Betriebliches Rechnungswesen

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 Präsentation transkript:

Betriebliches Rechnungswesen Tutorium Buchführung Betriebliches Rechnungswesen hier: Externes Rechnungswesen - 1. Tag - Referent: Diplom – Finanzwirt Tobias Teutemacher

Zeitplan 1. Tag: Alle Uhrzeiten sind ca. Angaben.

Zeitplan 2. Tag: Alle Uhrzeiten sind ca. Angaben.

1. Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens Begriff und Notwendigkeit des betrieblichen Rechnungswesens Unterscheidung internes und externes Rechnungswesen Gesetzliche Grundlagen der Buchführung Von der Inventur über das Inventar zur Bilanz  Inventur  Inventar  Bilanz Gewinn und Gewinnermittlung Verständnisfragen zum 1. Teil

2. Auswirkung von Geschäftsvorfällen Erfolgsneutrale Vermögensumschichtungen Aktivtausch Passivtausch Aktiv-Passivtausch (Bilanzverlängerung; Bilanzverkürzung) Betriebsvermögensänderungen Verständnisfragen zum 2. Teil

3. Kontoeröffnung und Buchungstechnik Das Konto und die Buchungsregel Der Buchungssatz Kontoeröffnung Das Buchen auf Bestandskonten Das Buchen auf Erfolgskonten Übersicht über den Zusammenhang der Konten und ihrem Abschluß Das System der Doppelten Buchführung Verständnisfragen zum 3. Teil

4. Elementare Buchungen Buchungen im Warenverkehr Die Behandlung von Preisnachlässen und Erlösschmälerungen Die Buchung der Umsatzsteuer Buchungen der Personalaufwendungen

1. Grundlagen des betriebl. Rechnungswesens

Begriff des Rechnungswesens Definition: Das betriebliche Rechnungswesen beinhaltet alle Maßnahmen zur zahlenmäßigen Erfassung, systematischen Aufbereitung und Abbildung wirtschaftlicher Vorgänge innerhalb eines Unternehmens und zwischen einem Unternehmen und seiner Umwelt (Lieferanten, Kunden, Banken, Staat). Es liefert Informationen sowohl über den betrieblichen Prozeß der Leistungserstellung als auch über die finanziellen und leistungsmäßigen Beziehungen des Unternehmens zu seinen Märkten.

Begriff des Rechnungswesens Wirtschaftliche Vorgänge in einem Unternehmen: Staat Subventionen Steuern + Abgaben Güter Güter Beschaffungsmarkt Unternehmen Absatzmarkt Entgelt Entgelt Rückzahlung von Krediten, Finanzanlagen, etc. Aufnahme von Krediten, Rückflüsse aus Finanzanlagen, etc. Finanzmarkt

Notwendigkeit des Rechnungswesens Instrument der Erfolgsermittlung und der Entscheidungsvorbereitung Externe Rechenschaftslegung Interne Rechenschaftslegung und Entscheidungshilfe

Unterscheidung in-/externes Rechnungswesen Internes Rechnungswesen: Ermittelt die angefallenen Kosten und rechnet sie den Stellen und Produkten zu, die sie verursacht haben. Externes Rechnungswesen: Im wesentlichen die Buchführung und ihr Ergebnis, der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung, sowie teilweise auch Anhang und Lagebericht (insbesondere bei Kapitalgesellschaften)

Unterscheidung in-/externes Rechnungswesen Adressaten Externes Rechnungswesen Internes Rechnungswesen Eigentümer Kapitalgeber Mitarbeiter Gläubiger Staat Gesellschaft Lieferanten Kunden Vorstand Geschäftsführer Aufsichtsrat Betriebsrat 13

