Die Sportversicherung im Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.

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Die Sportversicherung im Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. Herzlich willkommen Referentin: Gabriele Richter ARAG- Sportversicherung

ARAG- Sportversicherung

Grundsätze der Sportversicherung Beihilfefunktion, kein Ersatz für private Vorsorge individuelle Risiken gesundheitliche Bagatellschäden Gleichbehandlungsgrundsatz Nachrangigkeit (Subsidiarität), vor allem zum Sozialversicherungsbereich Kiel

Versicherte Organisationen LSV und seine Organisationen und Gliederungen (Landesfachverbände, Kreissportverbände, Vereine) Versicherungsschutz für nahezu den gesamten satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetrieb Der Versicherungsschutz gilt weltweit (Rechtsschutz in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten) Es besteht kein Versicherungsschutz für die Ausrichtung von internationalen Veranstaltungen (z. B. Welt- oder Europameisterschaft) oder Deutschen Meisterschaften für einen Spitzenfachverband gewerbliche Unternehmungen, Gewerbebetriebe

Versicherte Personen Versichert Personen alle aktiven und passiven Mitglieder Funktionäre Turn- und Sportlehrer, Trainer, Übungsleiter, Schieds-, Kampf- und Zielrichter Angestellte, Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung und Helfer bei versicherten Veranstaltungen Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme am versicherten Vereinsbetrieb einschließlich Hin- und Rückweg. Es besteht kein Versicherungsschutz für Nichtmitglieder, es sei denn, es handelt sich um Teilnehmer an besonderen Sportprogrammen des LSV Mitglieder auf Zeit (Mitgliedschaft voraussehbar < 12 Monaten Berufssportler

Versicherte Personen Besondere Sportprogramme Kooperationen „Schule und Verein“ Sport gegen Gewalt Integration durch Sport Familien in Form Vorbereitung und Abnahme von Sportabzeichen Seniorensport Bildungswerk-Veranstaltungen JES-Projekt (sjsh) Fortbildungsseminare der sjsh Aktionsleiterausbildung für Schüler (sjsh)

Versicherte Sparten Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Umwelt-Haftpflichtversicherung Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Vertrauensschaden-Versicherung Reisegepäckversicherung Rechtsschutzversicherung Krankenversicherung

Sport-Unfallversicherung Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Leistungen Im Todesfall je nach Alter und Familienstand bis zu € 5.500,-- zuzüglich je unterhaltsberechtigtem Kind € 1.600,-- Im Invaliditätsfall ab einem Invaliditätsgrad von 20 % pauschal € 5.000,-- bis zur Höchstsumme von € 165.000,-- Es gilt eine Leistungstabelle mit festen Entschädigungen, gestaffelt nach Invaliditätsgraden.

Sport-Unfallversicherung Ein nach den vertraglichen Bestimmungen des Sportversicherungsvertrags ärztlich festgestellter Invaliditätsgrad wird wie folgt entschädigt:

Sport-Unfallversicherung Die Frist zur Anmeldung von Invaliditätsansprüchen beträgt 24 Monate, Voraussetzung: Der Unfall ist rechtzeitig gemeldet. Die Invalidität ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten. Die Invalidität ist innerhalb weiterer 12 Monate ärztlich festgestellt und geltend gemacht. Das Versäumen dieser Frist von 24 Monaten nach einem Unfall zur Anmeldung eines Invaliditätsanspruches führt nicht zum Untergang des Anspruches, sondern wird wie eine Obliegenheitsverletzung behandelt, wenn die Meldung innerhalb weiterer 6 Monate (insgesamt somit 30 Monate) erfolgt. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Invaliditätsleistung.

Sport-Unfallversicherung Übergangsleistung nach 6 Monaten € 1.600,-- und nach 9 Monaten € 1.600,-- Serviceleistungen bis € 5.000,-- Kosmetische Operationen bis € 5.000,-- Krankenhaustagegeld € 10,-- ab 1. Tag der stationären Behandlung, wenn der Krankenhausaufenthalt mindestens 8 Tage dauert, (längstens jedoch für 2 Jahre vom Unfalltag an gerechnet)

