Basis of Migration Policies

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 Präsentation transkript:

Basis of Migration Policies Switzerland as a country of immigration and asylum Conference „Basis of Migration Policies“ 14th November 2011, Prague Prof. Dr. iur. Alberto Achermann, Universität Bern

Gesetzliche Grundlagen der Schweizer Migrationspolitik Basis of Migration Policies Gesetzliche Grundlagen der Schweizer Migrationspolitik Ausländergesetz von 2005 (in Kraft seit 2008) mit zahlreichen Verordnungen Freizügigkeitsabkommen mit EU und EFTA (progressiv; in Kraft seit 2002) Schengen-Assoziierung der Schweiz (seit Ende 2008 operabel) Bilaterale Verträge (Niederlassung, Rückführung, weitere) Menschenrechtsabkommen

Gesetzliche Grundlagen (II) Basis of Migration Policies Gesetzliche Grundlagen (II) Asylgesetz von 1998 (in Kraft 1999, mehrfach revidiert) und zahlreiche Verordnungen Dublin-Assoziierung der Schweiz mittels Assoziierungsabkommen (Inklusive EURODAC, ohne Harmonierungsrichtlinien; seit 2008) Genfer Flüchtlingskonvention und Menschenrechtsabkommen Bürgerrechtsgesetz von 1952 (mehrfach revidiert)

Basis of Migration Policies Rückblick BV von 1848: „Gegen die Auswärtigen Staaten besteht Freizügigkeit unter Vorbehalt des Gegenrechts“. Niederlassungsverträge. Niederlassungsfreiheit bis 1914. 1850: 70‘000 AusländerInnen in der Schweiz; Auswanderungsland Schweiz; Kontrolle der Auswanderungsagenturen) 1914: 690'000 Ausländer, Anteil 18%, Diskussion um Zwangseinbürgerungen Ab 1920 Einwanderungskontrollgesetze (USA, UK, AUS, CAN, NZL)

Rückblick (II) CH Ausländergesetz 1931: «Überfremdungsabwehr» 1950 - 1980 Phase von grossem Bedarf an Arbeitskräften 1964 «Italienerabkommen» (Abkommen zwischen der Schweiz und Italien „über die Auswanderung italienischer Arbeitskräfte nach der Schweiz“) = Migrationspartnerschaft Überfremdungsinitiativen: 5 Initiativen zw. 1965 und 1974; 1988, 2000) 1970: Schwarzenbach-Initiative Danach Kontingentierungssystem

Basis of Migration Policies Rückblick (III) 1990-: verstärkte Zuwanderung aus dem Balkan, Balkankriege. Gleichzeitig starker Abbau von Arbeitsplätzen ab 1992 2002 Personenfreizügigkeit mit der EU Langer Gesetzgebungsprozess: Ausländergesetz von 2005 2009: Abstimmung über FZA-Weiterführung und Ausweitung auf Rumänien/Bulgarien

Übergangsperioden FZA CH-EU/EFTA Basis of Migration Policies Übergangsperioden FZA CH-EU/EFTA 2002-2020   02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 EU-17/ EFTA EU - 8 EU - 2 A B C D A C D A C D A§ Arbeitsmarktkontrolle (Inländervorrang, Lohnkontrolle, Kontingente) Weiterführung der Kontingente Schutzklausel (einseitige Wiedereinführung der Kontingente möglich im Falle einer massiven Zunahme der Arbeitskräfteeinwanderung) volle Personenfreizügigkeit B C D

Konzeption des Schweizer Migrationsrechts Basis of Migration Policies Konzeption des Schweizer Migrationsrechts «Duales System» (Zwei-Kreise-Modell): Freizügigkeit mit den EU- und EFTA-Staaten Zulassung von gut Qualifizierten aus Drittstaaten gemäss Kontingentssystem (jährliche Höchstzahlen) Viele Ausnahmebestimmungen Ausländergesetz: Wesentliche Teile nur für Drittstaatsangehörige anwendbar = «Zwei Ausländerrechte» Integration der Ausländerinnen und Ausländer als neue staatliche Aufgabe Schutzgewährung als staatliche Daueraufgabe Aktive Migrationsaussenpolitik

«Ständige ausländische Wohnbevölkerung» Basis of Migration Policies «Ständige ausländische Wohnbevölkerung» Ohne: Kurzaufenthalter mit weniger als 12 Monaten Aufenthalt, Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer, internationale Funktionäre, Grenzgänger

Basis of Migration Policies

Top-Ten nach Staatsangehörigkeit 2010 Basis of Migration Policies Top-Ten nach Staatsangehörigkeit 2010 Land In % Bestand Italien 16.8 Deutschland 15.4 Portugal 12.4 Serbien 6.6 Frankreich 5.5 Türkei 4.1 Spanien 3.7 Kosovo Mazedonien 3.5 Österreich 2.2 Übrige 26.1