Bestandteile des Betriebl. Rechnungswesens Externes Rechnungswesen Internes Rechnungswesen Geschäfts- und Finanzbuchhaltung Statistik Planung(srechnung) Kosten- und Leistungsrechnung (Betriebsabrechnung) Zeitrechnung Vergleichs-rechnung Planbilanz/Plan-GuV Finanz- u. Liquiditätspläne Plankostenrechnung Stück- und Zeitrechnung Buchführung Jahresabschluß (Bilanz und GuV) Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung Soll-Ist-Vergleich Dokumentation der Geschäftsvorfälle nach gesetzlichen Vorschriften Information über Stand und Veränderungen des Kapitals und über den Geschäftserfolg Kostenträgerrechnung Abweichungsanalyse Kalkulation Kurzfristige Erfolgsrech-nung

Externes Rechnungswesen Inhalt: Buchführung ist die planmäßige, lückenlose und ordnungsgemäße Aufzeichnung aller für ein Unternehmen bedeutsamen wirtschaftlichen Vorgänge (= Geschäftsvorfälle) Vorgaben: Buchführung und Jahresabschluss müssen sich nach gesetzlichen Vorgaben richten.

Externes Rechnungswesen Ziel: Darstellung der vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden Darstellung des Ergebnisses Gewinn oder Verlust für: Innerbetriebliche Zwecke z. B. Kostenkontrolle und –planung, Investitionsplanungen, etc. Außerbetriebliche Zwecke z. B. Nachweis der Kreditwürdigkeit bei Banken, Nachweis der Besteuerungsgrundlagen

Gesetzliche Grundlagen der Buchführung 17

Externes Rechnungswesen Aufbau der zentralen Rechnungslegungsvorschriften im HGB (§§ 238 ff HGB) ( 49. Auflage 2009 oder 50. Auflage 2010) I. Abschnitt: Vorschriften für alle Kaufleute §§ 238 - 263 II. Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 264 – 335 b III. Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften §§ 336 - 339 IV. Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige §§ 340 – 341p 18

Externes Rechnungswesen I. Abschnitt: Vorschriften für alle Kaufleute (insbesondere für Einzelkaufleute und Personengesellschaften) 1. Unterabschnitt: 2. Unterabschnitt: Buchführung Inventar Eröffnungsbilanz Jahresabschluss 1.Titel Allgemeine Vorschriften §§ 246 – 245 HGB 2. Titel Ansatzvorschriften §§ 246 – 251 HGB 3. Titel §§ 252 – 263 HGB 19

Gesetzliche Grundlagen der Buchführung Buchführungspflicht nach § 238 HGB: Hiernach sind Kaufleute (s. nächste Folie) verpflichtet, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen und regelmäßige Abschlüsse zu machen. Ergänzende Vorschriften finden darüber hinaus in § 91 AktG, § 41 GmbHG und § 33 GenG.

Gesetzliche Grundlagen der Buchführung Kaufleute i. S. d HGB Istkaufmann Kannkaufmann Formkaufmann § 1 HGB §§ 2,3 HGB § 6 HGB Kaufmann kraft Betätigung Kaufmann kraft Eintragung im Handelsregister Kaufmann kraft Rechtsform, z. B. OHG, KG, GmbH, AG

Gesetzliche Grundlagen der Buchführung Ausnahme: § 241a HGB Istkaufmann kann auf Buchführungspflicht verzichten (Wahlrecht), wenn folgende Grenzen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen unterschritten werden: Umsatz < 500.000,- € Jahresüberschuss < 50.000,- € 22

Gesetzliche Grundlagen der Buchführung Buchführungspflicht nach Steuerrecht § 141 Abgabenordnung (AO): Gewerbetreibende, die nicht nach HGB verpflichtet sind Bücher zu führen, wenn ihr Umsatz > 500.000,- € oder Gewinn > 50.000,- € beträgt.