Sport-Unfallversicherung Mitversicherung von sportspezifischen Sonderrisiken, z.B. „Optische Unfälle“ (Todesfälle von Vereinsmitgliedern beim Training oder Wettkampf auf der Sportstätte oder unmittelbar danach als Folge körperlichen Zusammenbruchs) Integration des Behindertensports auch für Mitglieder, die nach den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen nicht versicherungsfähig wären. Das Luftsportrisiko ist mitversichert

Sport-Unfallversicherung Serviceleistungen bis € 5.000,-- Ersatz für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen organisierten Rettungsdiensten Ersatz der medizinisch notwendigen Transportkosten einer verletzten Person zum Krankenhaus bzw. zur Spezialklinik Ersatz der Überführungskosten beim unfallbedingten Todesfall im Inland

Reha-Management Voraussetzung ist ein schwerer Sportunfall (voraussichtlicher Invaliditätsgrad von 75% und mehr) Das Reha-Management übernimmt die Organisation, nicht die Kosten der Reha-Maßnahme selbst! Es werden nur Maßnahmen empfohlen, die von einem Leistungsträger übernommen werden oder aus der fälligen Versicherungsleistung erbracht werden können. Leistungserbringer: GenRe RehaDienst GmbH, Köln Leistungsarten: Medizinische Rehabilitation Berufliche Rehabilitation Pflege-Management Soziales Reha-Management

Sport-Haftpflichtversicherung Schützt den Verein, die Mitarbeiter und Mitglieder vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen privatrechtlichen Inhalts. Schadenersatzpflicht ( § 823 BGB) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Schadenersatzansprüche Art und Umfang des Schadenersatzes - § 249 BGB

Sport-Haftpflichtversicherung Versichertes Risiko: Vereinshaftpflicht Mitversicherte Risiken: Haus- und Grundbesitz des Vereins Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Einrichtungen, die dem üblichen und gewöhnlichen Verbands- bzw. Vereinsbetrieb dienen (z.B. Turnhallen, Restaurationsbetriebe in eigener Regie) Mietsachschäden an den fremden Räumlichkeiten z.B. an Sportanlagen des Bundes, des Landes, der Kommune Bauherren-Haftpflichtversicherung bis zur Bausumme von € 260.000,--. Empfehlung für größere Bauprojekte: Nachversicherung über das Versicherungsbüro. Schlüsselverlust von fremden Schlüsseln

Sport-Haftpflichtversicherung Versichertes Risiko: Vereinshaftpflicht Mitversicherte Risiken: Tierhalterhaftpflicht für vereinseigene Tiere vereinseigene Wasserfahrzeuge Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kfz bis zu 6 km/h, Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Nebenrisiken bei Veranstaltungen (z.B. Schießbuden, Zeltaufbau) Arbeitsgemeinschaften Feuerwerk, Böller, Mörser, Schallkanonen

Sport-Haftpflichtversicherung Deckungssummen je Schadenereignis: Personen- und Sachschäden pauschal € 2.600.000,-- Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen bis € 260.000,-- Mietsachschäden an beweglichen Sachen (z.B. Einrichtungen) bis € 31.000,-- Schlüsselverlust bis € 1.500,-- (Selbstbehalt 10 %, mind. € 50,-- je Schadenfall)

Umwelt-Haftpflichtversicherung Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts der Versicherten wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer). Personen- und Sachschäden pauschal € 2.600.000,-- Begrenzung bei Personenschäden für die einzelne Person je € 50.000,-- Gewässerschäden durch versicherte Anlagen bis € 260.000,--

Vermögensschaden-Haftpflichtvers. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung, Abhandenkommen von Sachen) sind und sich nicht aus solchen herleiten. Die Versicherungssummen betragen für je Verstoß max. im Jahr den LSV € 35.000,-- € 70.000,-- die Fach- und Kreissportverbände € 25.000,-- € 50.000,-- die Vereine und deren Mitglieder € 15.000,-- € 30.000,--

Vertrauensschaden-Versicherung Versichert sind die Vermögenswerte (Geld, Geldwerte*) des LSB, der Verbände und Vereine gegen die Risiken schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (Unterschlagung, Veruntreuung) von Mitgliedern der Organe, Kassierern und hauptberuflich Angestellten des LSV bzw. seiner Organisationen (Wagnispersonen) Ereignisse, die ohne Verschulden der Wagnispersonen eintreten (wie Raub, Erpressung, Überfall auf dem Transportweg u.ä.) Versicherungsleistungen je Schadenfall: € 110.000,-- für den LSV € 55.000,-- für die Fach- und Kreissportverbände € 10.000,-- für Vereine und alle anderen Organisationen € 515.000,-- als Höchstleistung für alle Schäden im Jahr * z.B. Münzsammlungen

