Sportversicherungskasse SVK

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III. Grundlagen des Versicherungsschutzes Private Versicherungen – Versicherungsarten: –Sachversicherung Kaskoversicherung –Teilkaskoversicherung –Kollisionskaskoversicherung.
 Präsentation transkript:

Sportversicherungskasse SVK

Zweck Schutz der Versicherten vor den finanziellen Aufwendungen infolge eines Turnunfalles. Die SVK kann durch Beiträge aus frei verfügbaren Mitteln die Interessen des STV fördern.

Versicherungspflicht Die Vereine des STV sind verpflichtet, alle turnenden erwachsenen und jugendlichen Mitglieder bei der SVK zu versichern.

Versicherter Personenkreis

Versicherter Personenkreis turnende Erwachsene (namentlich) ab 1. Januar des Kalenderjahres, in dem sie das 17. Altersjahr erreichen (selbst wenn sie noch in der Jugendriege turnen) Jugendliche Kategorien Mädchen und Knaben bis und mit 17. Altersjahr (namentlich) Jugendliche Kategorien Kitu und Muki (anzahlmässig)

Versicherter Personenkreis STV-fremde Hilfspersonen, Funktionäre und Leiter an STV-Verbands- und Vereinsanlässen Muki Begleitpersonen

Unfälle Brillenschäden Haftpflichtfälle Deckungsumfang Unfälle Brillenschäden Haftpflichtfälle

auf dem direkten Weg vom und zum „Turnen“ Ausnahme Deckungsumfang Ereignisse beim „Turnen“ auf dem direkten Weg vom und zum „Turnen“ Ausnahme Ausland nur „Turnen“, kein Reiseweg

Gesetzgebung Unfallversicherung In der Schweiz ist jede Person gegen Unfall versichert!

Obligatorische Unfallversicherung gemäss Bundesgesetz (UVG-Versicherung) Berufsunfälle: Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert. Nichtberufsunfälle Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer, welche pro Woche mind. 8h beim gleichen Arbeitgeber tätig sind.

Obligatorische Kranken- pflegeversicherung (KVG) Krankenkasse Grundversicherung Unfalldeckung für alle, die nicht UVG-versichert sind:

KVG Nichterwerbstätige: Hausfrauen Schüler Studenten Pensionierte Selbständigerwerbende, sofern sie sich nicht freiwillig UVG versichern

Unfallversicherung der SVK

Unfallbegriff Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper.

Leistungen bei Unfall Die Sportversicherungskasse übernimmt gemäss Reglement SVK nur Leistungen für Heilungskosten in Ergänzung zu Drittversicherungen.

Heilungskosten in Ergänzung ärztliche Behandlung bis max. CHF 30‘000.— Zahnschäden bis max. CHF 8‘000.—

Spitalaufenthalt, Heilungs- und. Pensionskosten Spitalaufenthalt, Heilungs- und Pensionskosten Begrenzung auf allgemeine Abteilung - max. CHF 1‘000.—/Tag - max. CHF 10‘000. —/Aufenthalt Verpflegungskostenabzüge durch KVG nicht versichert

Medikamente Miete oder erstmalige Anschaffung von Krankenmobilien (Krücken, Stützen, Prothesen)

notwendige Transporte Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalte der vom KVG anerkannten Leistungen

V Todesfall Turnende Erwachsene ab 17. Altersjahr Maximum Fr. 40‘000.— Jugendliche bis und mit 16. Altersjahr Maximum Fr. 13‘333.—

Invalidität Progressive Entschädigung Versicherungssumme Fr. 50‘000.— Totalinvalidität Fr. 175‘000.—

Brillenschäden Brillen Korrigierte Sonnenbrillen Kontaktlinsen Hörgeräte

Brillenschäden Maximum Fr. 1‘000.– pro Fall an Reparatur bzw. Neuanschaffung. Sonnenbrillen/Clips sind nicht versichert

Haftpflicht-Versicherung §

Grundlage Grundlage der Haftpflichtversicherung bildet der zwischen der SVK und einer konzessionierten Schweizerischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossene Vertrag.