Gesetzliche Grundlagen der Buchführung Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB): Nach den §§ 238 I HGB und 140 AO haben Buchführungspflichtige ihre Bücher nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu führen und abzuschließen (nur teilweise gesetzlich verankert). Im Folgenden ein paar Beispiele:

Erfüllungsmerkmale der GoB Befolgung der Grundsätze der Vollständigkeit sowie Klarheit und Übersichtlichkeit: lückenlose Aufzeichnung sämtlicher Geschäftsvorfälle (üblicherweise doppelte Buchführung). Verbuchung innerhalb eines systematisch aufgebauten Kontenrahmens, z. B. DATEV SKR 03, Industriekontenrahmen keine Buchung ohne Beleg Belegung der Posten des Jahresabschlusses durch Inventur

Inventur Allgemeines: Bestandsaufnahme, d. h. Feststellung aller Vermögenswerte und Schulden Begriff: lateinisch: invenire = finden Inventurpflicht zu Beginn des Gewerbebetriebes und zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres

Inventur Definition: Stichtagsinventur: Mengen- und wertmäßige Aufnahme aller Vermögensgegenstände; bei körperlichen Gegenständen (Maschinen, Fahrzeugen, BGA, Waren, Material, Kassenbestand) durch Messen, Zählungen, Wiegen; bei unkörperlichen Vermögensteilen (Forderungen, Schulden) mit Hilfe der Belege. Stichtagsinventur: Nach § 240 HGB ist jeder Kaufmann zur jährlichen Durchführung einer Inventur zum Bilanzstichtag verpflichtet (+/– 10 Tage).

Inventar Definition: Das Inventar ist ein ausführliches Verzeichnis (Ergebnis der Inventur), das alle Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge und Wert im Einzelnen (hier bereits Hinweis auf § 252 (1) Nr. 3 HGB „Grundsatz der Einzelberwertung“) in Staffelform aufweist.

Inventar Inhalt: Das Inventarverzeichnis muss folgende Angaben enthalten: die Menge nach Zahl, Maß oder Gewicht die Bezeichnung (Art, Artikel-Nr., Größe) der Wert einer Einheit der Gesamtwert unter Berücksichtigung der Menge

Inventar Aufbau: A. Vermögensteile oder Rohvermögen I. Anlagevermögen II. Umlaufvermögen -- B. Schulden l. Langfristige Verbindlichkeiten II. Kurzfristige Verbindlichkeiten = C. Reinvermögen oder Eigenkapital

Inventar Begriffserläuterung: Anlagevermögen: Vermögensgegenstände die dazu bestimmt sind, dem Betrieb langfristig zu dienen. Umlaufvermögen: Vermögensgegenstände, die im Betrieb sofort gebraucht, verbraucht oder verkauft werden.

Bilanz Definition: systematisch gegliederte Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden Gedrängte Zusammenfassung der Vermögenswerte und Schulden Verzicht auf Mengenangaben Zusammenfassung einzelner Gruppen von Inventarposten

Bilanz Aufbau: Formaler Aufbau: T-Kontenform. linke Seite (Aktiva) = Vermögensgegenstände (Mittelverwendung) rechte Seite (Passiva) = Schulden (Mittelherkunft) Das Eigenkapital wird als “Schulden” gegenüber dem Unternehmer angesehen.

Bilanz Begriffliche Herkunft (Bilanz): “Bilanz” stammt aus dem Italienischen (La Bilancia) und bedeutet “Waage”. Damit wird ausgedrückt, dass eine Bilanz immer wertmäßig ausgeglichen ist. D.h. es gilt: Summe der Aktiva = Summe der Passiva Grund: der nicht mit Schulden finanzierte Teil des Vermögens muss mit Eigenmitteln (Eigenkapital) finanziert sein.  Eigenkapital = Vermögen – Schulden

Grundsätze für die Bilanzgliederung Darstellung in Kontenform (abhängig von Unternehmensgröße) formelle Bilanzkontinuität Beibehaltung der Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der aufeinander-folgenden Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnung. Vorjahresbezug Mitangabe der Vorjahreszahlen in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Grundsätze für die Bilanzgliederung Aktiva   Bilanz Passiva Anlage- vermögen Grundstücke Gebäude Gegliedert nach steigender Flüssigkeit Gegliedert nach sinkender Fälligkeit Eigenkapital Eigen- kapital Maschinen Fahrzeuge Rückstellungen Fremd- kapital BGA Umlauf- vermögen Waren Material Darlehen Forderungen Verb. aLuL Bank Sonst. Verbl. Kasse

