Großes Interesse seit Oktober 2001 Internationale Konferenz „Junge FahrerInnen“ Wolfsburg 2002 Norddeutsche Bundesländer erstellen ein Konzept für „Begleitetes.

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Wirkungen des BF17 Unfallgeschehen und Legalbewährung in den ersten 18 Monaten des selbständigen Fahrens.
 Präsentation transkript:

Großes Interesse seit Oktober 2001 Internationale Konferenz „Junge FahrerInnen“ Wolfsburg 2002 Norddeutsche Bundesländer erstellen ein Konzept für „Begleitetes Fahren ab 17“ 2003 Befürwortung durch den Verkehrsgerichtstag in Goslar 2004 Der Bund trägt bedenken vor / Juristen streiten um den Begleiter 19.04.2004 Niedersachsen setzt einen eigenen Erlass in Kraft 2005 Die Bundesregierung weigert sich erneut 01. März 2005 Niedersachsen erweitert Flächendeckend 2005 Der Bund erlässt die Rechtsverordnungen zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre 01.03.2006 Niedersachsen stellt um auf die bundeseinheitlichen Regeln

Ziel der Informationsveranstaltung Modell des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre“ in Niedersachsen kennen lernen Rechtliche Rahmenbedingungen kennen lernen Rolle des Fahranfängers und des Begleiters reflektieren Vielfalt der Übungsmöglichkeiten erörtern

Zahlen, Daten und Fakten zur Unfallgefährdung junger FahrerInnen Ablauf Zahlen, Daten und Fakten zur Unfallgefährdung junger FahrerInnen Rahmenbedingungen des „Begleiteten Fahrens ab 17“ in Niedersachsen Die Rolle des Fahranfängers und seiner Begleiter Anforderungen, Aufgaben, Pflichten, Sanktionen Kritische Situationen und Kommunikation zwischen Fahranfänger und Begleiter, Verhalten der Begleitperson Klärung offener Fragen Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen

Fahranfänger aller Klassen in Deutschland sind pro Tag … kleine Statistik Fahranfänger aller Klassen in Deutschland sind pro Tag … an 3 – 4 Unfällen mit Toten, an 45 Unfällen mit Schwerverletzten, an 170 Unfällen mit Leichtverletzten beteiligt und in 60 % der Fälle die Hauptverursacher. Quelle: www.begleitetes-fahren.de

am Unfallgeschehen aber 33% der Beteiligten kleine Statistik Die Altersgruppe der 18 bis 24-jährigen stellt nur 7% der Führerscheinbesitzer, am Unfallgeschehen aber 33% der Beteiligten § mit anderen Worten 7 von 100 Führerscheininhaber sind unter 24 Jahre alt 93 von 100 sind älter als 24 Im Ausland gibt es seit den 90er Jahren entsprechende Maßnahmen zur Senkung der Unfallzahlen. Z.B. in Schweden, Frankreich, Österreich, usw. wurden die Zahlen um bis zu 40 % gesenkt. In Nordamerika bis zu 60 %. Quelle: BASt

Jugendlichen - Risiko Anfänger - Risiko 10 20 30 40 50 60 70 0,2 0,4 Risiko beim Beginn des selbständigen Fahrens ab 18 10 20 30 40 50 60 70 0,2 0,4 0,6 0,8 17 20 25 36 56 18 Risiko beim Beginn des selbständigen Fahrens ab 18 Unfälle / Jahr Jugendlichen-Risiko Einstellung zu Risiken Einstellungen zur Bereitschaft Regeln anzuerkennen Alkohol / Drogenkonsum Ansätze zur Reduzierung mit starker Unterstützung der Landesverkehrswacht Führerschein AG Kooperation Schule-Fahrschule Prävention in Fahrschulen „Starkes Fahren ohne Stoff“ Christophorus-Seminare für Azubis im des Kfz-Gewerbe Tatsache ist, dass ein Jugendlicher schlicht älter werden muss, damit eine gewisse Lebenserfahrung greift Fahranfänger-Risiko Ungeübte Fahrmanöver = erhöhtes Unfallrisiko Interessant, dass das Anfänger-Risiko nahezu gleich ist bei allen Altersgruppen in den ersten 9 Monaten absinken der Unfallrate auf 50% des Ausgangsrisikos nach 2 Jahren auf nur noch 10% Alter des Fahrerlaubnisbewerbers