Reisegepäckversicherung Versicherungsschutz bei Auslandsreisen Versicherungssumme € 2.500,-- je Person Campingrisiko mitversichert Keine Anrechnung bei Unterversicherung

Rechtsschutzversicherung Leistungsanspruch besteht: für Organe und Personen Schadenersatz-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Organe zusätzlich Arbeits-Rechtsschutz Sozialgerichts-Rechtsschutz Versicherungssummen € 125.000,-- je Rechtsschutzfall € 52.000,-- für Kautionen

Rechtsschutzversicherung Selbstbeteiligung Je Versicherungsfall wird auf die erstattungsfähigen Kosten eine Selbstbeteiligung von € 250,- angerechnet. Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn die Mitgliedsorganisation/ der Versicherte von der ARAG Rechtsschutz-Versicherungs AG die Auswahl des zu beauftragenden Rechtsanwaltes verlangt, die ARAG Rechtsschutz-Versicherungs AG daraufhin einen Rechtsanwalt benennt und dieser Rechtsanwalt die Interessen der Mitgliedsorganisation / des Versicherten wahrnimmt.

Krankenversicherung Für Unfälle und Krankheiten bei versicherten Veranstaltungen oder Tätigkeiten. Nach Vorleistung anderer Leistungserbringer (z.B. gesetzliche oder private Krankenversicherung) erfolgt die Erstattung der verbliebenen Restkosten/Eigenanteile bei Ersatz natürlicher und künstlicher Zähne, Erstattung in Höhe von 35 % des Rechnungsbetrages, höchstens € 2.600,-- Brillen/Sportbrillen/Kontaktlinsen bis € 50,-- techn. Hilfsmittel oder Körperersatzstücke nach ärztlichem Ermessen (jedoch keine Heilapparate oder med./techn. Bedarfsartikel) bis € 2.600,-- Fahrten zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus in Höhe der gesetzlichen Eigenleistung, zur Zeit € 13,-- je Transport Heilkosten im Ausland Rückbeförderungskosten Überführungskosten

Wichtige Zusatzversicherungen Versicherungsschutz für Nichtmitglieder: für aktive Teilnehmer an den Sportangeboten der Verbände und Vereine Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz: versichert Pkw-Schäden anläßlich von Vereinsfahrten Reiseversicherung: für Reisen und Fahrtveranstaltungen einschließlich Insolvenzabsicherung (Kautionsversicherung)

Nichtmitgliederversicherung Vereine, die Sportkurse und Sportprogramme für Nichtmitglieder anbieten, können die daran teilnehmenden Nichtmitglieder über einen Zusatzvertrag versichern. (Die Veranstaltung selbst und die Mitglieder/Mitarbeiter sind bereits über die Sportversicherung versichert). Über eine Zusatzversicherung des LSV sind bei besonderen Sportprogrammen die Nichtmitglieder bereits versichert. Der Versicherungsschutz des abzuschließenden Zusatzvertrages entspricht weitgehend dem Schutz der Sportversicherung. Der Beitrag richtet sich nach der Vereinsgröße; die Versicherung gilt dann für alle Nichtmitglieder bei allen Kursveranstaltungen im ganzen Jahr.

Kfz-Zusatzversicherung Standardschutz Was ist versichert? Unfallschäden an Kfz, die im Auftrage des Vereins anlässlich satzungsgemäßer, versicherter Veranstaltungen zur Beförderung von Personen eingesetzt werden. Mitversichert sind die Kosten für Bergung des Fahrzeugs Abschleppen bis zu € 150,-- öffentliche Verkehrsmittel einschließlich Taxi zur Rück- oder Weiterbeförderung bis zu € 150,-- Versicherte Fahrzeuge: PKW, Krafträder und deren Anhänger, die nicht als gewerbliches Beförderungsmittel eingesetzt sind (Mietwagen, Taxi o.ä.)