Wichtige Bilanzierungsgrundsätze Vollständigkeitsgebot In der Bilanz sind alle betrieblichen Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) und Schulden sowie die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten vollständig anzugeben (§ 246 Abs. 1 HGB). Bilanzklarheit Die Bilanz ist klar und übersichtlich zu erstellen (§ 243 Abs. 2 HGB). Dem dient die Bilanzgliederung, § 266 HGB.

Wichtige Bilanzierungsgrundsätze Einzelbewertung Jedes Wirtschaftsgut und jede Schuld sind einzeln zu bilanzieren und zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Saldierungen sind unzulässig (§ 246 Abs. 2 HGB). Bilanzenzusammenhang Die Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres muss als Ganzes und in den einzelnen Positionen und Werten mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres übereinstimmen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB, § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG).

Wichtige Bilanzierungsgrundsätze Vorsichtsprinzip Es ist vorsichtig zu bewerten. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Bewertungsstetigkeit Die Bewertungsmethoden des Vorjahres sollen beibehalten werden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Gewinn entsteht im Verkaufszeitpunkt unabhängig vom Zahlungszeitpunkt ist keineswegs mit Bargeld bzw. Liquidität gleichzusetzen Definition: Gewinn ist Eigenkapitalmehrung. Eigenkapitalmehrung ist Ertrag. Verlust ist Eigenkapitalminderung. Eigenkapitalminderung ist Aufwand.

Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich: über Inventur, Inventar und Bilanz wird das Eigenkapital an zwei verschiedenen Stichtagen als Differenz zwischen Vermögen und Schulden ermittelt und verglichen. Die Höhe der Eigenkapitaländerung stellt den Gewinn oder Verlust dar. Formel: Eigenkapital 31.12. - Eigenkapital 31.12. Vorjahr = Gewinn bzw. Verlust

Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen einer Periode: Ermittlung als Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen einer Periode durch laufende, separate Aufzeichnungen aller Geschäftsvorfälle, die Eigenkapitaländerungen bewirken.

Verständnisfragen zum 1. Teil 1. Begründen Sie die Notwendigkeit interner und externer Rechenschaftslegung eines Unternehmens. 2. Erläutern Sie Inhalt und Aufgaben der Finanzbuchhaltung und der Kostenrechnung. 3. Nennen Sie den Inhalt wichtiger gesetzlicher Vorschriften zur Buchführung. 4. Wie werden Aktiva und Passiva in der Bilanz ausgeglichen? 5. Gewinn ist nicht Geld/Liquidität. Nehmen Sie hierzu Stellung.

2. Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf die Bilanz

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf die Bilanz Jeder Kaufmann ist verpflichtet, bei der Gründung eines Gewerbebetriebes ein Inventar und eine Bilanz aufzustellen (§ 240 (1) HGB). Der laufende Geschäftsbetrieb (Wareneinkauf, -verkauf, Produktion, Darlehensaufnahme etc.) führt zur permanenten Veränderung in Wert und Struktur der einzelnen Bilanzpositionen.

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf die Bilanz Nach der Art ihrer Wirkung auf das Eigenkapital lassen sich erfolgsneutrale und erfolgswirksame Geschäftsvorfälle unterscheiden. Geschäftsvorfälle = Vorgänge, die Besitzposten, Schulden oder Eigenkapital eines Unternehmens ändern!

