Abschlussverfahren Klasse 10

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 Präsentation transkript:

Abschlussverfahren Klasse 10 Wir informieren heute über... das Prüfungsverfahren die Abschlüsse nach Klasse 10

Prüfungen Die Abschlussprüfung besteht aus... ...der schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik und ...der mündlichen Prüfung oder ...einer besonderen Prüfungsleistung

Schriftliche Prüfungen TERMINE 2008: Nachschreibtermine Deutsch: Dienstag, 27. Mai 2008 (10.06.2008) Mathematik: Freitag, 30. Mai 2008 (12.06.2008) Englisch: Dienstag, 3. Juni 2008 (13.06.2008)

Schriftliche Prüfungen Prüfungsbeginn: Jeweils in der 1. Stunde In jedem der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch werden zwei Aufgaben zur Auswahl angeboten. Die Aufgaben werden zentral vom Kultusministerium gestellt und per Internet übermittelt. Die Schüler entscheiden sich nach 15 Minuten für eine der beiden Aufgaben.

Schriftliche Prüfungen Dauer der schriftlichen Prüfungen: Deutsch: 180 Minuten Englisch: 120 Minuten Mathematik: 150 Minuten

Schriftliche Prüfungen Die Korrektur der Arbeiten erfolgt durch den Fachlehrer und einen weiteren Lehrer der Schule. Die Bewertung der einzelnen Aufgaben und die Zensierung erfolgt nach Vorgaben des Kultusministeriums. Die schriftliche Prüfung ersetzt eine Klassenarbeit.

Mündliche Prüfung vom 23. Juni bis 27. Juni 2008 statt. Die mündlichen Prüfungen finden in der Woche vom 23. Juni bis 27. Juni 2008 statt.

Mündliche Prüfung Die Schüler wählen ein Fach aus folgendem Katalog: Fachbereich Naturwissenschaften (Biologie, ...) Fachbereich GSW (Erdkunde, ...) Fachbereich AWT (Wirtschaft, ...) Fachbereich MuKuBi (Kunst, ...) Französisch (nur Realschule) Religion

Mündliche Prüfung Die Aufgaben der mündlichen Prüfung beziehen sich auf die Sachgebiete des 10. Schuljahres. Es können also keine Themen wie „Kolumbus“ oder „Die Römer“ oder „Topographie von Niedersachsen“ angegeben werden. Mögliche Themen können zu den einzelnen Fächern bei den Fachlehrern erfragt werden.

Mündliche Prüfung Vorgesehener Zeitplan: Entscheidung für ein Fach nach Rücksprache mit dem Fachlehrer vor Weihnachten Festlegung des konkreten Themas zum Halbjahres- wechsel Vorlegen einer Gliederung und der verwendeten Literatur (auch Internet-Quellen!) nach den Osterferien

Mündliche Prüfung Ablauf der mündlichen Prüfung: Der Schüler erhält die Prüfungsaufgaben und evtl. zusätzliches Material Die Vorbereitungszeit beträgt ca. 20 Minuten. Der Schüler darf sich Aufzeichnungen machen, die in der Prüfung verwendet werden dürfen Die anschließende Prüfung dauert ca. 20 Minuten

Mündliche Prüfung Zusätzliche mündliche Prüfung: Auf Verlangen der Schule oder des Schülers kann eine weitere mündliche Prüfung in einem Fach der schriftlichen Prüfungen stattfinden. Die Schule teilt dem Prüfling spätestens 4 Werktage vor der zusätzlichen Prüfung mit, in welchem Fach er geprüft wird. Der Prüfling beantragt eine mündliche Prüfung mindestens 2 Werktage vor der Prüfung.

Besondere Prüfungsleistung Eine schriftlich oder fachpraktisch zu dokumentierende besondere Prüfungsleistung kann sein a) ein Beitrag aus einem vom Land geförderten Schülerwettbewerb nach der Anlage des Erlasses „Förderung von Schülerwettbewerben“ in der jeweils geltenden Fassung; b) eine schriftliche Arbeit, die sich auf den Unterrichtsgegenstand eines Schulhalbjahres bezieht. Dabei soll die Arbeit acht Textseiten in Maschinenschrift nicht überschreiten, soweit nicht Abbildungen, Statistiken etc. erforderlich sind; c) eine Dokumentation einer Praktikumsleistung oder einer fachpraktischen Arbeit, die sich auf den Unterrichtsgegenstand eines Schulhalbjahres bezieht; dabei soll die Dokumentation vier Textseiten in Maschinenschrift nicht überschreiten, soweit nicht Abbildungen, Statistiken etc. erforderlich sind.

Besondere Prüfungsleistung Die besondere Prüfungsleistung ist schriftlich oder fachpraktisch zu dokumentieren und in einem Kolloquium zu präsentieren und zu erläutern. Die Prüfungsleistung kann als Einzelarbeit oder als Gruppenarbeit von bis zu drei Schülerinnen und Schülern angefertigt werden, wobei im Falle der Gruppenarbeit die Einzelleistung der Schülerin oder des Schülers klar ersichtlich sein muss. Das Thema der besonderen Prüfungsleistung nach Absatz 3 wird von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer gestellt. Der schriftlich oder fachpraktisch zu dokumentierende Teil der besonderen Prüfungsleistung ist vom Prüfling spätestens 15 Werktage vor der Kolloquiumsprüfung bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter abzugeben. Ist der dokumentierte Teil der besonderen Prüfungsleistungen als Gruppenarbeit angefertigt worden, so wird das Kolloquium als Gruppenprüfung durchgeführt und soll 30 Minuten nicht überschreiten.

