Die wohnwirtschaftlichen Förderkreditprogramme der KfW - Schwerpunkt Sanierung von Bestandsimmobilien - Aktuelle Verbesserungen im Rahmen der Förderinitiative „Wohnen, Umwelt, Wachstum“ Katrin Haubold KfW Bankengruppe, NL Berlin Haus- und Grundeigentümerverein Nagold e. V. am 12.05.2006
Inhalt meines Vortrags Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum Bauen, Wohnen, Energie sparen – Überblick Wer kann Anträge stellen? KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm KfW-Programm Wohnraum Modernisieren Anerkannte Sachverständige finden Information und Beratung durch die KfW …?
1. Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum Start der Förderinitiative am 01.02.2006 Bundesregierung stellt zusätzliche Mittel für Wohnungsbau zur Verfügung (jetzt je 1,4 Mrd. € für die nächsten 4 Jahre) Verbesserungen im KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Ökologisch Bauen und Wohnraum Modernisieren, z.B. durch: günstigen Zinssatz neue Förderhöchstbeträge 50.000 €/WE jetzt auch Gebäude einbezogen, die vor 1984 fertig gestellt wurden (bisher 1978) Erweiterung der Verwendungszwecke beim KfW-Programm Wohnraum Modernisieren (Öko-Plus) Vereinfachung der Programmkonditionen sowie schlankere Abwicklung
2. Bauen, Wohnen, Energie sparen – Überblick Neubauimmobilien Bestandsimmobilien Ökologisch Bauen - KfW-CO2-Gebäudesanierungspr. Förderung von Investitionen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz - Wohnraum Modernisieren Förderung Instandsetzung/ Modernisierung/Energieeinsparung plus - KfW-Wohneigentumsprogramm - Solarstrom Erzeugen
3. Wer kann Anträge stellen ? KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm Wohnraum Modernisieren Alle Träger der Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden, z.B. Privatpersonen Wohnungsunternehmen oder -genossenschaften Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
4. KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm Finanzierung von Maßnahmenpaketen zur CO2-Einsparung in Wohngebäuden
4. KfW-CO2-Gebäudesanierung Ziel: zinsgünstige langfristige Finanzierung von besonders umfangreichen Investitionen zur CO2-Minderung und zur Energieeinsparung in Wohngebäuden des Altbaubestandes (vor 31.12.1983) mit einem Einspareffekt von mindestens 40 kg CO2 pro m2 Gebäudenutzfläche und Jahr Maßnahmen in Paketen zusammengefasst
4. KfW-CO2-Gebäudesanierung Standard-Maßnahmepaket MP 0 MP 1 MP 2 MP 3 Wärmedämmung Außenwände Wärmedämmung Dach Wärmedämmung Kellerdecke oder erdberührte Außenflächen Erneuerung der Fenster Austausch Heizung (alte Hzg. Vor 1984) Umstellung Heizenergieträger Alle Maßnahmen müssen vollständig am gesamten Gebäude durchgeführt werden! keine gesonderte Berechnung der CO2-Einsparung erforderlich Anlage A des Programm-Merkblattes
4. KfW-CO2-Gebäudesanierung Anforderungen an die Heizungserneuerung (MP 1-3): der zu ersetzende Heizkessel/Wärmeerzeuger wurde vor 1984 eingebaut keine Altersbegrenzung für Einzelöfen (Gas, Öl, Kohle), Kohlezentralheizungen und Nachtspeicherheizungen Neueinbau erfolgt als: - Niedertemperatur- oder Brennwertkessel - Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien (automatisch beschickte Biomasseanlage, Biogasanlage, Lüftungsanlage mit WRG, Wärmepumpe, Holzvergaser) - Anlage zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung - Fernwärme - zusätzlich zur Heizungsanlage wird eine solarthermische Anlage zur Heizungsunterstützung und/oder Warmwasserbereitung installiert
4. KfW-CO2-Gebäudesanierung Wann ist eine Heizenergieträgerumstellung im MP 3 förderfähig? Wenn eine Umstellung der Heizung erfolgt von Strom oder Kohle auf Öl, Gas, Fernwärme Strom oder Kohle auf erneuerbare Energieträger oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung Öl oder Gas auf erneuerbare Energieträger oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung
4. KfW-CO2-Gebäudesanierung Maßnahmenpaket 4 Kombinationen außerhalb der Pakete 0 bis 3 abweichende Maßnahmen, Maßnahmenkombinationen, technische Spezifikationen Nachweis notwendig, dass eine CO2-Einsparung von mindestens 40 kg/m² Gebäudenutzfläche u. Jahr erreicht wird Anlage B Programm-Merkblatt Anforderungen der EnEV müssen eingehalten werden
4. KfW-CO2-Gebäudesanierung Tilgungszuschuss für alle Maßnahmenpakete 0-4 wenn energetische Sanierung eines Gebäudes zum Neubau-Niveau nach EnEV führt gesonderten Antrag zusammen mit Kreditantrag bei der Hausbank einreichen nach Abschluss Bestätigung über Durchführung Tilgungszuschuss z. Z. 15 % des Zusagebetrages Tilgungszuschuss wird 18 Monate* nach Prüfung der einzureichenden Bestätigungen als Sondertilgung gutgeschrieben * 18 Monate nach dem auf die Prüfung folgenden nächsten Fälligkeitstermin der Zins- und/oder Tilgungszahlung
