine wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse, die durch einen potenziellen Käufer eines Unternehmens vorgenommen wird. Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/9219/due-diligence-v11.html

Definition (ausführlich) engl. für gebührende Sorgfalt; 1. Begriff: sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf seine wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse, die durch einen potenziellen Käufer eines Unternehmens vorgenommen wird. Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/9219/due-diligence-v11.html

Definition (ausführlich) 2. Ziel einer Due Diligence ist es, sich so weit wie möglich abzusichern, dass die Annahmen und Voraussetzungen, auf die sich ein Kaufangebot für ein Unternehmen bezieht, zutreffen und alle relevanten Risiken identifiziert worden sind. Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/9219/due-diligence-v11.html

Definition (ausführlich) 3. Die Durchführung einer Due Diligence wird grundsätzlich von Fachleuten vonseiten des Käuferunternehmens und unter Zuhilfenahme von externen Beratern vorgenommen. Im Rahmen dieser Prüfung werden verschiedene Informationsquellen genutzt, wobei insbesondere Unternehmens-unterlagen bzw. -daten analysiert und Gespräche mit dem Management des Zielunternehmens geführt werden. Eine Due Diligence bezieht sich dabei i.d.R. auf verschiedene Teilbereiche, von denen v.a. die Financial Due Diligence (Prüfung der finanziellen Lage), Market bzw. Commercial Due Diligence (Marktanalyse, Analyse des Geschäftsmodells), Legal Due Diligence (Prüfung rechtlicher Aspekte) und Tax Due Diligence (Prüfung steuerlicher Aspekte) von hoher Bedeutung sind. Darüber hinaus werden Formen der kulturellen, technischen, mitarbeiterbezogenen sowie der umweltbezogenen Due Diligence von immer größerer Bedeutung. Eine Due Diligence findet insbesondere vor Abschluss des Unternehmens-kaufvertrages statt, wobei manche Teilaspekte auch danach durchgeführt werden können. Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/9219/due-diligence-v11.html

Due Diligence bei Windparks Due Diligence ≜ Projektprüfung Technical Due Diligence (TDD)

Gründe der Due Diligence Verkauf eines Windpark-Projektes in unterschiedlichen Phasen der Realisierung Projektrechte (Windpark in Planung) Genehmigungen liegen nicht vor => Umsetzungswahrscheinlichkeit geringer Genehmigungen und Verträge liegen vor => Umsetzungswahrscheinlichkeit höher Windpark in Errichtung Windpark in Betrieb Repowering Verlängerung des Betriebs nach 20 Jahren

Ziele der Due Diligence Beurteilung des Projektes Risiken Analyse Bewertung Identifizierung Wertermittlung Betriebskostenanalyse / -minimierung Analyse der Wirtschaftlichkeit / Vergleich mit einer vorliegenden Prognose

Due Diligence (Extern) Käufer - Verkäufer Windpark Verkäufer Käufer Due Diligence (Extern)

Due Diligence (Extern) Käufer - Verkäufer Windpark Käufer Verkäufer Due Diligence (Extern)

Was wird geprüft Fallunterscheidung Projektrechte (Windpark in Planung) Genehmigungen liegen nicht vor => Umsetzungswahrscheinlichkeit geringer Genehmigungen und Verträge liegen vor => Umsetzungswahrscheinlichkeit höher Windpark in Errichtung Windpark in Betrieb Repowering Verlängerung des Betriebs nach 20 Jahren

Projektrechte Genehmigungen liegen vor Ermittlung der Genehmigungsfähigkeit Pachtverträge und weiterer Sicherungsverträge (Wegerechte, Netzanschluss, etc.) Regionalplan (FNP) Besichtigung der avisierten Windparkfläche Mindestabstände GU Vertrag Bewertung des WEA Typs Prüfung von Garantien (Leistungskurve, Verfügbarkeit) Betriebsführung, Wartung und Versicherungen Micrositing Prognosen für Ertrag, Schattenwurf, Schall und Verlusten