Kfz-Zusatzversicherung Versichert ist der direkte Hin- und Rückweg Versicherte Veranstaltungen sind Wettkämpfe/-spiele, sportliche Darbietungen im Auftrag des Vereins offiziell angesetzte Trainings-/Übungsstunden des Vereins offiziell angesetztes Sondereinzeltraining von Leistungssportlern alle satzungsgemäß vorgesehenen Versammlungen des Vereins Vorstands- und Ausschußsitzungen des Vereins oder Verbands Lehrgänge und Tagungen der Sportorganisationen offizielle Repräsentationsaufgaben des Vereins offiziell vom Verein angesetzte Bau-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (nicht versichert: Materialtransport) sowie Auf- und Abbauten bei versicherten Veranstaltungen offiziell vereinbarte Gesprächstermine mit Behörden, übergeordneten Sportorganisationen mehrtägige Jugendfreizeiten des Vereins

Kfz-Zusatzversicherung Versicherte Veranstaltungen offiziell angesetzte Sportkurse (z.B. Mutter & Kind-Turnen) des Vereins Jedermann-Veranstaltungen/Volkswettbewerbe des Vereins Vorbereitung und Abnahme von Sport- und Leistungsabzeichen Festumzüge des Vereins sowie Auftritte von Vereinsgruppen im offiziellen Auftrag des Vereins alle ein- oder mehrtägigen Ausflüge des Vereins (z.B. Wanderungen) gesellige bzw. gesellschaftliche Veranstaltungen des Vereins während des mehrtägigen Aufenthalts anlässlich von Sportturnieren, Trainingslagern und Ausflügen besteht Versicherungsschutz für alle Fahrten am Veranstaltungsort für Zwecke des Vereins Transport von Geräten, die anlässlich der versicherten Sportveranstaltungen u. Versammlungen des Vereins benötigt werden offiziell vereinbarte Gesprächstermine mit Rechtsanwälten, Steuerbehörden und dem Versicherungsbüro Auf- und Abbauarbeiten bei versicherten Veranstaltungen

Kfz-Zusatzversicherung Versichert ist die Beförderung/Selbstbeförderung von aktiven Sportlern des Vereins Funktionären Übungsleitern, Turn-/Sportlehrern, Trainern, Schieds-, Kampf- und Zielrichtern des Vereins Angestellten, Arbeitern, Mitarbeitern gegen Vergütung, Lizenzspielern, unentgeltlich tätigen Helfern und Betreuern Vorleistung der eigenen Kaskoversicherung Die eigene Fahrzeugversicherung (Voll- oder Teilkasko), sofern vorhanden, ist zunächst immer zuerst in Anspruch zu nehmen. Der eventuelle Rabattverlust der eigenen Fahrzeugversicherung wird nach Vorlage einer Bestätigung des Versicherers mit bis zu € 300,-- ausgeglichen.

Kfz-Zusatzversicherung Die Kfz-Zusatzversicherung gilt für Fahrten in Europa und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres Es gibt keine Maximierung der Leistung Mitversichert ist eine Rechtsschutzversicherung bis € 75.000,-- mit folgenden Leistungen Schadenersatz-RS Straf-RS Verwaltungs-RS Der Jahresbeitrag richtet sich nach der Vereinsgröße und der gewählten Selbstbeteiligung je Schadenfall (€ 150,--, € 330,-- oder € 410,--)

Kfz-Zusatzversicherung Comfortschutz Gegen Zuschlag können die Leistungen des Standardschutzes erweitert werden um: Fahrzeug- und Fahrzeugteilschäden (Brand, Diebstahl, Sturm/Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Haarwild, Marderbiss) Verschrottung und Zoll Pannenhilfe bis € 100,-- Kosten für Fahrzeug-Rücktransporte, wenn innerhalb von 5 Tagen keine Reparatur möglich (nicht bei Totalschaden) Erstattung eines möglichen Rabattverlustes in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis maximal € 300,-- Mietwagenkosten von maximal € 25,-- pro Tag für bis zu 7 Tagen Insassen-Unfallversicherung Rechtsschutzversicherung: Versicherungssumme € 150.000,--

Reiseversicherung Kostengünstige Absicherung (einschließlich Insolvenzabsicherung) für Vereine / Verbände Reiseteilnehmer

Reiseversicherung Hier: für Vereine und Verbände als Reiseveranstalter In vielen Fällen müssen die Vereine/Verbände als Reiseveranstalter die Reisekosten gegen mögliche Insolvenz des Vereins/Verbands absichern und dies ihren Reiseteilnehmern vor Antritt der Reise durch Vorlage eines Sicherungsscheins nachweisen. Die gesetzliche Bestimmung des § 651 k BGB wird durch die Kautionsversicherung eingehalten. Nach Antragseingang liefert die ARAG die notwendigen Sicherungsscheine. Die Reiseversicherungen müssen rechtzeitig vor Antritt der Reise beantragt werden. Antragshefte sind beim Versicherungsbüro bzw. der ARAG Sportversicherung erhältlich.