4. KfW-CO2-Gebäudesanierung Zusätzliche Bescheinigungen: zusammen mit dem Kreditantrag bei der Hausbank einzureichen ! Bestätigung zum Kreditantrag, ggf. einschließlich Antrag auf Tilgungszuschuss Kommunale Bestätigung in den neuen Ländern (ohne Berlin)
5. Wohnraum Modernisieren STANDARD & ÖKO-PLUS CO2-Minderung und Modernisierung im Wohnungsbestand
5. Wohnraum Modernisieren Ziel: Langfristige Finanzierung von Maßnahmen im Wohnungsbestand unabhängig vom Alter der Immobilie Standardmaßnahmen zur Wohnraummodernisierung mit einer Basisförderung (Standard Programm 141) Investitionen zum Klimaschutz mit einem besonders günstigen Zinssatz (Öko-Plus Programm 143)
Wohnraum Modernisieren STANDARD-Maßnahmen BASISFÖRDERUNG 1. Modernisierung und Instandsetzung bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung Instandsetzung, Reparatur, Erneuerung bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse Alten- und behindertengerechter Umbau von Wohnungen Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe bauliche Maßnahmen nach Teilrückbau Garagen (Modernisierung, kein Neubau)
Wohnraum Modernisieren STANDARD-Maßnahmen 2. Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern z. B. Grünanlagen, Spielplätze 3. Rückbau von leer stehenden Mietwohngebäuden in den NBL und Berlin Ost im Rahmen des Stadtumbaus, einschl. Vor- und Nachbereitungsaufwand wie Freiziehen der Wohnungen und Herrichtung des Grundstücks für die neue Nutzung
5. Wohnraum Modernisieren ÖKO – PLUS - Maßnahmen im Programm 143 1. Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle Außenwände Dach Wärmedämmung der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke und von erdberührten Außenflächen beheizter Räume Festlegungen für Dämmstoffdicke in Abhängigkeit von der Wärmeleitfähigkeitsgruppe beachten Fenster (neu aufgenommen)
6. Wohnraum Modernisieren ÖKO – PLUS - Maßnahmen im Programm 143 Erneuerung der Heizungstechnik, z.B. Wärmepumpen, Solarthermische Anlagen, Brennwert- und Niedertemperaturheizkessel nur zusammen mit Solarthermie, Biogas- , Biomasseanlagen, Wärmetauscher, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Holzvergaser, etc. Sonderregelung: Austausch von Kohle-, Öl- und Gaseinzelöfen sowie Nachtspeicherheizungen durch Zentralheizungs- anlagen auf Basis Brennwerttechnologie
5. Wohnraum Modernisieren Was wird wie finanziert? Variante Maßnahmen STANDARD ÖKO-PLUS Modernisierung und Instandsetzung (Reparatur, Erneuerung, alten-/behindertengerechter Umbau, … Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (Grünanlagen, Spielplätze) Rückbau von leer stehenden Mietwohngebäuden in den NBL und Berlin (Ost) Erneuerung der Fenster / Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle Erneuerung der Heizungstechnik BWK,NTK ohne EE EE, K-W-K, Nahwärme Fernwärme Ergänzungsfinanzierung zu CO2-Gebäudesanierung
Ausgewählte Kreditkonditionen I KfW-Programm Wohnraum Mod. KfW-CO2-Gebäudesanierungs- Programm Zinssatzfestlegung Bei Zusage, es sei denn der Zinssatz zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der KfW war günstiger. Laufzeit/ Freijahre 20/3 oder 30/5 Zinssatz fest für 5 Jahre oder 10 Jahre 10 Jahre Förderhöchst- Beträge Standard max. 100 TEUR/WE Öko-Plus max. 50 TEUR/WE Max. 50 TEUR/WE Auszahlung/ Bereitstellungsprov. Standard 96% / 0,25% p. M. Öko-Plus100% / keine 100% / keine
Ausgewählte Konditionen II KfW-Programm Wohnraum Mod. KfW-CO2-Gebäudesanierungs- Programm Abruffrist 12 Monate, Verlängerung auf Antrag Tilgung in vierteljährlichen Annuitäten Besicherung banküblich, mit Hausbank zu klären Vorzeitige Rückzahlung jederzeit kostenfrei möglich Zinssätze per 21.04.06 bei 20/3, p. a. effektiv Standard: 3,55 % 10 J. fest Öko-Plus: 2,83 % 10 J. fest 1,81 % 10 J. fest Kumulierung der Programme möglich
7. Anerkannte Sachverständige finden Von der KfW anerkannte Sachverständige für die ► Nachweisführung der CO2-Einsparung (wegen Paket 4) ► Nachweisführung Erreichung EnEV-Neubauniveau nach Sanierung (wegen Tilgungszuschuss, ESH 40, ESH 60 und Passivhaus) Im Bundesprogramm „Vor-Ort-Beratung“ zugelassene Energieberater www.bafa.de Von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. zugelassene Energieberater www.vbz.de nach Landesrecht für die Aufstellung/Prüfung der Nachweise nach EnEV berechtigte Personen s. Landesbauordnung
8. Information und Beratung Internet www.kfw.de www.kfw-foerderbank.de Telefon Infocenter (Ortstarif): 01801 – 33 55 77 E-Mail infocenter@kfw.de Beratungszentren in Berlin, Bonn und Frankfurt/Main
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