Haftpflicht § Versichert ist, im Rahmen der Vertragsbestimmungen, die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die bei der normalen Vereins- oder Verbandstätigkeit Dritten oder Mitgliedern zugefügt werden. Die Maximalgarantiesumme beträgt 10 Mio Franken.

Versicherte Risiken Turnbetrieb, einschliesslich aller polysportiver Tätigkeiten im STV Organisation und Durchführung von - Vereinsfahrten - Vereinsreisen - Vereinstouren - Versammlungen - Tagungen

Versicherte Risiken Organisation und Durchführung aller zu den Haupt- und Randgebieten des STV gehörenden turnerischen Veranstaltungen, Wettkämpfen, Kursen und Trainings Teilnahme an turnerischen Veranstaltungen, Schauturnen und Kursen

Beispiele Turnanlässe Turnfeste Wettkämpfe Spieltage Kurse Papiersammlung Lottos Tanzveranstaltungen Freiwillige Arbeiten an Turnanlagen Festwirtschaftsbetrieb

Verursacht durch Aktivmitglieder Vorstandsmitglieder Arbeitnehmer des STV Verbände Vereine Kommissionen OK

Ausschlüsse gemäss Art. 34 des Reglements Organisation und Durchführung des Eidg. Turnfestes sowie internationale Veranstaltungen (EM, WM, Gymnaestrada) Haftpflicht der Spieler bei Kampfspielen und Zweikampfsport Regress- und Ausgleichsansprüche Dritter für Leistungen die sie den Geschädigten ausgerichtet haben.

Ausschlüsse gemäss Art. 34 des Reglements Haftpflicht aus der Ausübung von Extremsportarten Schäden an übernommenen oder gemieteten beweglichen Sachen sowie am Eigentum der versicherten Vereine und Verbände Schäden an Verglasungen, Lavabos und Toiletten Auf Zusehen hin durch SVK gedeckt.

Autobenützung bei Verbands- und Vereinsanlässen Es besteht keine Deckung für Schäden an übernommenen Motorfahrzeugen

Autobenützung bei Verbands- und Vereinsanlässen Abschluss Vollkasko-Versicherung empfohlen Lenken nur durch Person, die Deckung in der Privathaftpflicht-Versicherung hat Schäden durch benütztes Motorfahrzeug werden durch die gesetzliche Motorfahrzeughaftpflicht-Versicherung geregelt.

Haftpflichtversicherung Leiterinnen und Leiter Durch die Haftpflichtversicherung SVK mitversichert ist die Haftpflicht der Leiterinnen und Leiter gegenüber Turner und Turnerinnen sowie gegenüber Drittpersonen.

Schadenfälle – was tun? Liebe SVK…

Unfälle UVG-/SUVA-Versicherte: Unfall sofort beim Arbeitgeber melden. Unfall der SVK mit Formular «Unfallanzeige» melden, wenn mit bleibendem Nachteil zu rechnen ist.

Unfälle Krankenkassen-Versicherte: (z.B. Hausfrauen, Selbständigerwerbende, Kinder) Unfall sofort der Krankenkasse melden Unfall der SVK mit Formular «Unfallanzeige» einreichen Unfall muss über Krankenkasse abgerechnet werden Krankenkassenabrechnungen können der SVK eingereicht werden.

Brillenschäden sofort SVK mit Formular «Anzeige Brillenschaden» melden Originalrechnung für Reparatur oder Neuersatz beilegen. SVK bezahlt Leistung direkt an geschädigte Person.

Haftpflicht sind der SVK sofort telefonisch oder per Onlineformular zu melden SVK stellt nach erster Prüfung Schadenformular zu Sachschäden bis zu Fr. 2‘000.– erledigt die SVK direkt Sachschäden über Fr. 2‘000.-- sowie Personenschäden leitet SVK zur Erledigung an Haftpflichtversicherung weiter.

www.stv-fsg.ch >Versicherungen