Registrierkassen-Sicherheitsverordnung

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 Präsentation transkript:

Registrierkassen-Sicherheitsverordnung ab 01.01.2017

Systemanforderung Was wird benötigt: Datenerfassungsprotokoll Drucker für Belegdruck Anschlussmöglichkeit für Sicherheitseinrichtung Zugriffsmöglichkeit der Finanzbehörde auf die erforderlichen Daten

Technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen durch kryptographische Signatur jedes Barumsatzes mittels einer dem Steuerpflichtigen zugeordneten Signaturerstellungseinheit (Hardware) Jeder Kassa muss eine eindeutige Identifikationsnummer zugeordnet werden Nachprüfbarkeit durch Erfassung der Signatur auf den einzelnen Belegen

Sicherheitseinrichtung

Finanz - Online Meldung an FON darüber, wann die Kasseninbetriebnahme erfolgte. Die Registrierung an FON muss vor dem 01.01.2017 erfolgen. Neue Systeme müssen ab dem 01.01.2017 innerhalb einer Woche registriert werden FON-Eingabeberechtigung nur bei Vorliegen einer steuerlichen Vertretungsvollmacht Erstellen eines Startbeleges 7 Jahre aufbewahren

Abschlüsse An der Kassa müssen folgende Abschlüsse möglich sein: Tagesabschluss Monatsabschluss Jahresabschluss Alle Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt werden.

Abschlüsse Die Umsätze in der Registrierkasse sind permanent aufzusummieren. (Umsatzzähler) Zu jedem Monatsende sind die Zwischenstände des Umsatzzählers zu ermitteln (Monatszähler) Mit Ablauf jedes Kalenderjahres ist der Monatsbeleg, der den Zählerstand zum Jahresende enthält (Jahresbeleg) auszudrucken zu prüfen und aufzubewahren.

Mindestangaben am Beleg Kassenidentifikationsnummer Fortlaufende Nummer des Barumsatzes Datum und Uhrzeit der Belegausstellung Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt Maschinenlesbarer Code Seriennummer des Signaturzertifikates Signaturwert des vorhergehenden Barumsatzes (Verkettungswert)

Ausfall Bei Kassenausfall sind die Verkäufe schriftlich festzuhalten Sobald die Kassa wieder einsatzbereit ist müssen die schriftlichen Verkäufe mittels Sammelbeleg in die Kassa eingegeben werden. Schriftliche Aufzeichnung und Sammelbeleg müssen gemeinsam 7 Jahre aufbewahrt werden.

Ausfall Ausfall der Sicherheitseinrichtung Auf jedem Beleg und auch im Kassenjournal muss der Hinweis „Sicherheitseinrichtung ausgefallen“ gut sichtbar aufgedruckt werden.

Daten Sicherung Die Daten des Datenerfassungs -Protokolls müssen zumindest vierteljährlich auf einem externen Medium (externe Festplatte oder USB-Stick) gesichert werden. Diese Sicherung ist aufzubewahren Das Datenerfassungsprotokoll muss jederzeit exportiert werden können.

Zu erwartende Aufwendungen SD Karte oder USB- Stick jährlich zwischen 10,- € und 30,- € Kartenlesegerät in Abhängigkeit welches gefordert wird. einmalig von 30,- € bis 90,- €

Entscheidungshilfe Garantieerklärung für die Erfordernisse der Registrierkassen-Sicherheitsverordnung 2017 Erfahrung und Praxis des Anbieters sind von Vorteil Kassiervorgang soll schnell und die Bedienung einfach sein. Einfache Tastenbelegung

Garantie Wir garantieren allen Kunden, die bereits ein Kassensystem mit einem gültigen Softwarewartungsvertrag haben und allen neuen CWL – Kunden, dass die Software von CWL Kassen den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen kostenlos angepasst wird. Ausgenommen davon sind die Kosten des Lesegerätes und die jährlichen Kosten der SD Karte oder des USB-Sticks für die Datenverschlüsselung.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter Im Web unter www.cwl.at Mail: info@cwl.at Telefon 02252 / 520 345-0

Danke für Ihre Aufmerksamkeit