Reiseversicherung Hier: für Vereine und Verbände als Reiseveranstalter Sicherstellung des Reisepreises Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass den Reisenden erstattet werden: der gezahlte Reisepreis soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen und notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen. Durch eine Änderung der Gewerbeordnung kann die Veranstaltung von Reisen ohne Aushändigung von Sicherungsscheinen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu € 50.000,-- geahndet werden.

Reiseversicherung Hier: für Vereine und Verbände als Reiseveranstalter Wer ist sicherungspflichtig Das Gesetz kennt nur einige wenige Ausnahmen von der Sicherungspflicht. Die Sicherungspflicht entfällt, wenn der Verein oder Verband nur gelegentlich Reisen veranstaltet. Das Merkmal gelegentlich wird aber bereits dann verneint, wenn mehr als 2 Reisen pro Jahr veranstaltet werden. Keine Sicherungspflicht besteht, wenn die Reisen nicht länger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung einschließen und der Reisepreis pro Person € 75,-- nicht übersteigt es sich beim Reiseveranstalter um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.

Reiseversicherung Hier: für Vereine und Verbände als Reiseveranstalter Die Reisehaftpflichtversicherung schützt den Verein als Reiseveranstalter vor den speziellen Haftungsrisiken, die sich aus dem Reiserecht ergeben. Deckungssumme bis zu 5.500.000 € für Personenschäden (bei Flugreisen bis 6.500.000 €)

Reiseversicherung Hier: für die Reiseteilnehmer: Die Reiseunfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz über die Leistungen der Sportversicherung hinaus Die Reisehaftpflichtversicherung versichert die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reisenden während der Reisedauer Die Reisegepäckversicherung schützt das persönliche Reisegepäck der Mitreisenden Die Auslandsreise-Heilkosten-Versicherung ist wichtigster Versicherungsteil jeder Auslandsreise (100% Kostenerstattung)

weitere Zusatzversicherungen Veranstaltungsversicherungen: für Veranstaltungen von Spitzenfachverbänden Individueller Versicherungsbedarf für Gebäude und Gebäude-Inhalte für Bauvorhaben für EDV-Anlagen für Jagd- und Sportwaffen ... Vermögensschaden-Zusatzversicherung

Sport-Sicherheits-Programm Mobilien- und Immobilienschutz für Vereins- und Verbandsgebäude Was ist versichert? Vereins-/Verbandsgebäude (Immobilien) Inventar (Mobilien), Elektronische Geräte und Jagd- und Sportwaffen

Sport-Sicherheits-Programm Was ist nach dem Bausteinprinzip versichert? Bauleistungsversicherung: Schutz schon ab Baubeginn gegen ungewöhnliche oder außergewöhnliche Naturereignisse, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, böswillige Handlungen Dritter, Planungs- und Berechnungsfehler, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, Fahrlässigkeit, Glasbruch und Diebstahl bereits eingebauter Teile (Baustein 1) Gebäudeversicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel einschließlich Feuerrohbauschutz (Baustein 2) Gebäudeglas-Pauschalversicherung (Baustein 3) Mietverlustversicherung (Baustein 4)

Sport-Sicherheits-Programm Inventarversicherung Versichert werden alle beweglichen Sachen, die im Vereins-/ Verbandsgebäude aufbewahrt werden und zwar gegen folgende Risiken: Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Betriebsunterbrechungskosten, die durch eine dieser Gefahren hervorgerufen werden, Glasbruch. Die versicherten Gefahren können nach Bedarf des Vereins/Verbandes kombiniert werden. Elektronikversicherung Versichert werden elektronische Geräte und Anlagen (Büro-, Kommunikations-, Bild-, Ton-, Meß- und Regeltechnik) gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust. Jagd- und Sportwaffenversicherung Versichert werden alle Jagd- und Sportwaffen des Vereins/Verbandes einschließlich Zubehör umfassend gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust

Vermögensschaden- Zusatzversicherung Wer ist versichert ? Der Verein sowie die im Versicherungsschein bezeichneten Organe und Personen, unabhängig davon, ob die handelnden Personen haupt- oder ehrenamtlich tätig werden Was ist versichert ? Gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund Verstoß, die zu einem Vermögensschaden eines Dritten geführt haben. (Drittschaden) Gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund eines Verstoßes, die zu einem Vermögensschaden beim Verein geführt haben. (Eigenschaden) Was ist ein Vermögensschaden ? Schäden, die nicht Sach- oder Personenschäden sind oder sich daraus herleiten Was ist nicht versichert? - Fragen des kaufmännischen/unternehmerischen Ermessens - Abschluss, Erfüllung und Fortführung von Versicherungsverträgen - Tätigkeiten mit und im Berufs-/Golfsport

Vermögensschaden- Zusatzversicherung Schadenbeispiele Eigenschaden Der Abteilungsleiter Breitensport organisiert einen Volkslauf. Als Publikumsmagnet engagiert er eine Karibik Band mit Samba Tanztruppe. Er versäumt aber,das Ordnungsamt zu informieren, die Veranstaltung wird untersagt. Die Künstlergage bleibt am Verein hängen. Drittschaden Ein Sportverein hat mehrere Angestellte. Gegenüber den Behörden werden versehentlich falsche Angaben zur Sozialversicherung gemacht. Als ein Mitarbeiter in Rente geht,bekommt er nur eine monatliche Rentenleistung von € 135,--. Der Mitarbeiter macht den Verein haftbar. Zusatzbaustein Steuern Ein Verein führt versehentlich zu wenig Steuern ab. Dem Finanzamt fällt dies erst nach 5 Jahren auf. Es fordert somit für die letzten 5 Jahre diesen Steuerfehlbetrag in Höhe von € 15.000,-- im Rahmen einer Nachzahlung an. Der Verein kann diesen Betrag nicht aufbringen und nimmt einen Kredit auf. Die hierfür anfallenden Zinsen stellen teilweise einen Schaden dar. ARAG zahlt, wenn zusätzlich versichert.

Vermögensschaden- Zusatzversicherung Weitere Schadenbeispiele Eigenschaden Der Vereinsvorstand beschließt den Neubau eines Vereinsheims. Das Sportgelände grenzt an ein Naturschutzgebiet. Infolge mangelnder Kenntnis wird der Neubau in Eigenleistung zum Teil auf dem Grund eines angrenzenden Naturschutzgebietes errichtet. Die Verwaltung erfährt von dem Bauvorgang, stoppt die Arbeiten und verordnet den Abriss des Rohbaus sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Dem Verein entsteht ein Vermögensschaden in Höhe von € 125.000,--. ARAG zahlt nicht: Bei einem Neubauvorhaben ohne Planfeststellung und ohne Baugenehmigung handelt es sich nicht um einen sogenannten Irrtum oder ein Versehen. Von einem Vereinsvorstand kann man verlangen, dass unter den normalen Umständen der Lebenserfahrung bekannt ist, dass vor Baubeginn ein Bauantrag zu stellen ist.

Vermögensschaden- Zusatzversicherung Weitere Schadenbeispiele Eigenschaden Der Vorstand erwirbt Anteile an einem Aktienfonds für € 50.000,--. Das Geld soll zinsbringend angelegt werden, da es zukünftig zum Erwerb einer Immobilie für den Verein dienen soll. Zum Zeitpunkt des geplanten Erwerbs der Vereinsimmobilie sind die Aktienfonds aber nur noch für € 37.000,-- zu liquidieren. Vermögensschaden: € 13.000,--. ARAG zahlt nicht da es sich um ein kaufmännisches Verhalten des Vorstandes im Sinne der Bedingungen handelt. (Ausschluß gemäß allgemeiner Vertragsbedingungen)