Basis of Migration Policies

Migrationsrecht I

Ca. 13% Staatsangehörige eines nichteuropäischen Landes Basis of Migration Policies Statistisches Ende 2010: Ständige Ausländische Wohnbevölkerung von 1’720’393 Personen (22.4%) Über 170 Nationalitäten Ca. 13% Staatsangehörige eines nichteuropäischen Landes Ca. 64% aus EU 27 oder EFTA – Staaten Wanderungssaldo 2008: 98’200 Personen 2010: 74’600 Personen

27% der Erwerbstätigen sind AusländerInnen (Bauarbeiter: 69%) Basis of Migration Policies Statistisches (II) Ca. 27% der AusländerInnen in der Schweiz geboren, weitere ca. 36% seit mind. 15 Jahren in der Schweiz 27% der Erwerbstätigen sind AusländerInnen (Bauarbeiter: 69%) 32% der Bevölkerung „mit Migrationshintergrund“ (= Personen, deren Eltern im Ausland geboren sind) «Foreign-Born Rate» von 25.8% (Australien 26, Kanada 20, USA 10)

Ca. 1/3 der Zuwanderung über Familiennachzug oder Heirat Basis of Migration Policies Statistisches (III) Ca. 1/3 der Zuwanderung über Familiennachzug oder Heirat Mehr als jede dritte Eheschliessung (37.5%) ist bi-national (CH-AusländerIn); nur ca. 50% Heiraten in der Schweiz zwischen zwei SchweizerInnen 40-50‘000 Einbürgerungen jährlich seit 2006 (2010: 40’400), in den letzten 20 Jahren ca. 540‘000

Basis of Migration Policies Demographie Steigende Lebenserwartung, sinkende Geburtenraten (2003 in der EU 1.48) In einem Drittel der EU-Regionen und in fast allen neuen Mitgliedstaaten nimmt die Bevölkerung seit Ende der 90er Jahre ab Basisszenario mit Zuwanderung: 458 Millionen 2005, 469 im Jahr 2025, 468 Millionen im Jahre 2030, aber viel mehr ältere Menschen. Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 2005 und 2030 um 20 Millionen. Deutschland braucht ca. 500‘000 Arbeitskräfte jährlich, um aktive Bevölkerung stabil zu halten.

August 20, 2010: Migration Could Triple Populations in Some Wealthy Nations Some poor nations could see adult populations reduced by half

Zulassungspolitik Art. 3 Ausländergesetz Basis of Migration Policies Zulassungspolitik Art. 3 Ausländergesetz Zulassung «im Interesse der Gesamtwirtschaft» Ausserdem: Familiennachzug, völkerrechtliche Gründe und humanitäre Verpflichtungen Berücksichtigung der «demographischen, sozialen und gesellschaftlichen Entwicklung» Zulassung von Erwerbstätigen aus Drittstaaten, wenn dies einem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht (Art. 18) und es sich um «Führungskräfte, Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitskräfte» (Art. 23) handelt. Ausnahmen: Investoren, Unternehmer, die Arbeitsplätze schaffen; anerkannte Wissenschaftler, Sportler, Künstler, Kader-transfer, «Personen mit besonderen beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten, sofern für deren Zulassung ein Bedarf ausgewiesen ist» (Art. 23)

Fazit: Arbeitsmarkt bestimmt Zulassungspolitik Basis of Migration Policies Zulassung (II) Quotensystem mit jährlich festgelegten Höchstzahlen für Jahresaufenthalt oder Kurzaufenthalt Vorrang der Inländer Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen Zulassung von Studierenden, Rentnerinnen und Rentnern oder Zulassung zu medizinischer Behandlung Weitere Ausnahmen (Opferschutz, internationaler Austausch, Au Pairs, Stagiaires Fazit: Arbeitsmarkt bestimmt Zulassungspolitik

Integrationspolitik Art. 4 und 53ff Ausländergesetz Basis of Migration Policies Integrationspolitik Art. 4 und 53ff Ausländergesetz Art. 4 Abs. 2 und 3: «Die Integration soll es langfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben» «Integration setzt sowohl den entsprechenden Willen der Ausländerinnen und Ausländer als auch die Offenheit der schweizerischen Bevölkerung voraus» Förderung der Integration Über die Regelstrukturen, möglichst keine Sonderstrukturen schaffen

