Schaffung von Rechtsbewusstsein Betrachtet die einzelnen Fälle. Diskutiert darüber und entscheidet ob Recht oder Unrecht. Durch Mausklick gehts jeweils.

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Schaffung von Rechtsbewusstsein Betrachtet die einzelnen Fälle. Diskutiert darüber und entscheidet ob Recht oder Unrecht. Durch Mausklick gehts jeweils weiter

Fall 1: Ein Schüler beschafft sich z.B. über den Link Unterlagen für eine Facharbeit und baut diese dort ein ohne auf die Quelle zu verweisen. Unrechtmäßig, denn Quellen müssen genannt werden

Fall 2: Der 14jährige Peter Meier schaut sich an der Schule pornografische Webseiten an, druckt diese Bilder in der Schule aus und erzählt dies ganz stolz zu Hause. Die Eltern wenden sich entsetzt an die Schule und beschweren sich. Entscheidet: Was machen Sie? Die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Aufsichtspflicht bestimmen sich nach Alter, Entwicklungs- und Reifegrad sowie Verantwortungsbewusstsein der Schüler, wobei die allgemeine und pädagogische Situation in der Klasse oder Gruppe ebenso eine Rolle spielt wie die Art und Gefährlichkeit der Veranstaltung sowie die Gegebenheiten in der Schule.

Fall 3: Ein Schüler erstellt eine Homepage für die Schule. Er scannt eigene Zeichnungen ein, verändert diese mit einem Graphik-Programm und setzt sie auf die Internet-Seiten. Weiterhin schreibt er eigene Texte und lässt sich von seinen Mitschülern Texte für den Zweck geben, diese auf die Internet Seiten zu stellen. Rechtmäßig, denn der Schüler benutzt nur eigene geistige Leistungen oder erlaubte.

Fall 4: Ein Schüler erstellt eine Klassen-Homepage. Er scannt selbst erstellte Zeichnungen ein, verändert diese mit einem Graphik-Programm und setzt sie auf die Internet-Seiten. Weiterhin schreibt er eigene Texte und lässt sich von seinen Mitschülern Texte für den Zweck geben, diese auf die Internet-Seiten zu stellen. Weiterhin gibt er die Namen und Adressen der Schüler in seiner Klasse an. Wie unterscheidet sich Fall 3 von Fall 4 ? Unrechtmäßig, denn er gibt personenbezogene Daten (Adressendaten) ohne Einverständnis der Betroffenen an. Dies ist auch der Hauptunterschied zu Fall 3.

Fall 5: Ein Lehrer erstellt eine Schul-Homepage. Er fotografiert mit einer Digitalkamera die Kollegen und setzt diese Bilder auf die Internet-Seiten. Weiterhin gibt er die Namen und -Adressen der Lehrer an. Die Lehrer haben vorher diesem Verfahren schriftlich zugestimmt. Der Lehrer verwendet nur selbst hergestellte Materialien. Alle Personen haben außerdem zugestimmt. Deshalb ist dieses Vorgehen rechtmäßig.

Fall 6: Ein Lehrer erstellt eine Schul-Homepage. Er fotografiert mit einer Digitalkamera die Kollegen und setzt diese Bilder auf die Internet-Seiten. Weiterhin gibt er die Namen und -Adressen der Lehrer an. Die Lehrer haben vorher diesem Verfahren schriftlich zugestimmt, allerdings waren zwei Lehrer dagegen und haben nicht unterschrieben. Was ist besonders zu beachten? Leider unrechtmäßig, denn zwei Kollegen haben nicht zugestimmt. Würde man die Daten und Bilder von diesen beiden Kollegen weglassen, so wäre die Darstellung rechtmäßig.

Fall 7: Die Schüler/innen sind unzufrieden mit den strengen Auflagen, die für die Schulhomepage gelten und stellen auf einer "Parallelhomepage" (eine zweite Homepage mit dem Schulnamen bei einem kostenlosen Anbieter) an einem anderen Ort die von ihnen gewünschten Inhalte (z.B. Schülerzeitung) ein. U nrechtmäßig, Namen von Institutionen, Städten etc. sind geschützt.