Vermögensschaden- Zusatzversicherung Weitere Schadenbeispiele Eigenschaden Der Vorstand eines Ruderclubs berät über den Kauf neuer besserer und schnellerer Boote. An der Ausschreibung beteiligt sich auch ein osteuropäisches Unternehmen, das mit geheimen Erkenntnissen aus der nationalen Sportforschung wirbt. Der Vorstand kauft daraufhin mehrere Bootsklassen dieses Herstellers im Wert von € 52.000,--. Die Überraschung kam bei der Anlieferung. Es handelt sich um veraltete Boote, die nicht mehr konkurrenzfähig sind und einen Marktwert von lediglich € 20.000,-- haben. Die Boote sollten aufgrund der nicht gegebenen Voraussetzungen innerhalb der vereinbarten Umtauschfrist zurückgegeben werden. Diese Frist wird jedoch versäumt, so dass als Schaden beim Verein € 32.000,-- verbleiben. ARAG zahlt

Vermögensschaden- Zusatzversicherung Weitere Schadenbeispiele Eigenschaden Der Vorstand eines Vereins schließt mit einem Großsponsor einen Werbevertrag ab. Die Einnahmen aus dem Werbevertrag verstoßen in ihrer Höhe gegen die Vorschriften der Gemeinnützigkeit. Dies hat der Verein versehentlich nicht erkannt. Die daraufhin gem. § 10 b Abs. 4 EstG nacherhobenen Steuern übernimmt die ARAG. ARAG zahlt

Vermögensschaden- Zusatzversicherung Weitere Schadenbeispiele Drittschaden Der Vorstand eines Tennisclubs hat sich mit dem Pächter für das Vereinsheim überworfen und einem neuen Pächter bereits eine Zusage zur Übernahme des "Gastronomiebetriebes" zu einem bestimmten Termin erteilt. Dabei wurde versäumt, dem alten Pächter fristgerecht zu kündigen. Der Vertrag läuft somit ein Jahr weiter. Da der neue Pächter schon eine Zusage bekam, hat dieser seine alte Pacht gekündigt und steht durch entsprechende Weitervermietung nunmehr ohne Pacht da. Den Umsatzausfall macht er beim Verein geltend. ARAG zahlt

Vermögensschaden- Zusatzversicherung Versicherungssummen € 250.000,-- oder € 500.000,-- Selbstbeteiligung 10% mindestens € 50,-- maximal € 250,-- Prämienermittlung nach Vereinsgröße (bei Vereinen) bzw. nach Organstärke (bei Verbänden) Zusatzbaustein gegen 50% Prämienaufschlag Schäden durch Schlüsselverlust bis € 20.000,-- und Schäden aus steuerlichen Pflichtverletzungen bis € 50.000,-- (nicht die Steuerschuld an sich) Mitversicherung Die ERGO Versicherung AG ist mit 50% beteiligt. * Bei höheren Versicherungssummen oder D&O Deckungskonzepten erstellen die Experten der ERGO Versicherung AG individuelle Angebote.

Vermögensschaden- Zusatzversicherung Schadenbearbeitung durch die Experten der ERGO Versicherung AG Prospekte Erläuterndes Prospektmaterial mit Schadenbeispielen wird von Ihrem Versicherungsbüro zur Verfügung gestellt Internet Produktinformationen im Internet unter www.ARAG-Sport.de

Service ARAG-Sport24 vid Internet Sport-Unfallforschung Das - Versicherungsbüro online - im Internet für Vereinsmitarbeiter vid Der Vereins-Informations-Dienst, ein kostenloser Internet-Newsletter Internet Informationen im Internetauftritt der ARAG: www.ARAG-Sport.de und www.ARAG.de Sport-Unfallforschung Wissenschaftlich anerkannte Sport-Unfallforschung unter Federführung der ARAG Sportversicherung Faltblätter zur Unfall-Prophylaxe für die Vereinsarbeit

Service Schadenmeldungen, Information und Beratung Versicherungsbüro beim Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. Winterbeker Weg 49 24114 Kiel Telefon: 0431/ 64 86 140, -141, -142 Telefax: 0431/ 64 09 848 Email: vsbkiel@arag-sport.de Individuelle Beratung vor Ort bei den Vereinen: Gabriele Richter Telefon: 0431 / 69 67 18 - 11 Telefax: 0431 / 69 67 18 – 24 Email: gabriele.richter@arag.de

www.ARAG-Sport.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Zu guter Letzt… Haben Sie Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!