Artenschutz auf Reisen

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 Präsentation transkript:

Artenschutz auf Reisen Eine Information für Reisende © WWF-Canon / Martin HARVEY

Biodiversität als Erlebnis Die beeindruckende Vielfalt der Natur macht oft den Reiz vieler Reiseziele aus. Biodiversität zu erhalten sollte uns allen am Herzen liegen. ©WWF / Philippe OBERLE

Ausverkauf der Natur Der internationale Handel hat viele Tier- und Pflanzenarten an den Rand der Ausrottung gebracht. Auch der Kauf von exotischen Souvenirs trägt zur Gefährdung von Arten bei. © WWF-Canon / Edward PARKER

Geregelter Handel Internationale Übereinkommen regeln den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten. © WWF-Canon / Adam OSWELL

CITES & EU-Verordnungen Im Washingtoner Artenschutzübereinkommen sind über 30.000 Tier- und Pflanzenarten aufgeführt. Die EU-Verordnungen zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten beinhalten zum Teil strengere Bestimmungen als Cites.

CITES Die „Convention on International Trade in Endangered Species“ , CITES, regelt und schränkt wenn nötig den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten ein. Dabei geht es nicht um eine Unterbindung des Handels sondern es soll die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sichergestellt werden. © WWF-Canon / Michel GUNTHER

CITES Je nach Gefährdungsgrad sind bedrohte Arten in drei Anhängen aufgelistet. Anhang I umfasst vom Aussterben bedrohte Arten, der kommerzielle Handel ist verboten. (z. B.: Tiger, Meeresschildkröten, Nashörner, viele Orchideen- und Kakteenarten) © WWF-Canon / Martin HARVEY

CITES In Anhang II sind gefährdete Arten gelistet, die mit entsprechenden Dokumenten legal gehandelt werden dürfen. (z. B.: Korallen, Seepferdchen, viele Papageienarten) Anhang III enthält Arten bei denen die Bestände eines bestimmten Landes CITES Beschränkungen unterworfen sind.

EU-Verordnungen Die Arten der drei Cites Anhänge sind in die Anhänge A-C der entsprechenden EU Verordnung Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels übernommen. Anhang D der EU Verordnung betrifft Arten bei denen der Umfang der Einfuhren in die EU eine Überwachung rechtfertigt.

Souvenir, Souvenir Souvenirs aus Tieren oder Pflanzen fallen oft unter diese Artenschutzbestimmungen. Das Nichtbeachten der Regelungen aus Vorsatz oder Unwissen kann zu erheblichen Unannehmlichkeiten bei der Ausreise aus dem Urlaubsland und der Einreise in die EU führen.

Genehmigungen Für Produkte aus bedrohten Arten, sofern man sie überhaupt aus- oder einführen darf, benötigt man Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftslandes und Einfuhrgenehmigungen der österreichischen Behörden die man VOR der Reise beantragen muss! © WWF-Canon / Canadian Wildlife Services

Genehmigungen www.lebensministerium.at/umwelt Informationen zu erforderlichen Genehmigungen erhält man beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung II/4 Tel.: 01/51522-0. www.lebensministerium.at/umwelt

Sanktionen Befindet sich das falsche Souvenir ohne die entsprechenden offiziellen Papiere im Gepäck oder werden lebende Tiere geschmuggelt kann das bis zu € 36.336,- kosten oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden. Das Souvenir wird natürlich beschlagnahmt. © WWF-Canon / Wil LUIIJF

Das beste ist… …überhaupt auf den Kauf von Souvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. © WWF / Volker KEES

Unglaubliche Ausmaße Der Schwarzhandel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten wird nur noch vom Drogenhandel übertroffen. © Kronenzeitung

Bei den häufigsten Beschlagnahmungen am Zoll handelt es sich um: Kaviar Alligator und Krokodilprodukte Korallen Traditionelle chinesische Medizin die Bestandteile bedrohter Arten enthält Schildkrötenprodukte Elfenbein Lebende Tiere (Papageien, Reptilien) Lebende Pflanzen (Kakteen, Orchideen)

„Die Täter“… … sind häufig Touristen die aus Unwissen Souvenirs aus gefährdeten Tier- und Pflanzenarten erwerben. © WWF-Canon / Meg GAWLER

Was ist ein Souvenir Nur tote Exemplare oder Teile einer Tier- und Pflanzenart, die nicht für gewerbliche Zwecke benutzt, nicht verkauft werden und sich im persönlichen Gepäck befinden, fallen unter „persönlichen Gebrauch“, gelten also als Souvenir. Für lebende Tiere oder tote Exemplare die abgegeben oder verkauft werden gelten strengere Regelungen.