Projektrechte Genehmigungen liegen nicht vor Baugenehmigung (Netzanschluss/UW) Pachtverträge und weiterer Sicherungsverträge (Wegerechte, etc.) Besichtigung der Windparkfläche Mindestabstände GU Vertrag Bewertung des WEA Typs Prüfung von Garantien (Leistungskurve, Verfügbarkeit) Betriebsführung, Wartung und Versicherungen Micrositing Prognosen für Ertrag, Schattenwurf, Schall und Verlusten

Windpark in Errichtung Bauüberwachung/Abnahmen Inbetriebnahme Baugenehmigung (Netzanschluss/UW) Pachtverträge und weiterer Sicherungsverträge (Wegerechte, etc.) Besichtigung der Windparkfläche / Baustelle Mindestabstände GU Vertrag Bewertung des WEA Typs Prüfung von Garantien (Leistungskurve, Verfügbarkeit) Betriebsführung, Wartung und Versicherungen Micrositing Prognosen für Ertrag, Schattenwurf, Schall und Verlusten

Windpark in Betrieb Inspektion zur Zustandsermittlung Betriebsdatenanalyse Baugenehmigung Pachtverträge Besichtigung der Windparkfläche Mindestabstände Bewertung des WEA Typs Prüfung von Garantien (Leistungskurve, Verfügbarkeit) Prognosen für Ertrag, Schattenwurf, Schall und Verlusten Betriebsführung, Wartung und Versicherungen Micrositing

Repowering Bauüberwachung/Abnahmen Inbetriebnahme Baugenehmigung (Netzanschluss/UW) Pachtverträge und weiterer Sicherungsverträge (Wegerechte, etc.) Besichtigung der Windparkfläche / Baustelle Mindestabstände GU Vertrag Bewertung des WEA Typs Prüfung von Garantien (Leistungskurve, Verfügbarkeit) Betriebsführung, Wartung und Versicherungen Micrositing Prognosen für Ertrag, Schattenwurf, Schall und Verlusten

Repowering (Exkurs: Vergütung) Nach der aktuellen Fassung des EEG (von 2009) gilt: § 29 Windenergie (1) Für Strom aus Windenergieanlagen beträgt die Vergütung 4,87 Cent pro Kilowattstunde (Grundvergütung). (2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Vergütung in den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage 8,93 Cent pro Kilowattstunde Anfangsvergütung). Diese Frist verlängert sich um zwei Monate je 0,75 Prozent des Referenzertrags, um den der Ertrag der Anlage 150 Prozent des Referenzertrags unterschreitet. Referenzertrag ist der errechnete Ertrag der Referenzanlage nach Maßgabe der Anlage 3 zu diesem Gesetz. Die Anfangsvergütung erhöht sich für Strom aus Windenergieanlagen, die vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen worden sind, um 0,48 Cent pro Kilowattstunde Systemdienst-leistungs-Bonus), wenn sie ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme die Anforderungen nach § 6 Absatz 5 nachweislich erfüllen. (3) Anlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 50 Kilowatt gelten im Sinne des Absatzes 2 als Anlagen mit einem Ertrag von 60 Prozent ihres Referenzertrags.

Repowering (Exkurs: Vergütung) Nach der aktuellen Fassung des EEG (von 2009) gilt: § 30 Windenergie Repowering (1) Für Strom aus Windenergieanlagen, die in ihrem Landkreis oder einem an diesen angrenzenden Landkreis eine oder mehrere bestehende Anlagen endgültig ersetzen (Repowering-Anlagen), erhöht sich die Anfangsvergütung um 0,5 Cent pro Kilowattstunde, wenn 1. die ersetzten Anlagen vor dem 1. Januar 2002 in Betrieb genommen worden sind, 2. für die ersetzten Anlagen dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch nach den Vergütungsbestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der für die jeweilige Anlage maßgeblichen Fassung besteht, 3. die installierte Leistung der Repowering-Anlage mindestens das Zweifache der ersetzten Anlagen beträgt und 4. die Anzahl der Repowering-Anlagen die Anzahl der ersetzten Anlagen nicht übersteigt. Im Übrigen gilt § 29 entsprechend. (2) Eine Anlage wird ersetzt, wenn sie höchstens ein Jahr vor und spätestens ein halbes Jahr nach der Inbetriebnahme der Repowering-Anlage vollständig abgebaut und vor Inbetriebnahme der Repowering-Anlage außer Betrieb genommen wurde. Der Vergütungsanspruch für die ersetzten Anlagen entfällt endgültig.

