Soziale Sicherungssysteme
Das Solidaritätsprinzip Alle tragen die Verantwortung gemeinsam und teilen sich die entstehenden Lasten: Jung und Alt Alleinstehende und Familien Reiche und Arme Gesunde und Kranke gut und schlecht Verdienende Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Krankenversicherung Pflichtversicherung! Eine medizinische Grundversorgung ist kostenlos Aufgaben: Vorbeugung (durch Vorsorgeuntersuchungen) Medizinische Hilfe im Krankheitsfall (Medikamente, Arztbesuche, Operationen) Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Arbeitslosenversicherung Pflichtversicherung! Die Hälfte zahlt der Arbeitgeber die andere Hälfte der Arbeitnehmer Wer arbeitslos wird bekommt: -60 % des letzten Gehalts für 12 Monate -wer länger arbeitslos ist bekommt Arbeitslosengeld 2. -Wer selbst kündigt bekommt die ersten 3 Monate nichts!
Unfallversicherung Pflichtversicherung! Wir vom Arbeitgeber bezahlt Gilt nur für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Hauptaufgabe der Versicherung liegt in der Vermeidung von Schäden durch Aufklärung (gefährliche Stoffe) und Schutzmaßnahmen (Helm, Sicherheitsschuhe)
Rentenversicherung Pflichtversicherung! Leistet Zahlungen im Ruhestand, Minderung der Erwerbsfähigkeit Beiträge: 50 % Arbeitgeber und 50% Arbeitnehmer Die gesetzliche Rentenversicherung reicht im Alter nicht aus! (Private Rentenvorsorge ist zu treffen!)
Pflegeversicherung Pflichtversicherung! (seit 1994) Die Leistungen werden nach „Pflegestufen“ eingeteilt Je stärker die Behinderung (durch Alter oder Krankheit) umso höher ist die Pflegestufe Leistungen sind beispielsweise: täglicher Pflegedienst, Essen auf Rädern, Rollstuhl, Spezialbett, …
„Soziales Netz“ Kinder- und Erziehungsgeld Wohngeld (Mietzuschuss oder Heizungszuschuss) 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Sozialhilfe (Arbeitslosengeld 2)