Diese Arten sind streng geschützt Elefanten © WWF / Rob WEBSTER Wenn überhaupt, darf Elfenbein und Elefantenleder nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.

Diese Arten sind streng geschützt Nashörner © WWF-Canon / Michèle DÉPRAZ © WWF-Canon / Martin HARVEY Wenn überhaupt, dürfen Nashornprodukte nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.

Diese Arten sind streng geschützt Großkatzen © WWF-Canon / Edward PARKER Wenn überhaupt, dürfen Felle, Zähne, Klauen und Knochen von Großkatzen nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.

Diese Arten sind streng geschützt Bär, Moschustier, Nashorn, Tiger © WWF / Frédy MERCAY Wenn überhaupt, dürfen fernöstliche Medikamente die Teile von bedrohten Arten wie Bär, Moschustier, Nashorn oder Tiger enthalten. nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.

Diese Arten sind streng geschützt Meeresschildkröten © WWF-Canon / Michel GUNTHER Wenn überhaupt, dürfen Schildkrötenprodukte, wie Schildpatt oder Schildkrötenöl nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.

Diese Arten sind streng geschützt Tibetantilopen © WWF-Canon / Ronald PETOCZ Wenn überhaupt, darf Shatoosh Wolle der Tibetantilope nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.

Diese Arten sind streng geschützt viele Affenarten © WWF-Canon / Martin HARVEY Wenn überhaupt, dürfen Affenprodukte nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.

Lassen wir sie leben Hände weg von lebenden Tieren © WWF-Canon / Martin HARVEY Für lebende Tiere benötigt man neben Artenschutzpapieren auch Gesundheitszeugnisse

Die Bestände sind gefährdet Ausfuhrgenehmigungen sind zum Erwerb dieser Souvenirs nötig. © WWF-Canon / Edward PARKER © WWF / Rob WEBSTER Für mehr als 250g Kaviar braucht man eine Genehmigung Reptilienlederprodukte wie Gürtel und Handtaschen.

Die Bestände sind gefährdet © WWF-Canon / Jo BENN © WWF-Canon / Michel GUNTHER Orchideen und Kakteen dürfen nur mit Artenschutzpapieren ausgeführt werden

Die Bestände sind gefährdet © WWF-Canon / Anthony B. RATH © WWF-Canon / Mauri RAUTKARI Für die meisten Korallenarten und einige Muschel- und Schneckenarten werden Ausfuhrpapiere benötigt

Die Bestände sind gefährdet © WWF-Canon / Soh Koon CHNG © WWF-Canon / Jürgen FREUND Für Seepferdchen und einige Haiarten sind Artenschutzpapiere notwendig

Die Bestände sind gefährdet © WWF-Canon / Martin HARVEY Holzschnitzereien aus bedrohten Baumarten wie Sandelholz, Palisander oder Mahagoni unterliegen Ausfuhrbestimmungen

Pro Person können bis zu 250 Gramm Störkaviar und Die Menge machts Bei bestimmten Produkten von geschützten Arten gelten Ausnahmeregelungen. © WWF-Canon / Emma DUNCAN Pro Person können bis zu 250 Gramm Störkaviar und drei „Regenstöcke“, das sind Musikinstrumente aus Kakteenholz, ohne Artenschutzpapiere eingeführt werden.