Quelle: amtl. Verkehrsunfallstatistik, stat. Bundesamt kleine Statistik Unfallrate und Lebensalter Verunglückte Verkehrsteilnehmer 1991 bis 2001 je 100.000 Einwohner – nach Altersgruppen - 500 100 150 200 250 199 1 2 3 5 6 7 8 9 199 5 212 2 203 1 18 – 20 jährige 145 5 148 1 146 21 – 24 jährige 597 601 596 25 – 65 jährige Quelle: amtl. Verkehrsunfallstatistik, stat. Bundesamt

Anteil junger FahrerInnen an Unfällen in Deutschland und Österreich 32,8% 25,2% 7% Als Beispiel soll hier das „L-17“ genannte Projekt dienen, da Österreich verkehrstechnisch mit Deutschland verglichen werden kann.

Mehr Sicherheit für Fahranfänger

Üben bringt Sicherheit (1) hohes Risiko

Üben bringt Sicherheit (2) geringes Risiko

Vorläufige Auswertung BF-17 in Niedersachsen Gesamtzahl (in Prozent) der selbst verschuldeten Unfälle Teilnehmer am BF-17 haben 40 % weniger Unfälle selbst verschuldet als Fahranfänger der Kontrollgruppe Erste Ergebnisse wurden am 14.11.2005 In der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin vorgestellt durch Prof. Dr. Stiensmeier-Pelster, Justus-Liebig-Universität Gießen Quelle: Justus-Liebig-Universität Prof. Dr. Stiensmeier-Pelster

Vorläufige Auswertung BF-17 in Niedersachsen Anzahl der von der Polizei aufgenommenen selbst verschuldeten Unfälle Teilnehmer am BF-17 haben 58,6 % weniger von der Polizei aufgenommene Unfälle selbst verschuldet als Fahranfänger der Kontrollgruppe Erste Ergebnisse wurden am 14.11.2005 In der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin vorgestellt durch Prof. Dr. Stiensmeier-Pelster, Justus-Liebig-Universität Gießen Quelle: Justus-Liebig-Universität Prof. Dr. Stiensmeier-Pelster

Vorläufige Auswertung BF-17 in Niedersachsen Anzahl der verhängten Bußgelder Teilnehmer am BF-17 erhielten 64,5 % weniger Bußgelder als Fahranfänger der Kontrollgruppe Erste Ergebnisse wurden am 14.11.2005 In der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin vorgestellt durch Prof. Dr. Stiensmeier-Pelster, Justus-Liebig-Universität Gießen Quelle: Justus-Liebig-Universität Prof. Dr. Stiensmeier-Pelster

Zustimmung der Erziehungsberechtigten: So geht‘s (1) Zustimmung der Erziehungsberechtigten: zur Teilnahme am Begleiteten Fahren und zu den Begleitpersonen Mit 16 ½ zur Fahrschule / Beginn der Ausbildung Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung Aushändigung der Prüfungsbescheinigung Beginn des Begleiteten Fahrens Hat der Jugendliche das 18. Lebensjahr vollendet, darf er mit der Prüfungsbescheinigung alleine fahren, auch wenn er noch keinen Kartenführerschein der Klasse B besitzt 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres verliert die Prüfungsbescheinigung als Dokument die Gültigkeit. Fährt der Jugendliche trotzdem, begeht er eine Owi.