Weiterbetrieb nach 20 Jahren Inspektion der WEAs notwendig (Entwurf DiBT Richtlinie 2012) Betriebsdatenanalyse Baugenehmigung Pachtverträge Besichtigung der Windparkfläche Betriebsführung, Wartung und Versicherungen

Weiterbetrieb von Windenergieanlagen 17 Weiterbetrieb von Windenergieanlagen 17.1 Anwendung der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen" - Beurteilung von Turm und Gründung Mit der „Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen“ besteht die Möglichkeit einer Bewertung von Windenergieanlagen hinsichtlich ihres Weiterbetriebs nach Ablauf der Entwurfslebensdauer, die im Rahmen dieser Richtlinie i.d.R. mit 20 Jahren angenommen wird. Die in der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen" festgelegten Prüfmethoden ermöglichen die Beurteilung für den Weiterbetrieb der Windenergieanlage gemäß dem aktuellen Stand der Technik. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Sicherheit bezüglich der Aussage zur Standsicherheit von Umfang und Auswahl der Prüfmethoden und der mit der Probenahme, Durchführung und Bewertung beauftragten Sachverständigen abhängt. Quelle: Richtlinie für Windenergieanlagen, Schriften des Deutschen Instituts für Bautechnik Reihe B, Heft 8, Oktober 2012

Weiterbetrieb von Windenergieanlagen Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Vorgehensnachweise, die analytische und die praktische Methode. Die analytische Methode ist eine Prüfung durch Neuberechnung der Windenergieanlage unter Berücksichtigung der standortspezifischen Anlage und deren lokalen Randbedingungen. Die praktische Methode ist eine Prüfung durch Inspektion der Windenergieanlage, dies beinhaltet sowohl die visuelle Inspektion als auch zerstörungsfreie Prüfmethoden und, falls erforderlich, auch eine Probenahme aus dem Tragwerk. Abweichend von der "Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen" gilt: Die praktische Methode durch zusätzliche statische Berechnungen unter Einbeziehung des derzeit geltenden Regelwerks zu belegen. Die analytische Methode muss durch zusätzliche repräsentative Probenahmen am Turm und eine Begutachtung der Gründung unterstützt werden. Quelle: Richtlinie für Windenergieanlagen, Schriften des Deutschen Instituts für Bautechnik Reihe B, Heft 8, Oktober 2012

Wartung

Einfacher Wartungsvertrag Reine Wartung (Hilfs- und Betriebsstoffe) Keine Kostenübernahme für Ersatz-/Austauschteile (Keine eigenständige Reaktion auf Störungen) Keine Verfügbarkeitsgarantien außerhalb der Gewährleistung Entsprechend hohe Reparatur- und Instandhaltungsrücklagen notwendig! KOSTENGÜNSTIGSTER VERTRAG, bezogen auf jährliche Fixkosten

Premium Wartungsvertrag Teilweise Kostenübernahme des Herstellers bzw. Servicepartner Austausch von gewissen Komponenten Keine Hauptkomponenten Eigenständige Reaktion Prämie für den Servicepartner bei Erreichung einer gewissen Verfügbarkeit

Vollwartungsvertrag Wartung und Reparatur Austausch von Komponenten Großkomponenten enthalten Eigenständige Reaktion auf Störungen Verfügbarkeitsgarantien Begrenzte Laufzeit Sehr unterschiedlich Kosten Jährliche Fixkosten über die Vertragslaufzeit bekannt* Eventuell zusätzliche MB- und MBU-Versicherung notwendig* * Überprüfung Wirtschaftlichkeitsrechnungen/Kosten