Feststellung der Wirkung von Geschäftsvorfällen 1. Welche Bilanzpositionen ändern sich wie? (Zunahme/Abnahme? Um welchen Betrag?) 2. Ändert sich die Summe des Vermögens (Bilanzsumme)? Wenn ja, um wieviel? 3. Ändert sich die Höhe der Schulden? Wenn ja, um wieviel? 4. Ändert sich die Differenz zwischen Vermögen und Schulden, das Eigenkapital? Wenn nein => erfolgsneutraler Geschäftsvorfall Wenn ja => Eigenkapitalerhöhung durch Ertrag oder Eigenkapitalminderung durch Aufwand

Übersicht  Geschäftsvorfälle  Betriebsvermögens- umschichtungen Betriebsvermögens-änderungen  Haben keinerlei Einfluss auf das Eigenkapital Verändern (erhöhen, mindern) das Eigenkapital Aktiv-tausch Passiv-tausch Aktiv-Passiv-Tausch Aufwand Ertrag

Betriebsvermögensumschichtungen Aktivtausch Beispiel: Kauf einer Maschine durch Barzahlung. Beispiel: Kunde begleicht Rechnung. Passivtausch Beispiel: Begleichung einer Rechnung durch Kontoüberziehung

Betriebsvermögensumschichtungen Aktiv-Passiv-Mehrung Beispiel: Wareneinkauf auf Ziel, d.h. ohne sofortige Zahlung. Aktiv-Passiv-Minderung Beispiel: Nach vier Wochen wird die auf Ziel gekaufte Ware bar bezahlt.

Betriebsvermögensänderungen Erfolgswirksame Vermögensänderungen durch Aufwendungen und Erträge. Beispiele: Warenverkauf auf Ziel. Einkaufspreis der Ware 100,– €; Verkaufspreis 150,– €. Barzahlung einer Lieferantenrechnung unter Abzug von 3 % Skonto. Verkauf einer Ware im Wert von 100,– € zu 80,– €.

Betriebsvermögensänderungen Merke: Beim Aktiv-, Passiv- und Aktiv-Passiv-Tausch handelt es sich um reine Umschichtungen des Betriebsvermögens! Das Betriebsvermögen ändert sich nur in seiner Zusammen-setzung! Das Eigenkapital bleibt unverändert! Betriebsvermögensumschichtungen sind erfolgsneutral, d.h. der Gewinn ändert sich nicht!

Verständnisfragen zum 2. Teil 1. Mit Hilfe welcher gedanklicher Schritte werden die Auswirkungen von Geschäftsvorfällen auf die Bilanz abgeleitet? 2. Die Anschaffung von Wirtschaftsgütern ist immer erfolgsneutral. In welchen Varianten zeigt sich dies in der Bilanz?

Verständnisfragen zum 2. Teil 3. Welche Wirkung haben folgende Vorgänge auf die Bilanz? 2010: Wareneinkauf gegen Überweisung für 100,– €. 2011: Verkauf derselben Ware auf Ziel für 200,– €. 2012: Der Kunde begleicht die Rechnung über 200,– € durch Banküberweisung.

Bitte bearbeiten Sie die Aufgaben Übungsaufgaben Bitte bearbeiten Sie die Aufgaben 1 und 2 a

Lösung Aufgabe 1 103.100,- 156.600,-

Lösung Aufgabe 2a x x x x x x x

Bitte bearbeiten Sie nun die Aufgabe Übungsaufgaben Bitte bearbeiten Sie nun die Aufgabe 2 b

Lösung Aufgabe 2b x x x x x x

3. Kontoeröffnung und Buchungstechnik

Das Konto Vorbemerkungen: Eine Fortschreibung der Bilanz nach jedem Geschäftsvorfall ist praktisch undurchführbar. Für jeden Bilanzposten wird daher ein Konto als Verrechnungsstelle für die Veränderungen während des Geschäftsjahres eingerichtet:

Buchungsregeln auf Konten Anfangsbestände (AB) stehen auf derselben Seite wie in der Bilanz. Bestandsmehrungen auf derselben Seite wie der Anfangsbestand. Bestandsminderungen auf den den Anfangsbeständen gegenüberliegenden Seiten. Jeder Geschäftsvorfall wird zweimal gebucht, und zwar zuerst im Soll und dann im Haben. Der Saldo, d.h. der zum Ausgleich von Soll und Haben notwendige Betrag steht auf der kleineren Kontoseite.