Beginn der Probezeit nach Erteilung Fahrerlaubnis: 2 Jahre So geht‘s (2) Beginn der Probezeit nach Erteilung Fahrerlaubnis: 2 Jahre Fahren in Begleitung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (danach alleine, auch wenn der Kartenführerschein noch nicht ausgehändigt wurde und die Prüfungsbescheinigung noch gültig ist) 3 Monate nach dem 18. Lebensjahr erlischt die Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung ab 18: Aushändigung des beantragten Kartenführerscheins

und deren Verantwortung FahranfängerInnen Verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen (auch die der Begleitperson) und deren Verantwortung verantwortliche Fahrzeugführer nur mit zulässiger Begleitperson Prüfungsbescheinigung und Personalausweis mitführen BF-17 Verantwortung ist unteilbar, der Jugendliche hat eine gültige Fahrerlaubnis und damit die volle Verantwortung für das Kfz auch für den Begleiter, denn dieser „ist eine Auflage der Prüfungsbescheinigung“ – und die Auflagen sind vom Fahrer einzuhalten Prüfungsbescheinigung ist der Führerschein- und damit mitzuführen

Rechtliche Anforderungen an die „begleitende Person“ Voraussetzungen: Vollendung des 30. Lebensjahres Mindestens seit 5 Jahren im (ununterbrochenen) Besitz der Fahrerlaubnis B (3 alt) Nicht mehr als 3 Punkte im VZR zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung keine Begleitung bei: 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft 0,5 ‰ oder mehr Alkohol im Blut einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt Einnahme berauschender Mittel (gem. StVG) Die Voraussetzungen werden von der Fahrerlaubnisbehörde überprüft Die Mindestdauer von 5 Jahren bedeutet: ohne Unterbrechungen Ein Fahrverbot hindert nicht an der Benennung zum Begleiter. Er darf jedoch während des Fahrverbots nicht begleiten, da der Führerschein mitzuführen ist. Entzug der Fahrerlaubnis unterbricht die Mindestanforderung von 5 Jahren

Hinweis zur Kfz-Versicherung Überprüfen Ehepartner – Tarif? Wenigfahrer – Tarif? BF-17 Sondervereinbarungen? Mindestalter der Fahrzeugführer? Im Zweifel: bei Ihrer Versicherung nachfragen

Aufgaben der Begleiter Während des Begleitens ist der Führerschein mitzuführen und ggf. der Polizei vorzuweisen Die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer sondern Beifahrer sie sind nicht „Ausbilder“ oder „Hilfsfahrlehrer“, sondern Ansprechpartner und Helfer in schwierigen Situationen sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen einer sicheren Fahrweise sie vermitteln Sicherheit Sie haben Rechte und Pflichten wie jeder Beifahrer auch Ein wichtiger Punkt: Sie sollen nicht den Fahrlehrer ersetzen oder die eigene Fahrweise durchsetzen, sondern beraten, helfen, erklären Tipps zur Fahrweise geben

Fahren ohne namentlich benannte Begleitperson Sanktionen Fahren ohne namentlich benannte Begleitperson Widerruf der Fahrerlaubnis 50 € Bußgeld 1 Punkt-Eintrag im VZR Flensburg Vor Wiedererteilung Teilnahme am Aufbauseminar (ASF) Prüfungsbescheinigung nicht mitgeführt 10 € Verwarnungsgeld Fahrt der Anfänger ohne den namentlich benannten Begleiter, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen Das Verwarnungsgeld laut BKatV beträgt 25 € Auf Grund des Vorsatzes verdoppelt sich das Verwarnungsgeld, wird zum Bußgeld (50 €) 1 Punkt im VZR Ist der Begleiter erheblich begleitunfähig, (z.B. 1,2 ‰) führt das ggf. zum Widerruf der Fahrerlaubnis (Niedersachsen) Vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis muss ein ASF besucht werden Wenn der Beifahrer behauptet der zugelassene Begleiter zu sein, ist er an der Owi „Fahren ohne zugelassenen Begleiter“ beteiligt, daher 50 € Bußgeld. Macht der Beifahrer zudem gegenüber der Polizei unrichtige Angaben, kann ein Owi-Verfahren nach § 111 OwiG in Betracht kommen Beifahrer gibt sich als zugelassener Begleiter aus 50 € Bußgeld (als Folge der Beteiligung an einer Owi) ggf. Ordnungswidrigkeit nach § 111 OwiG (500 bis 1000 € Geldbuße) Quelle: StVG / FeV / BKatV Erlass Niedersachsen