Die Menge machts In Zukunft wird es möglich sein pro Person drei Stück Fechterschnecken und vier Stück Produkte aus bestimmten Krokodilarten ohne Artenschutzpapiere einzuführen. Diese Regelungen sind noch nicht rechtskräftig! © WWF-Canon / Wil LUIIJF © WWF-Canon / Michel ROGGO

Schauen statt Kaufen Obwohl einige Produkte aus bedrohten Arten legal erworben werden dürfen, sollte man generell auf Souvenirs die aus Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind verzichten. Für über 30.000 Tier- und Pflanzenarten gelten Handelsbeschränkungen. Da man schwerlich alle Arten kennen kann ist auch aus diesem Grund von Souvenirs aus Tier- und Pflanzenarten abzuraten.

Die richtigen Papiere Achtung: Es gelten nur die von der Behörde des Herkunftslandes ausgestellten offiziellen Cites Ausfuhrgenehmigungen und die offiziellen Cites Einfuhrgenehmigungen des EU-Ziellandes. Ausfuhrpapiere die Händler ausstellen sind ungültig!

Selbst Sammeln? In vielen Ländern ist das Sammeln von Tieren und Pflanzen verboten. Am Zoll wird nicht zwischen selbst Gesammeltem und Gekauftem unterschieden!

Einmal um die Welt Ein Leitfaden zu Souvenirs aus bedrohten Tier- und Pflanzenarten für ausgewählte Tourismusdestinationen. © WWF-Canon / Chris Martin BAHR Achtung: Viele Länder haben strenge nationale Bestimmungen!

Afrika: Kenia Verboten: Das Sammeln von Korallen Elfenbein und Elefantenleder Nashornprodukte Schildkröten und Reptillederprodukte Genehmigungspflichtig: Korallen, Muscheln, Schnecken, Insekten Tropenholz (Stinkholz) © WWF-Canon / Martin HARVEY

Afrika: Nordafrikanische Länder Verboten: Meeresschildkrötenprodukte Genehmigungspflichtig: Produkte aus Landschildkröten lebende Reptilien Reptilienleder Straußenprodukte © WWF-Canon / Hartmut JUNGIUS

Afrika: Südafrika Genehmigungspflichtig: Elfenbein Elefantenleder (Ausfuhr aus Südafrika, Zimbabwe, Botswana und Namibia mit CITES-Papieren erlaubt) Wildpflanzen © WWF-Canon / Martin HARVEY

Afrika: Tansania Verboten: Elefanten- und Nashornprodukte Felle von Großkatzen Orchideen und Palmfarne Die Wildsammlung von Tieren oder Pflanzen Genehmigungspflichtig: Zähne von Flusspferden und Warzenschweinen Tierhäute, Muscheln, Schnecken und Tropenholz © WWF-Canon / Martin HARVEY

Afrika: Zimbabwe Genehmigungspflichtig: Elfenbein und Elefantenleder (mit Cites Papieren erlaubt) Zähne von Flusspferden und Warzenschweinen © WWF-Canon / Martin HARVEY

Asien: China Verboten: Moschustierprodukte Nashornprodukte Elfenbein Shatoosh Wolle der Tibetantilope TCM Arzneien aus bedrohten Arten Schildpatt Korallen © WWF-Canon / Wil LUIIJF

Asien: Indien Verboten: Shatoosh Wolle der Tibetantilope Elfenbein Felle von Großkatzen Schildkrötenprodukte Nashornprodukte Reptilienleder Korallen © WWF-Canon / Gerald S. CUBITT

Asien: Indonesien Verboten: „Bekko“ = Produkte aus Meeresschildkröten ausgestopfte Paradiesvögel Riesenmuscheln Genehmigungspflichtig: Korallen Edelholz (Ramin) Reptilienleder Orchideen © WWF-Canon / Jeanne A. MORTIMER

Asien: Malaysia Verboten: Schildpatt Genehmigungspflichtig: Schmetterlinge Korallen Riesenmuscheln © WWF-Canon / Wil LUIIJF

Asien: Philippinen Verboten: Riesenmuscheln Schildpatt Genehmigungspflichtig: Korallen Schlangen- und Echsenlederprodukte © WWF / Rob WEBSTER