Ziel: Chancengleichheit und Partizipation Aktuelle Rechtsfragen der Integration und des Bürgerrechts 28.03.2017 Ziel: Chancengleichheit und Partizipation „Integration ist erreicht, wenn Ausländerinnen und Ausländern unter Berücksichtigung ihrer sozioökonomischen Lage und familiären Situation hinsichtlich Schul- und Berufsbildungserfolge Arbeitsmarktintegration Gesundheit Soziale Sicherheit Straffälligkeit ähnliche Werte erreichen wie SchweizerInnen“ Mario Gattiker, Vizedirektor BFM

Integration als Verpflichtung? Basis of Migration Policies Integration als Verpflichtung? Aufenthaltsbewilligung kann mit Auflage erteilt werden, dass ein Sprach- und Integrationskurs besucht wird Art. 4 Integrationsverordnung: Der Beitrag der Ausländerinnen und Ausländer zu ihrer Integration zeigt sich namentlich: in der Respektierung der rechtsstaatlichen Ordnung und der Werte der Bundesverfassung im Erlernen der am Wohnort gesprochenen Landessprache; in der Auseinandersetzung mit den Lebensbedingungen in der Schweiz; im Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung.

Integration und Sprache in einem offiziell viersprachigen Land Basis of Migration Policies Integration und Sprache in einem offiziell viersprachigen Land Sprachtests vor Einreise? Sprachtests bei Nachzug durch Ehepartner durch SchweizerInnen ? (Inländerdiskriminierung) Integrationsbegriff selbst brauchbar? Ist eine Person nur integriert, weil sie die Sprache beherrscht, eine Arbeit hat und nicht straffällig wird? Wo hat der Staat ein öffentliches Interesse?

Basis of Migration Policies Familiennachzug Zunehmende Inländerdiskriminierungen aufgrund der Ausweitung des Familiennachzuges EU- und EFTA Förderung des Familiennachzugs zwecks Integration oder Einschränkung des Nachzugs aufgrund von «Integrationsanforderungen»?

Basis of Migration Policies Ausweisungspolitik Widerruf von Bewilligungen bei Straffälligkeit und Sozialhilfeabhängigkeit Widerruf bei Verurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe (ab 1 Jahr) mit Prüfung der Verhältnismässigkeit Annahme der «Ausschaffungsinitiative» mit Ausweisungsautomatismus bei gewissen Delikten wie Diebstahl und Körperverletzung «Konsequente Ausschaffungspolitik» mittels Zwangsmassnahmen

Basis of Migration Policies Asylpolitik Schweiz als Asylland: Wechselvolle Geschichte mit Phasen grosser Offenheit (19 JH) und Abschliessung (2. Weltkrieg) Aufnahmeaktionen nach dem 2. Weltkrieg «Resettlement-Politik» Balkankriege Dublin-Assoziierung und aktuelle Situation

Asylgesuche 1994 bis 2008 29

Asylgesuche nach Herkunftsland 2010 Basis of Migration Policies Asylgesuche nach Herkunftsland 2010

Statistiken: Internationaler Vergleich

Basis of Migration Policies

Aktuelle Fragen der Asylpolitik Basis of Migration Policies Aktuelle Fragen der Asylpolitik Zugang zum Asylsystem (Schweiz als Dublin-Staat) Verfahren in Schweizer Botschaften Verfahrensbeschleunigung um welchen Preis? Umgang mit Flüchtlingen aus Eritrea (Dienstverweigerung als Asylgrund) Protection in the Region? Resettlement?

Starke Politisierung – geringer Konsens Basis of Migration Policies Migration und Politik Starke Politisierung – geringer Konsens (Runder Tisch Migrationspolitik 2030) Gründe Politische Instrumentalisierung der Migrationsphänomene Steuerbarkeit? Freizügigkeit? Xenophobie (Asylbereich) «Massenzuwanderung» Neue Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt

Einige Streit- und Diskussionspunkte in der Schweiz Steuerbarkeit? Freizügigkeit? Zulassung von Personen ausserhalb der EU? Weiterführung der Freizügigkeit? Um welchen Preis? Bedürfnisse der Wirtschaft und Demographie Zunehmende Ungleichheiten zwischen verschiedenen Migrantengruppen und mit Inländern. Zwei Regime: Freizügigkeit und Begrenzung Neue Formen «zirkulärer Migration?»

Streit- und Diskussionspunkte (II) Basis of Migration Policies Streit- und Diskussionspunkte (II) Integration oder Assimilation? Europäischer Freizügigkeitsraum Wie weit Angleichung der Migrationspolitik? Wie weit Angleichung der Bürgerrechtspolitik? Umgang mit sog. „Sans-Papiers“?

Streit- und Diskussionspunkte (III) Basis of Migration Policies Streit- und Diskussionspunkte (III) Flüchtlingspolitik: Welche Flüchtlinge? «Protracted Refugee Situations» Resettlement Lager? Individualrechte oder Arrangements? Zugang nach Europa?