*Quelle: Bundesverband Windenergie Betriebsführung* Die Betriebsführung von Windparks ist verantwortlich für alle technischen und auch wirtschaftlichen Aspekte, um den sicheren und erfolgreichen Betrieb der Windenergieanlage (WEA) und des ganzen Windparks sicher zu stellen. Das umfasst die Kommunikation und Verhandlung mit Herstellern, Service- und Wartungsunternehmen, aber auch mit Behörden und Versicherern und nicht zuletzt mit den Eigentümern. Zusätzlich fallen die Koordination der Wartung und Reparaturen, die Fernüberwachung sowie regelmäßige Begehungen der Windenergieanlagen in den Aufgabenbereich der Betriebsführung. Die Steuerung und Regelung der Windenergieanlage ist voll automatisiert und ein Eingreifen der Betreiber bzw. Hersteller ist nur selten nötig (bei Störungen oder manuellem Eingriff in die Steuerung). Jede WEA wird heutzutage kontinuierlich durch das so genannte SCADA-System (System Control And Data Acquisition) fernüberwacht. Das SCADA-System erfasst Daten über Statusmeldungen vom Anlagenzustand und von Fehlern, Ertragsdaten sowie weiteren Betriebsparametern wie Drehzahl, Leistung, Windgeschwindigkeit und –richtung.

*Quelle: Bundesverband Windenergie Betriebsführung* Diese Daten werden ständig in der WEA gesammelt, durch die Steuerung der WEA gespeichert und können jederzeit online zum technischen Betreiber beziehungsweise Hersteller abgerufen werden. Überwachungspunkte CMS (Condition Monitoring System) Hauptlager - Getriebe- Generator- Grundrahmen/Turm- Rotorblätter- Öltemperatur, -druck, -qualität

Wichtige Kriterien für den Service Service-Netz Qualitätsmanagement Ersatzteilversorgung Reaktionszeit Anfahrtsentfernung Monitoring Quelle: http://www.deutsche-windtechnik.de/, 12.06.2013

Exkurs: Turbulenzen Winturbulenz Direkt zu: Projektbeschreibung (Winturbulenz) // Comparing on- and off-shore turbulence // Advanced investigation into the influence of high frequency turbulence // EWEA Offshore 2011 Messung und Analyse hochfrequenter Turbulenzanteile (< 10 kHz) im Offshore-Wind zur Optimierung von aerodynamischen Blattprofilen Fachhochschule Kiel, Institut für Konstruktion und Entwicklung Prof. Dr. Alois Peter Schaffarczyk Ziel des Projektes ist die Untersuchung von Turbulenzen im On- und Offshore-Wind. Hierfür werden mit piezoelektrischen Messgebern hochfrequente aerodynamische Windanteile an unterschiedlichen Standorten gemessen.

Exkurs: Turbulenzen Ein weiteres Ziel ist die Analyse des Einflusses des Turbulenzanteils auf den Übergang von laminarer zu turbulenter Strömung und einer entsprechenden Rotorblattoptimierung. Die Onshore-Messungen zeigen, dass sinnvolle Ergebnisse erzielt werden können und dass gemittelte Messwerte vergleichbar mit solchen von Schalenstern-Anemometern sind. Die Offshore-Messungen werden ab dem Herbst auf der Forschungsplattform FINO3 stattfinden. Sie werden begleitet von numerischen Strömungssimulationen zweidimensionaler Rotorblattprofile und der Stabilitätsanalyse der Grenzfläche mittels einer vereinfachten en-Methode. Messwerte und Simulationsdaten werden dann kombiniert zur Rotorblattoptimierung eingesetzt. Es ist zu erwarten, dass der Offshore-Wind weniger turbulent ist, was weit reichende Folgen für die Blätter und Profile einer Windanlage hat. Die im Onshore-Bereich angewandten turbulenten Profile können durch sogenannte Laminarprofile ersetzt werden. Diese sind wegen ihres geringeren Reibverlustes ertragsreicher.

Adressen für weitere Informationen http://www.eeg-aktuell.de/ http://www.gesetze-im-internet.de/ http://www.wind-energie.de/