Der Buchungssatz (BS) Der Buchungssatz nennt unter Angabe der jeweils zu buchenden Beträge zuerst das Konto mit der Sollbuchung, zuletzt das Konto mit der Habenbuchung, dazwischen steht das Wort “an” Beispiel: Kasse an Bank

Der Buchungssatz (BS) Arten von Buchungssätzen: Sind nur zwei Konten betroffen, werden “einfache Buchungssätze” gebildet; sind es mehr als zwei Konten, so werden “zusammengesetzte Buchungssätze” gebildet.

Der Buchungssatz (BS) Beispiel: Warenverkauf im Wert von 100,– € gegen Banküberweisung Waren stehen auf der Aktivseite der Bilanz. Warenkonto = aktives Bestandskonto Warenverkauf = Bestandsminderung Buchung im Haben des Warenkontos Bank = aktives Bestandskonto Banküberweisung durch den Kunden = Bestandsmehrung Buchung im Soll

Der Buchungssatz (BS) Beispiel: Warenverkauf im Wert von 100,– € gegen Banküberweisung Wie lautet also der Buchungssatz? Buchungssatz: Bank an Waren 100,- €

Der Buchungssatz (BS) Beispiel: Warenverkauf im Wert von 100,– € Bezahlung: 50,– € bar, 50,– € durch Banküberweisung. Kasse 50,- an Waren 100,- und Bank 50,-

Kontoeröffnung Für jeden Bilanzposten wird ein Konto eingerichtet, das nach den genannten Regeln die Anfangsbestände übernimmt. Die Bilanz selbst ist kein Konto (sie hat nur Kontenform), da auf ihr keine laufenden Buchungen vorgenommen werden.

Das Buchen auf Bestandskonten Alle Konten, die Bestände aus der Bilanz aufnehmen, werden als Bestandskonto bezeichnet. Folglich gibt es aktive bzw. passive Bestandskonten.

Buchen auf Bestandskonten – Aktivtausch – Beispiel: Kunde bezahlt eine Forderung über 10.000,- € durch Banküberweisung: Bank an Kundenforderungen 10.000,-

Buchen auf Bestandskonten – Passivtausch – Beispiel: Eine Lieferantenverbindlichkeit über 10.000,- € wird in ein langfristiges Darlehen umgewandelt. Verbl. aus L. u. L. an Darlehen 10.000,- €

Buchen auf Bestandskonten – Aktiv-Passiv-Tausch – Beispiel: Kauf einer Maschine durch Aufnahme eines Darlehens über 100.000,- €. Maschine an Darlehen 100.000,- €

Abschluß der Bestandskonten Buchungssätze für den Abschluß der Bestandskonten: Schlußbilanzkonto (SBK) an aktive Bestandskonten passive Bestandskonten an Schlußbilanzkonto (SBK)

Eröffnung und Abschluß der Bestandskonten

Buchen auf Erfolgskonten Viele Geschäftsvorfälle ändern nicht nur das Vermögen in seiner Struktur (Umschichtung), sondern auch das Eigenkapital (= Differenz aus Vermögen und Schulden) durch Aufwendungen und Erträge. Durch Festhaltung aller Änderungen auf dem Eigenkapitalkonto ginge jede Übersicht verloren.

Buchen auf Erfolgskonten Soll Eigenkapitalkonto Haben Verluste Entnahmen Endbestand (Eigenkapital 31.12.) Anfangsbestand (Eigenkapital 01.01.) Einlagen Gewinne

Buchen auf Erfolgskonten Bildung von Unterkonten, deren Saldo beim Jahresabschluß auf das Eigenkapitalkonto übertragen werden: Gewinn- und Verlustkonto (GuV-Konto) für betrieblich bedingte Kapitaländerungen. neben der GuV: Vorschaltung von Aufwands- und Ertragskonten (z.B. Verkaufserlöse, Personal-aufwendungen, Materialaufwand etc.) Privatkonten für Kapitaländerungen aufgrund von Entnahmen oder Einlagen (werden hier nicht weiter behandelt).

