Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung der Stadt Heidelberg

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 Präsentation transkript:

Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung der Stadt Heidelberg Foto: Philipp Rothe Impulsvortrag Frank Zimmermann Stadt Heidelberg 12. Mai 2012 Volkshochschule Heidelberg Heidelberg, Mai 2012

Gestaltungsmerkmale der Leitlinien Frühzeitige Information durch die Vorhabenliste Anregung von Bürgerbeteiligung Kooperative Planung des Beteiligungskonzeptes Bürgerbeteiligung über alle Projektphasen hinweg Rückkopplung: Kommunizieren von Ergebnissen für ein breites Meinungsbild Verbindlichkeit von Beteiligungsprozessen Weiterentwicklung der Leitlinien durch Auswertung durchgeführter Bürgerbeteiligungsprozesse

Frühzeitige Information Die Vorhabenliste Projekte / Vorhaben der Stadt, bei denen ein Interesse oder die Betroffenheit einer Vielzahl von Bürger/-innen unterstellt werden kann oder ein Bürgerbeteiligungsverfahren bereits vorgesehen ist Veröffentlichung i.d.R. spätestens 3 Monate vor Erstberatung in den Gremien Quellen: Haushaltspläne, Finanzplanung, Aufträge des GR an die Verwaltung, Vorhaben der Verwaltung Fachämter benennen die Vorhaben Gemeinderat beschließt die Vorhabenliste Vorhabenliste als Basis für frühzeitige Bürgerbeteiligung

Wer Bürgerbeteiligung anregt, fordert einen ergebnisoffenen Prozess Wie ist Bürgerbeteiligung möglich? Initiierung von Bürgerbeteiligung zu einem Vorhaben der Stadt Bürgerschaft Ansprache Ansprache OB Verwaltung Bezirksbeiräte Ausländer-/ Migrationsrat Jugend- gemeinderat Aus der Mitte des Gemeinderates Koordinie- rungsstelle Bürger-beteiligung Anmeldung Anregung (1.000 Unterschriften) Antrag Vorschlag Vorschlag Gemeinderat beschließt, ob Bürgerbeteiligung stattfindet

Kooperative Planung des Beteiligungskonzepts (Verwaltung und Bürgerschaft) Gegenstand der Beteiligung Wozu genau soll beteiligt werden? Prozessplanung Wann soll beteiligt werden? Methoden Wie soll beteiligt werden? Auswahl zu beteiligender Grundsätzlich die ganze Bürgerschaft; Bürger/innen / Experten je nach gewählter Methode aber auch selektiv; Expertenauswahl Rückkopplung Kommunizieren von Ergebnissen für ein breites Meinungsbild Festlegen von Was hat das Beteiligungsverfahren bewirkt? Auswertungskriterien Was kann daraus gelernt werden? Zeitplan / Kostenschätzung Beratung & Beschluss Prüfung & Beschluss

Durchführung des Beteiligungsverfahrens Die im Beteiligungskonzept genannten Zeit- und Kostenrahmen sind verbindlich einzuhalten Bei Überschreitung wird der GR / OB informiert und entscheidet ob und ggf. wie das Bürgerbeteiligungsverfahren fortgesetzt wird bis zum Ergebnis des Bürgerbeteiligungsverfahrens darf in der Sache nicht entscheiden werden GR / OB sind unverzüglich vom Ergebnis des Bürger- beteiligungsverfahrens zu unterrichten Ergebnis der Bürgerbeteiligung fließt in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess ein, bindet den Entscheidungsträger aber nicht GR / OB müssen die abschließende Entscheidung nachvollziehbar begründen

Wann ist Bürgerbeteiligung möglich und wann nicht? Die Leitlinien regeln die Bürgerbeteiligung zu Vorhaben und Projekten der Stadt. Bürgerbeteiligung ersetzt nicht den politischen Wettstreit. Wenn es eine Gestaltungsfreiheit des Gemeinderats gibt, ist grundsätzlich auch Bürgerbeteiligung möglich. Die Umsetzung geltenden Rechts kann kein Gegenstand der Bürgerbeteiligung sein. Beispiele: Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Bauvorhaben deren Genehmigung nicht von der Aufstellung eines Bebauungsplans abhängt

Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung Das Verfahren Verwaltung Gemeinderat Frühzeitige Information über Vorhaben und Projekte der Stadt Vorhabenliste, Internet, Stadtblatt, Presse Beiräte Bürgerschaft Verwaltung Gemeinderat Initiierung von Bürgerbeteiligung Initiierung von allen Seiten möglich, Beschluss zur Durchführung: Gemeinderat Bürgerschaft Verwaltung Gemeinderat Koordinationsbeirat einsetzen? Beteiligungskonzept entwickeln, ggf. steuernde Funktion in der Umsetzung (Beschluss durch GR)

Ergebnisübermittlung Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung Das Verfahren Bürgerschaft Verwaltung ggf. Koordina-tionsbeirat Gemeinderat Beteiligungskonzept erstellen Kooperative Planung und Ausgestaltung Beschluss: Gemeinderat Bürgerschaft Verwaltung ggf. Koordina-tionsbeirat Gemeinderat Umsetzung Beteiligungsverfahren Erarbeitung einer Empfehlung Umsetzungsverantwortung: Verwaltung Steuerung: Gemeinderat, ggf. Koordinationsbeirat ggf. mehrstufig bei großen Projekten Ergebnisübermittlung GR beschließt in der Sache Entscheidung in der Sache (Beteiligungsergebnis fließt verbindlich in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess ein, bindet den GR aber nicht)

Bürgerbeteiligung braucht engagierte Bürger/-innen Es geht darum, unterschiedliche Interessen zum richtigen Zeitpunkt „an einen Tisch“ zu bekommen Offenheit für andere Interessen ist erforderlich, Konsens ist dennoch nicht zwingend das Ziel von Beteiligungsverfahren, sondern das Vergrößern der Schnittmenge von Interessen Es ist gut, wenn sich Vertreter/-innen aller erkennbaren Interessen aktiv einbringen Der organisierte Ausdruck von Interessen und Position in Bürgerinitiativen bleibt Bestandteil einer lebendigen Demokratie Engagierte bürgerschaftliche Gruppen, die sich intensiv mit einzelnen Themen beschäftigen, erhöhen die Qualität der Ergebnisse von Beteiligungsverfahren

Ergebnis erfolgreich umsetzen Mitgestaltende Bürgerbeteiligung = neue Arbeitsweise Ohne frühzeitige Bürgerbeteiligung ? Intern beraten ! Intern beschließen verkünden Ergebnis verteidigen Mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung Ergebnis erfolgreich umsetzen Ideen kooperativ sammeln ? Gemeinsam beraten ! Entscheiden Quelle: frei nach Striegnitz

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt Frank Zimmermann Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung Amt für Stadtentwicklung und Statistik Stadt Heidelberg Prinz Carl, Kornmarkt 1 69117 Heidelberg Mail buergerbeteiligung@heidelberg.de Tel 06221 58-21500 Web www.heidelberg.de/buergerbeteiligung