Asien: Thailand Verboten: Meeresschildkrötenprodukte Genehmigungspflichtig: Orchideen Seepferdchen Muscheln exotische Nahrungsmittel (Haifischflossen) Schlangen- und Echsenlederprodukte © WWF-Canon / Michèle DÉPRAZ

Australien Genehmigungspflichtig: Der Großteil der australischen Flora und Fauna ist geschützt Muscheln und Schnecken Steinkorallen Souvenirs aus bestimmten Känguruarten oder Emu dürfen frei ausgeführt werden © WWF-Canon / Martin HARVEY

Mittelamerika: Karibik Verboten Schildpatt und Schildkrötenöl Genehmigungspflichtig: Meeresschnecken Korallen (schwarze Korallen) Haiprodukte Kakteen und Orchideen Achtung! Für Fechterschnecken aus einigen Staaten gilt ein Einfuhrverbot in die EU. © WWF-Canon / Cat HOLLOWAY

Mittelamerika: Mexiko Verboten: Kakteen und Orchideen (Wildsammlung) Papageien (und alle heimischen Vögel) Meeresschildkrötenprodukte Genehmigungspflichtig: Reptilienlederprodukte © WWF-Canon / Roger LeGUEN

Mittelmeerländer Verboten: Meereschildkrötenprodukte Genehmigungspflichtig (in nicht EU Staaten): einige Meeresschnecken und Muscheln (oft nicht aus dem Mittelmeer) lebende Reptilien Korallen Seepferdchen © WWF-Canon / Mauri RAUTKARI Innerhalb der EU muss man den legalen Erwerb des Produktes nachweisen! (Original Cites Papiere des Händlers)

Mittlerer Osten: Jemen Genehmigungspflichtig: „Jambiyas“= Dolche mit Griffen aus Rhinozeroshorn © WWF-Canon / Hartmut JUNGIUS

Russland und Osteuropa Genehmigungspflichtig: Kaviar (mehr als 250g pro Person) lebende Tiere Umschlagplatz für bedrohte Arten aus aller Welt © WWF-Canon / Hartmut JUNGIUS

Südamerika Argentinien, Bolivien, Chile, Peru Genehmigungspflichtig: Vicunja-Wolle Krokodilprodukte Kakteen (Ausnahme: 3 Stück „Regenstöcke“ ohne Papiere auszuführen) viele Holzarten © WWF-Canon / Hartmut JUNGIUS

USA & Kanada Verboten: Souvenirs aus Federn von Wildvögeln Walross-, Robben- und Walprodukte Genehmigungspflichtig: Produkte aus Eis- Braun- oder Schwarzbären © WWF / KLEIN & HUBERT

In jedem Fall… …sollte man sich vor der Reise beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung II/4 Tel.: 01/51522-0 www.lebensministerium.at/umwelt erkundigen, wenn man vorhat von der Reise Souvenirs aus Tier- oder Pflanzenarten mitzubringen!

Alternative Souvenirs © WWF-Canon / John E. NEWBY © WWF-Canon / Michel GUNTHER pflanzliches Elfenbein (Tagua, Doum) Olivenholz Schnitzereien aus Rinderhorn oder Rinderknochen Pashmina Wolle (Kaschmir) Alpaka Wolle Töpferei Neemholz Mangoholz

Nachhaltiger Tourismus Die Tourismusindustrie ist abhängig von einer intakten und natürlichen Umwelt. Es sollte uns allen ein Anliegen sein in Zeiten des Massentourismus negative ökologische und soziale Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Reiseerlebnisse und einen Beitrag zum Naturschutz vereinen kann man z.B. über www.ecovolunteer.org, www.archelon.gr oder www.worldwildlife.org/travel.

Wir bedanken uns… … beim Naturhistorischen Museum Wien (Dr. Weiß-Spitzenberger, Dr. Herzig, Dr. Tiedemann, 1. Zoologische Abteilung, Dr. Sattmann, Dr. Edlinger, 3. Zoologische Abteilung, Dr. Hammer, Mineralogisch-Petrographische Abteilung) und bei der österreichischen Zollfahndung (Chefinspektor Tomek) für Unterstützung und Zurverfügungstellung von Anschauungsmaterial.

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