Buchen auf Erfolgskonten Für jede Aufwands- und Ertragsart sollte ein eigenes Konto eingerichtet werden: Aufwandskonten (Beispiele) Ertragskonten (Beispiele) Lohn- u. Gehaltsaufwand Zinsaufwendungen Betriebssteuern Kundenskonti Miet- und Stromaufwand Reisekosten Wareneinkauf Erlöse aus Warenverkäufen Erlöse aus Dienstleistungen Zinserlöse Provisionserlöse Mieterlöse Lieferantenskonti

Buchen auf Erfolgskonten Aufwands- und Ertragskonto haben keine Anfangsbestände. Aufwands- und Ertragskonten sind Unterkonten des passiven Bestandskontos “Eigenkapital” Erträge werden im Haben gebucht Erträge erhöhen das Eigenkapital Aufwendungen werden im Soll gebucht Aufwendungen vermindern das Eigenkapital

Buchen auf Erfolgskonten Aufwands- und Ertragskonto haben keine Anfangsbestände. Aufwands- und Ertragskonten sind Unterkonten des passiven Bestandskontos “Eigenkapital” Erträge (Kapitalmehrungen) sind im Haben und Aufwendungen im Soll zu buchen. Aufwendungen vermindern, Erträge erhöhen das Eigenkapital

Führung und Abschluß der Erfolgskonten

Buchen auf Aufwands- und Ertragskonten Beispiel: Überweisung von 200,– € Darlehenszinsen Zinsaufwand an Bank 200,- €

Buchen auf Aufwands- und Ertragskonten Beispiel: Wir überweisen 350,– € an die Feuerversicherungsgesellschaft. Versicherungsaufwand an Bank 350,-

Buchen auf Aufwands- und Ertragskonten Beispiel: Kfz-Steuerrückerstattung von 200,– € wird bei der Bank gutgeschrieben. Bank an Kfz-Steueraufwand 200,- €

Bitte bearbeiten Sie nun die Aufgabe Übungsaufgaben Bitte bearbeiten Sie nun die Aufgabe 3 a

Lösung Aufgabe 3 a 1. Einkauf von Rohstoffen gegen Rechnung 10.000,- Rohstoffe an Verbindlichkeiten 10.000,- 2. Barverkauf von Wertpapieren 15.000,- Kasse an Wertpapiere 15.000,- 3. Zinsgutschrift der Bank 300,- Bank an Zinserträge 300,-

Lösung Aufgabe 3 a 4. Zahlung von Heizkosten durch Banküberweisung 500,- €. Heizkosten an Bank 500,- 5. Banküberweisung der Telefonkosten 250,- €. Telefon an Bank 250,- 6. Barzahlung eines Kunden zum Ausgleich unserer Forderung 10.000,- €. Kasse an Forderungen aLuL 10.000,-

Lösung Aufgabe 3 a 7. Überweisung der Gehälter 60.000,- €. Personalaufwand an Bank 60.000,- 8. Wir bestellen einen neuen Pkw für 30.000,- €. kein buchungspflichtiger Vorgang, da keine Vermögenswirkung 9. Banküberweisung für Reparatur der Geschäftsausstattung 320,- €. Sonst. betriebl. Aufwend. an Bank 320,-

Lösung Aufgabe 3 a Masch. Anlagen an Bank 15.000,- 10. Einkauf einer Maschine durch Banküberweisung 15.000,- €. Masch. Anlagen an Bank 15.000,-

System der Doppelten Buchführung Zusammenfassung Darstellung aller Geschäftsvorfälle in zeitlicher und sachlicher Ordnung Buchung auf jeweils zwei Konten, einmal im Soll und einmal im Haben. Darstellung der Geschäftsvorfälle in ihrer Vermögens- und Erfolgswirkung unter Verwendung von Bestands- und Erfolgskonten. Möglichkeit der doppelten Gewinnermittlung (Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich; Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen einer Periode).