Prüfung 1. Halbjahr 2. Halbjahr Prüfung Leistungsbewertung: Die Prüfungsnote geht zu einem Drittel in die Jahresnote ein. 3 4 3 1. Halbjahr 2. Halbjahr Prüfung 10 : 3 = 3,3  Endnote 3

Prüfung 1. Halbjahr 2. Halbjahr Leistungsbewertung: 4 2 Bei schriftlicher und mündlicher Prüfung in einem Fach geht die Note der schriftlichen Prüfung zu zwei Dritteln in die Prüfungsnote ein, die der mündlichen Prüfung zu einem Drittel: 4 2 3 4 (4+4+2 : 3=) 3 1. Halbjahr 2. Halbjahr Schriftl. Mdl. 10 : 3 = 3,3  Endnote 3

Prüfung WICHTIG: Um die Prüfung zu bestehen, darf nicht mehr als ein Prüfungsfach schlechter als 4 sein!!!

Prüfung Prüfungskommission: Schulleiter, eine weitere Lehrkraft Fachprüfungsausschuss: Fachlehrkraft, eine weitere Fachlehrkraft

Prüfung Zuhörer: Ein Mitglied des Schulelternrats Ein Vertreter der SV Zwei Schüler aus Klasse 9 Bis zu zwei Personen aus dienstlichem Interesse Auf Verlangen des Prüflings dürfen Personen der Gruppen 1 – 3 nicht zuhören.

Prüfung Nichtteilnahme: Krankheit: Die Schule kann ein ärztliches Zeugnis verlangen! Nicht gerechtfertigtes Fehlen: Die Prüfungsleistung wird mit 6 bewertet!

Prüfung Täuschungsversuch: Die Prüfungsleistung wird mit 6 beurteilt!

Abschlüsse Hauptschule Hauptschulabschluss Realschulabschluss Erweiterter Realschulabschluss Realschule Hauptschulabschluss Realschulabschluss Erweiterter Realschulabschluss

Abschlüsse Hauptschule Realschule Hauptschulabschluss Die Note im A-Kurs wird durch die um eine Note bessere Zensur ersetzt! Hauptschulabschluss In allen Fächern einschließlich Englisch und WPK muss die Note 4 erreicht werden. Realschule Hauptschulabschluss Wer den RS-Abschluss nicht erreicht, aber in höchstens drei Fächern schlechter als 4 ist.

Abschlüsse Realschule Hauptschule Realschulabschluss Die Note im A-Kurs wird durch die um eine Note bessere Zensur ersetzt! Realschulabschluss In allen Fächern einschließlich Englisch und WPK muss ein Durchschnitt von 3 erreicht werden. In einem A-Kurs muss mindestens eine 4 erreicht werden. Realschule Realschulabschluss In allen Fächern und WPK muss die Note 4 erreicht werden.

Abschlüsse Hauptschule Realschule Erweiterter Realschulabschluss Die Note im A-Kurs wird durch die um eine Note bessere Zensur ersetzt! Erweiterter Realschulabschluss In allen Fächern einschließlich Englisch und WPK muss ein Durchschnitt von 2 erreicht werden. In einem A-Kurs muss mindestens eine 2 erreicht werden, in einem zweiten eine 3. Realschule Erweiterter Realschulabschluss In allen Fächern und WPK muss mindestens die Note 4 erreicht werden, darüber hinaus ein Gesamtdurchschnitt von 3 und mindestens ein Durchschnitt von 3 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik.

Abschlüsse Ausgleichsregelungen: Eine 5 muss nicht ausgeglichen werden. Zweimal 5 kann durch zweimal 3 ausgeglichen werden. Eine 6 kann durch eine 2 oder zweimal 3 ausgeglichen werden. Bitte beachten: Ein Ausgleich ist nur unter bestimmten Umständen möglich! Einige Fächer können nur untereinander ausgeglichen werden, die Stundenzahl muss beachtet werden und vor allem geht dem Anwenden der Ausgleichsregelung die Zustimmung der Konferenz voraus!

Wiederholen der Klasse 10 Eine Wiederholung ist möglich bei Nichterreichen des Abschlusses (in der Hauptschule nur bei Nichterreichen des Realschulabschlusses!). Das Prüfungsverfahren muss erneut durchlaufen werden. Wer bereits den vorhergehenden Schuljahrgang wiederholt hat, darf nur dann wiederholen, wenn die Klassenkonferenz dieses mit Zweidrittelmehrheit zulässt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Diese Power-Point-Präsentation wird als Link auf die Webseite der Schule gesetzt: www.aueschule-wendeburg.de Die zugehörigen Gesetzestexte finden Sie unter www.schure.de, dort links in der Leiste unter dem Stichwort „Abschlüsse“.