Fall 8: Ein Lehrer erstellt zusammen mit Schülern eine Schul- Homepage. Sie nehmen dazu eigene Texte. Zur Illustration nehmen Sie Bilder und Fotos aus dem Internet, eine Angabe des Urhebers kann nicht erfolgen, da die Bilder nicht gekennzeichnet sind. Anschließend wird die gesamte Schul-Homepage auf CD gebrannt und an die Eltern verkauft. Auf der CD befinden sich auch einige Lern-Programme, für die die Schule eine Klassenraumlizenz hat. Unrechtmäßig, denn es fehlt sowohl die Angabe der Autoren der Bilder, als es auch nicht erlaubt ist, die Klassenraumlizenz an Schüler weiter zu geben, geschweige denn weiter zu verkaufen.

Fall 9: Der Schüler Fritz Müller (15jährig/18jährig) bestellt im Internet für die Schule 100 Bücher bei einem Internethändler. Ein Vertrag mit der Schule kommt nur dann zustande, wenn die Schulleitung die Bestellung nachträglich genehmigt. Haftung des Schülers oder der Eltern.

Fall 10: Ein Schüler erstellt eine Homepage für seinen Sport- Verein. Er erstellt dazu selbst Texte, bekommt weitere Texte und Fotos von Vereinskollegen und nimmt Artikel mit Erlaubnis des Vorsitzenden aus der Vereinszeitung. Da nicht alle Vereinsmitglieder über einen Internet-Anschluss verfügen, wird die Home-Page auf CD gebrannt und gegen eine Schutzgebühr von DM 10 an die Mitglieder verkauft. Dieses Vorgehen ist rechtmäßig. Es werden nur Objekte, die aus eigener geistiger Leistung entstanden sind, verwendet.

Fall 11: Ein Schüler will ein Internet-Projekt über die Zeit des 2. Weltkriegs anfertigen. Dazu schreibt er selbst recherchierte Texte und übernimmt historische Fotos, nachdem er die Autoren um Erlaubnis gefragt hat. Am Ende der Internet- Seite möchte er auf die Gefahr durch rechtsradikalen Einfluss hinweisen. Zu diesem Zweck und zur Untermauerung seiner Meinung legt er einige Links auf Seiten mit rechtsradikalem und rassistischem Inhalt. Das Ansinnen des Schülers ist zwar positiv zu werten, doch allein die Tatsache, dass verbotene Links benutzt werden, macht das Vorgehen unrechtmäßig.

Fall 12: Ein 16jähriger Schüler/ ein 19jähriger Schüler schickt ein antisemitischen Inhalts von einem Schulrechner (Absender Schuldomain) an ein jüdisches Forum in Deutschland. Persönliche Angriffe, Beleidigungen und Verleumdungen in s und in Diskussionen können strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen haben. Das Lesen von E- Mails, die an andere adressiert sind, ist unzulässig (Briefgeheimnis).

Zusammenfassung: Urheberrecht Bei Übernahme von Objekten (Texten, Bildern, Tönen, Musikstücken, Zeichnungen, Filmen) aus dem Internet für die eigenen Seiten ist immer die Erlaubnis des Autors einzuholen. Ist dies nicht möglich bzw. sind die Objekte freigegeben, so ist zwingend die Angabe der Bezugsquelle erforderlich. Dies gilt auch für die Übernahme von Layout- Seiten, Hintergründe usw.

Zusammenfassung: Datenschutz Bei der Angabe von personenbezogenen Daten, auch bei der bildlichen Darstellung von Personen auf Internet-Seiten muss grundsätzlich die Erlaubnis dieser Personen vorliegen. Dies sollte schriftlich erfolgen. Ausnahmen sind nur personenbezogene Angaben und Bilder von Personen des öffentlichen Interesses, wie z. B. Politiker.

Zusammenfassung: Lizenzrecht Bei der Arbeit mit dem Internet dürfen nur Programme eingesetzt werden, deren Benutzung durch Lizenzen oder durch allgemeine Freigabe erlaubt ist. Bei Verkauf von Internet-Seiten auf CDs z.B. ist besonders auf den Schutz des Urheberrechts zu achten.

Zusammenfassung: Unerlaubte Links Inhalte, die ehrverletzend, unmoralisch oder unethisch sind, dürfen nicht auf eigenen Seiten dargestellt werden. Dies gilt auch für Links, die auf solche Seiten zeigen. Verantwortlich für solche Links ist der Autor der Seite, von der die Links ausgehen. Auch Disclaimer befreien den Autor nicht von dieser Verantwortung.