Verständnisfragen zum 3. Teil 1. Was ist ein Konto? 2. Wie lauten die Regeln für die Kontoeröffnung laufende Erfassung der Veränderungen und den Kontenabschluß?

Bitte bearbeiten Sie nun die Aufgaben Übungsaufgaben Bitte bearbeiten Sie nun die Aufgaben 3 b und 4

Lösung Aufgabe 3 b 1. Einkauf von Büromaterial 100,- €, 50,- € per Scheck, Rest bar. Büromaterial 100,- an Kasse 50,- an Bank 50,- 2. Verkauf eines Grundstücks (Buchwert: 150.000,- €) für 200.000,- € gegen Rechnung Forderungen 200.000,- an Grundstücke 150.000,- an ao. Erträge 50.000,-

Lösung Aufgabe 3 b 3. Verkauf einer Schreibmaschine (Buchwert: 1.000,-) für 450,- bar Kasse 450,- an BGA 1.000,- und ao. Aufw. 550,- 4. Kunde leistet bei Bestellung eine Anzahlung von 1.000,- gegen Banküberweisung Bank an erh. Anzahl. auf Best. 1.000,-

Lösung Aufgabe 3 b 5. Unser Bankkonto weist 5.000,- € auf. Eine Lieferantenrechnung von 20.000,- € wird durch Banküberweisung beglichen. Verbindlichkeiten 20.000,- an Bank 5.000,- an Bankverbindl. 15.000,- 6. Ein Kunde stellt den Antrag auf Eröffnung des InsoV. Die Ford. i.H.v. 20.000,- € wird uneinbringlich. Abschr. auf Forderungen an Forderungen 20.000,-

Lösung Aufgabe 3 b Kein buchungspflichtiger Vorgang. 7. Einholung eines Angebots für eine Computeranlage (Wert 8.500,- €) Kein buchungspflichtiger Vorgang. 8. Abschluß eines langfristigen Liefervertrages mit einem Lieferanten Kein buchungspflichtiger Vorgang. 9. Aufnahme eines Darlehens 20.000,- €. Bank an Darlehen 20.000,-

Lösung Aufgabe 3 b 10. Eine Darlehensverbindlichkeit wird durch Erlangung einer Hypothek gesichert (=Hypothekendarlehen) 30.000,-. Darlehensverb. an Hypothekendarl. 30.000,-

Lösung Aufgabe 4 1. Kasse an Bank 800,- = Barabhebung vom Bankkonto 800,- 2. Darlehen an Bank 5.000,- = Tilgung eines Bankdarlehens durch Überweisung 5.000,- 3. Personalaufwand an Bank 70.000,- = Zahlung von Gehältern durch Banküberweisung 70.000,- 4. Bank an Zinserträge 500,- = Erhalt einer Zinsgutschrift der Bank 500,-

Lösung Aufgabe 4 5. BGA an Verbindlichkeiten aus LuL 1.000,- = Kauf von Büroausstattung auf Ziel 1.000,- 6. Bank an Forderungen aus LuL 14.000,- = ein Kunde begleicht eine Forderung aus LuL durch Banküberweisung 14.000,- 7. Zinsaufwand an Bank 130,- = Zahlung von Darlehenszinsen per Überweisung 130,- 8. Bank an Darlehen 100.000,- = Aufnahme eines Darlehens 100.000,-

Lösung Aufgabe 4 9. Bank an Mieterträge 20.000,- = Erhalt von Mieten auf das Bankkonto 20.000,- 10. Forderungen aus LuL an Umsatzerlöse 15.000,- = Erzeugnisverkauf auf Ziel 15.000,- 11. Bank an Wertpapiere 5.000,- = Verkauf von Wertpapieren und Gutschrift bei der Bank 5.000,- 12. Versicherungsaufwand an Kasse 5.000,- = Barzahlung von Versicherungen 5.000,-